«10vor10»-Beitrag über Unternehmenssteuerreform III beanstandet
Mit E-Mail vom 2. April 2015 haben Sie die Berichterstattung über die Unternehmenssteuerreform III in der Sendung 10vor10 des gleichen Tages beanstandet. Den Erhalt Ihrer Eingabe habe ich mit meinem Brief vom 4. April bereits bestätigt.
Wie üblich, habe ich die Verantwortlichen von SRF gebeten, zu Ihren Kritiken Stellung zu beziehen. Dies ist erfolgt und in der Zwischenzeit habe ich die Angelegenheit analysieren können. Ich bin somit in der Lage, Ihnen heute meinen Schlussbericht zu senden.
1. Sie begründen Ihre Kritik wortwörtlich wie folgt:
„In der heutigen 10vor10 Sendung wurden im Zusammenhang mit der Unternehmenssteuerreform III verschiedene Behauptungen aufgestellt, die faktisch falsch sind und in irreführender Weise einen gänzlich falschen Eindruck erwecken.
So wurde in der Sendung behauptet, die Unternehmenssteuerreform ‚reisst ein Loch auf’, ‚Die Bundekasse ist leer’, ‚es werden Leistungen abgebaut’, bei den ‚einfachen Leuten wird gespart’, ‚die Unternehmen tragen nichts bei’, es sei nicht klar wie ‚das Loch gestopft’ werden müsse.
Jede einzelne dieser Aussagen ist faktisch falsch:
- Die Ausgaben des Bundes sind alleine von 2012 auf 2013 um 2.6% oder 1.6 Mia angestiegen. Von ‚leeren’ Kassen kann keine Rede sein.
- Die Sozialausgaben sind alleine von 2009 auf 2013 um 2.5% oder 3.8 Mia angestiegen. Seither ist sicher ein weiterer Anstieg zu verzeichnen.
- Die Einnahmen der öffentlichen Hand waren noch nie so hoch wie heute. Alleine 2012 hat der Bund 199.5 Mia eingenommen, eine Steigerung um 3.6% seit 2010, und gar um unglaubliche 99% (!) seit 1990.
- Die Unternehmen tragen direkt oder indirekt rund 55% der Staatseinnahmen.
- Die Schuldenbremse ist das bewährte Mittel, um mit derartigen strukturellen ‚Defiziten’ umzugehen. Immerhin konnte Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf diesen Punkt erläutern.
Ganz abgesehen davon ist der Ausfall von Steuereinnahmen niemals ein Defizit, sondern im besten Fall eine Reduktion einer zuvor offensichtlich zu hohen Steuerlast zum Nachteil aller Bürger dieses Landes (ansonsten gäbe es ja keinen Reformbedarf).
Eine seriöse journalistische Aufarbeitung des Themas liess 10vor10 schmerzlich missen. Zweifelsohne hätte es zu diesem Bericht gehört, dass die unhaltbaren, faktenwidrigen Behauptungen in einen ausgewogenen Kontext gestellt werden. Ich ärgere mich als Steuer- und Gebührenzahlen über diese – wohl bewusst vorgenommene – Desinformation!“
2. Wie erwähnt, haben die Verantwortlichen von SRF zu Ihren Kritiken Stellung bezogen. Herr Christian Dütschler, Redaktionsleiter von „10vor10“, schreibt dabei Folgendes:
„Herr X beanstandet den Beitrag ‚Unternehmenssteuerreform III und das Milliardenloch’, welchen wir am 2. April 2015 ausgestrahlt haben. Gerne nehmen wir zu seiner Beanstandung Stellung.
Am 2. April hat der Bundesrat in einer Pressekonferenz die Eckwerte für die Botschaft der Unternehmenssteuerreform III präsentiert. Der Bundesrat gab in diesem Zusammenhang auch bekannt, dass die Kapitalgewinnsteuer fallengelassen würde. Aus diesem aktuellen Anlass haben wir einen Beitrag realisiert und anschliessend in einem Interview Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf befragt.
Der Beitrag zeigt auf, welche Auswirkungen die Unternehmenssteuerreform III auf die Bundeskasse haben würde. Der Fokus wird dabei auf die ursprünglich geplante und nun nicht mehr weiterverfolgte Kapitalgewinnsteuer gesetzt. Im Beitrag, der 2:38 Minuten dauert, ist zuerst eine Sequenz aus der Pressekonferenz des Bundesrates vom 2. April 2015 zu sehen: Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf nimmt Stellung und erläutert, dass kein Weg an der Unternehmenssteuerreform III vorbeiführe. In einer Grafik wird erklärt, wie die Kapitalgewinnsteuer funktioniert hätte, da diese als mögliche Gegenfinanzierung geplant gewesen war. Wir zeigen auf, was die Kapitalgewinnsteuer dem Bund und den Kantonen eingebracht hätte. Weil diese Kapitalgewinnsteuer fallengelassen wurde, droht die SP mit einem Referendum. Barbara Gysi, Vize-Präsidentin der SP, kommt darauf zu Wort und kritisiert, dass Unternehmen immer weniger Steuern zahlen würden, weil Steuersätze heruntergesetzt würden. Abschliessend heisst es im Beitrag, der Bundesrat sehe vor, Abstriche beim Haushaltsbudget 2016 zu machen, um so das Milliardenloch zu stopfen.
