Präsenz von SP-Regierungsratskandidatin Jacqueline Fehr in div. SRF-Sendungen beanstandet

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Sehr geehrte Frau Nationalrätin Riklin

Mit Ihrem Brief vom 17. März 2015 haben Sie, im Namen der CVP des Kantons Zürich, „die unkorrekte Bevorzugung der Zürcher SP-Regierungskandidatin am Schweizer Fernsehen SRF“ beanstandet. Den Erhalt Ihrer Eingabe hat die Ombudsstelle mit Brief vom 19. März bereits bestätigt.

Da der Leiter der Ombudsstelle SRG.D Achille Casanova ebenfalls der CVP angehört, hat er vorgezogen mir, als seine Stellvertreterin, die Behandlung Ihrer Beanstandung anzuvertrauen.

Wie üblich, wurden die Verantwortlichen von SRF gebeten, zu Ihrer Kritik Stellung zu beziehen. Dies ist erfolgt und in der Zwischenzeit habe ich die Angelegenheit analysieren können. Ich bin somit in der Lage, Ihnen heute meinen Schlussbericht zu senden.

1. In Ihrem Schreiben werfen Sie SRF vor, durch verschiedene Auftritte die SP-Regierungsratskandidatin Jacqueline Fehr zu bevorzugen. Aufgefallen seien Ihnen folgende Auftritte von Frau Fehr:

12. März: Die Schweizer Politik entdeckt das Gamen

11. März: Rundschau: Flüchtlinge aus Eritrea

27. Februar: Arena: Homo-Ehe, Homo-Adoption – brauchen wir das wirklich

Sie schreiben dazu, dass „falls diese Auftritte mit Vorstössen Fehrs im Nationalrat begründet werden, muss festgehalten werden, dass Hunderte von Vorstössen im Parlament eingereicht werden, häufig gerade mit der Absicht, dadurch einen Auftritt in den Medien zu erzielen. Dieses Argument ist somit nicht akzeptabel“.

Sie erinnern daran, dass das Schweizer Fernsehen klare publizistische Leitlinien hat, in denen Folgendes festgehalten wird:

S. 83: Vor Wahlen dürfen ohne speziellen Grund keine Einzelporträts von Kandidierenden gesendet werden, sofern die anderen Bewerbenden nicht eine vergleichbare Auftrittsmöglichkeit erhalten. Auch Auftritte in Unterhaltungs-, Talk- und Sportsendungen sind nicht zulässig.

S. 84: Termine vor Wahlen und Abstimmungen

Für die Berichterstattung über Wahlen und Abstimmungen gelten folgende Termine (Stichtag ist der Wahl- oder Abstimmungssonntag):

- Ab acht Wochen vor einem Urnengang müssen geplante Auftritte von Wahlkandidaten oder von Hauptexponenten bei Abstimmungen in den Sendungen der Abteilung der Chefredaktion gemeldet werden.

- Ab vier Wochen vor dem Urnengang sind keine Auftritte von Kandidierenden oder Exponenten mehr zulässig.

- Ab drei Wochen vor dem Urnengang sind keine Kandidatenportraits mehr möglich.

Ihre Schlussfolgerungen:

„Diese Leitsätze und Regeln gelten offensichtlich nicht für die Zürcher SP-Regierungsratskandidatin Jacqueline Fehr. SRF benachteiligt damit die Chancen der übrigen aussichtsreichen Kandidatinnen Silvia Steiner (CVP) und Carmen Walker-Späh (FdP). Damit hält SRF die eigenen publizistischen Leitsätze nicht ein. Ich bitte Sie, dafür besorgt zu sein, dass die übrigen Kandidatinnen ebenfalls Gelegenheit erhalten, sich zu ihren Dossiers im nationalen Fernsehen zu äussern“.

2. Wie üblich haben wir die Verantwortlichen von SRF gebeten, sich zu Ihren kritischen Bemerkungen zu äussern. Herr Gregor Meier, Nachrichtenchef/Stv. Chefredaktor SRF, schreibt dabei Folgendes:

„Frau Kathy Riklin wirft in ihrem Schreiben vom 17. März 2015 dem Schweizer Fernsehen vor, Regierungsratskandidatin Jacqueline Fehr gegenüber den anderen Kandidierenden zu bevorteilen. Als Beispiele werden drei Beiträge aus den letzten Wochen genannt. Von diesen drei Beiträgen betreffen allerdings nur zwei das Schweizer Fernsehen. Der Bericht „Die Schweizer Politik entdeckt das Gamen“ war ein Beitrag des Schweizer Radios, in dem Frau Fehr nicht einmal zu Wort kam. Es wurde lediglich erwähnt, dass Frau Fehr einen entsprechenden Vorstoss beim Bundesrat gemacht habe.

