Beitrag über Raser in der «Rundschau» beanstandet

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Mit E-Mail vom 8. Mai 2015 hat mir die Unabhängige Beschwerdeinstanz UBI Ihre Eingabe vom 6. Mai zur Behandlung weitergeleitet. Sie wurden darüber schriftlich in­formiert. Sie beanstanden den Beitrag über Raser in der Sendung „Rundschau“ des gleichen Tages. Den Erhalt Ihrer Eingabe habe ich mit meinem Brief vom 8. Mai bereits bestätigt.

Wie üblich, habe ich die Verantwortlichen von SRF gebeten, zu Ihren Kritiken Stellung zu beziehen. Dies ist erfolgt und in der Zwischenzeit habe ich die von Ihnen kritisierte Sendung sehr genau angeschaut. Ich bin somit in der Lage, Ihnen heute meinen Schlussbericht zu senden.

  1. Sie begründen Ihre Beanstandung wortwörtlich wie folgt:

„Noch selten habe ich eine solch einseitige Sendung wie die Rundschau vom 6.5.2015 über sogenannte Raser bzw über Via Secura gesehen:

  • Ihr Beitrag über Polen spricht nur über die positiven Seiten des Via Secura.
  • Ihr Moderator attackiert den sprachlich deutlich unterlegenen Initiant aus dem Tessin.
  • Die gravierenden Fälle, in denen Via Secura ganze Familien auseinander und in die Armut brachte, wurden nicht mit einem Wort erwähnt (vgl. Sie entsprechende Sendungen im französischsprachigen Fernsehen der Schweiz).
  • Der Vergleich mit anderen Straftaten und deren Urteilen mit Delikten aus dem Strassenverkehr wurde nicht gezogen (vgl mit vorsätzlichen Delikten gegen Leib und Leben, Falschgeld, Urkundenfälschung usw.).
  • Kein Wort zu den strengsten Gesetzen im internationalen Vergleich

Wir ersuchen die unabhängige Beschwerdeinstanz, die Rundschau zu einer Sonder­sendung zu verpflichten, in denen ausschliesslich die negativen Folgen des Via Se­curas aufgezeigt werden, um die völlig einseitige Berichterstattung wieder auszuglei­chen.“

  1. Ihrem Wunsch kann ich nicht entsprechen, da die Ombudsstelle über keine Ent­scheidungs- oder Weisungsbefugnis verfügt. Dagegen kann ich beurteilen, ob die Sendung die geltenden programmrechtlichen Bestimmungen verletzt hat oder nicht.

In diesem Sinne habe ich die Verantwortlichen der „Rundschau“ eingeladen, zu Ihren Kritiken Stellung zu beziehen. Ich möchte Ihnen das Schreiben von Herrn Mario Poletti, Redaktionsleiter der „Rundschau“, nicht vorenthalten. Er schreibt Folgendes:

„Die Rundschau zeigt die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Polen hin­sichtlich Verkehrssicherheit. Das Projekt ‚Road Safety‘ unter Federführung der DEZA hat im Rahmen der Kohäsionsmilliarde knapp 4 Millionen Franken für die Verkehrs­sicherheit in Polen bereitgestellt. Die Rundschau zeigt in ihrer Reportage, wie eines der von diesem Geld beschafften Messfahrzeuge Verkehrssünder stellt und mit wel­chen Strafen sie konfrontiert sind. Auch die Sicherheit bei den Fussgängerstreifen ist ein Thema. Das Parlament in Polen hat im Februar Gesetze beschlossen, die eng an die Schweizer Gesetze hinsichtlich Verkehrssicherheit (Via sicura) angelehnt sind. Die Schweiz wird wegen ihrer Gesetze und der vergleichsweise niedrigen Anzahl von Verkehrstoten und Schwerverletzten als Vorbild genommen, dies wird im Beitrag aufgezeigt.

An der Theke im Rundschau-Studio äussert Nationalrat Fabio Regazzi seine Kritik an Via sicura und den strengen Schweizer Rasergesetzen. Er ist Initiant einer Parlamen­tarischen Initiative, die eine Korrektur an Via sicura in wesentlichen Punkten fordert.

