Altersfreigabe einer «Tatort»-Sendung beanstandet

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Wie üblich, habe ich die Verantwortlichen von SRF gebeten, zu Ihren Kritiken Stellung zu beziehen. Dies ist erfolgt und in der Zwischenzeit habe ich die von Ihnen kritisierte Sendung sehr genau angeschaut. Ich bin somit in der Lage, Ihnen heute meinen Schlussbericht zu senden.

1. Sie begründen Ihrer Eingabe wortwörtlich wie folgt:

„Im Tatort von gestern Abend ging es teilweise sehr brutal und auch erotisch zu und her. Das liegt in der Natur des Krimis; also völlig in Ordnung. Meine Frau und ich sind schon sehr lange Fans dieser Serie. Was uns aber wundert ist die Angabe im Info Teil von Swisscom. Dort steht “ 6+ “

Wenn wir richtig informiert sind heisst das, dieser Film ist für Zuschauer ab 6 Jahren freigegeben. Am Ende sind natürlich die Eltern selber für ihre Kinder verantwortlich. Dann könnte man aber diese Angaben auch weglassen. Wir sind klar der Meinung solche Filme sollten höchstens ab 12 Jahren empfohlen werden; und auch dann nur mit Begleitgesprächen der Eltern. Was sagen Sie dazu?“

2. Wie bereits erwähnt, haben die Verantwortlichen von SRF zu Ihren Kritiken Stellung bezogen. Ich möchte Ihnen das Schreiben von Frau Arianne Gambino, von der Programmleitung TV, nicht vorenthalten. Sie schreibt Folgendes:

„Ich beziehe mich auf Ihre E-Mail vom 29.01.2015 betreffend die Beanstandung der Altersfreigabe für den „Tatort“ im Programmhinweis der Swisscom. Gerne nehme ich als Jugendmedienschutzbeauftragte dazu wie folgt Stellung.

Bitte verzeihen Sie die verspätetet Antwort, aber um den Vorfall zu klären, habe ich die Swisscom gebeten, ihm ihrerseits auf den Grund zu gehen. Leider ist bis zum heutigen Tag keine Antwort gekommen, weshalb ich den Sachverhalt hiermit ausschliesslich aus SRF Sicht darstellen werde.

In seiner E-Mail vom 26. Januar 2015 beanstandet Herr X, dass der Tatort vom 25. Januar 2015 im Info-Teil der Swisscom mit der Altersfreigabe „6+“ gekennzeichnet war. Zuerst möchte ich mich bei Herrn X für den Hinweis bedanken und ihm selbstverständlich beipflichten. Der „Tatort“ ist ab 12 Jahren freigegeben und nicht ab 6, wie es im Programmhinweis der Swisscom stand, und ich kann Herrn X versichern, dass der „Tatort“ in unserem Programm nicht mit 6+ gekennzeichnet war oder wird. Der Vollständigkeit halber möchte ich an der Stelle kurz hinzufügen, dass es sich bei diesen Alterseinstufungen um Altersfreigaben und nicht um Empfehlungen handelt.

Wie konnte es also zu dieser Fehlinformation bei Swisscom kommen?

Aus dem SRF Planungssystem heraus werden sogenannte Metadaten, d.h. Zusatzinformationen zu unserem Programm, automatisch an Dritte weitergeleitet, wie zum Beispiel an Programmzeitschriften. Ist ein Film mit einer Altersfreigabe im Planungssystem gekennzeichnet, wird diese Information demnach automatisch weitergegeben. SRF Sendungen mit einer Altersfreigabe ab 12 Jahren, die, wie der „Tatort“, ausschliesslich im Haupt- oder Spätabend gesendet werden, haben im Planungssystem keine Kennzeichnung, da sie keine Warnhinweise brauchen. Anders verhält es sich zum Beispiel bei Spielfilmen, die ab 16 oder 18 Jahren freigegeben sind. Diese werden im TV durchgehend mit einer Warnung (Logo Rouge) versehen und sind deshalb im Planungssystem auch ausnahmslos gekennzeichnet.

Würde die Swisscom die Metadaten von uns beziehen, bekäme sie im Falle des „Tatort“ also gar keine Information zur Altersfreigabe, d.h. jede Einstufung wäre ihre eigene Entscheidung, auch eine 6+. Die Swisscom bezieht die Metadaten aber nicht direkt von SRF, was eine vollumfängliche Klärung leider noch schwieriger macht. Wir gehen deshalb davon aus, dass es sich um einen einmaligen Fehler handelt und bitten, dies zu entschuldigen.

Um solchen Fehlmeldungen bestmöglich entgegenzuwirken, haben wir den Vorfall zum Anlass genommen, die Metadaten des „Tatort“ in Zukunft um die Altersfreigabe „ab 12 Jahren“ zu erweitern.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage beantworten und stehe Ihnen für Rückfragen sehr gerne zur Verfügung.

3. Soweit die umfassende Stellungnahme von Frau Ariane Gambino, von der Programmleitung TV. Sie gibt offen zu, dass mit der Altersfreigabe „6+“ ein Fehler passiert ist. Um solche künftig zu vermeiden wurde beschlossen, die Metadaten des „Tatorts“ in Zukunft um die Altersfreigabe „ab 12 Jahren“ zu erweitern.

Ich gehe deshalb davon aus, dass Ihre berechtigte Reklamation die von Ihnen gewünschte Klärung ermöglicht hat.

Ich empfehle aber den Verantwortlichen von SRF, mit der Swisscom die Gründe für diesen Fehler weiter zu suchen, damit künftig solche falsche Informationen vermieden werden können.

4. Ich bitte Sie, das vorliegende Schreiben als meinen Schlussbericht gemäss Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes RTVG entgegenzunehmen. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI (Monbijoustrasse 54A, Postfach 8547, 3001 Bern) orientiert Sie der beiliegende Auszug aus dem Bundesgesetz über Radio und Fernsehen.

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