Hat die «Tagesschau» nur ein Gerücht weiterverbreitet?

Hat «Tagesschau»-Beitrag nur ein Gerücht weiterverbreitet?

Der Beitrag «Gegen Korruption im Gesundheitswesen» der «Tagesschau»-Hauptausgabe vom 6. Februar 2015 befasst sich mit Zahlungen von Spitälern und Fachärzten für Zuweisungen von Patientinnen und Patienten. Ein Zuschauer kritisiert, die «Tagesschau» habe lediglich ein Gerücht ohne Beweise kolportiert. Er erachtet dies als «Volksverhetzung».
Gemäss Beanstander habe die «Tagesschau» ein Gerücht aus der «Aargauer Zeitung» über solche Zahlungen ohne konkrete Fakten oder Beweise kolportiert. Ausserdem kämen im Beitrag Patientenvertreter zu Wort, «die das Gerücht in ihrem Interesse weiterspinnen». Das ist in den Augen des Beanstanders mehr Volksverhetzung als Service public.
Franz Lustenberger, stv. Redaktionsleiter der «Tagesschau», erklärt in seiner Stellungnahme, der beanstandete «Tagesschau»-Beitrag habe ein Tabuthema aufgrund eines Zeitungsartikels bzw. einer Fachtagung aufgenommen. Man habe das Thema jedoch sachgerecht dargestellt und den Wahrheitsgehalt weiter abgeklärt. Um dies zu belegen, zitiert Lustenberger Auszüge aus dem Mailverkehr des für den Beitrag verantwortlichen Redaktors mit einem betroffenen Spital. Weiter verweist Lustenberger auf eine Charta «gegen unzulässige finanzielle Anreize» der Schweizerischen Gesellschaft für Chirurgie SGC.
Die Patientinnen und Patienten seien von solchen unzulässigen Absprachen betroffen, deshalb sei es gerechtfertigt, Patientenorganisationen und einen kantonalen Gesundheitsdirektor im Beitrag zu Wort kommen zu lassen, ist Lustenberger überzeugt.
Nach Ansicht des Ombudsmannes Achille Casanova ist die Information aus der «Aargauer Zeitung» mehr als nur ein Gerücht. Es handle sich um klare Aussagen eines Hausarztes anlässlich eines Podiumsgesprächs in Bern. Casanova weist darauf hin, dass die «Tagesschau» nicht nur die Information aus der Zeitung übernommen, sondern mit eigenen Recherchen Belege für die Existenz solcher Praktiken gebracht habe. Die «Tagesschau» habe dieses relevante Thema im Rahmen ihres Informationsauftrags kontrovers und sachlich behandelt.
Der Ombudsmann erachtet die Beanstandung als unberechtigt.

Quelle: Ombudsstelle SRG.D, Achille Casanova
Text/Zusammenfassung: Inside SRG, dl
Bild: © Colourbox.de (Bild oben)

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