Radiobeitrag über die neue Agrarpolitik 2014-17 in der Hintergrundsendung «Echo der Zeit» beanstandet

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Mit Ihrem Brief vom 22. November 2014 haben Sie den Beitrag zur Agrarpolitik 2014–17 in der Sendung „Echo der Zeit“ vom 17. November beanstandet. Sie sind der Meinung, dass dieser Beitrag jede Regel seriösen Journalismus verletzen würde sowie tendenziös, unsachlich und wohl politisch motiviert sei. Für einen öffentlich-rechtlichen Sender sei eine solche Berichterstattung inakzeptabel. Den Erhalt Ihrer Eingabe habe ich mit meinem Brief vom 28. November bereits bestätigt.

Wie üblich, habe ich die Verantwortlichen von Radio SRF gebeten, zu Ihren Kritiken Stellung zu beziehen. Dies ist erfolgt und in der Zwischenzeit habe ich die von Ihnen kritisierte Sendung analysieren können. Ich bin somit in der Lage, Ihnen heute mei­nen Schlussbericht zu senden.

1. Sie begründen Ihre Eingabe wie folgt:

„Der Beitrag diskutierte die neue Agrarpolitik (AP 2014-17) und ihre Auswirkung auf die Schweizer Landwirte. Der Beitrag übergibt das Wort aber ausschliesslich den Gegnern einer Ökologisierung der Landwirtschaft. Bezüglich den ‚Vorteilen’ der AP wird lediglich eingangs erwähnt, dass die neue AP 2014-17 gut für ‚die Natur und Tiere’ sei. Der Rest des Beitrags folgt dann einem einzelnen Bauern und gibt völlig unkommentiert und unkritisch seine Argumente gegen die AP 2014-17 wieder. Der Befragte und seine Frau können sich im Beitrag widerspruchslos über das neue, öko­logischere Direktzahlungssystem lustig machen. Die Rede ist von mehr Bürokratie und davon, dass Schweizer Bauern vermehrt zu ‚Landschaftsgärtnern’ verkommen würden. Ausserdem spricht der Beitrag auch von grossen Einkommenseinbussen wegen der neuen AP. Schliesslich scheint der befragte Bauer auch zu implizieren, dass die Versorgungssicherheit des Landes auf dem Spiel stehe.

Ich beanstande die unsachliche Art der Argumente, welche schockierend simplistisch und tatsächlich nicht mehr als Schlagworte sind. Dies gilt sowohl für das einzige Ar­gument für die AP (‚gut für die Natur und Tiere’), als auch für die Argumente dagegen (‚Bürokratisierung’, ‚Landschaftsgärtner’, ‚Einkommenseinbusse’ etc.). Es ist äusserst problematisch, dass diese Schlagworte nicht erklärt, analysiert und hinterfragt wer­den und dass keine Gegenargumente zugelassen wurden. Kein Befürworter der AP 2014-17 kommt zur Sprache. Die Argumente des Befragten und seiner Frau werden einfach so hingenommen. Keine seriöse journalistische Analyse wird vorgenommen und die Aussagen wohl auch nicht verifiziert.

Um nur ein Beispiel zu nennen: die Aussage des Befragten, dass die AP zu einer Einkommenseinbusse führen würde, sollte doch wenigstens erklärt werden. Be­stimmt wird die AP 2017-17 nicht zu einer Einkommensreduktion durchs Band weg führen. In gewissen Bereichen erhalten Landwirte höhere Beiträge. Die Einbusse in diesem einzelnen Fall wird wohl daher rühren, dass dieser Landwirt nicht dazu bereit ist, auf einen weniger intensiven, ökologischeren Anbau umzustellen. Bestimmt wäre das Bild ein nuancierteres, hätte der Journalist die Aussage zur Einkommenseinbus­se analysiert. Zum Beispiel hätten andere Landwirte zu Wort kommen können oder es hätte erklärt werden müssen, wie genau die AP die Einkommen der Schweizer Bauern beeinflusst oder wie das Direktzahlungssystem funktioniert. Nichts von dem wurde im Beitrag getan und die Aussagen eines einzelnen Bauern werden als unangefochtene Wahrheiten dargestellt.

