Radiosendung «100 Sekunden Wissen» zum Thema «Elektrochonder» auf SRF 2 Kultur beanstandet (2)
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Mit eingeschriebenem Brief vom 6. November 2014 haben Sie als Präsident der Schweizerischen Interessengemeinschaft Elektrosmog-Betroffener Gigaherz.ch die Sendung „100 Sekunden Wissen“ vom 23. Oktober auf Radio SRF 2 Kultur beanstandet. Den Erhalt Ihrer Eingabe habe ich mit meinem Brief vom 10. November bereits bestätigt.
Wie üblich, habe ich die Verantwortlichen von Radio SRF gebeten, zu Ihren Kritiken Stellung zu beziehen. Dies ist erfolgt und in der Zwischenzeit habe ich die Angelegenheit analysieren können. Ich bin somit in der Lage, Ihnen heute meinen Schlussbericht zu senden.
1. In Ihrem Schreiben werfen Sie der Sendung vor, Menschen, die an den Folgen elektromagnetischer Strahlung erkrankt sind, als „Elektrochonder“ zu verspotten.
Sie begründen Ihre Beanstandung wie folgt:
„Der Kurztext auf der SRF-Webseite zur Sendung ‚100 Sekunden Wissen‘ vom Morgen des 23.10.2014 auf Radio SRF 2 lautete: ‚Hypochonder sind Menschen, die sich selbst immer vor Krankheiten fürchten oder sich selbst auch ganz ohne Arzt immer wieder krankschreiben. Was aber sind Elektrochonder?‘
In der gesprochenen Einleitung wird zuvorderst Molières ‚Le malade imaginaire‘ bemüht. Dann die Autorin Cornelia Kazis: ‚Gibt es sie, oder gibt es sie nicht? So ganz sicher weiss das niemand‘. Das Thema wird nur zum Schein kontradiktorisch behandelt. Der süffisant-ironisch-distanzierte Tonfall lässt schon beim ersten Satz nicht den geringsten Zweifel aufkommen, welche Meinung die Autorin vertritt. Wörtlich zitiert wird dann auch nur die Deutsche Strahlenschutzkommission, dass es elektrosensible Menschen wahrscheinlich nicht gebe.“
Nachdem Sie die Meinung vertreten, dass die Deutsche Strahlenschutzkommission in internationalen Wissenschaftskreisen einen denkbar schlechten Ruf geniesst und den langjährigen Vorsitzenden des Ausschusses nichtionisierende Strahlung dieser Kommission kritisieren, gelangen Sie zur Auffassung, wonach es unseriös sei, „eine Sendung mit solch dürftiger Faktenlage und solch offensichtlicher Voreingenommenheit als ‚hochdosierte Ration Wissen‘ mit ‚Erkenntnisgewinn‘ zu bezeichnen“.
Sie werfen zudem Radio SRF vor, sich an einer Mobbing-Kampagne zur Verspottung elektrosensibler Menschen, die „schon Menschen in den Suizid getrieben hat“, zu beteiligen.
In Ihrem Schreiben betonen Sie zudem, dass der Redaktion von „100 Sekunden Wissen“ bekannt gewesen sein dürfte, dass im Jahr 2010, das heisst 20 Jahre nach Einführung des Mobilfunks in der Schweiz, die Anzahl jährlicher Neuerkrankungen an Krebs um 10.000 Fälle oder 35 Prozent höher war als 1990. Nun sind Sie der Auffassung, dass die Internationale Krebsagentur der WHO die Krebserzeugung durch hochfrequente nichtionisierende Strahlung als „möglich“ eingestuft habe. „Die stark gestiegenen Krebszahlen dürften mitnichten auf Hypochondrie zurückzuführen sein, wie das die Sendung ‚100 Sekunden Wissen‘ zu vermittelt versucht“, ist in Ihrer Eingabe zu lesen.
