«Reporter»-Porträt über Üetliberg-Hotelier beanstandet

«Reporter» vom 23. November 2014 porträtiert den umstrittenen Üetliberg-Hotelier Giusep Fry. Eine Zuschauerin beanstandete die Sendung als einseitig, und beschönigend. Unwahrheiten würden nicht widersprochen.

Zudem hätte die Sendung gemäss Beschwerdeführerin und Präsidentin des Vereins «Pro Üetliberg» aufzeigen sollen, «dass der Üetliberggipfel umfassend geschützt» sei.

Marius Born, Bereichsleiter «Dokumentarfilme und Reportage», hält in seiner Stellungnahme fest, dass es sich beim beanstandeten «Reporter» um ein Porträt eines «bekanntermassen streitbaren Protagonisten» handle. Ziel sei gewesen, «der Persönlichkeit Giusep Frys nachzuspüren». Der Autor zeige in seinem Film «durchaus provozierende Seiten des Unternehmers Giusep Fry» und hinterfrage sie kritisch.

Da im Film keine Aussagen gegen den Verein «Pro Üetliberg» gemacht würden, habe man darauf verzichtet, Vertreter des Vereins in die Sendung aufzunehmen. Dass der Üetliberg eine national geschützte Landschaft sei, Fry mehrmals illegale Bauten erstellt habe und unter Beobachtung der Naturschützer stehe, sei in der Sendung ausdrücklich erwähnt worden.

Ombudsmann Achille Casanova findet es zulässig, dass in einem filmischen Porträt der porträtierte Hotelier die Konflikte mit den Natur- und Heimatschützern sowie dem Gesetzgeber aus seiner Sicht kommentieren durfte. Casanova verweist auf die Praxis des Bundesgerichts und der Unabhängigen Beschwerdeinstanz UBI, welche «sachgerecht» nicht mit «ausgewogen» gleichsetzt. Das «rundfunkrechtliche Gebot der Sachgerechtigkeit erfordert für die einzelne Sendung keine Ausgewogenheit im Sinne einer möglichst gleichwertigen Darstellung aller Standpunkte». Wenn ein Thema einseitig oder aus einem bestimmten Blickwinkel beleuchtet werde, müsse das transparent gemacht werden. Zudem seien die wesentlichen Fakten korrekt zu vermitteln.

Das sei bei der beanstandeten Sendung der Fall gewesen. Im Film sei überdies mehrmals klar auf die Konflikte Frys mit dem Gesetz und den Anliegen des Natur- und Heimatschutzes hingewiesen worden. Das Sachgerechtigkeitsgebot sei nicht verletzt worden.

Der Ombudsmann erachtet die Beanstandung als unberechtigt.

Quelle: Ombudsstelle SRG.D, Achille Casanova
Text bearbeitet durch: Inside SRG, dl
Bild: Screenshots «Reporter» (23.11.2014)

Tags

Kommentar

Kommentarfunktion deaktiviert

Uns ist es wichtig, Kommentare möglichst schnell zu sichten und freizugeben. Deshalb ist das Kommentieren bei älteren Artikeln und Sendungen nicht mehr möglich.

Weitere Neuigkeiten