Kommentar von Moderator Sven Epiney in «Eurovision Song Contest»-Übertragung beanstandet [Teil I]

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Mit E-Mail vom 24. Mai 2014 haben Sie den Kommentar von Sven Epiney im „Euro­vision Song Contest“ vom 23. Mai beanstandet. Den Erhalt Ihrer Eingabe habe ich mit meinem Brief vom 26. Mai bestätigt.

Wie üblich, habe ich die Verantwortlichen von SRF gebeten, zu Ihren Kritiken Stel­lung zu beziehen. Dies ist erfolgt und in der Zwischenzeit habe ich die Angelegenheit analysieren können. Ich bin somit in der Lage, Ihnen heute meinen Schlussbericht zu senden.

1. Sie motivieren Ihre Reklamation wie folgt:

„Ich möchte mich auf diesem Weg über die inadäquaten, unqualifizierten und russo­phoben Kommentare von Herrn Sven Epiney während der Eurovision-Song-Contest-Sendung auf SF1 vom 23.5.2015 beschweren.

Der Eurovision-Song-Contest ist eine Unterhaltungssendung, die europäische Musi­ker und Künstler in friedlichem Wettstreit vereint. Am Ende der Show wählen Tele­fon-Voter und eine Jury jenen Song zum Besten, der ihnen am besten gefallen hat, unabhängig von Rasse, Hautfarbe, Volkszugehörigkeit und Heimatland des Künst­lers. Selbstverständlich werden insbesondere im Televoting systembedingt „Sympa­thiepunkte“ verteilt, eine vollendete Tatsache, die wir so zur Kenntnis nehmen müssen. Die Sympathiepunkte sagen allerdings auch etwas über die Sympathiever­teilung der Televoter aus, so konnten sich dieses Jahr die Beiträge aus Schweden, Russland und Italien über besonders viele Sympathiepunkte erfreuen, während die Beiträge aus Deutschland und Österreich leer ausgingen. Warum auch immer.

Herr Sven Epiney hat während des Televoting-Prozesses dieses Jahr leider ein unqualifiziertes Russland-Bashing vom Zaun gerissen, indem er ständig spekulierte, wie nun dem Vormarsch des russischen Beitrages ein Ende gesetzt werden könne. Anstelle sich darüber zu freuen, dass die sympathische Frau Polina Gagarina aus dem ‚bösen‘ Russland auch toll im Rennen um die meisten Punkte liegt – ein Sympathiebeweis von vielen Televotern in ganz Europa, übrigens – gab er sich als ‚Kalter Krieger‘ und spekulierte die längste Zeit darüber, wie Frau Gagarina als Siegerin zu verhindern sei. Zudem spielte er die Leistung der Künstlerin herunter und setzte sich über die Tatsache hinweg, dass der russische Beitrag im Endeffekt am zweitmeisten Stimmen auf sich vereinen konnte. Diese tendenziöse und unobjektive Berichterstattung ist eines Moderators und Kommentators bei SRF nicht würdig. Es handelt sich um einen schwerwiegenden Faux-Pas, der darin kulminierte, dass Herr Epiney am Schluss der Sendung, als der ebenfalls äusserst sympathische schwedi­sche Gewinner feststand, zu folgendem Schluss gelangte: Der Schwede ist ein souveräner Sieger (365 Punkte), die Russen stehen weit abgeschlagen (303 Punkte) auf dem zweiten Platz und Italien (292 Punkte) hat es auf den grossartigen dritten Platz geschafft. Das ist nicht objektiv! Objektiv wäre: Es gibt drei tolle Künstler auf dem Podest, wovon der Schwede obenaus schwingt. Die Beiträge aus Deutschland und Österreich jedoch haben verloren, wohl nicht einmal weil sie künstlerisch beson­ders schlecht gewesen wären, sondern mehrheitlich, weil sie keine Sympathiepunkte bekommen haben.