Bleiben die beiden Aufritte in der „Arena“ vom 27. Februar und in einem Beitrag der „Rundschau“ vom 11. März. Vergleicht man die TV-Auftritte aller elf Regierungsratskandidaten seit Anfang Jahr so zeigt sich, dass die zwei Auftritte von Frau Fehr keineswegs eine Bevorzugung darstellen. Die bisherigen bürgerlichen Kandidaten Markus Kägi, SVP (6 Auftritte), Ernst Stocker, SVP (4 Auftritte) und Thomas Heiniger, FDP Liberale (3 Auftritte) waren allesamt häufiger in unseren Sendungen präsent. Zwar waren sie nicht Studiogast wie Frau Fehr in der „Arena“, aber sie kamen in den publikumsstärkeren Sendungen wie „Tagesschau“, „10vor10“, „Schweiz Aktuell“ oder „Kassensturz“ zu Wort.

Von den neu Kandidierenden hatten seit Anfang Jahr auch Silvia Steiner, CVP („Reporter“ vom 11.1./„Schweiz Aktuell“ vom 16.3.) und Marcel Lenggenhager, BDP („Schweiz Aktuell“ vom 23.2./“Rundschau“ vom 4.3.) zwei Auftritte – also gleich viele wie Frau Fehr. Dies obwohl Jacqueline Fehr – im Gegensatz zu den anderen Kandidierenden – eine national bekannte Politikerin und ehemalige Bundesratskandidatin ist, die generell mehr Präsenz in den Medien erhält.

Wie Frau Riklin festhält, sind gemäss unseren publizistischen Leitlinien vor Wahlen keine Einzelporträts von Kandidierenden mehr zulässig. Eben so wenig „Auftritte in Unterhaltungs-, Talk- und Sportsendungen“. Frau Fehrs Teilnahme in der „Arena“, als eine von mehreren Diskussionsteilnehmerinnen, fällt aber in keine dieser Kategorien.

Weiter steht in den publizistischen Leitlinien:

  • Ab acht Wochen vor einem Urnengang müssen geplante Auftritte von Wahlkandidaten oder von Hauptexponenten bei Abstimmungen in den Sendungen aller Abteilungen der Chefredaktion gemeldet werden.
  • Ab vier Wochen vor dem Urnengang sind keine Auftritte von Kandidierenden oder Exponenten mehr zulässig.

Tatsache ist, dass sowohl der Arena-Auftritt als auch das Interview in der Rundschau vor der Vier-Wochen-Frist ausgestrahlt wurden. Die beiden Auftritte waren mit der Chefredaktion – gemäss unseren Leitlinien – abgesprochen. Wir haben den Arena-Auftritt bewilligt, weil Frau Fehr sich seit Jahren für Reformen im Familienrecht und für ein Adoptionsrecht für Homosexuelle einsetzt. Mit einem Postulat hat sie zudem jene kontroverse Studie zum Familienrecht angestossen (Urheberin: Prof. Ingeborg Schwenzer), welche letztes Jahr zu einer breiten Debatte über neue Ehe- und Partnerschaftsformen führte.

(http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20123607)

Der Auftritt in der Rundschau beschränkte sich auf eine kurze Interviewpassage zur Situation der eritreischen Flüchtlinge. Ein Thema bei dem Jacqueline Fehr ebenfalls mehrere Vorstösse im Parlament eingereicht hat. Es ging also um eine internationale Thematik, die unserer Ansicht nach kein Profilierungspotential im Hinblick auf einen regionalen Wahlkampf bot.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass wir unsere publizistischen Leitlinien – entgegen der Aussage von Frau Riklin – zu jedem Zeitpunkt eingehalten und Frau Fehr gegenüber den anderen Kandidierenden nicht bevorteilt haben. Aus diesen Gründen bitte ich Sie, die vorliegende Beanstandung abzulehnen“.

3. Soweit die detaillierte Stellungnahme der Redaktion. In der Zwischenzeit konnte ich mich detailliert mit Ihrer Eingabe befassen und bin nun in der Lage, Ihnen meine Antwort zukommen zu lassen.

Für die Ombudsstelle stellt sich die Frage, ob die geltenden rechtlichen Bestimmungen im Vorfeld einer Wahl eingehalten wurden oder nicht.

Sendungen im Vor­feld vor Wahlen sind aus staatspolitischer Sicht heikel, weil sie unmittelbar die politi­sche Meinungsbildung berühren. Der Europarat streicht in einer Empfehlung an die Mitgliedsstaaten die Bedeutung der Medien und insbesondere auch der elektronischen Medien bei der Berichterstattung im Vorfeld von Wahlen hervor. Die Sicherung der politischen Meinungsbildung als wichtiges Element der Demo­kratie ist eine der Hauptaufgaben der rundfunkrechtlichen Programmaufsicht in der Schweiz. Entsprechend sorgfältig ist bei der Gestaltung von Ausstrahlungen vor Wahlen vorzugehen.

