Vom «Jagen und Sammeln» der SRF-Gerichtsberichterstatter

Ein national beachteter Gerichtsfall gab der Programmkommission der SRG Aargau Solothurn Gelegenheit, die Gerichtsberichterstattung der Fernsehkorrespondentinnen und -korrespondenten genauer zu betrachten. Ein Gespräch mit den Fernsehmachern ermöglichte aufschlussreiche Einblicke.

Wird ein Gewaltverbrechen vor Gericht verhandelt, ist von den SRF-Journalistinnen und -Journalisten Fingerspitzengefühl gefragt. Im Vordergrund steht die sachliche Berichterstattung über das Verfahren, doch sind die Verbrechen oft mit Emotionen verbunden, die anwesende Angehörige der Opfer noch immer erschüttern. Sowohl die Rekapitulation des Verbrechens – oft längere Zeit nach dem Geschehenen – ist Teil der Berichterstattung als auch Aussagen von Klägern, Verteidigern und, sofern sie sich überhaupt vor den Medien äussern, Richtern. Und letztlich steht die juristisch korrekte Terminologie der Verständlichkeit durch Laien gegenüber.

Arbeit unter grossem Zeitdruck

All diese Ansprüche zu berücksichtigen, ist eine grosse Herausforderung. Die Leitplanken setzen hierbei die publizistischen Leitlinien von Schweizer Radio und Fernsehen (SRF). Eins aber kommt hinzu: «Oft stehen wir unter grossem Zeitdruck», sagt Noëmi Ackermann zu ihrer Arbeit als SRF-Fernsehkorrespondentin. Sie hatte im Januar über den Revisionsprozess im sogenannten Dreifachmord von Grenchen berichtet: Ist nach einem langen, befrachteten Verhandlungstag ein Bericht mit Live- Schaltung für «Schweiz aktuell» geplant, muss alles sehr schnell gehen.

Neben dem Mordfall an einer Grenchner Familie im Sommer 2009 sorgten in den letzten wenigen Jahren zwei weitere Fälle aus den Kantonen Solothurn und Aargau schweizweit für Aufsehen: Der Raserunfall in Schönenwerd, dem im November 2008 eine junge Frau zum Opfer fiel, und der Mordfall Lucie vom März 2009 in Rieden bei Baden. Die Programmkommission (PK) der SRG Aargau Solothurn entschied sich, die Gerichtsberichterstattung genauer anzusehen und im Januar mit den Fernsehmachern zu diskutieren.

Die Arbeit als Gerichtsberichterstatter werde oft «zum Jagen und Sammeln», sagt Rolf Gatschet, der zweite Aargauer SRF-Korrespondent. Es gehe darum, Aussagen von Anwälten sowie Bilder zu bekommen, solange sich dafür Gelegenheit biete. Denn oft würden sich die Juristen nur einmal äussern. Wer da zu spät kommt, hat weniger Material für den Beitrag. In diesem Zusammenhang wurde von der PK angeregt, ob externe Fachleute mit einer Einordnung, einer «Sicht von aussen», Aussagen von beteiligten Anwälten oder auch Urteile einschätzen helfen könnten.

Angesichts der Ausgangslage findet die Gerichtsberichterstattung in sehr engen Grenzen statt. Bildmaterial sei rar, da etwa im Gerichtssaal Aufnahmen während der Verhandlung verboten sind. «Bilder sind ein Problem, gerade in der Vorberichterstattung », weiss auch Noëmi Ackermann. Deshalb werden oft Szenen des Verbrechens nachgestellt. Die würden innerhalb der Redaktion immer intensiv diskutiert: Wie weit will man gehen, wie viel zeigen? Diskutiert wurde dies auch mit den Mitgliedern der Programmkommission. Einigen gingen die Inszenierungen zu weit, waren zu nahe am Verbrechen und an der Grenze des Zumutbaren.

Die Angehörigen vor sich selbst schützen

Weil die Gerichtsberichterstattung oft von Beginn weg heikel ist, sind meist Chefredaktion oder Redaktionsleitung beteiligt, wenn diskutiert wird, wie vorgegangen wird, was gezeigt und was berichtet wird. Grundsätzlich agiert SRF zurückhaltender als andere Medien. Gerade bezüglich Identifikation, wo die SRF-Leitlinien klar sind: «Gesichter der Angeklagten und Opfer müssen in der Regel abgedeckt werden. » Auch Namen werden meist nicht genannt. Behutsam und der Verantwortung als vielgesehenes Medium bewusst, agieren SRF-Korrespondenten auch, was Angehörige betrifft, die am Rande von Gerichtsprozessen vor Medien häufig ihrer Betroffenheit Ausdruck geben, ihr Herz ausschütten möchten. Oft müsse man sie vor sich selbst schützen, damit sie sich nicht zu stark exponieren.

Für die Programmkommission lohnte sich der ausgiebige Austausch. Von den Fernsehmachern wurden wichtige Aspekte der Berichterstattung veranschaulicht und die PK-Mitglieder selbst konnten einige Inputs aus der Sicht der Zuschauenden geben.

Text: Fabian Gressly
Illustration: Gerichtszeichnung aus dem Prozess zum Schenkkreis-Mord vor dem Solothurner Obergericht. Die Mitangeklagte Ruth S. vor den Richtern. zVg.

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