Zu Punkt 1:

Der Beitrag zeigt, dass das Projekt ‚Road Safety‘ die Verkehrssicherheit in Polen ver­bessert und weiter verbessern möchte. Dies wird an konkreten Beispielen gezeigt. Da Polen noch nicht den Schweizer ‚Via sicura‘-Stand erreicht hat, waren Diskussio­nen zu Negativauswirkungen weder bei Polizisten noch Politikern ein Thema. Darum fand im Beitrag darüber ebenfalls keine Diskussion statt. Zur Ausgewogenheit ist grundsätzlich festzuhalten, dass Beitrag und Studiogespräch als Einheit zu betrach­ten sind. Im Studiogespräch konnte NR Fabio Regazzi mehrmals seine Argumente gegen Via sicura vorbringen:

‚Es ist unverhältnismässig, weil wenn ich einen Unfall, eine Geschwindigkeitsüber­schreitung begehe, ohne einen Unfall zu verursachen, werde ich mindestens zu einem Jahr Strafe verurteilt.‘ Und weiter: ,Es kann passieren, dass jemand, ein unbe­scholtener Autofahrer zum Beispiel, aus Unaufmerksamkeit eine Geschwindigkeits­überschreitung macht und er wird sehr, sehr hart bestraft. Ich will nicht die Raser schützen, das muss ich ganz klar betonen. Wir müssen objektiv und sachlich bleiben, Raser müssen hart bestraft werden. Aber es gibt Fälle, wo der Ermessensspielraum nicht mehr vorhanden ist.“ (Abschrift textsprachlich korrigiert)

Wir sind der Meinung, dass damit wichtige Argumente gegen die strengen Verkehrs­gesetze vorgetragen werden konnten und der Zuschauer die Möglichkeit hatte, sich dazu eine eigene Meinung zu bilden.

Zu Punkt 2:

Nationalrat Fabio Regazzi hat das durchaus lebhafte Interview nicht in seiner Mutter­sprache gegeben, aber in einer von ihm oft genutzten und immer klar verständlichen Landessprache. Wir sind der Meinung, wie übrigens Herr Regazzi ebenfalls, dass er seine Argumente angemessen vortragen konnte. Er war im anschliessenden Ge­spräch hinter der Kamera mit seinem Auftritt in der Rundschau zufrieden.

Zu Punkt 3:

Im Beitrag wird das Problem der Verkehrssicherheit in Polen beleuchtet. Dort ist die Verkehrssicherheit bei weitem nicht auf dem Stand, auf der sie in der Schweiz vor Einführung von Via sicura war. Die Frage, welche Negativauswirkungen die neuen Gesetze haben könnten, stellte sich damit bei diesem journalistischen Zugriff nicht.

Die Beiträge des Westschweizer Fernsehens RTS zu diesem Thema sind uns be­kannt. Grundsätzlich lässt sich feststellen, dass dort häufig über Personen berichtet wird, die sich von den neuen Verkehrsgesetzen zu hart bestraft fühlen. Temps pré­sent berichtet zum Beispiel am 30.10.2014 über solche Fälle. ‚Scharia der Strasse‘, so empfindet ein verurteilter Motorradfahrer die Via sicura, weil er mit 134 statt 80 km/h erwischt wurde und ein Jahr den Fahrausweis abgeben musste. Diese Thema­tik war aber nicht Gegenstand des Beitrages. Im Studiogespäch konnte Nationalrat Fabio Regazzi die Problematik aber dennoch ausführlich hervorheben.

Zu Punkt 4:

Der Beanstander kritisiert, im Rundschau-Beitrag würden keine Vergleiche zu ande­ren Delikten gezogen. Auch hierzu machte Nationalrat Regazzi im Studiogespräch sehr wohl konkrete Aussagen:

‚Wenn ich einmal, das erste Mal, eine Geschwindigkeitsüberschreitung mache, dann muss ich nicht unbedingt zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt werden. Das ist auch im Vergleich zu anderen Straftaten übertrieben. Für sexuelle Handlungen mit Kindern gibt es maximal 5 Jahre und bei Raserdelikten 4 Jahre. Also es gibt auch ein gewisses Ungleichgewicht.‘ (Abschrift textsprachlich korrigiert).

Damit hat Fabio Regazzi ein wichtiges Argument vorbringen und so auch mögliche Negativauswirkungen von zu strengen und zu kategorischen Gesetzen aufzeigen können.

