Haben Giacobbo/Müller ethische Grenze überschritten?

Ein TV-Zuschauer beanstandet einen Sketch in «Giacobbo/Müller» vom 5. April 2015. Darin geht es um Dschihadisten aus Winterthur, die an Ostern Osterhasen köpfen. Der Beanstander findet, der Sketch habe eine ethische Grenze überschritten, indem er sich auf Kosten von IS-Opfern lustig mache.

Nach Ansicht des Beanstanders hat der monierte Sketch «deutlich die Grenzen aufgezeigt», «was Satire darf». Diese Art von Humor dürfe in einer zivilisierten Welt keinen Platz haben, meint er.

Andrea Weber, Redaktionsleiterin «Comedy», weist in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass sich der Sketch über das Wirken von Dschihadisten in Winterthur und nicht über die Geschehnisse im Nahen Osten lustig mache.

Eine Pointe, die sich gegen IS-Opfer im Nahen Osten richte, wäre für die Sendungsmacher nicht vorstellbar. Andrea Weber verurteilt die schrecklichen Vorgänge rund um den IS. Sie hält jedoch fest, dass die Satire auch solche Themen nicht ausklammere.

Ombudsmann Achille Casanova stützt sich in seiner Beurteilung auf die geltende Praxis des Bundesgerichts und der Unabhängigen Beschwerdeinstanz UBI sowie auf die Europäische Menschenrechtskonvention. Diese gewährten der Satire als «besonderes Merkmal der Meinungsäusserung» eine relativ grosse Freiheit. Voraussetzung dafür sei, dass eine Sendung als Satire erkennbar sein müsse. Dies sei bei der Sendung «Giacobbo/Müller» eindeutig der Fall.

Casanova zeigt für die Reaktion des Beanstanders Verständnis. Grundsätzlich sollten auch eindeutige Satiresendungen gewisse ethische Grenzen respektieren, findet er. Diese sieht er durch den monierten Sketch jedoch nicht überschritten. Da es sich um Winterthurer Dschihadisten handle, hätten sich Giacobbo/Müller seiner Ansicht nach nicht auf Kosten der Opfer lustig gemacht.

Der Ombudsmann erachtet die Beanstandung als unberechtigt.

Quelle: Ombudsstelle SRG.D, Achille Casanova
Text/Zusammenfassung: Inside SRG, dl
Bild oben: © Screenshot SRF, «Giacobbo/Müller» vom 5.4.15 (Min. 29:31)

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