Ein weitaus gravierenderes Problem als die unseriöse und unsachliche Berichter­stattung ist jedoch, dass der Beitrag auch politisch tendenziös ist. Tatsächlich ist der Befragte nicht einfach ein politisch ‚neutraler’ Landwirt, sondern Mitglied der örtlichen BDP und scheint laut Beitrag auch im kantonalen Bauernverband tätig zu sein. Der einzige Befragte des Beitrags ist also nicht einfach ein Betroffener der besprochenen Politik, sondern tatsächlich ein politisch aktiver Entscheidungsträger. Der Beitrag gibt somit einer bestimmten politischen ökonomischen Interessensgruppe eine Plattform, auf der sie ihre Argumente unangefochten einer breiten Öffentlichkeit präsentieren können. Dies ist aus meiner Sicht besonders auch im Zusammenhang mit der vor kurzem eingereichten Initiative für Ernährungssicherheit inakzeptabel. Es ist bemer­kenswert, dass besagte Initiative im Beitrag mit keinem Wort erwähnt wird, obwohl diese äusserst relevant ist. Wäre die Initiative erwähnt worden, hätte der Hörer die Möglichkeit erhalten, die Aussagen des Befragten in ihren politischen Zusammen­hang zu stellen, anstatt diese als die Klagen eines einfachen Betroffenen zu versteh­en. Die Befürworter der Initiative – zu welchen der Befragte doch bestimmt gehört – erhalten somit einen unfairen Vorteil, ihre Argumente auf eine Art und Weise darzu­stellen, die keinen Widerspruch zulässt. Dagegen will ich hiermit Beschwerde ein­legen.”

2. Wie bereits erwähnt, haben die Verantwortlichen von Radio SRF zu Ihren Kritiken Stellung bezogen. Ich möchte Ihnen das Schreiben von Herrn Peter Bertschi, Stv. Chefredaktor Radio SRF, nicht vorenthalten. Er schreibt Folgendes:

„Gerne nehme ich kurz Stellung zum Beschwerdebrief von Herrn X vom 28. November 2014. Ich tue dies aber in allgemeiner Art und Weise und gehe nicht detailliert auf die verschiedenen Einzelpunkte im Schreiben von Herrn X ein.

Allgemein ist festzuhalten, dass es sich hier um einen sogenannten Doppelbeitrag im Echo der Zeit vom 17. November handelt. Im ersten Beitrag geht es darum, eine erste Bilanz zu ziehen über die neue Agrarpolitik 2014-17 – in Form eines Kurzbe­richts. Der Beitrag beschränkt sich auf ein paar wesentliche Punkte und lässt hier den Hauptverantwortlichen der Reform (den Direktor des Bundesamtes für Landwirt­schaft) in knapper Form zu Wort kommen. Einen solchen Beitrag, etwas ausführli­cher, hatten wir übrigens selbigen Tages bereits in der Mittagssendung Rendez vous am Mittag. Auch hier kam der Bundesamtsdirektor mit Statement zu Wort sowie der Präsident des Bauernverbandes.

Die Echo-Berichterstattung hatte zum Ziel, nebst dem ‚Bilanz-Beitrag’, mit einem zweiten Beitrag in Reportage-Form einen Bauern zu Wort kommen zu lassen, dem die Neuerungen Mühe machen. Wir hatten die Bauernfamilie Marti ausgewählt, gin­gen sie auf dem Hof besuchen und haben ihre Sicht auf die Agrarreform in dieser Art Reportage zur Darstellung gebracht. Das ist natürlich eine subjektive Sichtweise. Aber die Familie Marti verkörpert einen wesentlichen Teil der Bauernschaft (und des Bauernverbandes), die ihre Befürchtungen, ihre Ängste und ihre Kritik gegenüber der Agrarpolitik 2014-17 äussert. Die Form der Reportage – eine sehr radiophone Dar­stellungsform – kann dafür ein taugliches Format sein. Die Reportage zeigt eine Bau­ernfamilie, die sich nach wie vor eher als Nahrungsproduzenten sieht denn als be­zahlten Landschaftsschützer. Aber Bauer Marti zeigt sich versöhnlich, er wird sich mit den neuen Vorschriften arrangieren, denn ‚im Allgemeine stimmts absolut für mich’.