Die Informationsgrundsätze von Art. 4 RTVG bezwecken im Zusammenhang mit der Berichterstattung vor Wahlen primär, die Chancen­gleichheit zwischen den kandidierenden Personen bzw. Parteien vor Wahlen zu gewährleisten.

Auch in den aktuellen Publizistischen Leitlinien SRF gibt es klare Aussagen dazu, die Redaktionsleitung und auch Sie zitieren daraus, ich muss diese deshalb hier nicht wiederholen. SRF ist sich bewusst, dass es für die Meinungsbildung der Stimmberechtigten vor Wahlen und Abstimmungen eine Schlüsselrolle spielt und stellt deshalb besonders grosse Anforderungen an die Ausgewogenheit der Beiträge uns setzt auch entsprechende Termine.

Betrachtet man diese bezüglich Ihrer Eingabe ist Folgendes festzuhalten:

Die Zürcher Wahlen finden am 14. April statt. Die von Ihnen beanstandeten Sendungen wurden alle mehr als vier Wochen vor dem Wahltermin ausgestrahlt. Und, laut Gregor Meier wurde die Chefredaktion, wie gefordert, informiert.

Betrachtet man die Inhalte, beurteile ich den Sachverhalt wie folgt: Der kurze Auftritt von Frau Fehr in der Rundschau betrifft ein aktuelles Thema. Die Situation in Eritrea hat sich offenbar leicht entspannt, daraus leiten schweizerische Parteien, z. B. die FDP, eine mögliche Praxisänderung bezüglich der schweizerischen Flüchtlingspolitik ab. Nach einer umfassenden Reportage vor Ort stellt sich FDP Nationalrätin Doris Fiala den Fragen des Moderators. Weil sie SP eine andere Haltung vertritt, werden Jacqueline Fehr als ebenfalls nationaler Politikerin, die sich schon früher mehrmals zu diesem Thema äusserte, zwei Fragen gestellt. Weder im Gespräch noch in der eingeblendeten Namens- und Funktionsnennung wird auf ihre Rolle bei den kommenden Zürcher Wahlen hingewiesen.

Dieser Aufritt geht meines Erachtens auch unter folgenden Aspekt in den Publizistischen Leitlinien: „Durch die Aktualität diktierte und journalistisch begründete Berichte sind jederzeit möglich.“

Wie aber steht es beim Auftritt von Frau Fehr in der Arena? Das Thema Homo-Ehe ist latent aktuell, durch die Haltung des Churer Bistums bekam es eine neue Dimension. Dass die Arena diese Kontroverse aufnimmt, ist journalistisch korrekt und gut. Dass Frau Fehr, die sich der Thematik seit langem annimmt, eingeladen wird, ist ebenfalls naheliegend und widerspricht den Leitlinien von SRF auch nicht.

Dass Kandidierende, die seit Jahren auch national aktiv sind, sich in gewissen Themen eine Leadfunktion erarbeitet haben, kann ihnen nicht zum Vorwurf gemacht werden. Dass sie dadurch, sachlich begründet, mehr Medienpräsenz erreichen als andere, ist ebenfalls nicht verwerflich.

Wie Herr Meier auflistet, bemüht sich SRF durchaus um Fairness bei der medialen Präsenz der Parteien und der Kandidierenden und hält die publizistischen Leitlinien und damit auch die geforderten Prozesse und Termine ein.

Ich verstehe zwar Ihre Reaktion, kann aber die Beanstandung nicht gut heissen, da ich keine Programmbestimmungen verletzt sehe. Die mediale Begleitung der politischen Arbeit von National- und Ständerät/innen in ihrer Funktion als Bundesparlamentarier/in durch SRF kann nicht wegen kantonalen oder allenfalls auch lokalen Wahlen über Wochen hinaus blockiert werden.

Auch nicht erfüllen kann ich Ihre Bitte, die Ombudsstelle solle besorgt sein, „dass die übrigen Kandidatinnen ebenfalls Gelegenheit erhalten, sich zu ihren Dossiers im nationalen Fernsehen zu äussern.“ Die Ombudsstelle verfügt über keine Entscheidungs- oder Weisungsbefugnis bezüglich SRF.

4. Ich bitte Sie, das vorliegende Schreiben als meinen Schlussbericht gemäss Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes RTVG entgegenzunehmen. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI (Monbijoustrasse 51A, Postfach 8547, 3001 Bern) orientiert Sie der beiliegende Auszug aus dem Bundesgesetz über Radio und Fernsehen.

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