Sie hätten zudem den Verantwortlichen der Sendung mit E-Mail vom 27. Oktober die Gelegenheit gegeben, sich bis zum 1. November anlässlich einer gleich langen Sendung öffentlich zu entschuldigen. Indem Sie überhaupt keine Antwort erhalten haben, beanstanden Sie die Sendung bei der Ombudsstelle und verlangen von SRF 2, dass „sich die Verantwortlichen bei den Betroffenen in einer gleich langen Sendung in aller Form entschuldigen“, und dass „bekannt gegeben wird, von welcher Seite diese Sendung initiiert wurde und ob dafür irgendwelche Sponsorenbeiträge gesprochen wurden“.
2. Wie bereits erwähnt, haben die Verantwortlichen von Radio SRF zu Ihren Kritiken Stellung bezogen. Frau Franziska Baetke, Programmleiterin Radio SRF 2 Kultur, schreibt dabei Folgendes:
„‘In der gesprochenen Einleitung wird zuvorderst Molières ‚Le malade imaginaire‘ bemüht. Dann die Autorin Cornelia Kazis: ‚Gibt es sie, oder gibt es sie nicht? So ganz sicher weiss das niemand‘. Das Thema wird nur zum Schein kontradiktorisch behandelt. Der süffisant-ironisch-distanzierte Tonfall lässt schon beim ersten Satz nicht den geringsten Zweifel aufkommen, welche Meinung die Autorin vertritt. Wörtlich zitiert wird dann auch nur die Deutsche Strahlenschutzkommission, dass es elektrosensible Menschen wahrscheinlich nicht gebe.‘
Das Wort ‚Elektrochonder‘ ist ein aktueller Begriff, den zu klären das Ziel der Rubrik ‚100 Sekunden Wissen‘ war. Der Moderator führt den Begriff ‚Hypochonder‘ beim Publikum am Beispiel des Theater-Stücks von Molière ein. Am Ende seiner Moderation sagt er: ‚Neben dem Hypochonder gibt es jetzt neuerdings auch den ‚Elektrochonder‘ – wirklich?‘ Ob elektrosensible Menschen überhaupt hypochondrisch sein können, wird mit dieser Aussage – noch vor Beginn des Beitrags – bereits in aller Deutlichkeit in Frage gestellt. Und damit der Begriff ‚Elektrochonder‘ relativiert.
Cornelia Kazis, die Autorin des Beitrags, stellt klar, dass das Phänomen der Elektrosensibilität umstritten ist. Sie führt hierfür die starke Aussage der deutschen Strahlenkommission mit dem Zitat an: ‚...dass die Elektrosensibilität mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht existiert...‘. Sie stellt im zweiten Teil des Beitrags aber ebenso klar, dass es ‚nun mal zwei von hundert Menschen gibt, die sich ständig unter Strom fühlen‘, dass es das Phänomen der Elektrosensibilität für diese Menschen gibt. Der vom Beschwerdeführer als ‚süffisant‘ empfundene Unterton ist eine Frage des persönlichen Empfindens. Die Autorin pflegt tatsächlich einen feuilletonistischen Sprach-Stil, der bei Betroffenen anders wahrgenommen wird als bei der grossen Mehrheit der Nicht-Betroffenen. Ist bei Ihnen ein solcher Eindruck entstanden, dann bedauern wir dies und versichern wir Ihnen, dass dies keinesfalls beabsichtigt gewesen ist.
‚...Sie zur Auffassung, wonach ‚eine Sendung mit solch dürftiger Faktenlage und solch offensichtlicher Voreingenommenheit als ‚hochdosierte Ration Wissen‘ mit ‚Erkenntnisgewinn‘ zu bezeichnen‘ unseriös sei. Sie werfen zudem Radio SRF vor, sich an einer Mobbing-Kampagne zur Verspottung elektrosensibler Menschen, die ‚schon Menschen in den Suizid getrieben hat‘, zu beteiligen.‘
Mit dem Bezug zur Hypochondrie hat die Autorin in der gegebenen Kürze lediglich einen Teil des aktuellen Diskurses zum Thema Elektrosensibilität aufgenommen, dabei hat sie aber die Elektrosensibilitäts-Betroffenheit explizit benannt und quantifiziert. Den Vorwurf der Voreingenommenheit und einer Mobbing-Kampagne zur Verspottung elektrosensibler Menschen weisen wir dezidiert zurück. Die Autorin hat sich im Rahmen der Rubrik ‚100 Sekunden Wissen‘ aus formalen Gründen knapp und pointiert auszudrücken. Von einem Bezug zur gestiegenen Zahl von Krebserkrankten war in dem Beitrag nicht die Rede.
