«Tagesschau»-Beitrag über Fukushima beanstandet

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Mit E-Mail vom 25. Juli 2015 kritisieren Sie die Tagesschau vom 22. Juli, „wo unter anderem einmal mehr über Fukushima berichtet wurde, unsachlich und so ist anzu­nehmen, gezielt tendenziös“. Sie haben daraufhin SRF angeschrieben und auf eine frühere Korrespondenz hingewiesen. Da Sie mit der erhaltenen Antwort nicht zufrieden sind, bitten Sie die Ombudsstelle, sich dieser „unsachlichen Berichterstat­tung“ anzunehmen. Den Erhalt Ihrer Eingabe habe ich mit meinem Brief vom 29. Juli bereits bestätigt.

Wie üblich, habe ich die Verantwortlichen von SRF gebeten, zu Ihren Kritiken Stel­lung zu beziehen. Dies ist erfolgt und in der Zwischenzeit habe ich die von Ihnen kritisierte Sendung sehr genau angeschaut. Ich bin somit in der Lage, Ihnen heute meinen Schlussbericht zu senden.

1. Gegenüber SRF haben Sie Ihre Unzufriedenheit unter anderem wie folgt begründet:

„Bitte lesen Sie untenstehenden Kommentar aus Ihrem Hause, wo Sie auf Ihre Bemühungen für ausgewogene Berichterstattung unter Einbezug von Experten hinweisen. Wie leider allzu oft im Zusammenhang mit Energiethemen haben Sie gestern einmal mehr einen Bericht ausgestrahlt, wo Sie Ihre eigenen, deklarierten Grundsätze verletzen. Das Thema Fukushima scheint dazu besonders geeignet, die von Ihrer Institution vertretenen Ideologien betreffend Energiethemen zu untermau­ern. Schrecken-Szenarien über die ‚böse‘ Nukleartechnologie lassen sich aus ihrer Optik einfach und dankbar verbreiten.

Ausgewogen wäre anders! Auch für so kurze Meldungen lassen sich wirkliche Experten zum Thema finden, solche gäbe es genügend in der Schweiz. Greenpeace (oder auch WWF und ähnliche) gehören nicht dazu, denn die verfolgen einzig und alleine die Verbreitung ihrer fundamentalistischen Ideologien und Thesen.

Realität ist folgende: Die Bestrahlungsintensität in der Kernzone von Fukushima müsste mit Werten der natürlichen radioaktiven Strahlung an verschiedenen Orten der Welt gemessen werden, wo seit prähistorischen Zeiten Menschen gesund leben. Die in den 1950er-Jahren einmal willkürlich festgelegten Grenzwerte, welche in ihrem Bericht herangezogen werden, sagen dazu nichts, auch gar nichts aus. So müsste etwa 2/3 des schweizerischen Alpenraums evakuiert werden, ein Aufenthalt in Turin, Rom oder gar Ischia ist zu verbieten und im iranischen Kurort Ramsar gäbe es nur missgebildete Leute. Das wären zwei Sätze, welche die Aussagen der selbsternann­ten, beigezogenen Greenpeace ‚Experten‘ als absurd relativieren.

Ausgewogene und sachlich fundierte und korrekte Berichterstattung geht anders. Offensichtlich will man das bei SF DRS nicht, trotz anderslautenden Beteuerungen.“

In Ihrer Antwort an den Redaktionsleiter der Tagesschau unterstreichen Sie zudem, „dass ein Wert alleine noch überhaupt nichts über eine mögliche gesundheitliche Gefährdung aussagt, sondern hier wäre eben ein Quervergleich mit natürlichen radioaktiven Belastungen angebracht. Das ist, worauf ich Sie hinwies. Und dann ist es eben nicht mehr Meinung gegen Meinung, sondern Fakten mit Fakten verglichen, das wäre, was man von SF DRS erwartet!“

2. Wie bereits erwähnt, haben die Verantwortlichen von SRF zu Ihren Kritiken Stellung bezogen. Ich möchte Ihnen das Schreiben von Herrn Franz Lustenberger, Stv. Redaktionsleiter der Tagesschau, nicht vorenthalten. Er schreibt Folgendes:

„Mit E-Mail vom 25. Juli beanstandet Herr X die Berichterstattung der Tagesschau über die geplante Rückkehr von Bewohnerinnen und Bewohnern in das Dorf Itate, das nach der Havarie im Atomkraftwerk Fukushima evakuiert wurde.

Aus dem Schreiben geht kein konkreter Vorwurf an den Beitrag hervor. Die Bean­standung ist sehr pauschal formuliert: Der Bericht sei ‚unsachlich und gezielt tenden­ziös‘. Herr X wirft der Tageschau ‚Ideologie betreffend Energiethemen‘ vor. Es würden ‚Schrecken-Szenarien über die böse Nukleartechnologie‘ verbreitet.

