War «Rendez-vous»-Beitrag über die KESB einseitig?

Nach dem Tötungsdelikt in Flaach wurde die für die Familie zuständige Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) in den Medien stark kritisiert. Radio SRF brachte in der Folge einige Beiträge zum Thema KESB. Ein Radiohörer beanstandete einen Bericht in der Informationssendung «Rendez-vous» vom 8. Januar 2015 als einseitig und unkritisch.

Nach Ansicht des Beanstanders gebe der Beitrag die Sichtweise der KESB-Befürworter wieder. Kritiker dieser Behörde bekämen keine Sendungszeit. Der Beschwerdeführer habe sich anhand der gemachten Aussagen keine eigene Meinung bilden können.

Mark Livingston, Redaktionsleiter von «Rendez-vous», weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass Radio SRF zum Thema KESB einige Beiträge mit unterschiedlichen Fragestellungen und Perspektiven gesendet habe. Ziel des monierten Beitrags seien nicht die politischen Positionen zur KESB gewesen. Vielmehr sei ein Vergleich der beiden Systeme Vormundschaftsbehörde und KESB im Zentrum gestanden. Zwei Fachleute hätten geschildert, «was sich denn ganz konkret mit dem neuen System geändert» habe. Diese hätten kompetent und differenziert argumentiert und sowohl über Vor- als auch über Nachteile der KESB gesprochen.

Ombudsmann Achille Casanova verweist auf die Anmoderation des beanstandeten «Rendez-vous»-Beitrags. Diese habe transparent gemacht, dass der Beitrag der Frage nachgehe, ob es früher ohne die KESB besser gewesen sei. Die unterschiedlichen Arbeitsweisen der Vormundschaftsbehörde und der KESB seien sachlich und differenziert erläutert worden. Auch Schwachstellen der neuen Praxis seien erwähnt worden.

Das Publikum habe sich eine eigene Meinung über das Thema bilden können. Deshalb sieht der Ombudsmann das Sachgerechtigkeitsgebot nicht verletzt.

Der Ombudsmann erachtet die Beanstandung als unberechtigt.

Quelle: Ombudsstelle SRG.D, Achille Casanova
Text/Zusammenfassung: Inside SRG, dl
Bild: © colourbox.de

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