Zu Punkt 5:

Die strengen Gesetze im Gegensatz zum Ausland, z.B. Polen, waren sehr wohl Ge­genstand des Beitrages, ja sogar der Auslöser für die Schweizer Hilfe und die Repor­tage darüber. Ob es weltweit die Strengsten sind, wie der Beanstander behauptet, entzieht sich unserer Kenntnis. Wir haben darum dazu keinen Vergleich gezogen.

Fazit:

Der Rundschau-Beitrag, welcher die Zusammenarbeit zwischen Polen und der Schweiz hinsichtlich Verkehrssicherheit thematisierte, hat auf den Vorbildcharakter der strengen Schweizer Verkehrsgesetze und ihre Umsetzung fokussiert. Im an­schliessenden Studiogespräch konnte Nationalrat Fabio Regazzi Kritik an den be­stehenden Verkehrsgesetzen äussern. Damit hatte der Initiant der Parlamentarischen Initiative die Möglichkeit, sein Anliegen prominent in einem achtminütigen Livege­spräch darzulegen.

Aus all diesen Gründen können wir die Kritikpunkte des Beanstanders nicht nachvoll­ziehen. Vielmehr sind wir der Meinung, dass die Zuschauer umfassend informiert wurden und sich daher eine eigene Meinung zu diesem Thema bilden konnten. In diesem Sinne bitten wir Sie, sehr geehrter Herr Casanova, die Beanstandung abzulehnen.“

  1. Soweit die Stellungnahme des Redaktionsleiters der „Rundschau“. Herr Mario Poletti argumentiert ausführlich, warum seiner Meinung nach Ihre Beanstandung abgewie­sen werden soll.

Geht es nun um meine eigene Beurteilung, so stelle ich fest, dass in der „Rund­schau“ vom 6. Mai zwei Beiträge bezüglich Sicherheit im Strassenverkehr gesendet wurden. In einem Filmbericht wurde die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Polen thematisiert. Im zweiten Beitrag wurde ein längeres Gespräch zwischen Mode­rator Sandro Broz und Nationalrat Fabio Regazzi über seine parlamentarische Initia­tive „Via Sicura. Rasche Beseitigung der Exzesse und unerwünschte Nebeneffekte des Raserdelikts“ gesendet.

Es handelte sich um zwei unterschiedliche Themen. Sie hatten aber etwas Gemein­sames: Im Fokus sowohl des Filmberichtes über Polen wie auch des Gesprächs mit Nationalrat Regazzi stand nicht „Via Sicura“ als solche, sondern lediglich das so genannte „Rasergesetz“ im Vordergrund.

Sie monieren nun, dass die Sendung sehr einseitig gewesen sei. Im Beitrag über Polen wurde nur über die positiven Seiten von „Via Sicura“ gesprochen. Sie vermis­sen jeden Hinweis auf die „gravierenden Fälle, in denen Via Sicura ganze Familien auseinander und in Armut brachte“ sowie auch „ein Vergleich mit anderen Straftaten und deren Urteilen“ und erwähnen entsprechende kritische Sendungen von RTS zu diesem Thema. Sie kritisieren ebenfalls die Haltung des Moderators im Gespräch mit Nationalrat Fabio Regazzi. Er habe „den sprachlich deutlich unterlegenen Initianten aus dem Tessin“ attackiert.

Ihre allgemeine Kritik der „Einseitigkeit“ kann ich durchaus nachvollziehen. In der Sendung wurden die Vorteile von Via Sicura und insbesondere des Rasergesetzes hervorgehoben und allfällige Nachteile kaum erwähnt. Bereits in der Anmoderation wurde unterstrichen, dass trotz wachsendem Verkehr die Anzahl Todesopfer in den letzten 15 Jahren markant abgenommen hat. In einer Graphik zeigte die Rundschau die entsprechende Statistik. Im Jahr 2000 wurden im Strassenverkehr 592 Todes­opfer verzeichnet. „Dank Präventionsmassahmen waren es 12 Jahre später noch knapp die Hälfte“ (339). Seit Anfang 2013 gelte neu „Via Sicura“, das Verkehrssicher­heitsprogramm des Bundes. Im Jahr 2013 gab es 269 Todesfälle und letztes Jahr 240. Auf Grund dieser Entwicklung kam der Moderator zum Schluss, dass „Via Sicura eine Erfolgsgeschichte“ sei.