Seine Forderung: Die Bestrahlungsintensität in der Kernzone von Fukushima müsse mit der natürlichen radioaktiven Strahlung an verschiedenen Orten der Welt vergli­chen werden. Er bezweifelt grundsätzlich die national und international festgelegten Grenzwerte.

Ich versuche im Folgenden auf die pauschale Kritik einzugehen. Ich halte mich an den Tagesschau-Beitrag vom 22. Juli. Nur dieser Beitrag – und nichts Anderes – kann Gegenstand dieser Beanstandung sein.

Zum Beitrag

Gleich zu Beginn werden die riesigen Anstrengungen der japanischen Behörden ge­zeigt, das Gebiet wieder bewohnbar zu machen. Riesige Erdmengen wurden abge­tragen. Der Regierungssprecher sagt im O-Ton: ‚Wo gereinigt wurde, ist die Radioak­tivität niedrig.‘ Er begründet damit den Entscheid der Regierung, dass die Einwohner der Gemeinde Itate ab 2017 wieder in ihre Häuser zurückkehren können.

Der Regierungssprecher gibt im Beitrag zu, dass bewohnbare Gebiete im engeren Sinne gereinigt wurden, nicht aber die umliegenden Wälder. Mit anderen Worten; die Bevölkerung ist ausserhalb des dekontaminierten Bereiches im Dorf einer höheren Strahlenbelastung ausgesetzt.

Dann kommt ein Greenpeace-Sprecher zu Wort, der das Vorgehen der japanischen Behörden kritisiert.

Die Reporter der ARD vor Ort messen die Strahlenbelastung. Der Text sagt, dass die Strahlenbelastung höher liegt als gemäss internationalem Standard (siehe separater Abschnitt).

Gegen Schluss des Beitrages äussert ein Dorfbewohner seine Ängste vor einer Rückkehr; er drückt sein ungenügendes Vertrauen in die Regierung aus.

Zur Strahlenbelastung

Thema des Beitrages war nicht die Strahlenbelastung in der Kernzone von Fukushi­ma, sondern die geplante Rückkehr in ein Dorf in der Umgebung von Fukushima. Entsprechend kann der von Herrn X verlangte Vergleich mit der natürlichen Radioaktivität irgendwo auf der Welt auch nicht Gegenstand des Tages­schau-Berichtes sein.

Es ist das gute Recht von Herrn X, die national (Strahlenschutz­verordnung SR 814.501) und international festgelegten Grenzwerte grundsätzlich in Zweifel zu ziehen und als ‚willkürlich‘ zu qualifizieren. Trotzdem – oder gerade des­wegen muss die Tagesschau von der gültigen Rechtsordnung ausgehen. Eine ‚Miss­achtung‘ der Rechtsordnung, also die Festlegung anderer Grenzwerte durch die Redaktion, wäre willkürlich und nicht begründbar.

In der Schweiz gilt für die Bevölkerung gemäss Strahlenschutzgesetzgebung ein Grenzwert von 1 mSv/Jahr. (Artikel 37 Strahlenschutzverordnung, SR 814.501). Also 13mal weniger als das Dosimeter in Japan vor Ort gemessen hat.

Für beruflich strahlenexponierte Personen gilt ein Wert von 20 mSv/Jahr (Artikel 35 ff Strahlenschutzverordnung). Bedingung: Alle diese Personen, für die dieser 20mal höhere Grenzwert gilt, sind ärztlich überwacht und tragen während ihrer Arbeit ein Dosimeter, das die aufgenommene Strahlenmenge dokumentiert. Für junge Perso­nen und schwangere Frauen, die beruflich mit Radioaktivität zu tun haben, gelten deutlich tiefere Grenzwerte, nämlich 1 – 5 mSv/Jahr.

Diese Angaben gelten für Normalsituationen. Für Notfallsituationen nach einer Hava­rie in einem AKW gibt es in der Schweiz derzeit keine Höchstwerte. Bei Notfall­situationen ist gemäss der Internationalen Kommission für Strahlenschutz (ICRP) jedes Land frei, einen Wert zu definieren. Derzeit schlägt die ICRP nach einem Notfall, also nach einem Unfall, einen Wert zwischen 1 mSv/Jahr und 20 mSV/Jahr vor. Mit der im Beitrag gemessen Strahlung von ca. 13 mSv/Jahr liegt das japanische Dorf im oberen Bereich der Spannbreite. Die Kritik von Greenpeace kann also nicht als Vermutung und vorgefasste Meinung abgetan werden.