Nach dem Beitrag befragt der Bundeshauskorrespondent die Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf. Das Interview dauert 2:23 Minuten. Eveline Widmer-Schlumpf stellt sich den kritischen Fragen und erläutert mögliche Wege für eine Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III. Auf die Frage, ob denn nun die Allgemeinheit die Zeche zahlen müsse, führt Eveline Widmer-Schlumpf aus, dass eine Erhöhung weder bei den natürlichen Personen noch bei der Mehrwertsteuer erfolgen dürfe. Sie meint weiter, dass durch Sparen versucht werden solle, die Unternehmenssteuerreform III zu finanzieren.
Im Beitrag und im Interview werden verschiedene Aspekte beleuchtet. Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf kommt im Beitrag und in einem darauffolgenden Interview ausführlich zu Wort und legt die Haltung des Bundesrates dar. Mit der SP-Vize-präsidentin ist auch eine Gegenstimme vertreten.
- Vorwurf: In der Sendung wurde behauptet, die Unternehmenssteuerreform ‚reisst ein Loch auf’
Der Beanstander wirft uns vor, in der Sendung fälschlicherweise behauptet zu haben, dass die Unternehmenssteuerreform III ‚ein Loch aufreisse’. Wir gehen davon aus, dass der Beanstander konkret die Anmoderation meint. Dort heisst es wörtlich:
‚In der Vernehmlassung war klar geworden, dass die Kapitalgewinnsteuer wohl im Parlament scheitern würde. Diese Steuer, man könnte sie auch Börsengewinnsteuer nennen, hat der Bundesrat deshalb fallengelassen. Dies reisst auf der Einnahmenseite ein Loch auf von über einer Milliarde Franken.’
Diese Aussage ist unserer Meinung nach zutreffend. Der Bundesrat rechnet in seinem Communiqué insgesamt mit finanziellen Auswirkungen der Reform auf den Bundeshaushalt von 1,1 Milliarden Franken pro Jahr. So schreibt der Bundesrat in seinem Communiqué: ‚Gemäss den vom Bundesrat festgelegten Eckwerten betragen die quantifizierbaren statischen finanziellen Auswirkungen der Reform auf den Bundeshaushalt 1,1 Milliarden pro Jahr. Den Mehrbelastungen von 1,2 Milliarden stehen Mehreinnahmen aus der Anpassung bei der Dividenden-Teilbesteuerung von rund 0,1 Milliarden gegenüber.’
Die NZZ schreibt ebenfalls am gleichen Tag: ‚Der Bundesrat rechnet damit, dass die geplante Reform aus einer statischen Sicht Mindereinnahmen für den Bund von etwa 1,1 Milliarden Franken pro Jahr bringt.’
Zwar rechnet der Bundesrat durch die Abschaffung der Steuerprivilegien mit Mehreinnahmen von rund 100 Millionen Franken, dem gegenüber stehen aber Mehrbelastungen von 1,2 Milliarden Franken Kosten. Im Beitrag wurde dargestellt, dass im Bundeshaushalt durch die Abschaffung der Unternehmenssteuerreform III auf der Einnahmeseite ein Loch entsteht und unter dem Strich über 1 Milliarde Franken entgeht.
- Vorwurf: In der Sendung wurde behauptet, ‚die Bundeskasse ist leer’, ‚es werden Leistungen abgebaut’ und ‚bei den einfachen Leuten gespart’, ‚die Unternehmen tragen nichts bei’
All diese Vorwürfe beziehen sich auf die Aussagen von SP-Vizepräsidentin Barbara Gysi. Wörtlich sagt sie:
‚Die Bundeskasse ist leer. Es wird gespart, es wird Leistung abgebaut und am Schluss trifft das alle und auf der anderen Seite müssen die Unternehmen immer weniger Steuern zahlen, weil man Steuersätze hinuntersetzt. Das kann es nicht sein, dass wir bei den einfachen Leuten sparen müssen und auf der anderen Seite die grossen, internationalen Konzerne ihren Teil nicht beitragen.’
