Schädigte die «Rundschau» den Ruf der Gemeinde Pfyn?

Im Beitrag «Schweizermacher» der «Rundschau» vom 7. Januar wird ein junger Kosovare porträtiert, der sich in der Thurgauer Gemeinde Pfyn einbürgern lassen wollte. Die Gemeindeversammlung hatte sein Einbürgerungsgesuch abgelehnt. Ein Zuschauer beanstandet den Beitrag als unkorrekt und für die betroffene Gemeinde als rufschädigend.

Der Beanstander – ein Einwohner der Gemeinde Pfyn und Teilnehmer der erwähnten Gemeindeversammlung – empfindet die Darstellung des jungen Muslims und des Sachverhalts im «Rundschau»-Beitrag als falsch und rufschädigend für die Gemeinde. Das Nein zum Einbürgerungsgesuch sei aus verschiedenen Gründen erfolgt und nicht nur, weil der Gesuchsteller Muslim sei. Zudem stösst sich der Beanstander daran, dass «Rundschau»-Moderator Sandro Brotz von einer «Angst vor einer zu erwartenden Islamophobie – auch in der Schweiz» spricht.

Mario Poletti, Redaktionsleiter der «Rundschau», weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass die Islamophobie im Gespräch mit dem Studiogast, dem Berner Imam Mustafa Memeti, zur Sprache gekommen sei. Man habe Memeti lediglich die Frage gestellt, ob er Angst vor einer Islamophobie habe.

Die Gemeindeversammlung von Pfyn hatte das Einbürgerungsgesuch des jungen Mannes abgelehnt. Der beanstandete «Rundschau»-Beitrag zitiert einen Satz aus dem Versammlungsprotokoll. Darin ruft ein Einwohner, der Beanstander selbst, den «Stellenwert der Religion für Menschen muslimischen Glaubens» in Erinnerung. Gemäss Poletti hat die «Rundschau» deutlich erwähnt, «dass der muslimische Glaube als eines von mehreren Argumenten gegen die Einbürgerung vorgebracht» worden ist. Die «Rundschau» habe den Fokus auf diese Wortmeldung gelegt, weil sie am problematischsten erscheine – zumal der Gesuchsteller alle Bedingungen zur Einbürgerung erfüllt habe.

Ombudsmann Achille Casanova versteht, dass der Beanstander andere in der Versammlung vorgebrachte Argumente für die Ablehnung des Einbürgerungsgesuchs im «Rundschau»-Beitrag vermisst. Allerdings sei es unbestritten, dass die Religionszugehörigkeit des jungen Muslims bei der Ablehnung eine wesentliche Rolle gespielt habe. Eine Vereinfachung der an der Gemeindeversammlung erfolgten Diskussion sei zulässig. Das Publikum habe sich eine eigene Meinung bilden können. Insgesamt sieht Casanova das Sachgerechtigkeitsgebot nicht verletzt.

Der Ombudsmann erachtet die Beanstandung als unberechtigt.

Quelle: Ombudsstelle SRG.D, Achille Casanova
Text/Zusammenfassung: Inside SRG, dl
Bilder: © Screenshot SRF, «Rundschau» vom 7.1.15

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