Bildauswahl in «Tagesschau»-Beitrag über den Weltaidstag beanstandet

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Mit Email vom 1. Dezember 2014 haben Sie die Berichterstattung über Aids in der Hauptausgabe der Tagesschau des gleichen Tages beanstandet. Den Erhalt Ihrer Eingabe habe ich mit meinem Brief vom 2. Dezember bereits bestätigt.

Wie üblich, habe ich die Verantwortlichen von SRF gebeten, zu Ihren Kritiken Stellung zu beziehen. Dies ist erfolgt und in der Zwischenzeit habe ich die von Ihnen kritisierte Sendung sehr genau angeschaut. Ich bin somit in der Lage, Ihnen heute meinen Schlussbericht zu senden.

1. Bei der erwähnten Berichterstattung kritisieren Sie die Wahl der Bilder. Sollen sie „aufklären oder provozieren?“, fragen Sie. „Auch in einer übersexualisierten Gesellschaft gibt es Grenzen. Das Bild eines Aktes, finde es eine Zumutung in den Abendnachrichten“, ist in Ihrer Eingabe zu lesen.

2. Wie bereits erwähnt, haben die Verantwortlichen von SRF zu Ihren Kritiken Stellung bezogen. Ich möchte Ihnen das Schreiben von Herrn Franz Lustenberger, Stv. Redaktionsleiter der Tagesschau, nicht vorenthalten. Er schreibt Folgendes:

„Frau X kritisiert in ihrer Eingabe die Berichterstattung in der Hauptausgabe der Tagesschau zum Weltaidstag am 1. Dezember 2014. Sie weist darauf hin, dass es in einer übersexualisierten Gesellschaft Grenzen gebe; das Bild eines Aktes sei eine Zumutung in den Abendnachrichten.

Der Beitrag der Tagesschau zum Weltaidstag hatte einen klaren Fokus, die Suche nach einem Impfstoff gegen das HI-Virus. Der ganze Beitrag war nicht reisserisch; auch mit den Einstiegsbildern aus der aktuellen Präventionskampagne des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) wurden die Grenzen nicht überschritten. Die Einstiegsbilder aus dem BAG-Video wurden auch mit einem Einblender rechts oben klar deklariert. Bei allen grossen Bemühungen um einen Impfstoff setzt die Präventionskampagne des BAG richtigerweise dort an, wo die Übertragung des HI-Virus vermieden oder vermindert werden kann.

Das HI-Virus wird mit Körperflüssigkeiten übertragen. Die häufigsten Infektionswege sind der ungeschützte Vaginal- oder Analverkehr, die Benutzung kontaminierter Spritzen bei intravenösem Drogenkonsum und der aufnehmende Oralverkehr. Das sind die Fakten, um die ein Beitrag am Weltaidstag nicht herum kommen kann. Die Bilder aus dem BAG-Präventionsvideo sind angesichts der oben erwähnten Übertragungswege sehr zurückhaltend und vorsichtig gewählt.

Das Radio- und Fernsehgesetz RTVG hält in Artikel 5 fest: ‚Programmveranstalter haben durch die Wahl der Sendezeit oder sonstiger Massnahmen dafür zu sorgen, dass Minderjährige nicht mit Sendungen konfrontiert werden, welche ihre körperliche, geistig-seelische, sittliche oder soziale Entwicklung gefährden.’ Ich kann in einem zurückhaltend ausgewählten Ausschnitt aus einem BAG-Video keine derartige Gefährdung erkennen.

Die Tagesschau wählt die Bildinhalte sehr sorgfältig aus. Sie kann aber aktuelle Themen nicht ‚verfälscht’ darstellen. Dies gilt für die Berichterstattung über Krieg und Terror wie auch über Aids. Die Tagesschau ist keine Sendung, welche eine ‚heile Welt’ vermittelt.

Nach Auskunft des BAG wurde eine Kurzversion in diesem Frühjahr als Spot am Vorabend im SRF-Programm gesendet. Der ganze Spot ist auch auf der Internetseite des BAG öffentlich zugänglich http://www.lovelife.ch/de/kampagne/aktuelle-kampagne/der-film/.