Der Beanstander führt eine ganze Reihe von Zahlen an, die seiner Meinung nach die Aussagen der SP-Politikerin widerlegen. Wenn Frau Gysi im Beitrag sagt, dass die Bundeskasse leer sei, so ist das ihre politische Einschätzung. Wenn der Beanstander hierzu als Gegenargument zum Beispiel anführt, dass die Ausgaben des Bundes angestiegen seien, so stellt das nicht in Frage, dass die SP-Politikerin in ihrer Interview-Antwort nicht ihre politische Einschätzung abgeben kann. Auch die weiteren Zahlenbeispiele stellen wir an sich nicht in Frage. Nur sprechen sie unserer Meinung nach in keiner Art und Weise dagegen, auch die Argumente einer politischen Gegnerin der Steuerreform auszustrahlen. Wir wollen deshalb nicht im Detail auf die weiteren Zahlenbeispiele eingehen, sondern darlegen, weshalb unserer Meinung nach die Ausstrahlung einer solchen Interview-Antwort durchaus zulässig ist. Entscheidend scheint uns, dass es sich bei dieser Aussage um ein klar erkennbares parteipolitisches Statement handelt.
Frau Gysi wird mit folgenden Worten eingeführt:
‚Damit fehle eine seriöse Gegenfinanzierung, moniert die SP. Vizepräsidentin Barbara Gysi droht bereits mit einem Referendum.’
Die Aussage ist klar als parteipolitische Meinung von SP-Vizepräsidentin Barbara Gysi erkennbar. Die Aussagen sind nicht Meinung der Redaktion. Aber es ist geradezu zwingend, wenn der Bundesrat, sprich Eveline Widmer-Schlumpf, einmal im Beitrag und mehrmals im Interview zu Wort kommt, auch eine Gegenposition zu bringen. Umso mehr, weil die SP an diesem Tag bereits mit dem Referendum gedroht hat. Entscheidend ist, dass erkennbar ist, welchem politischen Lager jemand angehört. Diese Aussagen stehen sinngemäss auch im Pressecommuniqué der SP.
- Vorwurf: in der Sendung wurde behauptet, dass nicht klar sei, wie ‚das Loch gestopft’ werden müsse
Der Beanstander schreibt ausserdem, in der Sendung sei fälschlicherweise behauptet worden, dass nicht klar sei, wie ‚das Loch gestopft’ werden müsse. Wir gehen davon aus, dass er die Textstelle am Schluss meint, wo es wörtlich wie folgt heisst:
‚Abstriche beim Bundeshaushalt 2016 sollen das Milliardenloch stopfen. Da wird wohl noch einiges nachgerechnet werden müssen.’
Auch die Schweizerische Depeschenagentur schreibt in ihrer Eilmeldung: ‚Diese (die Kosten) sollen mit Einsparungen im Bundeshaushalt aufgefangen werden. Der Bundesrat hatte angekündigt, die Ausgaben des Bundes 2016 um mindestens 1,1 Milliarden zu kürzen.’
Der Schlusssatz ‚Da wird wohl noch einiges nachgerechnet werden müssen’ bezieht sich auf die Aussage des Bundes, die Ausgaben 2016 um mindestens 1,1 Milliarden zu kürzen. In diesem Kontext scheint uns die Aussage, wie wir sie gemacht haben, zulässig.
- Vorwurf: der Ausfall von Steuereinnahmen ist niemals ein Defizit
Der Beanstander merkt an, dass ‚der Ausfall von Steuereinnahmen niemals ein Defizit’ sei.
Das haben wir so auch nicht gesagt. Der Beitrag hat sich ganz klar auf den Wegfall von Einnahmen durch eine ursprünglich geplante Kapitalgewinnsteuer konzentriert. Dabei wird nie der Eindruck erweckt, es handele sich um ein derzeitiges Defizit. Im Beitrag verwenden wir zum Beispiel explizit den Begriff ‚Steuerausfallloch’: ‚Doch wie das Steuerausfallloch stopfen?’
- Vorwurf: es fehlt an einer seriösen journalistischen Aufarbeitung
Der Beanstander schreibt weiter, es fehle an einer seriösen journalistischen Aufarbeitung des Themas. So findet er, dass die ‚unhaltbaren und faktenwidrigen Behauptungen in einen ausgewogenen Kontext gestellt werden müssen’.
Der Bericht stützt sich, wie oben dargestellt, auf offizielle Verlautbarungen. Es waren Informationen aus der Veröffentlichung des Bundesrates und Aussagen von Eveline Widmer-Schlumpf an der Medienkonferenz vom 2. April 2015 zur USR III. Von unhaltbaren, faktenwidrigen Behauptungen oder sogar Desinformation kann keine Rede sein.
