«Arena» zum neuen Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) beanstandet

4025 |
Mit E-Mail vom 28. Juli 2015 hat mir die Medienjuristin des Bundesamtes für Kom­munikation, Frau Y, Ihre Eingaben vom 10. und 12. Juni zur Behandlung weitergeleitet. Sie wurden darüber informiert. Sie beanstanden die Arena vom 29. Mai zum RTVG. Den Erhalt Ihrer Eingabe habe ich mit meinem Brief vom 28. Juli bereits bestätigt.

Wie üblich, habe ich die Verantwortlichen von SRF gebeten, zu Ihren Kritiken Stel­lung zu beziehen. Dies ist erfolgt und in der Zwischenzeit habe ich die von Ihnen kritisierte Sendung sehr genau angeschaut. Ich bin somit in der Lage, Ihnen heute meinen Schlussbericht zu senden.

1. Sie begründen Ihre Beanstandung vom 10. Juni wortwörtlich wie folgt:

„Heute habe ich mir als bewusster NICHT-TV-KONSUMENT die aufgezeichnete Arena-Sendung vom 29. Mai 2015 angesehen.

Verpflichtung zur TV-Abgabe

Über die Inkompetenz der Teilnehmer und Teilnehmerinnen an der Sendung, inklusi­ve des Moderators, in einer entscheidenden Sachfrage bin ich sehr konsterniert und bitte Sie um eine Stellungnahme.

Von allen Teilnehmern an der Sendung wurde die Behauptung, dass der Besitz eines internetfähigen Gerätes zur TV-Abgabe verpflichte, mehrfach wiederholt, ohne dass diese Falschaussage richtiggestellt wurde. Das aktuelle Gesetz ist so, dass eine Per­son dann zur TV-Abgabe verpflichtet ist, wenn diese Person über ein internetfähiges Gerät verfügt UND ein Abonnement bei einem Streaming-Anbieter hat (Swisscom, Wilmaa, Zatoo, etc.)

Ich fordere SRF auf, diese Falschaussage an ebenfalls prominenter Stelle im TV richtigzustellen.

Solange die Diskussion über die Definition des Service Public nicht geführt und ent­schieden ist, kann mit dieser absurden ‚Logik‘ jeder irgendwelche medialen Angebote online stellen und behaupten, dass diese ein Service Public seien und von allen Gebühren fordern, welche diese Angebote ansehen können und dann auch noch die Nichtkonsumenten dieses Angebotes als Schwarzseher diffamieren.

Schwarzseher

Das Argument bzw. die Forderung, dass der Besitz eines internetfähigen Gerätes zur TV-Abgabe verpflichte, ist entlarvend. In der heutigen Zeit ist es an der SRG mit den heute technischen Möglichkeiten dafür zu sorgen, dass nur diejenigen, die für die Angebote der SRG bezahlt haben, diese konsumieren können. Da es einfach mög­lich wäre, die Schwarzseher auszuschliessen, ist es durchschaubar, dass für die Be­fürworter des RTVG das ‚Argument der Schwarzseher‘ lediglich ein Vorwand ist, um für die SRG einen Blanco-Cheque zu erwirken.

Schmarotzer

Keine Frage, Schwarzsehen, also etwas zu konsumieren und dafür nicht zu bezah­len, ist ein Unrecht und unethisch. Die Schwarzseher sind Schmarotzer, die auf Kosten anderer konsumieren.

Ausser mir gibt es einige tausend Bürger, die 100% kein TV sehen, weil es für uns aus Überlegungen von Leistung und Kosten genauso verzichtbar ist wie ein schlech­ter und überteuerter Wein. Fast alle dieser TV-Abstinenzler leben nach ihrer Ethik und stehlen auch nichts aus dem Warenhaus, deklarieren ihre Steuern korrekt, bezahlen für die Musik, die sie hören, und für Filme, die sie sehen, und laden diese nicht einfach von Torrents herunter oder kopieren diese von Kollegen, selbst wenn dies in der Schweiz nicht strafbar ist. Es ist einfach nicht anständig, die Arbeit anderer Leute zu stehlen, ohne dafür zu bezahlen, unabhängig davon, wie reich die Schauspieler oder Produzenten sind. Wenn mich deren Reichtum stört, ist es meine freie Wahl als Konsument, nichts davon zu konsumieren.