Die in der Rundschau wiedergegebene Anzahl Verkehrstote in der Schweiz ent­spricht genau den durch das Bundesamt für Statistik sowie das Bundesamt für Strassen erhobenen Daten. Doch die Aussage in der Anmoderation, wonach diese erfreuliche Entwicklung einzig „dank Präventionskampagnen“ sowie die Einführung von „Via Sicura“ zu begründen ist, greift zu kurz und ist zumindest gewagt. Sowohl das BfS wie auch das ASTRA betonen in ihren Berichten, dass auch andere Fak­toren – insbesondere die Verbesserungen bei den Fahrzeugen bezüglich Sicherheit sowie auch bei der Strasseninfrastruktur – ebenfalls eine Rolle gespielt haben.

Um daraus richtige Schlussfolgerungen zu ziehen, müssen Statistiken öfters interpre­tiert werden. Zwar – wie in der Anmoderation unterstrichen – schreibt auch das Bun­desamt für Statistik in seinem Bericht 2013, dass „alle 33 Stunden [...] ein Mensch auf Schweizer Strassen“ stirbt. Gegenüber 2012 ging die Anzahl tödlich Verunfallter um 21 Prozent zurück, „was die höchste je gemessene prozentuale Abnahme inner­halb eines Jahres“ bedeutet. „Dazu beigetragen hat nebst Verbesserungen in der Verkehrssicherheit auch das Ausbleiben eines Extremereignisses, wie es im Jahr 2012 das Busunglück in Siders mit 28 Toten darstellte. Ausserdem dürften die oft ungünstigen Witterungsbedingungen im Jahr 2013 den Gebrauch von Fahr- und Motorrädern stark eingeschränkt haben: Bei diesen beiden Verkehrsmitteln fiel der Rückgang der Todesopfer besonders deutlich aus“, ist im Bericht des BfS zu lesen. Davon war in der Rundschau kein Wort zu hören. Als Ursache wurden lediglich Via Sicura und vor allem die strengen gesetzlichen Bestimmungen gegen zu hohe Ge­schwindigkeiten angegeben. Indem die anderen Faktoren verschwiegen wurden, war die Berichterstattung mangelhaft und einseitig.

Dies betrifft auch die Art und Weise, wie Sandro Brotz in der Anmoderation die parla­mentarische Initiative von Nationalrat Regazzi angekündigt hat. „Via Sicura – das ist eine Erfolgsgeschichte. Dazu gehören auch härtere Massnahmen gegen Raser. Jetzt wollen bürgerliche Politiker dieses Gesetz schon wieder kippen – es sei unverhält­nismässig“, sagte Herr Brotz wortwörtlich in der Anmoderation. Auch im Gespräch mit Herrn Regazzi wiederholte der Moderator diese schwerwiegende These mehrmals.

Laut Duden bedeutet das Verb „kippen“ in der Umgangssprache vorwiegend „zurück­ziehen, zurücknehmen, rückgängig machen, zum Scheitern bringen“. Als Synonym erwähnt der Duden unter anderem die Verben „absetzen, entfernen, stürzen sowie suspendieren“. Für das Publikum entstand somit der falsche Eindruck, wonach Nationalrat Regazzi das Rasergesetz als solches abschaffen möchte.

Dies entspricht aber weder dem Inhalt noch der Begründung des Vorstosses. Zwar schlägt Herr Regazzi in seiner parlamentarischen Initiative die Senkung der Ausweis­entzugsdauer bei schweren Zuwiderhandlungen von mindestens zwei Jahren auf mindestens sechs Monate und die Aufhebung der Minimalfreiheitsstrafe von einem Jahr vor. Dies ist aber nur ein Teil der Bestimmungen gegen Raserei. Zudem begrün­det er seine Vorschläge mit seiner Sorge, den Gerichten den Spielraum zurückzu­geben, die Sanktionen den konkreten Umständen anzupassen.

