Jahresbericht der Ombudsstelle: 2014 war ein Rekordjahr

538 Beanstandungen zu Sendungen von Schweizer Radio und Fernsehen SRF – rund das Dreifache des Vorjahres – gingen 2014 bei der Ombudsstelle SRG.D ein. Massgeblich beigetragen zu diesem Rekord haben ein «Rundschau»-Beitrag vor der Gripen-Abstimmung im April und das «Schawinski»-Interview mit dem Satiriker Andreas Thiel im Dezember.

2014 war für die Ombudsstelle SRG.D ein beispiellos arbeitsreiches Jahr. Abgesehen von den Beanstandungen wegen Gripen (110) und Thiel (185) wurden Ombudsmann Achille Casanova und seine Stellvertreterin Sylvia Egli von Matt mit 243 Beanstandungen zu anderen Sendungen von Schweizer Radio und Fernsehen SRF (Vorjahr 183) konfrontiert. Hinzu kamen 5 Beanstandungen «des übrigen publizistischen Angebots» (Vorjahr 20), welche die Ombudsstelle auf freiwilliger Basis behandelt.

Auf 55 Eingaben konnte die Ombudsstelle aus rechtlichen Gründen nicht eintreten, weitere 72 wurden an die Verantwortlichen von SRF zur direkten Beantwortung weitergeleitet. Materiell behandeln konnte die Ombudsstelle im Geschäftsjahr somit 398 Beanstandungen von SRF-Sendungen sowie 4 des übrigen publizistischen Angebots.

Von diesen 398 behandelten Beanstandungen betrafen 23 (Vorjahr 20) Radio SRF, 374 (Vorjahr 92) TV SRF, eine betraf beide Medien. Hinter «Schawinski» (168 Beanstandungen) und «Rundschau» (110) folgen mit «10vor10» (18), «Tagesschau» (16) und «Arena» (8) weitere TV-Informationssendungen. Die übrigen TV-Programmbereiche zogen demgegenüber viel weniger bis keine Kritik auf sich. Ähnlich, wenn auch auf weit tieferem Niveau, das Bild beim Radio: Die insgesamt 23 behandelten Reklamationen bezogen sich zum grössten Teil auf Informationssendungen wie «Echo der Zeit», Regionaljournal, Nachrichten etc.

Die meisten Beanstanderinnen und Beanstander kritisierten, eine Sendung sei nicht sachgerecht gewesen (42 %) oder würde eine Person, Vereinigung oder Firma diffamieren (18,5 %). Im Vergleich zum Vorjahr sind diese Werte annähernd gleich geblieben. Das Gleiche gilt für den Vorwurf der sexuellen Anstössigkeit. Wie im Vorjahr fielen 6 % der Beanstandungen in diese Kategorie. Eine Verletzung von religiösen Gefühlen wurde in 2,5 % der Fälle moniert (Vorjahr 8,5 %). In 2 % der Fälle war eine Gewaltdarstellung Grund für die Beanstandung (Vorjahr 0,5%). Die restlichen 29 % der Beanstandungen verteilten sich auf allgemeine Einwände und technische Fragen (Vorjahr 22,5 %).

Wie in früheren Jahren wurden vor allem Informationssendungen beanstandet. Im Berichtsjahr sind 24 % der behandelten Beanstandungen «als mehr oder weniger berechtigt taxiert worden» (Vorjahr 30 %). Demgegenüber wurden 76 % der Eingaben als «mehr oder weniger unberechtigt» angesehen (Vorjahr 70 %). Die Werte liegen im langjährigen Durchschnitt.

PDF – Jahresbericht Ombudsstelle 2014

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