Die TV-Lobbyisten möchten das Unrecht des Schwarzsehens, verübt von Gesetzes­brechern, mit ihrem eigenen Unrecht das ihnen zu Nutzen kommt, kompensieren, indem sie die TV-Abstinenzler um den Betrag der TV-Gebühr enteignen / bestehlen, obwohl diese dadurch gegen kein Gesetz verstossen.

Wer so etwas unterstützt, hat keine Legitimation, über Schwarzseher als Schmarot­zer zu schimpfen, weil er mit einer TV-Zwangsgebühr selbst zum Schmarotzer wird, indem er die TV-Abstinenzler dazu zwingen möchte, für seinen TV-Konsum mitzube­zahlen. Es ist das Schmarotzertum der TV-Konsumenten, auf Kosten der TV-Absti­nenzler. Was soll an diesem Schmarotzertum und an dieser Enteignung besser sein, als an dem Schmarotzertum der Schwarzseher?

Es wird für alle billiger

Wenn man selbst schon jeglichen Anstand verloren hat, fällt einem auch nicht mehr auf, dass die Aussage, dass es dann für alle billiger werde, eine glatte Lüge ist. Es wird nur für alle TV-Konsumenten (auf Kosten der TV-Abstinenzler) billiger. Für die TV-Abstinenzler wird es nicht billiger! Aber die gehören ja nicht zu allen, die sind irgendwie unsozial und unsolidarisch, die gehören nicht zu allen und damit auch nicht zur Gemeinschaft und zur Gesellschaft und daher haben die auch kein Recht auf Selbstbestimmung. Irgendwie so geht wohl die ‚Logik‘ der Befürworter der Zwangs­gebühr.

Andere Vergleiche

Das Argument mit den Schwarzsehern ist mehrfach daneben. Einerseits müsste man gemäss dieser Logik auch für ALLE ÖV-Zwangsabos einführen, egal ob sie den ÖV nutzen oder nicht, allein weil sie die Möglichkeit haben, den ÖV zu benutzen. Wenn sich aus der Möglichkeit, etwas zu konsumieren, ein Recht ableiten lässt, eine Gebühr zu erheben, kann jeder, der etwas online stellt, Gebühren erheben, was die Lächerlichkeit und die Unverschämtheit dieser Argumentation veranschaulicht.

Das Konzept TV / SRG ist bei der jüngeren Generation am Auslaufen. Jetzt möchte man sich mit der Zwangsgebühr noch schnell einen Blanco-Cheque für den Müll, den man produziert, sichern. Die Konsumenten sollen keine Wahl und keine Selbstbe­stimmung haben. Das sind totalitäre und diktatorische Methoden – da soll niemand von den SRG-Lobbyisten behaupten, die SRG brauche es für die Stärkung der Demokratie. Demokratie wurde noch nie durch totalitäre Massnahmen gestärkt.

Auch mit ÖV-Zwangsabos würde ÖV ‚für alle‘ billiger. Dieser Vergleich zeigt noch etwas anderes. Zu behaupten, die zu finanzierende SRG erbringe einen Service Public, wie der ÖV und das Strassennetz auch, soll einfach mal gedanklich durch­spielen, was es bedeuten und was passieren würde, wenn die SRG einen Monat ausfällt oder der ÖV oder das Strassennetz. Auch daran merkt man, dass jeder Versuch, die SRG als für die Schweiz wichtig darzustellen, nichts ist als Hilflosigkeit über die Bedeutungslosigkeit der SRG. Das Schlimmste, was passieren würde wäre, dass die Leute mehr lesen und mehr miteinander reden würden und dass die einen sich früher scheiden lassen würden als mit TV.

Im Zusammenhang mit dem Mediengiganten der SRG von schweizerischer Solidari­tät zu reden, ist schon ein arge Überstrapazierung des Begriffs der Solidarität. Soli­darität braucht es bei Versicherungen, Bildungskosten, Sozialgesetzen, Katastro­phenhilfe, Nachbarschaft, etc. aber sicher nicht für ein Unternehmen mit einem Chef-Jahreseinkommen von Fr. 560'000, das Castingshows und Glanz und Gloria und viel weitern geistigen Müll produziert. Es ist doch völlig OK, wenn die SRG so etwas produziert, wenn es ein Publikum dafür gibt. Dieses soll das jedoch selbst finan­zieren, so wie niemand erwarten würde, dass sich die Öffentlichkeit finanziell solida­risch an der Finanzierung des Blick beteiligen sollte.

