Der Sensationsgier trotzen

SRF-Korrespondenten müssen sachlich, im fachlich korrekten Jargon und vor allem fair berichten. Die strengen publizistischen Leitlinien von SRF schreiben dies vor. Und damit hebt sich die SRF-Gerichts­berichterstattung von jener der meisten anderen Medien klar ab.

– Von Oliver Schaffner

Kaum Emotionen zeigte Bianca G., als sie ihr Urteil am Obergericht in Horgen ent­gegennahm. Wegen Mordes an ihren drei Kindern wurde sie 2013 zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Fall ist bekannt, die verurteilte Mutter hingegen bekommt man nicht zu Gesicht. Weil im Gerichtssaal keine Kameras zulässig sind, hilft man sich mit Zeichnungen. «Wir skizzieren die Beschuldigten immer nur von hinten», erklärt der Gerichts­berichterstatter und SRF-Regionalredaktor für Zürich und Schaffhausen, Kay Schubert. Bei SRF wird höchste Priorität auf den Schutz der Persönlichkeit gelegt, so dürfen beschuldigte Personen weder mit Namen noch anhand der Abbildung erkannt werden.

Kaum ein anderes Medium geht so weit wie SRF. Mit den strengen, selbstaufer­legten Publizistischen Leitlinien werden Vorverurteilungen, Sensationshascherei und Spekulationen vorgebeugt. Grösster Wert wird auf Seriosität, Neutralität und speziell auch auf die korrekte Termino­logie gelegt. So wird etwa eine verdächtigte Person während des gesamten Verfahrens ­Beschuldigter genannt und nicht schon ­Mörder oder Betrüger. Auch «festgenommen» und «verhaftet» sind nicht dasselbe. Von einer Verhaftung kann erst nach ­Vorliegen des Haftbefehls gesprochen ­werden. Und besonders wichtig, betont Kay Schubert: «Bei uns gilt immer die ­Unschuldsvermutung, und zwar so lange, bis ein rechtskräftiges Urteil vorliegt.»

Mit der strikten Einhaltung der Publizis­tischen Leitlinien und der vertieften Ein­arbeitung in die Anklageschriften des jeweiligen Falls hat sich SRF einen hervor-ragenden Ruf von seriöser und ­fairer Berichterstattung aufgebaut. Dies hilft nicht nur bei der Akkreditierung der Bericht­erstatter an den Gerichten, es erleichtert – gerade in sensiblen Situationen – den Zugang zu wichtigen Informationsträgern. So konnte beispielsweise einzig Kay ­Schubert mit einem Zeugen sprechen, der klipp und klar verständlich machte, der Boulevardpresse würde er nicht mehr Red und Antwort stehen.

Oliver Schaffner

Quelle: Screenshot SRF «Schweiz aktuell», Urs Maltry

«Ich bin froh, musste ich mir dies nicht ansehen»

Anfang Juni referierte Kay Schubert in Wettswil über «Gerichtsberichterstattung und ihre Grenzen». LINK sprach mit dem SRF-Korrespondenten.

Welche Fälle werden Sie nicht ­vergessen?
Die Beschreibungen im Pädophilenprozess gegen einen ehemaligen Klein­kindererzieher gingen mir sehr nahe. Die Richter erzählten von 35 000 abscheu­lichen Bildern und 1000 Videos. Ich bin froh, musste ich mir dies nicht ansehen. Auch die Schilderungen, wie die Mutter im ­Horgener Zwillingsmordfall ihre ­beiden 7-jährigen Kinder kurz vor Weihnachten im Bett ­erstickte, gehen mir nicht mehr aus dem Kopf.

Wie gelingt es Ihnen, neutral und fair zu berichten?
Ich halte mich an die Fakten, verwende die korrekten Terminologien und ver­suche immer, beide Seiten zu Wort kommen zu lassen, also den Staats­anwalt und den Verteidiger.

Bereiten Sie sich auf die Fälle vor?
Ja, als akkreditierter Gerichtsbericht­erstatter erhalte ich die detaillierten Anklageschriften, die ich eingehend studiere. Bei Bedarf hole ich mir auch zusätzliche Informationen von Fachleuten.

Was ist die grösste Herausforderung bei der Gerichtsberichterstattung?
Nach der Urteilsverkündung bleibt in der Regel kaum Zeit bis zur Sendung. Es muss also praktisch sofort nach der mündlichen Urteilsverkündung ein ­wenige ­Minuten dauernder Beitrag auf­bereitet werden: juristisch ­korrekt und verständlich zusammengefasst, inklusive eigener Einschätzung.

Interview: Oliver Schaffner

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