Unterhaltungssendung «Die Millionen-Falle» auf SRF 1 beanstandet
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Mit E-Mail vom 28. Januar 2015 hat mir die Unabhängige Beschwerdeinstanz UBI Ihre Eingabe vom 15. Januar zur Behandlung weitergeleitet. Ihre Reklamation betrifft die Sendung „Millionen Falle“ vom 29. Dezember 2014. Sie werfen ihr vor, die Besitzer von Android- oder Microsoft Windows-Geräten zu diskriminieren, weil es ihnen nicht möglich sei, am Live-Game teilzunehmen. Den Erhalt Ihrer Eingabe habe ich mit meinem Brief vom 30. Januar bereits bestätigt.
Nachdem die Verantwortlichen von SRF zu Ihren Kritiken Stellung genommen haben, kann ich Ihnen heute meinen Schlussbericht senden.
1. Als Beweis Ihrer Beanstandung bringen Sie folgende Einblendung:
Sie begründen Ihre Unzufriedenheit wie folgt:
„In grober Weise werden die Besitzer von Android- oder Microsoft Windows-Geräten diskriminiert, weil es ihnen nicht möglich ist, am Live-Game teilzunehmen.
Mit dieser Einschränkung wird der falsche Eindruck erweckt, dass man nur mit einem Apple Gerät ‚dazugehört’. Dabei zeigen mehrere und verschiedene Statistiken deutlich, dass in der Schweiz mehr als doppelt so viele Geräte mit Android Betriebssystem als mit iOS benutzt werden.
http://www.google.com/trends/explore#q=Android%2C%20iOS%2C%20Windows%20Phone&geo=CH&cmpt=q
Als IT-Supporter werde ich auch oft gefragt, ob es nicht vielleicht besser wäre, auf ein Apple-Gerät zu wechseln... Das Ganze riecht auch etwas nach Schleichwerbung! Auch deshalb bitte ich Sie, diese Einblendung so rasch wie möglich zu deaktivieren!“
2. Wie bereits erwähnt, haben die Verantwortlichen von SRF zu Ihren Kritiken Stellung bezogen. Ich möchte Ihnen das Schreiben von Frau Sibylle Marti, Redaktionsleiterin „Quiz“, nicht vorenthalten. Sie schreibt Folgendes:
„Gerne nehme ich zum Schreiben von Herrn X Stellung. Der Einsatz eines Live-Spiels im Rahmen der Sendung ‚Die Millionen Falle’ wurde innerhalb einer zeitlich begrenzten Pilotphase bis am 26.01.2015 getestet. Die Testphase ist nun abgeschlossen und die iOS-App wurde aus dem App-Store bereits wieder entfernt.
Von Beginn weg wurde das Live Game der ‚Millionen Falle’ zum Mitspielen über die Webseite srf.ch/millionenfalle angeboten. Diese Möglichkeit blieb bis zum Schluss bestehen und ermöglichte jedem Computernutzer eine Teilnahme am Spiel. Dann kam die Möglichkeit, per App mitzuspielen, hinzu.
Das Live-Game wurde von unserem Partner Endemol entwickelt. Die Herstellerfirma bot keine Versionen für Android und Windows Phone an. Es wurde deshalb darauf verzichtet, zwei weitere Versionen mit einem für eine Testphase wirtschaftlich nicht vertretbaren Mehraufwand in Eigenregie zu programmieren. Apps für den produktiven und langfristigen Einsatz werden jedoch allgemein, wenn immer möglich, auch für iOS und Android hergestellt.
Nutzern, die über kein iOS-fähiges Gerät verfügen, empfahlen wir im Laufe der gesamten Testphase, das Live-Game auf dem Laptop oder auf dem PC über den Internet-Browser zu spielen. Somit hatten auch alle diejenigen Zugang zum Spiel, welche nicht im Besitz von Apple Geräten sind.
Ich versichere Ihnen, dass wir auch weiterhin bemüht sein werden, möglichst vielen Zuschauerinnen und Zuschauern unsere Online-Angebote zugänglich zu machen.“
3. Soweit die Stellungnahme der Redaktionsleiterin „Quiz“. Frau Sibylle Marti erklärt glaubwürdig, weshalb keine Versionen für Android- und Windows-Geräte entwickelt wurden.
Auch wenn ich von derartigen technischen Fragen nicht viel verstehe, stelle ich fest, dass Frau Marti Ihnen Recht gibt: Besitzer von Android- oder Microsoft Windows-Geräten konnten lediglich über die Webseite mitspielen.
Kann man aber von Diskriminierung, ja sogar von „Schleichwerbung“ sprechen? Ich glaube es nicht. Denn es handelte sich lediglich um einen Test. Man kann deshalb durchaus verstehen, dass für eine Testphase auf den notwendigen Mehraufwand verzichtet und nur eine App-Version entwickelt wurde.
Laut Frau Marti endete die Testphase bereits am 26. Januar. Seitdem wurde die iOS-App aus dem App-Store bereits wieder entfernt. Ihr Wunsch nach Deaktivierung dieser Einblendung wurde deshalb bereits erfüllt.
Aus dem Gesagten ergibt sich, dass ich zwar Ihre Unzufriedenheit durchaus ver-stehe, Ihre Beanstandung aber, soweit ich darauf eintreten konnte, nicht unterstützen kann.
4. Ich bitte Sie, das vorliegende Schreiben als meinen Schlussbericht gemäss Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes RTVG entgegenzunehmen. Über die Mög-lichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI (Monbijoustrasse 54A, Postfach 8547, 3001 Bern) orientiert Sie der beiliegende Auszug aus dem Bundesgesetz über Radio und Fernsehen.
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