Kommentar auf SRF News Online beanstandet
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Mit E-Mail vom 12. Februar 2015 kritisieren Sie einen Kommentar zum Artikel „Islamic Finance: Schweizer Banken drohen Anschluss zu verpassen“ auf der Webseite srf.ch/news und beanstanden, dass Ihre entsprechende Antwort nicht publiziert worden sei. Den Erhalt Ihrer Eingabe habe ich mit meinem Brief vom 16. Febrar bereits bestätigt.
Dabei musste ich feststellen, dass Ihre Kritik nicht eine Sendung, sondern einen Online-Beitrag von SRF betrifft. Gemäss Art. 91 Abs. 3 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen ist die Prüfungsbefugnis der Ombudsstelle auf ausgestrahlte Sendungen beschränkt. Die übrigen publizistischen Angebote der SRG SSR wie Online- oder Teletextbeiträge gehören nicht dazu. Es ist mir deshalb nicht möglich, im Rahmen des gesetzlichen Verfahrens auf Ihre Beanstandung einzutreten.
Um diese Lücke zu füllen, hat die SRG SSR die Ombudsstelle auf freiwilliger Basis beauftragt, für ihre übrigen publizistischen Angebote zwischen Publikum und Redaktion zu vermitteln. Dieses Verfahren beruht also nicht auf dem Gesetz, sondern auf Art. 16 der Statuten SRG.D und begründet keine Rechtsansprüche. Ich nehme Ihre Beanstandung gerne im Rahmen dieses freiwilligen Verfahrens entgegen.
Wie üblich, habe ich die Verantwortlichen von SRF gebeten, zu Ihren Kritiken Stellung zu beziehen. Dies ist erfolgt und in der Zwischenzeit habe ich den von Ihnen kritisierten Artikel analysieren können. Ich bin somit in der Lage, Ihnen heute meinen Schlussbericht zu senden.
1. Gegenstand Ihrer Beanstandung bildet folgendes Kommentar von Frau Anna Meier von Dienstag 10. Februar um 10:03 Uhr
Meine Güte, sind das Freaks. Auf der einen Seite werden Menschen von Barbaren getötet und auf der anderen Seite wollen selbige Barbaren eine Finanzverwaltung die "glaubensvereinbar" ist. Der Hit ist, dass unsere CH-Banken so dämlich sind und diese irrationale Überlegung von solchen Barbaren umsetzen wollen, dies nur aus Angst, dass ihnen $$$ entgehen. Wie tief muss man sinken... Wie geldgeil muss man sein... Bemitleidenswert!
Sie monieren nun, dass Ihre Reaktion des gleichen Tages um 16.45 Uhr nicht veröffentlicht wurde:
Nicht alle Muslime sind Barbaren. Genauswenig wie nicht alle Christen Juden vergast haben. (Gedächnisprotokoll)
Sie begründen Ihre Unzufriedenheit wie folgt:
„Wie Sie in der Beilage sehen (Dokument „Anzeige“) habe ich gegen Unbekannt eine Anzeige wegen Verstoss gegen das Antirassismusgesetz 261bis StGB gemacht. Der Richter wird also entscheiden ob es sich hier auch um einen Gesetzesverstoss handelt. Ich möchte trotzdem das Verhalten der verantwortlichen Redaktoren beanstanden.
Auch wenn der Beitrag nicht gegen das Antirassismusgesetz verstossen hätte, hätte die Redaktion mit einem professionellen oder zumindest anständigen Verhalten reagieren können.
Ich habe mich am 10 Februar per Mail an das SRF gewendet (Beilage Dokument „Beschwerde“). Die Beschwerde wurde nicht nur ignoriert, der Beitrag wurde sogar noch prominenter als beliebtester Beitrag zum Thema Wirtschaft platziert. Dabei gab es andere Beitrage, die mehr Kommentare und mehr Vernetzungen aufwiesen. Vielleicht ist die Anzahl aufrufe zuständig für die Positionierung. Dann hat die Redaktion natürlich ein Interesse an solchen Aussagen, wie die von Frau Meier.
Ich kann das Verhalten der Redaktion SRF nicht nachvollziehen. Wenn wir den Inhalt der zwei Kommentare anschauen hat Frau Meier, oder wie sie auch immer heissen mag, die Muslime als „Freaks“, „Barbaren“ bezeichnet, die andere Menschen „töten“. Ich habe darauf hingewiesen, dass „nicht alle Muslime Barbaren“ sind und man ja auch nicht sagen, dass alle Christen Juden vergast hätten. Sicher provokant und grammatikalische vielleicht nicht ganz korrekt. Aber mein Beitrag der besagt, „Nicht alle Muslime sind Barbaren“ wird gelöscht und der Beitrag der besagt Muslime sind „Freaks“ und „Barbaren“ wird zugelassen und als Reaktion auf meine Beschwerde wird der ganze Beitrag sogar noch auf eine prominente Stelle verschoben. Und meine Beschwerde wird ignoriert.
