Bericht in Radio-Informationssendung «HeuteMorgen» über energetische Sanierungen beanstandet

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Mit eingeschriebenem Brief vom 22. April 2015 haben Sie im Namen des Haus­eigentümerverbands Schweiz die Sendung „HeuteMorgen“ vom 9. April auf Radio SRF 1 sowie Radio SRF 4 News beanstandet. Den Erhalt Ihrer Eingabe habe ich mit meinem Brief vom 23. April bereits bestätigt.

Wie üblich, habe ich die Verantwortlichen von Radio SRF gebeten, zu Ihren Kritiken Stellung zu beziehen. Dies ist erfolgt und in der Zwischenzeit habe ich die Angelegenheit analysieren können. Ich bin somit in der Lage, Ihnen heute meinen Schlussbericht zu senden.

1. Sie begründen Ihre Beanstandung wie folgt:

1. Ausgangslage

Die SRF Schweizer Radio und Fernsehen sendete am 9. April2015 auf den Radio­ sendern SRF 1sowie SRF 4 News im Gefäss HeuteMorgen, erstmals um 6:00 Uhr, den Beitrag „Energetische Sanierungen führen für Mieter zu Mehrkosten". In diesem Beitrag geht es um eine Studie, die sich darüber äussert, wer die Kosten einer ener­ getischen Sanierung von vermietetem Wohnraum schliesslich zu tragen hat. Dabei wurde von einem Trick der Vermieter gesprochen, und es kommt der Vizepräsident des Schweizerischen Mieterverbands mehrmals zu Wort.

2. Unfair und unausgewogen
2.1. Unfaire Beschuldigung

Im erwähnten Beitrag musste der Hauseigentümerverband Schweiz überraschend zur Kenntnis nehmen, dass von einem Trick der Vermieter gesprochen wurde, ohne dass diese pauschale Anschuldigung konkret erläutert wurde. Es gibt keinen Trick, sondern es ist der Sinn der Subventionen für energetische Sanierungen, dass der veraltete Gebäudepark der Schweiz zunehmend auch energetisch saniert wird. Das Schweizer Mietrecht eltaubt bei einer Neuvermietung, einen marktüblichen Mietzins zu verlangen. Ist dies nicht möglich, könnten die Mietzinsen niemals an den Markt angepasst werden.Zudem hat das Wort Trick eine stark negative Konnotation und die Vermieter werden damit bewusst verunglimpft . Dass dieser negative Begriff im sozial-politisch umstrittenen Mietrecht ohne eingehende Erläuterung verwendet wird, ist nicht richtig.

2.2. Unausgewogene Berichterstattung

Stossend ist auch, dass sich im öffentlichen Radio ein Vertreter des Mieterverbands zweimal zu dieser Studie äussern durfte, und man aber vergeblich auf eine Replik von Seiten des Hauseigentümerverbands wartet. Daran ändert auch nichts, dass ein Vertreter des Bundesamtes für Energie, der die Studie aber nicht die Vermieter vertritt, ebenfalls zu Wort kommt. Es wird zum Beispiel mit keinem Wort erwähnt, dass viele Vermieter die Kosten für eine energetische Sanierung vorschiessen müssen und diese keinesfalls immer zurückerstattet erhalten. Andere Studien zeigen auf. dass in gewissen Regionen, und dort sogar in städtischen Verhältnissen, sich die Kosten für energetische Sanierungen nicht vollends überwälzen lassen. Der Wohnungsmarkt und das Mietrecht sind die komplexen Kernthemen der beiden Interes­senvertreter, nämlich des Mieterverbands sowie des Hauseigentümerverbands Schweiz. Diese zwei Partner stehen sich denn auch regelmässig auf nationaler so­ wie regionaler Ebene in diesen Sachbereichen gegenüber. Kommt nur eine Partei zu Wort, so ist die Berichterstattung unausgewogen.

Abschliessend sei noch erwähnt, dass zum Beispiel bei den privaten Tageszeitungen „Tages-Anzeiger" sowie „Der Bund" in der Berichterstattung zu dem Thema auch der Hauseigentümerverband zu Wort kam (vgl. dazu die Beilagen). Es erstaunt, dass

sich private Medien um eine ausgewogene Berichterstattung bemühen, während sich die öffentliche SRG nicht darum kümmert. Der Hauseigentümerverband Schweiz hat Radio SRG 1 und SRG 4 News am 10. April 2015 ein Schreiben mit der Bitte um ei­ ne Stellungnahme zugestellt (vgl. dazu die Beilage). Bis heute (Stand 22. April 2105) ist noch immer kein Antwortschreiben beim Hauseigentümerverband Schweiz eingetroffen.