Damit bin ich bei einem grundsätzlichen Missverständnis, das dem Brief von Herrn X zugrunde liegt: Die Form dieser Reportage zeigt die dargestellten Leu­te mit ihren durchaus subjektiven Meinungen. Der Journalist bildet diese Haltung ab, stellt sie dar – aber es ist nicht die Aufgabe, dass der Journalist die ‚Einkommens­verhältnisse analysiert’, oder ‚erklärt, wie die AP die Einkommen der Schweizer Bau­ern beeinflusst oder wie das Direktzahlungssystem funktioniert’ (Brief X). Die Form der Reportage ist also weder Analyse noch kontroverses Interview. Damit ist auch Herrn Xs Kritik an die Adresse dieser Reportage obsolet (Zitat: ‚die Argumente des Befragten und seiner Frau werden einfach so hingenommen’).

Abschliessend weise ich deshalb gerne nochmals darauf hin, dass die Verantwort­lichen der Agrarpolitik 2014-17 sehr wohl in der Berichterstattung von Radio SRF vorkamen – wie erwähnt im Rendez vous-Beitrag am Mittag und im Beitrag im Echo der Zeit unmittelbar vor der erwähnten Reportage. Die Verantwortlichen konnten hier einige ihrer Argumente durchaus vorbringen. Die schweizerische Agrarpolitik war übrigens in letzter Zeit immer wieder Teil unserer Berichterstattung, wo wir u.a. auch eine Reportage über einen Biobauern brachten. Dabei halten wir uns selbstver­ständlich an die Regeln des seriösen Journalismus, wie ihn Herr X zu Recht einfordert.“

3. Soweit die Stellungnahme von Herrn Peter Bertschi, Stv. Chefredaktor von Radio SRF. Geht es nun um meine Beurteilung, so stelle ich fest, dass Anlass für die Berichterstattung im „Echo der Zeit“ vom 17. November die Veröffentlichung des Agrarberichtes 2014 am gleichen Tag war. Eine Gelegenheit für die Verantwortlichen des Bundesamtes für Landwirtschaft, eine erste Bilanz über die neue Agrarpolitik – die so genannte AP 14-17 – zu ziehen. Eine grundlegende, aber auch umstrittene Reform, denn sie beabsichtigt, eine ökologischere, tiergerechtere Landwirtschaft zu erreichen. Nebst wichtigen Änderungen bei den Direktzahlungen sind Massnahmen vorgesehen, um die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Die Bauern sollen grundsätz­lich vermehrt vom Verkauf ihrer Produkte leben können.

Seit fast einem Jahr ist diese Reform in Kraft. Genaue Zahlen gibt es deshalb noch nicht. Trotzdem – insbesondere in der Sendung „Rendez-vous“ vom 17. November auf Radio SRF – zieht der Direktor des Bundesamtes für Landwirtschaft Bernard Lehmann eine positive Bilanz. „Die Einführung der Agrarpolitik hat gezeigt, dass die Landwirte bei diesen neuen, freiwilligen Programmen sehr gut mitmachen. Das hat unsere Erwartungen übertroffen“, sagte Direktor Lehmann in der Sendung. Er gab dabei offen zu, dass es auch Verlierer gibt: „Natürlich wünschte man sich, es gäbe weniger unzufriedene oder verunsicherte Landwirte.“ Dass viele Landwirte zu den Verlierern zählen, unterstrich in der Sendung der Präsident des Bauernverbandes Markus Ritter: „Viel Geld verlieren vor allem die Betriebe, die viele Tiere halten, oft im Talgebiet.“ Beide betonten dabei, dass die Frage der durch die Reform verursachten Bürokratie in der Landwirtschaft angepackt werden müsse.

