War «Tagesschau»-Bericht über Hartmann-Buch ein PR-Gag?
Die «Tagesschau» berichtete am 23. März 2015 über den neuen Roman von Lukas Hartmann. Dieser Beitrag ist in den Augen eines Zuschauers unausgewogen und ein «peinlicher PR-Gag». Ausserdem gehört für den Zuschauer die Berichterstattung über die US-Vorwahlen nicht zum Informationsauftrag von SRF.
Der Beanstander bezeichnet den Beitrag über Hartmanns Buch als Gratiswerbung für den Ehemann von Bundesrätin Simonetta Sommaruga. Hartmanns neuer Roman «Auf beiden Seiten» thematisiert den Mauerfall von 1989, die Fichenaffäre sowie die geheime Widerstandsgruppe P-26. Dass sich Hartmann im Beitrag nur negativ über die Fichenaffäre und nicht zum Ausspionieren von Ex-DDR-Bürgerinnen und -Bürgern äussert, erachtet der Beanstander als unausgewogen.
Weiter beklagt der Beanstander die US-Vorwahlberichterstattung. Bereits 18 Monate vor den US-Präsidentschaftswahlen zu berichten, gehöre nicht zum Informationsauftrag von SRF.
Franz Lustenberger, stv. Redaktionsleiter der «Tagesschau», verweist in seiner Stellungnahme auf die gesetzlich garantierte Autonomie der Programmveranstalter. Diese sind u.a. frei in der Wahl und inhaltlichen Bearbeitung von Themen.
Gemäss ihrem Auftrag berichte die «Tagesschau» über aktuelle und relevante Ereignisse in Politik, Wirtschaft, Kultur, Gesellschaft, Wissenschaft und Sport. Lukas Hartmann sei einer der bekanntesten Schweizer Autoren der Gegenwart, schreibt Lustenberger weiter. Sein neustes Werk sei in den meisten Zeitungen ebenfalls besprochen worden. Zudem habe die «Tagesschau» transparent gemacht, dass Hartmann mit der aktuellen Bundespräsidentin verheiratet sei. Für den Vorwurf der Unausgewogenheit hat Lustenberger kein Verständnis. Literatur sei immer eine persönliche Auseinandersetzung mit der Zeit und der Geschichte, meint er.
«Die Wahlen in den USA sind ein global relevantes Ereignis», schreibt USA-Korrespondent Arthur Honegger in seiner Stellungnahme. Der im monierten Beitrag porträtierte Ted Cruz sei ein ernsthafter republikanischer Kandidat, weshalb er auch für die «Tagesschau» relevant sei, findet Lustenberger. Zudem habe seine Kandidatur den US-Wahlkampf eröffnet.
Ombudsmann Achille Casanova ruft in seinem Schlussbericht ebenfalls die gesetzlich garantierte Programmautonomie der Veranstalter in Erinnerung. Der Entscheid, über Lukas Hartmanns neuen Roman sowie die US-Vorwahlen zu berichten, liege in der alleinigen Verantwortung der «Tagesschau»-Redaktion.
Es sei unbestritten, dass Lukas Hartmann sich einen Namen als Autor und nicht als Ehemann von Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga gemacht habe. Casanova findet es als journalistisch legitim, wenn auch die «Tagesschau» – nebst den meisten Zeitungen – über Hartmanns neues Buch berichtet.
Ein gewisser Werbeeffekt durch eine Berichterstattung im Fernsehen sei unvermeidlich, wenn man über kulturelle Angelegenheiten berichtet. Das sei zulässig, sofern «die Grenzen des mit der Vermittlung einer Information notwendig verbundenen Werbeeffektes nicht überschritten werden», schreibt Casanova. Dies sei im monierten «Tagesschau»-Beitrag nicht der Fall gewesen.
Betreffend US-Vorwahlberichterstattung teilt der Ombudsmann Lustenbergers Auffassung. Auch Casanova findet Informationen über den möglichen zukünftigen Präsidenten der Supermacht USA besonders relevant für die Schweiz und deshalb erwähnenswert.
Der Ombudsmann erachtet die Beanstandung als unberechtigt.
- Lesen Sie hier den Schlussbericht 3982 im Detail.
Quelle: Ombudsstelle SRG.D, Achille Casanova
Text/Zusammenfassung: Inside SRG, dl
Bilder: © Screenshots SRF, «Tagesschau» vom 23.3.15
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