3. Fazit

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Berichterstattung von Radio SRF 1 sowie SRF 4 News im erwähnten Beitrag unfair und unausgewogen erfolgte.

2. Wie bereits erwähnt, haben die Verantwortlichen von Radio SRF zu Ihren Kritiken Stellung bezogen. Herr Michael Bolliger, Stv. Chefredaktor Radio SRF und Leiter SRF 4 News/„HeuteMorgen“, schreibt dabei Folgendes:

„Ich danke Ihnen bestens für die Möglichkeit, zur Beanstandung der oben erwähnten Sendung Stellung nehmen zu können. Ich tue das gleichzeitig als Mitglied der Radio Chefredaktion, wie auch als Leiter von SRF 4 News und damit Verantwortlicher für die Sendung «HeuteMorgen».

In seinem Schreiben kritisiert der Hauseigentümerverband, in der Person [ihres] Direktors, wir hätten in der besagten Sendung «unfair» und «unausgewogen» berichtet. Es geht um die Studienergebnisse BFE/BWO «Energetische Sanierung / Auswirkungen auf Mietzinsen».

Dazu folgendes:

Unausgewogene Berichterstattung?

Die Studie des Bundes kommt in ihrem Fazit zu folgenden Feststellungen:

· Energetische Sanierungen führen in den meisten Fällen zu einer Mehrbelas­tung für Mieter, auch unter Berücksichtigung der reduzierten Energiekosten.

· Aus Eigentümersicht macht der durch die energetische Sanierung induzierte

Mietzinsaufschlag die Sanierung meist ökonomisch rentabel.

· Ein Mieterwechsel führt dazu, dass die Mieten nach einer Sanierung stärker erhöht werden, sofern der Markt dies zulässt.

Die Studie zeigt also sachlich die gegenläufigen Effekte der für Sanierungen eingesetzten Fördergelder für Hausbesitzer und Mieter.

· Daraus entsteht auch – aus Sicht des Mieterverbandes und seines Vizepräsi­denten – eine politisch heikle Situation. Immerhin sind der SMV, bzw. v. a. Balthasar Glättli, Verfechter der Energiewende. Die Mieterseite hat, aufgrund dieser Studie, einen Zielkonflikt zu erklären: Warum sollen die Mitglieder des Verbands mit teils deutlich erhöhten Mietkosten an die Energiewende zahlen? Es ist darum naheliegend und sachgerecht, dass in diesem Beitrag einerseits die Verfasser der Studie zu Wort kommen, um die Erkenntnisse zu bestätigen und andererseits der SMV, in der Person des Vizepräsidenten.

· Der Hauseigentümerverband steht nicht in diesem Zielkonflikt, da er der Ener­giestrategie 2050 grundsätzlich kritisch gegenübersteht. Auch wird im Beitrag die unter den Voraussetzungen der Studienresultate bestmögliche Rechtferti­gung der Befunde seitens der Hauseigentümer dargelegt. Der Vertreter des BFE im Beitrag erklärt, dass Mieterinnen und Mieter auch von Sanierungen profitieren würden, etwa in Form von höherem Wohnkomfort.

Unfaire Berichterstattung?

· Der Ausdruck «Trick» ist in der Schlagzeile verwendet worden. Eine Schlag­zeile soll einen (u. U. komplexen) Sachverhalt auf wenige «kräftige» Begriffe komprimieren. Die Moderation hat den Ausdruck natürlich nicht zur Verun­glimpfung einer bestimmten Gruppe eingesetzt, sondern als zugespitzte For­mulierung für eine Massnahme, die vom Erfinder wohl anders geplant worden war, als sie dann im Alltag – zumindest teilweise – umgesetzt wird. Konkret: was in der Strategie des Bundes als Verbrauchs- und damit auch als Kosten­senkungsmassnahme (auch für die Mieter) gedacht war, führt in der Praxis offensichtlich zu teilweise höheren Kosten (wiederum für die Mieter).

