«Tagesschau»-Berichterstattung über Parteien-Delegiertenversammlungen beanstandet
Mit Ihrem Brief vom 30. April 2015 haben Sie die Tagesschau vom 25. April beanstandet. Den Erhalt Ihrer Eingabe habe ich mit meinem Brief vom 4. Mai bereits bestätigt.
Wie üblich, habe ich die Verantwortlichen von SRF gebeten, zu Ihren Kritiken Stellung zu beziehen. Dies ist erfolgt und in der Zwischenzeit habe ich die von Ihnen kritisierte Sendung sehr genau analysiert. Ich bin somit in der Lage, Ihnen heute meinen Schlussbericht zu senden.
1. Sie begründen Ihre Beanstandung wortwörtlich wie folgt:
„Die Tagesschau vom Samstag 25. April 2015 um 19.30 Uhr veranlasst mich dazu, mich erstmals an Sie zu wenden.
An diesem Tag fanden die Delegiertenversammlungen von fünf national tätigen Parteien statt, darunter der zweitgrössten Schweizer Partei, der SP. An dieser DV sprach mit Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga eine der wichtigsten Schweizer Persönlichkeiten. Eine DV gibt den Parteien Gelegenheit, Schwerpunkte zu setzen. Die Information über diese Schwerpunkte ist nicht nur, aber besonders in einem Wahljahr wichtig. Am 25. April setzte die SP unter anderem folgende Schwerpunkte: Lohngleichheit von Frau und Mann, Schutz älterer Arbeitnehmender, Abstimmungsvorlagen vom 14. Juni 2015 (zum Beispiel wurde in der Debatte um die Präimplantationsdiagnostik auf eindrückliche Weise um ethische Standpunkte gerungen), Internetpolitik. All diese sind Positionen, über welche die Stimmberechtigten eigentlich informiert werden sollten – und zwar nicht in einem Spezialmagazin zu später Sendezeit, sondern in der einschaltstarken Tagesschau.
An der erwähnten Tagesschau beanstande ich, dass über die DV der SP (mit Ausnahme der Parolenspiegel-Grafik) kein Wort verloren wurde. Dafür kamen die CVP und die FDP – und nur diese! – in aller Ausführlichkeit und auffällig wohlwollend zum Zug. Diese in höchstem Masse einseitige Berichterstattung widerspricht schwerwiegend dem eigenen Anspruch von SRF. Sie ist kein Ausdruck von ‚höchsten publizistischen Standards‘ (SRF-Website). Sie widerspricht fast jedem Satz, der unter 1.1 (Demokratie, service public, Meinungsvielfalt) und 1.2 (Sachgerecht, vielfältig, unabhängig) der ‚Publizistischen Leitlinien‘ steht.
Deshalb stelle ich folgende Fragen:
Warum wurde nicht über alle Delegiertenversammlungen, ev. in verkürzter, auf die wesentlichen Fakten beschränkter Form berichtet?
Warum gab es keine Arbeitsteilung zwischen den Redaktionen von SRF, RTS, RSI und RTR?
Warum wurde nicht mit reduzierten Team, ev. unter Zuhilfenahme der Medienmitteilungen gearbeitet?
Warum wurde entschieden, nicht über die SP-Delegiertenversammlung zu berichten?
Warum wurde die FDP und die CVP für die Berichterstattung ausgewählt?
Was unternimmt SRF, dass im Sinne der korrekten Ausübung des politischen Informationsauftrages ein solcher Vorfall in Zukunft ausgeschlossen ist?
Ich bitte Sie um eine Stellungnahme zur Beanstandung und um die Beantwortung obiger Fragen.“
2. Wie bereits erwähnt, haben die Verantwortlichen von SRF zu Ihren Kritiken Stellung bezogen. Ich möchte Ihnen das Schreiben von Herrn Franz Lustenberger, Stv. Redaktionsleiter der Tagesschau, nicht vorenthalten. Er schreibt Folgendes:
„Mit Brief vom 30. April beanstandet Herr X die Berichterstattung der Tagesschau vom Samstag, 25. April 2015. Er kritisiert insbesondere, dass die Tagesschau in der Hauptausgabe zur Delegiertenversammlung der SP nur grafisch die Parolen zu den Abstimmungen vom 14. Juni vermittelt habe, während über die Delegiertenversammlungen von FDP und CVP recht breit berichtet worden sei.
Er stellt in diesem Zusammenhang eine ganze Reihe von Fragen.