Dass das Bundesgericht die Möglichkeit einer Güterabwägung über die Umstände eines Raserdelikts ausschliesst, wurde in der Sendung nicht erwähnt. Denn am 20. November 2014 hat das Bundesgericht eine Beschwerde des Bundesamtes für Strassen gutgeheissen. Es kommt zum Schluss, der Gesetzgeber habe entschieden, dass jeder Lenker als „Raser“ einzustufen ist, der die zulässige Höchstgeschwindig­keit um das festgelegte Mass überschreitet. Für eine einzelfallweise Risikobeur­teilung besteht somit für den Richter kein Spielraum, was für Herrn Regazzi und 37 weitere Parlamentarier als unverhältnismässig einzustufen sei. Einen Hinweis auf den Entscheid des Bundesgerichtes wäre für die Beurteilung der Initiative von Herrn Regazzi wichtig gewesen. In jedem Fall kann von „Kippen“ des ganzen Gesetzes nicht die Rede sein.

Sie monieren auch das Gespräch zwischen Sandro Brotz und Nationalrat Fabio Re­gazzi und sind der Auffassung, der Moderator habe den Tessiner Politiker „attackiert“. Tatsächlich ist bereits die erste Frage von Herrn Brotz gegenüber Herrn Regazzi – „ Sie wollen wieder polnische Verhältnisse in der Schweiz“ – als unsachliche Provoka­tion zu werten. Während des ganzen Gesprächs versuchte Herr Brotz, Nationalrat Regazzi mit seinen Fragen in die Ecke zu treiben und seinen Vorwurf, wonach er das Rasergesetz kippen wolle, zu bestätigen. Dass dabei der Moderator zu keinem Zeit­punkt mögliche Nachteile dieses Gesetzes thematisierte, liegt auf der Hand.

Man muss aber berücksichtigen, dass die Medienfreiheit Journalisten weiten Spiel­raum bei der Fragestellung lässt. Laut Bundesgericht darf die journalistische Freiheit und Spontaneität auch in Studiogesprächen nicht verloren gehen. Provokative, stil­lose oder auch sachlich deplatzierte Fragen begründen alleine noch keine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebotes, es sei denn, die Meinungsbildung des Publikums zum relevanten Beitragsthema als Ganzes werde dadurch erheblich beeinflusst.

War dies vorliegend der Fall? Diese Frage abschliessend zu beantworten, ist nicht einfach. Zwar hatte der Tessiner Nationalrat durchaus die Möglichkeit, seine Sicht der Dinge zu äussern sowie Sinn und Zweck seiner parlamentarischen Initiative zu erwähnen. Wie von Herrn Poletti zu Recht unterstrichen, konnte Herr Regazzi sum­marisch erklären, warum er das Rasergesetz als unverhältnismässig einstuft, und einen Vergleich mit anderen Straftaten ziehen.

Doch Herr Regazzi musste stets aus der Defensive argumentieren und die Unterstel­lungen des Moderators korrigieren und negieren. Die Initiative, welche praktisch nur Verhältnismässigkeit und Ermessensspielraum für Richter fordert (ein Grundpfeiler der Justiz!) wurde so dargestellt, als ob danach Raser keine Strafe mehr befürchten müssten. Mit der Einspielung der tragi­schen Sequenz einer Mutter, die ihre Tochter durch einen von einem Raser verur­sachten Verkehrsunfall verloren hat, hat das Gespräch die reine sachliche Ebene verlassen und wurde besonders emotional. Durch diese Interviewführung wurde das Publikum durchaus beeinflusst und Herr Regazzi gezwungen, anstatt inhaltlich zum Thema zu argumentieren, sich quasi ständig zu entschuldigen. Ich bin deshalb nicht sicher, ob Zuschauerinnen und Zuschauer genügend über die parlamentarische Initiative von Herrn Regazzi informiert wurden.

Aus all diesen Überlegungen gelange ich zur Auffassung, dass das Publikum über das behandelte Thema einseitig und nicht differenziert und sachlich genug informiert wurde, um sich eine umfassende eigene Meinung bilden zu können. Ihre Beanstan­dung, soweit ich darauf eintreten konnte, erachte ich deshalb insgesamt als teilweise berechtigt.

  1. Ich bitte Sie, das vorliegende Schreiben als meinen Schlussbericht gemäss Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes RTVG entgegenzunehmen. Über die Mög­lichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI (Monbijoustrasse 54A, Postfach 8547, 3001 Bern) orientiert Sie der beiliegende Auszug aus dem Bundesgesetz über Radio und Fernsehen.

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