· Man könnte einwenden, dass sei das Problem des BFE-Sanierungsprogram­mes. Somit wäre zum Beispiel der Begriff «Fehler» (seitens der Bundesver­waltung) besser gewählt. Nur belegt die (unabhängige) Studie, dass der Effekt aufgrund der Umsetzung durch die Hauseigentümer entsteht (Gesamtsanie­rungen, Marktmieten). Die Fallbeispiele zeigen, dass Hauseigentümer bei all­gemeinen Sanierungen meist auch eine energetische Sanierung vornehmen: «Gemäss Immobilieneigentümer werden energetische Sanierungsarbeiten am häufigsten im Rahmen einer anstehenden Sanierung durchgeführt.» (S. 42) Gleichzeitig ist der Studie zu entnehmen, dass staatliche Zuschüsse an ener­getische Sanierungen im Rahmen des Gebäudeprogramms zwar beansprucht werden, für Hauseigentümer aber offenbar keine zwingende Voraussetzung für energetische Sanierungsarbeiten sind: «Das Gebäudeprogramm spielte für sechs von acht Immobilieneigentümern keine Rolle beim Entschluss zur Sanierung.» (S. 42) Das wird auch so im Radio-Beitrag erwähnt.

· [Der Hauseigentümerverband] insinuiert, der Ausdruck begleite die ganze Berichterstattung. Dem ist nicht so. In den vier Hauptausgaben von «HeuteMorgen» (6h, 7h, 8h und 9h) wurde der Ausdruck einmal und ausschliesslich in der Schlagzeile verwen­det (7h). In den vorherigen oder folgenden Ausgaben lauteten die Schlag­zeilen anders. Zum Beispiel so: Wir sagen, warum beim Sanieren die Miet­zinserhöhung oft weit heftiger ist als die Einsparung an Energiekosten. Im Moderationstext und im Beitrag kam der Begriff gar nicht vor.

In diesem Sinne betrachte ich unsere Berichterstattung zu diesem Thema als sachlich und im Sinne der Fragestellung auch ausgewogen. Ich bitte Sie daher, die vorliegende Beanstandung abzuweisen.“

3. Soweit die Stellungnahme des Mitglieds der Radio-Chefredaktion sowie Leiters von SRF4 News/„HeuteMorgen“. Herr Michael Bolliger argumentiert ausführlich, warum Ihre Beanstandung seiner Meinung nach abgewiesen werden soll.

Geht es nun um meine eigene Beurteilung, so stelle ich fest, dass es im Beitrag von „HeuteMorgen“ vom 9. April um die Studie „Energetische Sanierung – Auswirkungen auf Mietzinsen“ ging, welche das Bundesamt für Energie bereits im letzten Januar publiziert hatte. Auf Grund der Untersuchung von zehn grösseren Liegenschaften, bei denen in jüngerer Zeit Sanierungsmassnahmen durchgeführt wurden, kommt die Studie zum Schluss, dass energetische Sanierungen in den meisten Fällen zu einer Mietzinserhöhung und somit zu einer Mehrbelastung für Mieter führen, auch wenn man die reduzierten Energiekosten berücksichtigt.

Gegenstand Ihrer Beanstandung ist eigentlich nicht die Berichterstattung von Radio SRF an sich. Sie kritisieren dagegen, dass „von einem Trick der Vermieter gespro­chen wurde“, ohne dass diese pauschale Anschuldigung konkret erläutert worden sei. Dies sei unfair, lautet Ihre Kritik.

Sie monieren zudem, dass sich der Vertreter des Mieterverbandes zweimal zu dieser Studie äussern konnte, während dem von Ihnen geführten Hauseigentümerverband Schweiz diese Möglichkeit verwehrt wurde. „Kommt nur eine Partei zu Wort, so ist die Berichterstattung unausgewogen“, ist in Ihrer Eingabe zu lesen. Konnte sich des­halb das Publikum keine eigene Meinung bilden? Wurde das Sachgerechtigkeits­gebot verletzt?