Bei der SRG kann erst dann von Service Public und Solidarität die Rede sein, wenn definiert ist, was ein solcher Service Public inhaltlich abdecken muss. Im heutigen Stadium die SRG mit dem Begriff ‚Service Public‘ zu adeln und damit Zwangs­gebühren rechtfertigen zu wollen, grenzt an Schwachsinn oder es ist einfach ein billiger Versuch, von der Sinn- und der Bedeutungslosigkeit der SRG abzulenken.

Der Vergleich, dass die SRG schwächere Sprachregionen und kommerziell weniger einträgliche Sendungen abdecken müsse – mit dem ÖV der wirtschaftlich defizitäre Randregionen abdecken müsse, ist auch nur ein billiger Taschenspielertrick, mit welchem Wichtigkeit der SRG vorgetäuscht werden soll. Bei der Zwangsgebühr geht es gar nicht darum, wie die Einnahmen anteilmässig verteilt werden. Die TV-Konsu­menten können auch ohne Zwangsgebühren solidarisch sein und entsprechende Anteile für wirtschaftlich weniger tragende Projekte verteilen. Bei der Zwangsgebühr geht es um Entrechtung und um Enteignung und darum unabhängig von der erbrach­ten Leistung noch mehr Geld in die SRG Kassen zu bekommen.

Die TV-Zwangsgebühr ist ein Angriff auf die Wahlfreiheit der Konsumenten. Meine Möglichkeit, einen Service nicht zu konsumieren, ist immer auch ein Feedback an den Anbieter, dass mich sein Service für den Preis nicht interessiert. Dieser Me­chanismus ist Voraussetzung für Qualität und Weiterentwicklung und Kosten­effizienz. Dem möchten sich die Könige der SRG und ihre Lobbyisten natürlich nicht aussetzen.

Zu meiner Situation:

Ich bezahle die Radiogebühr, obwohl ich im 2013/2014/2015 zusammen nicht mehr als zwei Stunden Radio gehört habe. Ich bezahle es vor allem für meine Absicht, hin und wieder auch Radio zu hören, obwohl ich es in der Praxis quasi gar nicht tue.

Ich bezahle keine TV-Gebühr, weil ich die Angebote des TV nicht nutze und auch nicht zu nutzen beabsichtige.

Es ist für einen demokratischen Staat schon weit über der Schmerzgrenze, wenn eine Beamtin der Regierung (Leuthard) zu Themen ihres Ressorts Falschaussagen in den Medien macht. Entweder ist sie inkompetent und kennt das Gesetz nicht oder sie ist korrumpiert und ihre Lobbyrolle ist ihr wichtiger als das geltende Recht und Integrität. Beides ist untragbar.“

Nachdem Sie Ihre erste Email an verschiedene Personen gerichtet haben, haben Sie am 12. Juni Frau Bundesrätin Doris Leuthard mit einer zweiten Eingabe direkt ange­sprochen. Sie argumentieren dabei wie folgt:

„Bisher gehörte Frau Leuthard für mich auch sehr oft zu den Personen, die ich gewählt hatte. Seit sie sich als Politikerin und als Person mit ihrer Argumentation für das RTGV sehr unglaubwürdig gemacht hat, wird sie von mir in Zukunft keine Stimme mehr bekommen.

Sie müsste sich für ihre Falschaussagen und für ihre unerhörte pauschale Unter­stellung, dass Bürger, die keine TV-Gebühr bezahlen, Schwarzseher seihen, ent­schuldigen. Von Frau Leuthard wurde mehrfach die Falschaussage gemacht, dass allein der Besitz eines internetfähigen Gerätes zur TV-Abgabe verpflichte.

Das aktuelle Gesetz ist so, dass eine Person dann zur TV-Abgabe verpflichtet ist, wenn diese Person über ein internetfähigens verfügt UND ein Abonnement bei einem Streaming-Anbieter hat (Swisscom, Wilmaa, Zatoo, etc.)

Siehe dazu:

http://www.beobachter.ch/konsum/multimedia/artikel/billag_fernsehgebuehr-fuer-den-compi/

https://www.konsumentenschutz.ch/sks/content/uploads/2013/05/merkblatt_billag_07_13.pdf

Zweck dieser falschen Behauptung, dass schon allein der Besitz von internetfähigen Geräten zur TV-Gebühr verpflichte, ist es diesen Teil der Bevölkerung zu diffamieren und zu diskreditieren, als würden diese sich nicht gesetzeskonform verhalten und dann den Vorwurf der Schwarzseherei zu erheben. Diese Argumentation und die permanente pauschale Unterstellung, dass sich die Bürger nicht an die Gesetze hiel­ten und Schwarzseher seien, ist für gewählte Politiker unterste Schublade!