‚....verlangen von SRF 2, dass ‚sich die Verantwortlichen bei den Betroffenen in einer gleich langen Sendung in aller Form entschuldigen‘ und, dass ‚bekannt gegeben wird, von welcher Seite diese Sendung initiiert wurde und ob dafür irgendwelche Sponsorenbeiträge gesprochen wurden‘.‘
Wir versichern Ihnen, dass es die Autorin in keinster Weise mit ihrer journalistischen Ethik vereinbaren kann, Sponsorenbeiträge für ihre Arbeit entgegenzunehmen. Das entspricht auch nicht den ‚Publizistischen Leitlinien von SRF‘, an welche wir uns halten.
Ihre engagierte Rückmeldung hat uns gezeigt, dass das Thema einer vertieften Auseinandersetzung bedarf. Deshalb planen wir, das Thema Elektrosensibilität in der Hintergrundsendung ‚Kontext‘ auf Radio SRF 2 Kultur noch einmal aufzugreifen.“
3. Soweit die Stellungnahme von Frau Franziska Baetke, Programmleiterin Radio SRF 2 Kultur. Sie nimmt zu Ihren wichtigsten Kritiken glaubwürdig Stellung.
Bevor ich auf die Angelegenheit eintrete, lohnt es sich, die ganze Sendung „100 Sekunden Wissen“ vom 23. Oktober in Erinnerung zu rufen. Es ging dabei um den Versuch, den neuen Begriff „Elektrochonder“ zu erklären und zu bewerten. Bereits in der Anmoderation wird der Bogen zwischen „Hypochonder“ und „Elektrochonder“ wie folgt gespannt:
„Es steht Stellvertreter für den eingebildeten Kranken ‚Le malade imaginaire‘ von Molière. Der eingebildete Kranke lässt sich im Molière-Stück zum finanziellen Vergnügen seines Arztes immer wieder neue Krankheiten attestieren. Auch im wirklichen Leben sind Hypochonder Menschen, die sich selbst immer wieder vor Krankheiten fürchten oder sich selbst auch ganz ohne Arzt immer wieder krankschreiben. Neben den Hypochonder gibt es jetzt neuerdings auch den Elektrochonder. Wirklich? ‚100 Sekunden Wissen‘ mit Cornelia Kazis.“
Im eigentlichen Beitrag sagte Frau Cornelia Kazis Folgendes:
„Gibt es sie oder gibt es sie nicht? So ganz sicher weiss es niemand. Über das Thema wird leidenschaftlich debattiert und nicht selten geraten sich die Fachleute in die Haare. Die einen sagen, Menschen, die einen weiten Bogen machen um Mikrowellenherden, WLAN, Handy und co. und von sich behaupten, sie seien hypersensibel und gesundheitlich angeschlagen wenn sie starken elektromagnetischen Feldern ausgesetzt seien, das seien einfach moderne Hypochonder, genauer Elektrochonder.
Zu diesen einen, die Elektrosmogflüchtende als etwas verrückt erklären, gehören die meisten. Allen voran die deutsche Strahlenschutzkommission. Sie kommt nach Durchsicht vieler Studien zum Schluss – ich zitiere – dass Elektrosensibilität mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht existiert. Weitere Forschung sollte daher in einem Themenkreis ausserhalb der Forschung über elektromagnetische Felder erfolgen. Heisst das, die Psychologen müssen ran oder die Wünschelruten her? Näheres ist nicht zu erfahren.