Es ist mir nicht daran gelegen, zu spekulieren, warum Herr Epiney im öffentlichen Fernsehen Russenhatz betrieben hat. Vielleicht weil er in Unkenntnis der tatsächli­chen russischen Homophilie-Gesetzgebung Angst bekommen hat, bei einem Sieg Russlands nächstes Jahr nicht nach St. Petersburg einreisen zu dürfen, um den ESC 2016 zu kommentieren. Er müsste sich auf jeden Fall besser über Russland, seine Menschen, Sitten, Gebräuche und Gesetze informieren, bevor er auf derart unqualifi­zierte Art und Weise über Russland herzieht. Ich würde es begrüssen, wenn Herr Epiney für seine schwache Leistung als neutraler Schweizer Kommentator gerügt wird, denn das, was er sich am 23.5.2015 geleistet hat war, gelinde gesagt, unwürdig.”

2. Wie erwähnt, haben die Verantwortlichen von SRF zu Ihren Kritiken Stellung bezo­gen. Herr Sven Sarbach, Bereichsleiter Show und Events, schreibt dabei Folgendes:

„Um eine angemessene Replik auf die Beanstandung sicherzustellen, haben wir die rund 4-stündige Sendung nochmal visioniert und alle Kommentare, die Teil der Beanstandung sind, wie folgt transkribiert:

Transkription Kommentar Sven Epiney, 23.5.2015

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Polina Gagarina ist 28 und in Moskau auf die Welt gekommen. Sie ist aber in Griechenland aufgewachsen. Im Moment arbeitet sie an ihrem dritten Album. Sie arbeitet als Sängerin und auch als Modell und Schauspielerin vor der Ka­mera. Sie hat auf dem Weg nach Wien im Tirol bei Swarowsky die Kristallwelt besucht; sie versucht aber nicht nur Edelsteine aufzupolieren, sondern möchte auf der Eurovisionsbühne auch das angeschlagene Image vom politischen Russland aufpolieren. Mit ihrem weissen Outfit will sie alles überstrahlen. In ihrem Lied geht es um die Message, dass wir alle gleich seien und wenn wir uns einsam fühlen, die Russen immer ein offenes Ohr für uns hätten. Viel­leicht sollte sie das Lied auch mal im Kreml singen.

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Es gibt nun doch einige Buhrufe im Saal, wahrscheinlich, weil Russland doch nicht zuoberst figuriert auf der Sympathieskala.

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Ihr merkt es, so richtig mag keine Stimmung aufkommen in der Halle, da schwingt offenbar das Politische doch etwas mit.

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Riesenjubel in der Halle, dass Schweden Russland überholt hat. Die Sympa­thien hier in der Halle sind klar verteilt, wenn es nach den Eurovision-Fans gehen würde, darf Russland nicht gewinnen.

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Hier (Anm.: bei der Resultatevergabe der Länder) ist definitiv der Tenor ange­geben: Alles gegen Russland, irgendwie will man ein Zeichen setzen, es ist ein Unbehagen da, da tut mir Polina (Anm.: Die Sängerin) leid, was kann sie dafür, dass die Politik in ihrem Land alles andere als ‚building briges‘ macht, sagen wir es mal so (Anm.: Building briges ist das Motto des diesjährigen Song Contest).

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Wenn man hier in der Halle ist, läuft es einem kalt den Rücken hinunter, weil die Sympathien so stark verteilt sind, es heisst quasi alles gegen Russland hier vor Ort.

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Da ist also der Champion, der 28jährige Schwede, und jetzt gibt’s Goldregen für Schweden, und eine jubelnde Fanmasse hier im Stadion, die froh ist, dass Russland in Anführungszeichen zum Glück zweiter geworden ist, bzw. nur zweiter geworden ist.

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Wir schauen uns das Schlussklassement an: Es war nicht einmal knapp am Schluss: 365 Punkte, also ganze 62 Punkte Vorsprung auf Russland, ein toller Platz für Italien.

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Soweit die Transkription der Passagen, die den Auftritt der russischen Sängerin be­treffen. Der Beschwerdeführer kritisiert nun, dass Sven Epiney in seinem Kommentar ein ‚unqualifiziertes Russland-Bashing‘ vom Zaun gerissen habe und darüber speku­liert habe, wie die Sängerin als Siegerin zu verhindern sein.