Frau Leuthard empört sich über das Schmarozertum der Schwarzseher. Selbst plä­diert sie jedoch für ihr eigenes Schmarotzertum, indem sie sich dafür einsetzt, dass die Kosten für die TV-Konsumenten auf Kosten der TV-Abstinenzler reduziert wer­den. Sie möchte auf Kosten von Leuten wie mir billiger TV sehen können. Dem ille­galen Verhalten von Schwarzsehern möchte sie damit begegnen, dass sie gesetzes­konforme Bürger bestraft und um den Betrag der TV-Gebühr enteignet. Wirklich unterste Schulblade, wenn eine Person so denkt.“

2. Wie bereits erwähnt, haben die Verantwortlichen von SRF zu Ihren Kritiken Stellung bezogen. Ich möchte Ihnen das Schreiben von Herrn Jonas Projer, Redaktionsleiter von „Arena“, nicht vorenthalten. Er schreibt Folgendes:

„Herr X beanstandet die Abstimmungs-Arena vom 29. Mai 2015 zur Ab­stimmung über die «Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG)». Konkret kritisiert der Beanstander ‚die Behauptung, dass der Besitz eines internetfähigen Gerätes zur TV-Abgabe verpflichte‘. Diese Aussage sei von den an­wesenden Diskutanten ‚mehrfach wiederholt‘ worden, ‚ohne dass diese Falsch­aussage richtiggestellt wurde‘. Gerne nehmen wir im Folgenden zu den Vorwürfen Stellung.

Wir gehen mit dem Beanstander insofern einig, als dass das aktuell gültige Gesetz eine Gebühr für TV-Empfang auf einem Computer dann vorsieht, wenn ‚der Haushalt über einen Breitbandanschluss verfügt; eine entsprechende Software den Empfang ermöglicht; der Haushalt ein kostenpflichtiges Abonnement für den Empfang von Fernsehprogrammen abgeschlossen oder sich bei einer Anbieterin registriert hat, die kostenlos Zugang zu Fernsehprogrammen gewährt‘.[1]

Verfügt der Haushalt über eines dieser drei Merkmale beim privaten Computer nicht, kann er sich von der TV-Gebühr befreien lassen. Jedoch reicht bereits ein internet­fähiges Mobiltelefon (kurz: Smartphone), das Fernsehen gemäss DVB-T-Standard oder via Streaming empfängt, um der Gebührenpflicht unterstellt zu werden.[2]

Was die betreffende Sendung nun anbelangt, wurde sowohl von den Befürwortern wie auch den Gegnern die Vereinfachung gemacht, dass eine Gebührenpflicht aus einem Computer mit Internetanschluss erwachse.

Darin eine ‚Falschaussage‘ der betreffenden Diskutanten oder gar ‚Inkompetenz‘ zu sehen, können wir nicht nachvollziehen. In den Ausführungen wurden jeweils mit Bei­spielen argumentiert. Dass diese Beispiele nicht jeden Fall in seiner allerfeinsten Präzisierung abdecken können, liegt in einer Live-Diskussionssendung auf der Hand. Wir gehen mit dem Beanstander in keiner Weise einig, dass dieser sehr spezifische Sachverhalt eine ‚entscheidende Sachfrage‘ während des Abstimmungskampfes war und argumentieren, dass die genannte Vereinfachung zulässig ist und allgemein gemacht wird.

Konsultiert man das betreffende Abstimmungsbüchlein, so fällt auf, dass die Bundes­behörden dieselbe Vereinfachung vornehmen. Diese schreiben, dass ‚dank Handy, Tablet und Computer [...] Radio und TV auch ohne ein klassisches Radio und Fern­sehgerät empfangen werden‘ können. ‚Aufgrund dieser Entwicklung haben Bundes­rat und Parlament entschieden, die geräteabhängige Gebühr durch eine allgemeine Abgabe zu ersetzen [...].‘ [3]

Der Beanstander scheint der Ansicht zu sein, dass hinter der erwähnten Verein­fachung – auch im Abstimmungsbüchlein – die Absicht steht, ein Ja zum neuen RTVG herbeizuführen (‚korrumpiert‘ ‚Lobbyrolle‘).