In ihrer Eingabe schreibt Frau X von einer ‚übersexualisierten Gesellschaft’. Ich kann diese persönliche Einschätzung der heutigen Zeit durchaus verstehen. Die Tagesschau ist aber sicher nicht die Sendung, welche nach dem Motto ‚sex sells’ diese Tendenz fördert – im Vergleich etwa zu Nachrichtenformaten auf gewissen ausländischen Privatsendern oder im Vergleich zu frei zugänglichen Videos im Internet.

Ich bitte Sie, aus diesen Überlegungen der Eingabe nicht Folge zu leisten.“

3. Soweit die Stellungnahme des Stv. Redaktionsleiters der Tagesschau. Herr Franz Lustenberger argumentiert ausführlich, warum er beantragt, Ihre Beanstandung abzuweisen.

Geht es um meine eigene Beurteilung, so kann ich Ihre kritische Reaktion durchaus nachvollziehen. Tatsächlich waren zu Beginn des Beitrages über die Suche nach einem Impfstoff gegen das HI-Virus sechs kurze Filmsequenzen von insgesamt zwölf Sekunden aus der neuen Präventionskampagne des Bundesamtes für Gesundheit zu sehen. Darunter – wie Sie es monieren – während zwei Sekunden auch die Aufnahme eines Aktes, siehe : http://www.srf.ch/play/tv/tagesschau/video/bescheidene-weltweite-hoffnung-am-welt-aids-tag?id=2f23e3a0-032b-49e6-acea-cca99702c69f

Ist die Ausstrahlung eines solchen Bildes in der Tagesschau als „Zumutung“ anzusehen? Sind die Grenzen des Zulässigen überschritten worden? Nachdem ich die Angelegenheit analysieren konnte, gelange ich zu anderen Schlussfolgerungen als Sie.

Gewiss, solche Bilder sind für Kinder und Jugendlichen grundsätzlich als problematisch anzusehen. Es gilt aber zu berücksichtigen, dass Sexualität und insbesondere sexualisierte Bilder zum Medienalltag von Kindern und Jugendlichen gehören. Im Gegensatz zu den meisten anderen stehen jedoch die in der Tagesschau gezeigten Bilder im engen Zusammenhang mit Präventionsbotschaften, welche auch für Jugendliche wichtig sind. In diesem Sinne kann man verstehen, dass die Tagesschau diese Bilder aus der Kampagne des BAG – welche im Übrigen auch als TV-Spot ausgestrahlt wurden – im Rahmen ihrer Berichterstattung verwendet hat.

In diesem Zusammenhang scheint es mir wichtig, die entsprechende Haltung des Bundesrates in Erinnerung zu rufen. Die Kampagne gegen AIDS wurde auch im Parlament kritisiert. In seiner Antwort vom 27. August 2014 auf die Interpellation Regazzi betonte der Bundesrat unter anderem Folgendes: „ Experten der Sexualpädagogik sind der Meinung, dass die Bilder der Kampagne Minderjährigen nicht schaden und auch keinen Einfluss auf die sexuelle Entwicklung haben. Kinder und Jugendliche entwickeln sich wegen den Kampagnenbildern nicht anders.“

Auf Grund dieser Überlegungen gelange ich zur Auffassung, dass die Tagesschau die Grenzen des Zulässigen nicht überschritten hat. Zwar habe ich für Ihre kritische Reaktion viel Respekt und Verständnis, kann aber Ihre Beanstandung, soweit ich darauf eintreten konnte, nicht unterstützen.

4. Ich bitte Sie, das vorliegende Schreiben als meinen Schlussbericht gemäss Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes RTVG entgegenzunehmen. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI (Monbijoustrasse 54A, Postfach 8547, 3001 Bern) orientiert Sie der beiliegende Auszug aus dem Bundesgesetz über Radio und Fernsehen.

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