Die Co-Generalsekretärin der SP, Frau Flavia Wasserfallen, hat am Montag 27. April ein Mail mit der gleichen Stossrichtung an Tristan Brenn (Chefredaktor SRF) und Urs Leuthard (Redaktionsleiter Tagesschau) gesandt. Dieses Mail habe ich im Auftrag des Chefredaktors am Dienstag, 28. April beantwortet. Ich stütze mich in meinen Erläuterungen und Begründungen im Wesentlichen auf diese Aussagen.
Die Tagesschau hat grundsätzlich Verständnis für die kritische Reaktion von Herrn X. Die Inland-Berichterstattung gehört zu den wichtigen Aufgaben der Tagesschau. Allerdings darf die Berichterstattung über das Geschehen im Ausland, in den weiteren Themenbereichen Kultur, Wirtschaft, Sport und Gesellschaft deswegen nicht vergessen gehen. Es gibt ganz wenige Tage im Nachrichtengeschehen, an dem eine Tageschau-Ausgabe von einem Inland- oder einem Auslandthema absolut dominiert wird.
Der 11. September 2001 war so ein Tag und auch der Eidgenössische Wahltag am 18. Oktober wird so ein Tag sein. Es ist die Aufgabe der Tagesschau-Redaktion für einen aktuellen und relevanten Mix von Themen zu sorgen.
Am Samstag 25. April fanden fünf Delegiertenversammlungen von Schweizer Parteien mit Fraktionsstärke statt. Es war der Tag des grossen Erdbebens in Nepal mit tausenden von Todesopfern, einer riesigen Zerstörung und einem unermesslichen menschlichen Leid. Die Planung eines Tages mit fünf Delegiertenversammlungen ist für die Tagesschau nicht einfach. Vor allem dann nicht, wenn noch eine ganz grosse Aktualität wie das verheerende Erdbeben in Nepal dazu kommt. Die Tagesschau hat eine begrenzte Sendezeit; bei fünf Parteitagen am gleichen Tag muss sie eine Auswahl bezüglich der Themenfokussierung und der einzelnen Beitragslängen treffen. Der Spielraum bei Parteiversammlungen reicht von ausführlichen Berichten bis zu einer Meldung, respektive zu einem Überblick über die gefassten Abstimmungsparolen.
Die Tagesschau berichtet über Veranstaltungen und Medienkonferenzen nicht einfach nur, weil diese stattfinden. Die Agenda allein ist kein Kriterium für die Wahl der Themen. Gefragt und gesucht ist immer ein spezifischer Fokus, ein spezifischer Inhalt – letztlich eine relevante Fragestellung.
Im Folgenden begründe ich die Überlegungen zur Themen-Auswahl der Tagesschau vom 25. April:
Neben den Grünen und in Zürich den Grünliberalen hat in den letzten kantonalen Wahlen auch die CVP eine durchzogene Bilanz vorzuweisen; über die gesamte Legislatur gesehen hat sie bei vielen kantonalen Wahlen teils markante Einbussen erlitten. Wahlerfolge und -misserfolge hängen sehr stark mit der Mobilisierung der eigenen Basis zusammen. Konkretes Beispiel ist die Niederlage der CVP mit ihrer Familieninitiative am 8. März, die unter anderem auch an der Geschlossenheit der Partei (CVP-Finanzdirektoren in den Kantonen scherten aus) und der fehlenden Mobilisierung scheiterte. Angesichts dieser Fakten ist es legitim und verständlich, einen Akzent bei der CVP zu setzen sowie den Aspekt Mobilisierung und Geschlossenheit zu thematisieren.
Die Revision des Radio- und Fernsehgesetzes wird bei den meisten Parteien entweder klar angenommen oder klar abgelehnt. Bei der FDP ist die Spaltung in dieser Frage offensichtlich; auf der einen Seite die Vertreter der sprachlichen Minderheiten, auf der anderen Seite die Vertreter der Marktwirtschaft auch bei den elektronischen Medien. Diese Konfliktsituation ist Grund genug, sie bei der FDP zu thematisieren, der einzigen Partei, die dies auch in einem kontroversen Podiumsgespräch an der Delegiertenversammlung sichtbar gemacht hat. Von den Vorlagen des 14. Juni wird die Revision des Radio- und Fernsehgesetzes in der Öffentlichkeit eindeutig am intensivsten diskutiert.