Dem ist zu entgegnen, dass die in der Sendung prominent vertretenen Gegner des RTVGs gegen die vom Beanstander kritisierte Vereinfachung keinerlei Einwände erhoben.

Weder Frau Nationalrätin Natalie Rickli noch der Direktor des Schweizerischen Ge­werbeverbandes, Hans-Ulrich Bigler, der als Vertreter der Referendums-Initianten in der Sendung zu Gast war, widersprachen den Befürworten des RTVG in diesem Punkt. Bei einem Votums-Anteil von rund 50 Prozent hätten die Gegner des neuen Gesetzes durchaus und jederzeit die Gelegenheit dazu gehabt.

Darüber hinaus verwendete selbst Nationalrätin Natalie Rickli in einem Votum die­selbe Vereinfachung, als sie von Leuten sprach, die gemäss heutigem Gesetz nicht TV-gebührenpflichtig seien: ‚Das sind vorwiegend ältere Leute, die mir dann von Hand geschriebene Briefe schicken. Die vielleicht einen Computer haben, aber kein Internet. Die auch beweisen können, dass sie den TV-Anschluss plombiert haben.‘[4] Wir sind der Ansicht, dass eine Vereinfachung, die selbst von den erklärten Gegnern des neuen RTVG vorgenommen wird, als inhaltlich unproblematisch und hinsichtlich der Meinungsbildung in der Abstimmung zum RTVG nicht verfälschend zu werten ist.

Überhaupt wurde während der Sendung durchaus darauf hingewiesen, implizit und explizit, dass man sich, sofern man aktuell die Bedingungen dafür erfüllt, durchaus von der Gebührenpflicht befreien lassen kann. Auch Frau Bundesrätin Doris Leut­hard wies klar und direkt darauf hin, dass künftig auch Personen, ‚die geräteabstinent sind und gar keine Medien konsumieren, vielleicht neu etwas zahlen müssen‘. Sie zeigte somit auf, dass die neue Gebühr nicht für alle Vorteile haben würde.[5] Zusätz­lich brachte sie auch die fünfjährige Übergangsfrist zur Sprache, während der man sich von der Gebührenpflicht – nach deren Einführung – befreien lassen kann.

Ausserdem gehen wir davon aus, dass durch die Gesamtberichterstattung, sowohl auf den SRF-Kanälen als auch den privaten Radio- und TV-Kanälen, wie auch in den Print- und Online-Medien, sich der Zuschauer durchaus eine eigenständige Meinung zur RTVG-Abstimmung bilden konnte – und wir auf dieses Vorwissen setzen konn­ten.

Was die Aussagen betreffend ‚Diffamierung‘ und ‚Diskreditierung‘ anbelangt, die im Zusammenhang mit der Beanstandung genannt werden, können wir keine Stellung beziehen. Unserer Meinung nach wurde jedoch nicht der Vorwurf erhoben, dass sich regelkonform verhaltenden Bürgerinnen und Bürger, die keine TV-Gebühren zahlen, als Schwarzseher zu betrachten hätten. Und wir glauben für alle Diskutanten sagen zu dürfen, dass – trotz engagierter Debatte – diffamierende und diskreditierende Aussagen den betreffenden Personen ganz grundsätzlich fern liegen.

Was die restlichen von Herrn X vorgetragenen Punkte anbelangt (u.a. Schmarotzer, Service Public, Rolle von Frau Bundesrätin Doris Leuthard im Abstim­mungskampf), können und wollen wir keine Stellung beziehen, da dies nicht zu unseren Aufgaben gehört beziehungsweise nichts mit der beanstandeten Sendung zu tun hat.

Aus den genannten Gründen können wir nichts erkennen, was das Sachgerechtig­keitsgebot verletzen könnte. Wir bitten Sie deshalb, die Beanstandung abzulehnen.“

3. Soweit die Stellungnahme des Redaktionsleiters von „Arena”. Nachdem ich die von Ihnen kritisierte Sendung studieren konnte, scheinen mir die Argumente von Herrn Jonas Projer sehr plausibel zu sein. Um Wiederholungen zu vermeiden, kann ich mich in meiner eigenen Beurteilung kurz halten.

In Ihrer sehr ausführlichen und motivierten Eingabe kritisieren Sie die einzelnen Argumente zu Gunsten der Änderung des Radio- und Fernsehgesetzes. Als Gegner der Vorlage sind Sie mit den Begründungen der Befürworter nicht einverstanden und argumentieren umfassend warum. Dass ist sicher Ihr gutes Recht. Auf diese allgemeinen Kritiken kann ich nicht eingehen, denn man kann den befürwortenden Teilnehmern an der Sendung nicht vorwerfen, ihre Argumente für eine Vorlage vorzutragen, auch wenn diese nicht von allen geteilt werden.