Bei der Durchsicht der transkribierten Texte lässt sich dieser Vorwurf nicht erhärten. Sven Epiney hat in allen Kommentaren stets in der Funktion eines Reporters die Stimmung in der Halle beschrieben, seine Berichterstattung zu Russland bezog sich auf die Stimmung, die die zahlreichen Fans in der Halle generierten, zum Beispiel in der Passage: ‚Riesenjubel in der Halle, dass Schweden Russland überholt hat. Die Sympathien hier in der Halle sind klar verteilt, wenn es nach den Eurovision-Fans gehen würde, darf Russland nicht gewinnen.‘

Ein zweiter Teil des Kommentars bezog sich auf die Punktevergabe durch die jeweiligen Länder, hier hat Sven Epiney ebenfalls das vor Ort spürbare Unbehagen des Publikums sowie der Punkte-verteilenden Länder aufgenommen. Dabei hat er auch erwähnt, dass ihm die Sängerin leid tue: ‚was kann sie dafür, dass die Politik in ihrem Land alles andere als ‚building briges‘ macht, sagen wir es mal so.‘

Der Beschwerdeführer kritisiert weiter, dass Sven Epiney zu folgendem Schluss kam ‚Der Schwede ist ein souveräner Sieger (365 Punkte), die Russen stehen weit abgeschlagen (303 Punkte) auf dem zweiten Platz und Italien (292 Punkte) hat es auf den grossartigen dritten Platz geschafft. Das ist nicht objektiv!‘. Dem gegenüber steht die transkribierte Aussage von Sven Epiney: ‚Wir schauen uns das Schluss­klassement an: Es war nicht einmal knapp am Schluss: 365 Punkte, also ganze 62 Punkte Vorsprung auf Russland, ein toller Platz für Italien.‘ Wir können dem Be­schwerdeführer insofern Recht geben, als dass der Kommentar den zweiten Platz Russlands nicht explizit gelobt hat, allerdings lässt das aus unserer Sicht die Schlussfolgerung einer nicht-objektiven Berichterstattung nicht zu.

Zusammengefasst lässt sich demzufolge sagen: Der Kommentator Sven Epiney hat in seiner Funktion als Berichterstatter vor Ort die teilweise spürbare Anti-Russland-Stimmung in der Halle beschrieben, dies aber jeweils auch deutlich gemacht durch Formulierungen ‚in der Halle‘ oder ‚hier‘ oder ‚die jubelnde Fanmasse‘. Feststellen lässt sich anhand der Transkriptionen auch, dass Sven Epiney zu keiner Zeit ‚Rus­senhatz‘ betrieben hat, und insgesamt entsprach der Inhalt des Kommentars den publizistischen Leitlinien von SRF vollumfänglich.

Auf die weiteren Kommentaren des Beschwerdeführers können wir nicht weiter ein­gehen, da es sich um Mutmassungen des Beschwerdeführers über die Kenntnisse Russlands des Kommentators handelt.

Wir hoffen Ihnen mit diesen Ausführungen gedient zu haben und stehen für weitere Rückmeldungen zu Verfügung.“

3. Soweit die umfassende Stellungnahme der Verantwortlichen von SRF. Herr Sven Sarbach, Bereichsleiter Show und Events, argumentiert glaubwürdig, warum er Ihre Beanstandung nicht teilen kann.

Geht es nun um meine eigene Beurteilung, so kann ich Ihre kritischen Bemerkungen durchaus nachvollziehen. Denn es ist nicht zu bestreiten, dass Herr Sven Epiney in seinem Kommentar die musikalischen Leistungen und die entsprechenden Bewer­tungen von Frau Polina Gagarina wiederholt und mit einer gewissen Beharrlichkeit mit Russlands Politik in Verbindung gebracht hat.

Kann man deshalb die Kommentare von Herrn Epiney als „inadäquat, unqualifiziert sowie russophob“ ansehen? Nachdem ich die Angelegenheit analysieren konnte, gelange ich zu einer anderen Schlussfolgerung als Sie. Zwar haben Sie Recht, wenn Sie unterstreichen, dass der European Song Contest eine Musikveranstaltung und kein Politevent sei. Natürlich spielt die Musik bei den elektronischen Volksabstim­mungen eine wichtige Rolle. Aber ebenso Sympathie und leider auch Politik. Nach­barvölker geben einander im ESC reichlich Punkte. Und wenn ein Land politisch oder gesellschaftlich an den Pranger gestellt wird, wird der ESC stets auch zu einem Polit-Ventil und Barometer.