Der Beitrag hat sich ganz klar auf die Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform III sowie auf den Wegfall von Einnahmen durch eine ursprünglich geplante Kapitalgewinnsteuer konzentriert. Zu Wort kamen Evelin Widmer-Schlumpf und SP-Vize-präsidentin Barbara Gysi. Eveline Widmer-Schlumpf nahm an der Pressekonferenz des Bundesrates und später in einem Interview dazu Stellung. SP-Vizepräsidentin Barbara Gysi vertrat eine Gegenposition und machte eine parteipolitische Aussage, welche eindeutig als solche zu erkennen war. Wir sind der Meinung, dass sich das Publikum dabei jederzeit eine eigene Meinung bilden konnte. Aus diesen Gründen bitten wir Sie, die Beanstandung zurückzuweisen.“
3. Soweit die sehr umfassende Stellungnahme des Redaktionsleiters von „10vor10“. Herr Dütschler argumentiert glaubwürdig, warum seiner Meinung nach Ihre Beanstandung zurückgewiesen werden sollte.
Geht es nun um meine eigene Beurteilung, so stelle ich fest, dass die Ausgangslage unbestritten sein sollte. Am 22. September 2014 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zur Unternehmenssteuerreform III. Eine wichtige und komplexe Reform, welche nötig wurde, um bestehende Regelungen abzuschaffen, die nicht mehr im Einklang mit internationalen Standards stehen. Dazu gehören insbesondere die kantonalen Steuerstatus für Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften. Die dadurch drohende Einbusse der Standortattraktivität will der Bundesrat durch Ersatzmassnahen auffangen, welche eine Abwanderungswelle bisher begünstigter Firmen verhindern sollen.
Auch wenn sich die finanziellen Auswirkungen der verschiedenen Reformelemente nicht genau quantifizieren lassen, sind die Mindereinnahmen für Bund und Kantone massiv. Um diese teilweise zu kompensieren, schlug der Bundesrat die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer vor. Diese sollte dem Bund geschätzte 300 Millionen Franken Mehrreinnahen bringen, den Kantonen 800 Millionen Franken.
In der Vernehmlassung haben sich aber Kantone, die Wirtschaft sowie die drei bürgerlichen Parteien SVP, FDP und CVP klar gegen diese Kapitalgewinnsteuer ausgesprochen. Auf Grund dieser Kritiken in der Vernehmlassung hat der Bundesrat am 2. April dieses Jahres beschlossen, darauf zu verzichten.
Dies war auch Gegenstand der Berichterstattung in 10vor10. Es wurde dabei aus der Pressekonferenz berichtet und die Folgen dieses Verzichts für die Bundeskasse verständlich erklärt und durch Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf kommentiert. Es kam auch die Vizepräsidentin der SP, Nationalrätin Barbara Gysi, zu Wort. Sie kündigte an, dass der Verzicht auf die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer die SP veranlassen wird, das Referendum gegen diese Reform zu lancieren.
In Ihrer Beanstandung monieren Sie, dass dabei verschiedene Behauptungen aufgestellt worden seien, die faktisch falsch sind und in irreführender Weise einen gänzlich falschen Eindruck erwecken. Als Beweis erwähnen Sie einzelne Aussagen im Bericht, welche Ihrer Meinung nach faktisch falsch seien. Sie erläutern dabei Ihre eigene Sicht der Dinge bezüglich Ausgaben des Bundes, Sozialausgaben, Einnahmen der öffentlichen Hand sowie Schuldenbremse, welche eher Ihrer persönlichen Meinung entsprechen und sich nicht direkt auf den Beitrag von 10vor10 beziehen. Zum grossen Teil handelt es sich zudem um eine Kritik gegenüber der Auffassung von Frau Gysi, was an sich legitim ist, aber keinen Anspruch auf Richtigkeit haben kann.
Nachdem ich die Angelegenheit analysieren konnte, kann ich Ihre Kritik nicht nachvollziehen. Im Gegenteil. Ich gelange zur Auffassung, dass 10vor10 ein schwieriges und kompliziertes Thema sachlich und verständlich behandelt hat, damit sich das Publikum dazu eine eigene Meinung bilden konnte. Dies betrifft auch die nicht unwichtige Ankündigung der SP, mit einem Referendum zu drohen.
Das Sachgerechtigkeitsgebot wurde deshalb nicht verletzt. Ihre Beanstandung, soweit ich darauf eintreten konnte, erachte ich deshalb als unberechtigt.
4. Ich bitte Sie, das vorliegende Schreiben als meinen Schlussbericht gemäss Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes RTVG entgegenzunehmen. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI (Monbijoustrasse 51A, Postfach 8547, 3001 Bern) orientiert Sie der beiliegende Auszug aus dem Bundesgesetz über Radio und Fernsehen.
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