Nach den kantonalen Wahlen dieses Frühlings sind sehr oft die Verlierer-Parteien thematisiert worden. Regula Rytz (Grüne) und Martin Bäumle (GLP) mussten den Medien oft Red und Antwort stehen. Es ist legitim, wenn die Tagesschau die Sieger-Partei dieses Frühlings, die FDP, zum Thema macht. Sie hat dies anlässlich der ersten nationalen Delegiertenversammlung nach den für die FDP erfolgreichen Wahlen im Kanton Zürich gemacht. Mit dem Einbezug von Philip Loser (Tages-Anzeiger), der in diesen Tagen ein Buch über die Geschichte der FDP veröffentlicht hat, geschah dies mit einem durchaus kritischen Ansatz. Philip Loser hat die Erfolge der FDP relativiert und auf die über die Jahrzehnte verloren gegangene Führungsrolle innerhalb des Bürgerblocks hingewiesen.
Von den anderen Delegiertenversammlungen (SP, Grüne, BDP) wurden in der Hauptausgabe am 25. April die Empfehlungen für die Abstimmungen vom 14. Juni vermeldet. Die Parolen von Parteien mit eigener Fraktionsstärke gehören zum «Pflichtstoff» der Tagesschau; die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger müssen wissen, wie die Parteien zu den bevorstehenden Abstimmungen stehen. Dies gehört zum Service Public.
In der Spätausgabe vom 25. April sendete die Tagesschau einen kurzen Ausschnitt aus der Rede von SP-Präsident Christian Levrat. Er sprach in diesem Ausschnitt zu den Themen Flüchtlingspolitik sowie soziale Gerechtigkeit.
Ich erachte die fokussierte Themenwahl, welche der Ausgabeleiter für die Hauptausgabe aus obigen Gründen traf, für gerechtfertigt. Ich kann aber verstehen, dass Zuschauer, in diesem Fall aus SP-Kreisen, dies anders sehen. Allerdings ist festzuhalten, dass Volk und Stände in der Verfassung (Artikel 93, Absatz 3) und das Parlament im Radio und Fernsehgesetz RTVG (Artikel 6) die Unabhängigkeit und die Programmautonomie ausdrücklich verankert haben. In Artikel 6, Abs.4 des RTVG ist explizit festgeschrieben, dass «niemand von einem Programmanbieter die Verbreitung bestimmter Darbietungen und Informationen verlangen» könne.
Als inhaltliche Ergänzung möchte ich anfügen, dass die Tagesschau am Samstag 7. März einen ausführlichen Beitrag mit Co-Generalsekretärin Flavia Wasserfallen zur Wahlkampfstrategie der SP Schweiz gesendet hat. Es ging da um die Mobilisierung der Wählerinnen und Wähler mittels Telefonkampagne.
Die Tagesschau ist in der Hauptausgabe der «Chronistenpflicht» mit der Meldung über alle Abstimmungsparolen der Parteien mit Fraktionsstärke, die am 25. April ihre Delegiertenversammlung abhielten, nachgekommen. Sie hat am 25. April einen inhaltlichen Akzent auf CVP und FDP gelegt, wie sie am 7. März einen inhaltlichen Akzent auf den SP-Wahlkampf gelegt hatte.
Ich möchte noch kurz auf die Frage nach der Zusammenarbeit unter den Bundeshausredaktionen der vier Landessprachen eingehen. Selbstverständlich arbeiten diese Redaktionen intensiv zusammen – die Redaktionen arbeiten in der Regel mit einer Filmequipe (Kamera und Ton). Ein Redaktor führt ein Interview in mehreren Sprachen (die meisten Parteipräsidenten sind ja mehrsprachig) und stellt es den Redaktionen der anderen Sprachregionen zur Verfügung. Aber jede Redaktion in der einzelnen Sprachregion ist, ungeachtet der Synergien durch Kooperation, autonom in der Auswahl und der Gestaltung der Beiträge.
In der Tagesschau findet ein permanenter Diskussionsprozess über die Sendung des Tages sowie über die Sendungen der folgenden Tage statt. Bei innenpolitischen Themen sind der Inland-Input, die Bundeshausredaktion, der Ausgabeleiter der Sendung sowie die Redaktionsleitung involviert. Diese Diskussion im Vorfeld der Sendungen wird intensiv und durchaus kontrovers geführt. Sie richtet sich aber immer nach den Kriterien von Relevanz und Aktualität. Ich bitte Sie, die Beanstandung in diesem Sinne zu beantworten.“
3. Soweit die Stellungnahme des Stv. Redaktionsleiters der Tagesschau. Herr Franz Lustenberger beantwortet Ihre Fragen und erklärt, warum und nach welchen Kriterien in der Tagesschau vom 25. April über die Delegiertenversammlung der FDP und CVP und nicht über diejenige der SP berichtet wurde.