Sie monieren aber auch konkret, dass in der „Arena“, insbesondere durch Frau Bundesrätin Doris Leuthard, die falsche Aussage wiederholt wurde, wonach heute allein der Besitz eines internetfähigen Gerätes zur TV-Abgabe verpflichtet. Diese Falschaussage müsste SRF prominent richtigstellen.

Ihre entsprechende Reklamation kann ich durchaus nachvollziehen. Tatsächlich ist die Aussage, „wer ein empfangsfähiges Gerät hat, soll zahlen“, nach heutigem Gesetz zumindest als ungenau anzusehen. Wie Sie zu Recht betonen, muessen jene, die keinen Fernseher, aber einen Computer oder ein Handy haben, nicht immer, sondern nur unter folgenden Bedingungen die Fernsehempfangsgebühren bezahlen: über einen Internetanschluss verfügen und entweder ein kostenpflichtiges Abonnement für den Empfang von Fernsehprogrammen via Internet beziehen oder bei einem Gratisanbieter wie Zattoo oder Wilmaa registriert sein. Diejenigen, welche keinen solchen Service nutzen, können sich von der TV-Gebühr befreien lassen. Dies wurde in der „Arena“ nicht präzisiert.

Wurde dadurch das Publikum irregeführt und konnte sich keine eigene Meinung bilden? Wurde das Sachgerechtigkeitsgebot von Art. 4 Abs. 2 des Radio- und Fern­sehgesetzes verletzt? Nachdem ich die Angelegenheit analysieren konnte, teile ich die Auffassung von Herrn Jonas Projer, wonach dies nicht der Fall ist. Zwar wurde die Sachlage vereinfacht dargestellt, doch dies war für die Beurteilung der Revision des Radio- und Fernsehgesetzes nicht massgebend.

Dies umso mehr, als sowohl Befürworter wie auch Gegner der Reform diese Vereinfachung jeweils erklärt und mit dem Hinweis, wonach heute die Grossmehrheit der Haushalte über Internet verfügt, auch begründet haben (siehe beigelegtes Transkript der entsprechenden Passagen).

Aus dem Gesagten ergibt sich, dass sich das Publikum über das diskutierte Thema in der „Arena“ insgesamt eine eigene Meinung bilden konnte. Das Sachgerechtig­keitsgebot wurde nicht verletzt. Auch wenn ich für Ihre Kritik Verständnis habe, kann ich Ihre Beanstandung, soweit ich darauf eintreten konnte, nicht unterstützen.

4. Ich bitte Sie, das vorliegende Schreiben als meinen Schlussbericht gemäss Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes RTVG entgegenzunehmen. Über die Mög­lichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI (Monbijoustrasse 54A, Postfach 8547, 3001 Bern) orientiert Sie der beiliegende Auszug aus dem Bundesgesetz über Radio und Fernsehen.

Anhang:
Abstimmungs-Arena: Änderung Radio- und Fernsehgesetz

29. Mai 2015

Transkript aller Passagen in der Sendung mit Bezug zu TV-Empfang bei Privatpersonen via PC

ab 00.02.05

Projer In Zukunft müssen alle zahlen. Auch die, die es vielleicht nicht wollen. Auch die, die vielleicht kein empfangsfähiges Gerät zu Hause haben.

Leuthard Wir haben heute tatsächlich ein Gesetz, das sagt, wer ein empfangfähiges Gerät hat, soll zahlen. Unabhängig, was man dann auch konsumiert an Leistungen. Heute haben wir in praktisch allen Haushalten Internetanschluss, wir haben Smartphones, wir haben sehr viele Geräte, wo man dann grundsätzlich Gebühren zahlen müsste. Jetzt stellen wir um auf ein einfacheres System: Abgabe pro Haushalt. Es ist so, dass Gewisse, die total geräteabstinent sind und gar keine Medien konsumieren, vielleicht neu etwas zahlen müssen. Aber immerhin haben die dann noch fünf Jahre eine Übergangsfrist, wo sie nichts zahlen müssen.

Projer Aber wenn die fünf Jahre vorbei sind, dann muss ich zahlen. Auch wenn ich kein einziges Gerät habe und mich bewusst dagegen entscheide.

