War «Kassensturz» zum Thema mobile Ärzte tendenziös?

Der «Kassensturz»-Beitrag «Kritik an Notfalldienst: Umstrittenes Geschäft mit Hausbesuchen» vom 24. März 2015 kritisiert die «Mobile Ärzte AG/Mobile Ärzte Lob» aus Basel. Dem privaten ärztlichen Dienst werden Verletzung des Arbeitnehmerschutzes und Patientengefährdung vorgeworfen. Die Mobile Ärzte AG beanstandet den Beitrag als ungenügend recherchiert und tendenziös.

Die Beanstanderin, vertreten durch ihren Anwalt, moniert weiter, der «Kassensturz» habe die Darlegungen der Gewerkschaft Syna und ehemaliger Angestellter der Mobilen Ärzte ohne Verifizierung übernommen. Der Vorwurf der Patientengefährdung bleibe sehr allgemein und werde im «Kassensturz»-Beitrag durch keinen einzigen Fall konkretisiert. Zudem sei es eine unwahre Unterstellung, dass Ärzte Patienten behandeln mussten, zu denen die Sanität mit Blaulicht hätte fahren müssen.

Wolfgang Wettstein, Redaktionsleiter «Kassensturz»/«Espresso», nimmt zur Beanstandung Stellung. Nicht nur ehemalige Mitarbeitende würden der Mobilen Ärzte AG vorwerfen, sie habe das Arbeitsgesetz nicht eingehalten. Auch ein arbeitsrechtliches Gutachten zuhanden der Gewerkschaft Syna sowie das KIGA Baselland (Kantonales Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit) hätten Verstösse des privaten Ärztedienstes gegen das Arbeitsgesetz bestätigt. Das KIGA Baselland habe Anweisungen erteilt, die Situation bis im Sommer zu bereinigen.

Zur Patientensicherheit habe der «Kassensturz»-Beitrag nichts Unwahres gesagt, meint Wettstein. Mehrere ehemalige Angestellte der Mobilen Ärzte hätten die mangelhafte Patientensicherheit kritisiert. So mussten sie anscheinende vitale Notfälle zuerst selber untersuchen, bevor sie die Sanität (Nummer 144) haben rufen dürfen. Gemäss Wettstein sei es für die Zuschauerinnen und Zuschauer klar erkennbar geworden, dass dies Aussagen ehemaliger Mitarbeitender seien. Ausserdem habe Dr. Michael Gloger, Chefarzt der Mobilen Ärzte AG, im Studiogespräch dazu Stellung nehmen können.

Ombudsmann Achille Casanova erachtet es aufgrund der gesetzlich garantierten Programmautonomie als grundsätzlich zulässig, einen kritischen Beitrag über die Mobilen Ärzte AG auszustrahlen –, sofern die programmrechtlichen Bestimmungen eingehalten würden.

Casanova kann den Vorwurf der Beanstanderin nicht stützen, «Kassensturz» habe die Darlegungen der Gewerkschaft Syna und der ehemaligen Angestellten ohne Verifizierung übernommen. Die Verstösse der Mobilen Ärzte AG gegen das Arbeitsrecht seien durch das Gutachten der Universität St. Gallen sowie durch das KIGA Basel-Land bestätigt worden. Selbst der Chefarzt der Mobilen Ärzte AG habe im Studiogespräch gesagt, sie seien mit der Gewerkschaft Syna und dem KIGA schon länger im Gespräch und versuchten, sich zu verbessern. Insgesamt habe «Kassensturz» über diese Frage korrekt und sachgerecht berichtet, kommt der Ombudsmann zum Schluss.

Zum Vorwurf der Patientengefährdung setzt Achille Casanova allerdings einige Fragezeichen. Bei schwerwiegenden Vorwürfen gegenüber Personen, Unternehmen, Verbänden oder Behörden würden gemäss Praxis der UBI und des Bundesgerichts qualifizierte Anforderungen bezüglich Transparenz und Einhaltung der journalistischen Sorgfaltspflichten gelten. Der Standpunkt von angegriffenen Personen sei in geeigneter Weise darzustellen.

Nebst den anonymen Aussagen ehemaliger Angestellter der Mobilen Ärzte AG sei keine zweite Quelle für den Vorwurf der Gefährdung von Patienten sichtbar. Selbst das Amt für Gesundheit sei vor der Kontaktierung durch den «Kassensturz» nicht über mögliche Missstände in der medizinischen Versorgung durch die Mobilen Ärzte informiert worden. Diese relevanten entlastenden Argumente habe «Kassensturz» den Zuschauerinnen und Zuschauern vorenthalten. Zum Vorwurf der Patientengefährdung habe Chefarzt Michael Gloger im Studiogespräch aufgrund ständiger Unterbrechungen nur mangelhaft Stellung nehmen können. Hier seien die qualifizierten Anforderungen nach Transparenz und journalistischer Sorgfaltspflicht verletzt worden.

Der Ombudsmann erachtet die Beanstandung als teilweise berechtigt.

Quelle: Ombudsstelle SRG.D, Achille Casanova
Text/Zusammenfassung: Inside SRG, dl
Bilder: © Screenshots SRF, «Kassensturz» vom 24.3.15;
Bild oben: Studiogespräch mit Chefarzt Dr. Michael Gloger, («Kassensturz» vom 24.3.15)

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