Nachdem ich die Angelegenheit analysieren konnte, überzeugen mich die Erklärungen von Herrn Lustenberger nicht ganz. Es ist zwar unbestritten, dass die Verantwortlichen der Tagesschau stets gezwungen sind, eine schwierige Auswahl über die zu behandelnden Themen vorzunehmen und manchmal radikal auswählen zu müssen. Dies insbesondere, wenn wie am 25. April die Aktualität besonders reichhaltig ist und nicht weniger als fünf Delegiertenversammlungen von wichtigen Parteien gleichzeitig stattfinden.
Doch wir befinden uns in einem Wahljahr. Es liegt deshalb im besonderen Interesse jeder Partei, ihre Politik am Fernsehen vorstellen zu können. Ich stelle fest, dass mit Ausnahme der Beratungen der FDP über das Radio- und Fernsehgesetz, die Berichterstattung über die Delegiertenversammlungen der FDP und der CVP auf die Lage und die Strategie dieser beiden Parteien im Hinblick auf den 18. Oktober fokussiert war. In dieser Hinsicht finde ich die Nicht-Berücksichtigung der DV der SP sowie der „Grünen“ zumindest als problematisch.
Dass eine Berichterstattung über sämtliche Delegiertenversammlungen möglich war, hat das Fernsehen der italienischen Schweiz bewiesen. In der Tagesschau vom 25. April wurde durch eigene Korrespondentenen über die DV von FDP, SP, CVP und Grüne in Bild und Ton umfassend berichtet. Man kann sich deshalb fragen, ob die Berichte über den Machtkampf bei VW, über die Ausstiegs-Debatte um die Braunkohle in Deutschland, über die Musical-Variante am New Yorker Broadway von „Der Besuch der alten Dame“ oder auch über das Spiel Aarau gegen FC Zürich ohne Zürcher Fans die Kriterien der Relevanz und Aktualität besser erfüllen als die DV der SP und der Grünen Partei. Wenn ich die redaktionelle Verantwortung zu tragen hätte, hätte ich sicher andere Prioritäten gewählt.
Doch laut Praxis der Unabhängigen Beschwerdeinstanz UBI und des Bundesgerichts hat die Ombudsstelle keine Fach-, sondern eine Rechtsaufsicht zu erfüllen. In anderen Worten hat sie keine eigentliche Qualitätskontrolle auszuüben. Sie hat deshalb nicht primär die Aufgabe, zu befinden, ob in einer Tagesschau die richtigen Tagesinformationen berücksichtigt wurden oder nicht. Dabei hat sie zu respektieren, dass die Themenwahl eine prinzipielle redaktionelle Freiheit ist.
Denn etwas darf nie vergessen werden: Art. 93 Abs. 3 der Bundesverfassung und Art. 6 Abs. 2 RTVG gewährleisten die Programmautonomie des Veranstalters. Diese beinhaltet namentlich auch die Freiheit in der Wahl eines Themas einer Sendung oder eines Beitrags und in der inhaltlichen Bearbeitung.
Die Verantwortlichen der Tagesschau sind deshalb grundsätzlich frei, die Sendung nach ihrem journalistischen Ermessen zu gestalten. Dass sie sich für die Berichterstattung über die Delegiertenversammlungen von lediglich zwei von fünf Parteien entschieden haben, ist rein rechtlich als zulässig zu betrachten. Zwar geniesst die Ausgewogenheit der Berichterstattung einen hohen Stellenwert. Diese Ausgewogenheit muss aber nicht notwendigerweise im gleichen Beitrag gewährleistet werden und das Vielfaltgebot richtet sich nicht an eine einzelne Sendung, sondern an mehrere Sendungen, die in einem sachlichen Zusammenhang stehen.
Zusammenfassend gelange ich zur Auffassung, dass ich Ihre Unzufriedenheit problemlos nachvollziehen kann, dass aber weder eine Gesetzes- noch eine Konzessionsverletzung vorliegen. Ihre Beanstandung, soweit ich darauf eintreten konnte, kann ich deshalb nicht unterstützen.
4. Ich bitte Sie, das vorliegende Schreiben als meinen Schlussbericht gemäss Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes RTVG entgegenzunehmen. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI (Monbijoustrasse 54A, Postfach 8547, 3001 Bern) orientiert Sie der beiliegende Auszug aus dem Bundesgesetz über Radio und Fernsehen.
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