Halt, halt, sagen die anderen. So einfach geht es nicht. Es gibt nochmal 2 von 100 Menschen, die sich ständig unter Strom fühlen. Sie sind immer angespannt, auch in den Ferien. Sie schlafen schlecht, auch wenn sie keine Sorgen haben. Sie fühlen sich ständig gereizt, auch wenn Niemand da ist, der ihnen den letzten Nerv raubt. Sie sind dauernd gestresst, auch ohne volle Agenda. Sie haben Kopfweh auch ohne Föhn. Sie gehen vom Arzt zur Ärztin und niemand stellt eine Diagnose. Vielleicht spricht mal eine von Mikrowellensyndrom und das heisst dann so viel wie Elektrosensibilität oder gar Elektrosensitivität oder eben Elektrochondrie.
Die Therapie wäre dann logischerweise ab in den Wald oder hoch auf den Berg, raus aus der Zivilisation. Aber wer kann das schon? Und wer will es?“
Geht es nun um meine eigene Beurteilung, so kann ich Ihre kritische Reaktion durchaus nachvollziehen. Denn es sollte unbestritten sein, dass der Begriff „Hypochondrie“ im allgemeinen Sprachgebrauch negativ besetzt ist und „Hypochonder“ auch als abfällige Bezeichnung eines wehleidigen Menschen gebraucht wird. Man spricht laienhaft auch von einer eingebildeten Krankheit, was der Hinweis auf Molière und seinen „malade imaginaire“ zusätzlich noch verdeutlicht hat.
Bei dieser Ausgangslage scheint es mir zumindest problematisch zu sein, die echt vorhandene „Elektrosensibilität“ von vornherein als „Elektrochondrie“ abzuqualifizieren. Ihre Reaktion kann ich deshalb verstehen.
Bedeutet dies aber, dass der ganze Beitrag als unsachlich angesehen werden muss? Nachdem ich die Angelegenheit studieren konnte, gelange ich zu einer anderen Schlussfolgerung als Sie.
Selbstverständlich ist die Ombudsstelle nicht in der Lage, die wissenschaftlich umstrittene Frage nach möglichen subjektiven Symptomen bei Anwesenheit von hochfrequenten Feldern zu beantworten. Sie kann auch nicht darüber entscheiden, ob sich die deutsche oder die österreichische Fachkommission näher an der Wahrheit befindet. Ihr fehlen sowohl die rechtlichen wie auch die fachlichen Kompetenzen. Die Ombudsstelle hat lediglich zu beurteilen, ob das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt wurde oder nicht. In anderen Worten, ob sich das Publikum auf Grund der Sendung über das behandelte Thema eine eigene Meinung bilden konnte.
Ich gelange zur Auffassung, dass dies doch der Fall war. Denn auch wenn in einem journalistisch lockeren Ton, wurde das Problem kontrovers und verständlich genug behandelt. Es wurde deutlich vermerkt, dass diese wichtige Problematik umstritten ist. Auch wenn die zitierte deutsche Strahlenschutzkommission die Meinung vertritt, dass „Elektrosensibilität mit grösster Wahrscheinlichkeit nicht existiert“, wurde ebenfalls zitiert, dass 2 von 100 Menschen „sich ständig unter Strom fühlen“. Die entsprechenden Symptome wurden ebenfalls erwähnt und keineswegs in Frage gestellt.
Insgesamt wurde deshalb das Sachgerechtigkeitsgebot nicht verletzt. Zwar kann ich Ihre kritische Reaktion nachvollziehen, Ihre Beanstandung aber, soweit ich darauf eintreten konnte, kann ich nicht unterstützen.
Ich stelle mit Befriedigung fest, dass sich die Verantwortlichen von Radio SRF auch dank Ihrer sowie drei weiteren ähnlichen Beanstandungen veranlasst fühlten, eine weitere, vertiefte Sendung über das Thema zu planen. Ihre konkrete Forderung – wenn auch in veränderter Form – wurde somit erfüllt.
4. Ich bitte Sie, das vorliegende Schreiben als meinen Schlussbericht gemäss Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes RTVG entgegenzunehmen. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI (Monbijoustrasse 54A, Postfach 8547, 3001 Bern) orientiert Sie der beiliegende Auszug aus dem Bundesgesetz über Radio und Fernsehen.
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