Leuthard Ja. Ich glaube, es gibt heute ganz wenige, die kein Gerät besitzen. Wir haben eine Internetdichte bei den Haushalten, die bald 90 Prozent ist. Von daher haben Sie heute die Möglichkeit, auf ihrem Computer Internet-Radio- und TV-Programme runterzuladen und zu schauen. Von daher ist es einfach eine Anpassung an die Realität.

Projer Eine Anpassung an die Realität sagen sie. Was man ja spart, sind die Kontrolleure der Billag, die spätabends klopfen an der Türe. Der Punkt: Das macht gar nicht so viel aus.

ab 00.08.00

Projer Steuern, Steuern, Steuern – im dümmsten Moment

Levrat Es ist vor allem das absurdeste Referendum, das ich bis jetzt gesehen habe. Wenn man das Gesetz etwas nüchtern anschaut, dann lautet die Bilanz so: Alle sind einverstanden, dass das jetzige System nicht mehr tauglich ist. Das TV geschaut wird über Computer, über Ipad, über Iphone. Zweitens gibt es über 80 Prozent Gewinner bei den Privatpersonen, die neu 400 Franken, sogar 390 Franken zahlen werden, statt 460. Drei Viertel der Unternehmen sind gebührenbefreit. Im Gegensatz zu heute, wo das Gros der Unternehmen die Gebühren zahlen müssten. Das bedeutet, das ist eine sehr grosse Anzahl von Gewinnern. Und heute haben wir den Gewerbeverband, der antritt und sagt: Wir wollen möglichst hohe Gebühren. Das ist die Zusammenfassung ihrer Position. Ich habe sie schon etwas schlauer gehört und gelesen. Heute haben sie ein System, wo sie das Referendum ergreifen, gegen eine Gebührensenkung und gegen die Befreiung der Gebühren von drei Vierteln der Unternehmen. Sie spielen gegen ihr Lager, um bei den Fifa-Bildern des heutigen Abends zu bleiben.

Bigler Das ist der vordergründige Trick, um diese Vorlage politisch mehrheitsfähig zu machen. Tatsache wird sein, dass alle Indizien darauf hinweisen, dass es teurer wird. Was aber störend ist, dass der Bundesrat die alleinige Kompetenz hat, die Steuer zu erhöhen.

Projer Die Kompetenzen hat er ja schon bisher.

Bigler Das ist ein wichtiger Punkt...

Levrat Da wurde kein Komma geändert.

Projer Das ist ein Punkt, den wir noch anschauen.

Bigler Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Ich möchte ihn bitte fertig machen. Das ist richtig, dass der Bundesrat heute schon die Gebühren anpassen kann. Nur: Heute kann ich mich befreien davon. Und neu müssen alle zahlen. Selbst die, die keine Geräte haben. Das sind im Übrigen junge Familien, die aus pädagogischen Gründen sagen, das wollen wir unseren Kindern nicht zumuten. Das sind ältere Personen, die sagen wir wollen das Fernsehen nicht. Es gibt Leute, die nur das Radio haben. Das kostet heute 170 Franken, wird neu dann 400 Franken kosten. Insofern ist die Ausgangslage gar nicht so einfach. Und der Punkt ist der: In unserem System muss jede Steuer vors Volk und braucht entsprechend eine Verfassungsgrundlage. Und das tut man hier ändern. Das Bundesgericht hat klar festgestellt, dass Billag-Steuern nicht mit Mehrwertsteuern belastet werden dürfen. Es hat klar gesagt: Es ist eine Steuer. Und damit müsste es eigentlich vors Volk. Und das hat man damit umgangen, dass man sagt: Es ist eine Kostenanlassungspflicht.

Projer Und keine Steuer. Das haben wir mit der Frau Bundesrätin schon angeschaut. Frau Rickli, sie habe ich noch nicht gehört. ...

ab 00.11.42

Projer Darf ich sie fragen: Was haben Sie für ein Handy? Jetzt ist es natürlich in der Garderobe.

Rickli Ein Iphone.

Projer Ein Iphone. Wie viele Leute kennen sie, die kein Smartphone, kein Radio, keinen Fernseher, kein Internet haben? Denn all diese Leute müssten ja heute schon zahlen.