„Echo der Zeit“ um 18 Uhr übernahm und erweiterte das Thema. Nachdem kurz Ziele und vorläufige Ergebnisse der AP 14-17 in Erinnerung gerufen wurden, vertiefte die Sendung die Lage und die Befindlichkeit der „Verlierer“. In diesem zweiten Beitrag in Reportage-Form kam ein Bauer zu Wort, dem die Neuerungen Mühe machen. Herr Hans Marti, Landwirt in einem kleinen Dorf im Berner Mittelland, hatte somit die Ge­legenheit, die negativen Auswirkungen der Reform für seinen Betrieb zu erwähnen (er würde zwischen 15 und 20 Prozent Einkommen verlieren) und die Gründe für seine Unzufriedenheit zu erläutern (insbesondere auch durch die Bürokratie würde er sich zum „Landschaftsgärtner“ degradiert fühlen).

Sie monieren nun, dass in dem von Ihnen beanstandeten Beitrag lediglich ein einzi­ger Bauer „völlig unkommentiert und unkritisch“ seine Argumente gegen die AP 2014-17 widergeben konnte. „Kein Befürworter der AP 2014-17 kommt zur Sprache. Die Argumente des Befragten und seiner Frau werden einfach hingenommen. Keine seriöse journalistische Analyse wird vorgenommen und die Aussagen wohl auch nicht verifiziert“, ist in Ihrer Eingabe zu lesen. Eine solche Berichterstattung sei für einen öffentlich-rechtlichen Sender inakzeptabel.

Ich sehe es anders. Meine Beurteilung deckt sich mit der Haltung des Bundesge­richts und der Unabhängigen Beschwerdeinstanz UBI. Laut geltender Praxis wäre es falsch, „sachgerecht“ im Sinne von Art. 4 Abs. 2 des Radio- und Fernsehgesetzes mit „ausgewogen“ gleichzusetzen. Das rundfunkrechtliche Gebot der Sachgerechtigkeit erfordert für die einzelne Sendung keine Ausgewogenheit im Sinne einer möglichst gleichwertigen Darstellung aller Standpunkte. Ein Thema kann auch einseitig oder aus einem bestimmten Blickwinkel beleuchtet werden, ohne das Gesetz zu verletzen, wenn dies in transparenter Weise geschieht und die wesentlichen Fakten korrekt ver­mittelt werden.

Dies war im „Echo der Zeit“ eindeutig der Fall. Bereits in der Anmoderation wurde transparent unterstrichen, dass Reporter Michel Sahli einen Bauern besuchen würde, der sich in die Rolle des „Landschaftsgärtner“ gedrängt fühle. Es war für das Publi­kum somit klar, dass es bei der folgenden Reportage um die Meinung von Herrn Hans Marti ging, um seine persönliche Sicht der Dinge und um seine eigene Ein­schätzung der Auswirkungen von AP 14-17 für seinen Betrieb und nicht um eine ausgewogene Analyse der Agrarreform. Eine derartige Form der Berichterstattung ist – wie bereits erwähnt – rechtlich zulässig und journalistisch korrekt.

Sie sehen in dieser Reportage auch eine politisch tendenziöse Berichterstattung, indem Herr Marti Mitglied der BDP und auch im kantonalen Bauernverband tätig ist. Auch diese möglichen Interessenkonflikte wurden im Bericht transparent vermittelt und deklariert, so dass sich das Publikum darüber ebenfalls eine eigene Meinung bilden konnte.

Aus all diesen Überlegungen gelange ich zur Auffassung, wonach das Sachgerech­tigkeitsgebot nicht verletzt wurde. Ihre Beanstandung, soweit ich darauf eintreten konnte, erachte ich deshalb als unberechtigt.

4. Ich bitte Sie, das vorliegende Schreiben als meinen Schlussbericht gemäss Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes RTVG entgegenzunehmen. Über die Mög­lichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI (Monbijoustrasse 54A, Postfach 8547, 3001 Bern) orientiert Sie der beiliegende Auszug aus dem Bundesgesetz über Radio und Fernsehen.

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