Ihre erste Kritik kann ich durchaus nachvollziehen. Denn tatsächlich war in den Schlagzeilen von 7.00 und von 7.30 Uhr vom „Trick der Hauseigentümer beim Sanieren“ die Rede. Zu Recht wehren Sie sich gegen diese pauschale und negative Konnotation der Haltung der Hauseigentümer. Doch für das breite Publikum handelt es sich lediglich um eine zugespitzte Formulierung, welche nicht geeignet ist, den Gesamteindruck der Berichterstattung wesentlich zu beeinflussen. Programmrecht­lich ist diese Unvollkommenheit deshalb nicht relevant. Dies umso mehr, wenn man berücksichtigt, dass in den Schlagzeilen von 6.00, 6.30, 8.00, 8.30 sowie 9.00 Uhr das Wort „Trick“ nicht verwendet wurde und in Bericht selber diese unsachliche Kritik nicht mehr übernommen wurde.

Hätte zwingend auch der Hauseigentümerverband Schweiz zur Studie Stellung nehmen müssen? Nachdem ich die Angelegenheit analysieren konnte, gelange ich zu einer anderen Schlussfolgerung als Sie.

Zuerst einmal aus grundsätzlichen Überlegungen. Laut Praxis von UBI und Bundes­gericht wäre die Teilnahme Ihres Verbandes nur zwingend gewesen, wenn in der Sendung schwerwiegende Vorwürfe gegenüber Hausbesitzern gemacht worden wären. Dies war aber im „HeuteMorgen“ vom 9. April nicht der Fall. Die wesentlichen Inhalte der Studie wurden korrekt und verständlich wiedergegeben. Sowohl der Bereichsleiter Gebäudetechnologie im Bundesamt für Energie Olivier Meili wie auch der Vizepräsident des Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverbands Balthasar Glättli argumentierten sachlich, differenziert und keinesfalls polemisch.

„Es gibt Hin­weise darauf, dass am Ende des Tages eine energetische Sanierung für den Mieter zu einer Erhöhung der Mietzinsen führen kann“, sagte Herr Meili. In seiner zweiten Intervention betonte er zudem, dass die energetischen Sanierungen zu mehr Komfort und einer besseren Lebensqualität führen. Dies wird durch die Studie bestätigt. Fast immer nützen Eigentümer die Energiesanierungen für eine Runderneuerung und renovieren auch Küche und Bad. Entsprechend stiegen die Mietpreise, stellte Baltha­sar Glättli fest. Er betonte dabei, dass auch Mieter ihren Teil an die Energiewende zahlen müssten. „Wenn das aber immer dazu gebraucht wird, Luxussanierungen durchzuziehen und ein neues Segment von Mietern anzusprechen, gehen dem Mittelstand irgendwann die bezahlbaren Wohnungen aus“, eine Feststellung, die auch in der Studie selber zu finden ist: „Aus gesamtgesellschaftlicher Sicht betrachtet besteht die Sorge, dass günstiger Wohnraum zu knapp wird“, ist im Executive Summary zu lesen.

Es gibt aber auch einen zweiten Grund, welcher die Teilnahme des Vertreters des Mieterinnen- und Mieterverband rechtfertigt. Es geht um die Akzeptanz der Energie­wende an sich. Laut Studie könnten deutliche Mietzinserhöhungen als Folge der für die Erreichung der Ziele der Energiestrategie 2050 notwendigen energetischen Sanierungen die Akzeptanz dieser Reform in Frage stellen.

Die Befürworter der Energiewende – vorliegend der Vertreter der SMV – sind mit einem Zielkonflikt konfrontiert und haben einen ausgesprochenen Erklärungsbedarf. Die Teilnahme von Herrn Nationalrat Glättli an der Sendung hatte auch diesem legiti­men Bedürfnis zu entsprechen, was für den HEV Schweiz nicht der Fall ist.

Aus dem Gesagten ergibt sich, dass auch wenn der Hauseigentümerverband seine Sicht der Dinge nicht äussern konnte, das Publikum sich über das Thema der Sendung eine eigene Meinung bilden konnte. Das Sachgerechtigkeitsgebot wurde somit nicht verletzt. Ihre Beanstandung, soweit ich darauf eintreten konnte, kann ich deshalb nicht unterstützen.

4. Ich bitte Sie, das vorliegende Schreiben als meinen Schlussbericht gemäss Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes RTVG entgegenzunehmen. Über die Mög­lichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI (Monbijoustrasse 54A, Postfach 8547, 3001 Bern) orientiert Sie der beiliegende Auszug aus dem Bundesgesetz über Radio und Fernsehen.

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