Ich verstehe das nicht. Darf ich Sie bitten, abzuklären, was da vorgeht?“
2. Wie bereits gesagt, haben die Verantwortlichen von SRF zu Ihrer Kritik Stellung genommen. Ich möchte Ihnen das Schreiben von Herrn Roland Specker, Stv. Leiter SRF News, nicht vorenthalten. Er argumentiert wie folgt:
„Gerne nehme ich Stellung zur Beschwerde von Herrn X. Er bemängelt die Publikation eines Kommentars unserer Leserin Anna Meier und die Nicht-Publikation seines eigenen Kommentars. (Artikel vom 9.2.15 „Islamic Finance: Schweizer Banken drohen Anschluss zu verpassen“ http://www.srf.ch/news/wirtschaft/islamic-finance-schweizer-banken-drohen-anschluss-zu-verpassen )
Vorab möchte ich mich bei Herrn X entschuldigen, dass er auf sein Mail vom 10.2.15 keine Antwort erhalten hat. Das ist ein Versehen und unüblich. Wir sind sehr bestrebt, alle Leserzuschriften zu beantworten. Im vorliegenden Fall hat das Versehen seinen Ursprung in einer unglücklichen Verkettung von Fehlern in internen Prozessen.
Die bemängelte Publikation des Kommentars von Frau Anna Meier bewegt sich in einer Grauzone. Der Kommentar erfüllt die Regeln unserer Netiquette zwar knapp (http://www.srf.ch/allgemeines/netiquette-und-user-generated-content-ugc), wir beurteilen ihn aber als Grenzfall. Der Kommentar schafft – indirekt - einen Zusammenhang zwischen „Barbaren“ und allen Muslimen, die nach islamischem Recht Finanzgeschäfte betreiben und er ist im Tonfall respektlos.
Der zuständige Redaktor hat diesen Grenzfall am 10.2.15 anders beurteilt, als wir das heute tun. Im Nachhinein gewichten wir die Schaffung eines indirekten Zusammenhangs zwischen (IS-)Barbaren und allen Muslimen höher als dies im News-Alltag ursprünglich geschehen ist.
Wir haben den Kommentar von Frau Meier deshalb gelöscht.
Die Nicht-Publikation des Kommentars von Herrn X halten wir noch immer für gerechtfertigt. Der Vergleich mit der Vergasung der Juden „durch die Christen“ geht unseres Erachtens zu weit. Zudem hätte der Kommentar zu einer Diskussion in den Kommentarspalten geführt, welche erfahrungsgemäss zu sehr vielen Netiquette-Verstössen geführt hätte.
Den Vorwurf, wir hätten den Artikel als Reaktion auf Herrn Xs Zuschrift absichtlich noch prominenter platziert, weise ich entschieden zurück. Unsere Platzierungs-Kriterien orientieren sich strikt am Nachrichtenwert einer Meldung.
Abschliessend möchte ich darauf hinweisen, dass Herr X in dem betreffenden Artikel zwei weitere Kommentare verfasst hat, die wir am 9.2. und 10.2. umgehend publiziert haben:
9.2.15 / 17.59h
Wenn ein Jude in eine normale Metzgerei geht, will er auch kein koscheres Fleisch kaufen. So ist das auch mit den Schweizer Banken. Wenn ein Muslim in einer Schweizer Bank geht, dann will er kein "Islam Banking", das bekommt er nämlich auch von den islamischen Banken.
10.2.15 / 16.27h
1.7 Billion Dollar, das ist etwas mehr als die Hälfte der Ersparnisse der Schweizer. Das ist kein interessantes Geschäft für die Banken weltweit.
Ich hoffe, diese Erläuterungen sind hilfreich zur Beantwortung von Herrn Xs Anfragen.
3. Soweit die Stellungnahme der Verantwortlichen von SRF. Der Stv. Leiter SRF News, Roland Specker, gibt offen zu, dass der Kommentar von Frau Anna Meier indirekt einen Zusammenhang schafft zwischen „Barbaren“ und allen Muslime, die nach islamischen Recht Finanzgeschäfte betreiben und im Tonfall respektlos sei. Nach Ihrer Intervention wurde deshalb der Kommentar gelöscht.
Anders seine Reaktion bezüglich Ihr ersten Kommentar. Er wurde nicht publiziert, weil der Vergleich mit der Vergasung der Juden „durch die Christen“ zu weit ginge. Dagegen wurden Ihre zwei weiteren Kommentare publiziert.
Geht es um meine eigene Beurteilung, so teile ich die Auffassung der Verantwortlichen von SRF. Ihre Beanstandung erachte ich deshalb, soweit ich darauf eintreten konnte, als teilweise berechtigt.
4. Ich bitte Sie, das vorliegende Schreiben als meinen Schlussbericht entgegenzunehmen. Ich habe Sie bereits darüber informiert, dass das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen im Zusammenhang mit den übrigen publizistischen Angeboten der SRG SSR wie Online- oder Teletextbeiträge kein Vermittlungsverfahren vor der Ombudsstelle vorsieht. Deshalb hat die SRG SSR für diese Angebote auf freiwilliger Basis ein Vermittlungsverfahren eingerichtet. Der Schlussbericht beendet dieses freiwillige Vermittlungsverfahren.
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