Dies war im ESC 2015 bezüglich Russland der Fall. Bereits im Vorfeld wurde diese Frage in verschiedenen Medien thematisiert. Schon am 16. März qualifizierte das deutsche Magazin „Der Stern“ die Ballade „A Million Voices“ als „eine widerliche Inszenierung, denn scheinheiliger geht es nicht“. Im Artikel wird vermerkt, dass Präsident Wladimir Putin mit diesem Lied „die ESC-Bühne erneut für seine politi­schen Manöver“ missbrauchen würde. „Angesichts der kriegerischen Auseinander­setzung in der Ostukraine kann es nicht gelingen, den russischen Beitrag losgelöst von der menschenverachtenden Politik Russlands zu sehen. So könnte es in Wien gut passieren, dass sich auch Polina Gagarina für ein Pfeifkonzert rüsten muss. Zur Not helfen nur Buhrufe“, schreibt „Der Stern“.

Auch in der Aargauer Zeitung war Folgendes zu lesen: „Die Spannungen zwischen Russland und dem Westen haben die russische Sängerin Polina Gagarina vor dem ESC unter Druck gesetzt. Sie habe vor ihrem Auftritt Angst gehabt, weil sie unsicher gewesen sei, wie das Publikum auf sie reagieren würde.“

Es ging aber nicht nur um die Politik des Kremls. Auch die Haltung Russlands zur Homosexualität wird in diesem Zusammenhang thematisiert. „Die Welt“ vom 23. Mai berichtet zum Beispiel, Polina Gagarina könne nicht auf die Unterstützung des russisch-orthodoxen Patriarchs Kirill I. zählen. „Denn er fürchtet eine Invasion ‚bärti­ger Sängerinnen‘.“

Was in den Medien vorausgesagt wurde, fand am Finale vom 23. Mai statt: Bei Punkten für Russland waren immer Buhrufe zu hören gewesen. Ich war selber nicht in der Wiener Stadthalle. Und auch als Fernsehzuschauer konnte man diese nur bedingt wahrnehmen, denn der Protest wurde kaum zu den Zuschauenden zuhause übertragen. TV-Produzenten werden immer rausschneiden oder den Buh-Effekt reduzieren. In den meisten Medienberichterstattungen wurde aber über diese anti­russische Manifestation berichtet.

Ich zitiere lediglich die NZZ vom 26. Mai. „Die begabte russische Sängerin Polina Gagarina ... lag nach der Hälfte der Punktevergabe sogar in Führung – zum Unmut des Publikums“, ist zu lesen. Und weiter: „ Die zierliche blonde Sängerin bekam den Ärger über die Machtpolitik des Kremls ebenso zu spüren wie die Sorge, eine in der Homosexuellen-Szene beliebte Veranstaltung könnte im kommenden Jahr ausge­rechnet in Russland stattfinden.“

Bei dieser Ausgangslage ist es durchaus verständlich, wenn Sven Epiney in seinem Kommentar über die im Saal vorhandene antirussische Stimmung und ihre Gründe berichtete. Zugegeben: Durch die Wiederholung der gegenüber Russland abfälligen Sprüche entstand der Eindruck, Sven Epiney selber würde stets Russland kritisieren. Dabei erfüllte er lediglich seine Aufgabe als Kommentator und erläuterte, was in der Halle passierte.

Selbstverständlich geniesst ein TV-Moderator einen nicht geringen persönlichen Spielraum. Doch ich bin der Auffassung, wonach Herr Epiney die Grenze des Zulässigen nicht überschritten hat und von Russland-Bashing nicht die Rede sein kann. Dies umso mehr, als er – wie von Herrn Sarbach zu Recht unterstrichen – durch seine Formulierungen deutlich gemacht hat, dass es sich nicht um seine persönliche Meinung, sondern um die Stimmung im Saal handelte.

Aus dem Gesagten ergibt sich, dass ich zwar Ihren kritischen Bemerkungen durch­aus mit Respekt begegne, Ihre Beanstandung aber, soweit ich darauf eintreten konnte, nicht unterstützen kann.

4. Ich bitte Sie, das vorliegende Schreiben als meinen Schlussbericht gemäss Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes RTVG entgegenzunehmen. Über die Mög­lichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI (Monbijoustrasse 51A, Postfach 8547, 3001 Bern) orientiert Sie der beiliegende Auszug aus dem Bundesgesetz über Radio und Fernsehen.

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