Rickli Wahrscheinlich fragen sie mit mir die Falsche. Weil ich die Person bin, der all diese Leute schreiben, weil sie in Zukunft diese Steuer bezahlen müssen. Und da muss ich ihnen sagen: Das sind vorwiegend ältere Leute, die mir dann von Hand geschriebene Briefe schicken. Die vielleicht einen Computer haben, aber kein Internet. Die auch beweisen können, dass sie den TV-Anschluss plombiert haben. Ich möchte einfach noch eines sagen wegen den Gebühren. Wenn immer gesagt wird die Gebühren werden sinken. Die Gebühren, seit man die eingeführt hat, kennen die nur einen Weg: gegen oben. Die Gebühren sind seit 1990 um 65 Prozent gestiegen. Im Gesetz steht nirgends, dass die Gebühren sinken werden. Der Bundesrat hat weiterhin die alleinige Kompetenz. Und auch mein Antrag, dass in Zukunft das Parlament die Gebührenhöhe festlegt, der ist abgelehnt worden. Also, im Gesetz steht das nicht.

Projer Frau Rickli, sie haben die Entwicklung angesprochen. Wir haben es vorbereitet von den Gebühren. Schauen sie es sich mal an. ...

ab 00.34.20

Levrat Das jetzige System bevorzugt die Trittbrettfahrerei. Das ist die Realität, der Sie nicht in die Augen schauen wollen.

Guyer (zwischenredend) Ist bei der Autobahnvignette auch so.

Levrat Wir haben mit der technologischen Entwicklung in jedem Haushalt Zugang zu den Programmen. Als meine Kinder klein waren, haben wir in der Familie zu Hause aufs TV verzichtet. Weil sie etwas anderes machen sollten, als einfach vor dem TV zu hocken; auch wenn ihre Programme gut sind. Ich habe gleichwohl in dieser Periode die Tagesschau und die Arena angeschaut. Ich habe es einfach über meinen Computer angeschaut.

Projer Sie sind als Politiker vielleicht ein Spezialfall.

Levrat Nein nein. Meine Freunde schauen Fussball, sie schauen Champions League über ihre Computer, weil sie keinen TV zu Hause haben. Das geht den meisten Leuten so. Es ist nicht umsonst, dass wir sagen, wenn es einen Computer zu Hause gibt, der Internet angeschlossen ist, wenn ein Iphone oder ein Ipad dient, um aufs Internet zu gehen, um damit TV zu schauen, dann sind die Gebühren geschuldet. Die allermeisten Leute, wahrscheinlich 99 Prozent der Leute, haben Zugang zu einem Fernseh-Programm und deswegen sollten sie Gebühren zahlen. Gerade Sie, die für eine liberale Ordnung, möglichst wenig Bürokratie und keine Kontrollen stehen, sollten jubeln vor diesem Gesetz. Und sagen: Endlich haben wir eine Lösung gefunden, wo Trittbrettfahrerei ausgeschlossen wird, wo die Bürokratie massiv abgebaut wird und gleichzeitig billiger für die Leute wird, von 460 Franken auf 400 Franken.

Bigler Wir sind bei den Unternehmungen, nach wie vor. Und Herr Matter, ich muss ihnen einfach sagen, wenn wir bei den Unternehmungen bleiben: Es ist leider nicht so, dass man sich ausschliesslich über die SRG informieren kann. Es gibt heute ganz viele Informationsquellen, wo man an die Informationen ran kommt, die man haben muss. Ich bin mit Ihnen einverstanden Herr Levrat: Wer Zugang hat, wer das Gerät hat, der soll bezahlen. Das ist das, was heute passiert. 40 Millionen. Jetzt tut man für die Unternehmungen die Steuer auf 200 Millionen erhöhen. ...

[1] http://www.bakom.admin.ch/empfangsgebuehren/03819/03822/03854/index.html?lang=de#sprungmarke0_19

[2] http://www.bakom.admin.ch/dienstleistungen/faq/00763/03554/03557/index.html?lang=de

[3] Abstimmungsbüchlein, Seite 36 ff, Vorlage im Detail: „Anpassung an technologischen Wandel“

[4] siehe Transkript

[5] siehe Transkript

Tags

Kommentar

Bitte beachten Sie, dass Ihr Kommentar inkl. Name in unserem LINK-Magazin veröffentlicht werden kann

Leider konnte dein Kommentar nicht verarbeitet werden. Bitte versuche es später nochmals.

Ihr Kommentar wurde erfolgreich gespeichert und wird nach der Freigabe durch SRG Deutschschweiz hier veröffentlicht

Weitere Neuigkeiten