Fazit

Der Beitrag ist sachlich korrekt. Er ist ausgewogen, indem beide Seiten – die Regie­rung Japans sowie die atomkritische Organisation Greenpeace – zu Worte kommen. Beide Sichtweisen werden dargestellt. Der Zuschauer und die Zuschauerin kann sich zu den Plänen der japanischen Regierung eine Meinung bilden. Alle anderen pau­schalen Kritikpunkte liegen ausserhalb des Themenbereiches des Tagesschau-Bei­trages vom 22. Juni. Ich bitte Sie, die Beanstandung in diesem Sinne abzulehnen.“

3. Soweit die Stellungnahme des Stv. Redaktionsleiters der Tagesschau. Herr Franz Lustenberger argumentiert ausführlich, warum seiner Meinung nach der von Ihnen beanstandete Beitrag als sachlich korrekt und ausgewogen anzusehen ist.

Die Ausgangslage sollte unbestritten sein. Nach der Atomkatastrophe von Fukushi­ma im März 2011 wurden rund 80.000 Menschen, die im Umkreis des AKW wohnten, auf Anordnung der Regierung von Tokio evakuiert. Weitere rund zehntausend Per­sonen verliessen ihre Wohnungen und Häuser aus eigener Entscheidung.

Um die betroffenen Gebiete wieder bewohnbar zu machen, hat die japanische Regie­rung ein sehr umfassendes Programm für die Dekontaminierung der Region in die Wege geleitet. In den vergangenen Jahren wurden tausende Arbeiter eingesetzt. Sie haben Häuser und Strassen mit Wasser abgespritzt und kontaminierte Erde abgetra­gen und in hunderttausende Säcke gefüllt – mit dem Ziel, die Strahlungswerte in eini­gen Teilen der Präfektur Fukushima zu reduzieren. Dank dieser einmaligen und sehr kostspieligen Massnahmen hat nun die Abe Regierung am 12. Juni 2015 beschlossen, die Evakuierungsanordnung, insbesondere der Bewohner von Iitate, ab März 2017 aufzuheben und die entsprechenden Entschädigungen ab 2018 zu kündigen.

Dieser Entscheid ist umstritten. Laut Medienberichten wollen viele der Evakuierten nicht in ihre Häuser zurückkehren. Ihrerseits kritisiert die Umweltorganisation Green­peace den Beschluss der japanischen Regierung. Auf dekontaminierten Feldern in der Region Iitate seien Werte gemessen worden, die einer jährlichen Dosis von mehr als 10 Millisievert entsprächen. Eine Rückkehr der Menschen in ihre Häuser sei des­halb nicht zu verantworten.

Diese Sachlage bildete auch den wesentlichen Inhalt des Kurzbeitrages der Tages­schau vom 22. Juli mit dem Titel „Zurück in der Sperrzone“. Sie werfen der Tages­schau vor, einmal mehr unsachlich und gezielt tendenziös über Fukushima berichtet zu haben. Sie kritisieren allgemein den Auftritt von Greenpeace und sind vor allem der Auffassung, dass die Bestrahlungsintensität in der Kernzone von Fukushima mit Werten der natürlichen radioaktiven Strahlung an verschiedenen Orten der Welt, wo seit prähistorischen Zeiten Menschen gesund leben, verglichen werden müsste. Die im Bericht herangezogenen Grenzwerte seien willkürlich festgelegt worden.

Auf Ihre Kritiken bezüglich der Berichterstattung von SRF über Energiethemen kann ich nicht eintreten, denn sie sind unbewiesen und allgemein formuliert und beziehen sich nicht auf klar definierte Sendungen. In meiner eigenen Beurteilung werde ich mich somit auf das eigentliche Thema der Tagesschau vom 22. Juli konzentrieren.

Dabei scheint es mir wichtig zu betonen, dass die von Ihnen kritisierte Berichter­stattung keine Eigenproduktion von SRF ist. Es handelt sich um die überarbeitete Fassung des Beitrages „Regierung will Fukushima-Region wieder besiedeln“ des ARD-Korrespondenten aus Japan, Uwe Schwerig, der am 20. Juli in den „Tagesthe­men“ gesendet wurde. Dass die Tagesschau entschieden hat, dies zu übernehmen, kann ich journalistisch durchaus nachvollziehen. Denn die Frage einer Rückkehr der evakuierten Bevölkerung rund um das AKW Fukushima ist eindeutig relevant. Darüber zu berichten, gehört zum Informationsauftrag der Tagesschau und hat mit einer angeblichen atomkritischen Haltung nichts zu tun.

Dies unter der Voraussetzung, dass über das Thema sachgerecht und ausgewogen berichtet wurde, damit sich das Publikum eine eigene Meinung bilden konnte. Nachdem ich die Angelegenheit analysieren konnte, gelange ich zur Überzeugung, dass dies der Fall war. Die Fakten – die riesigen Anstrengungen der japanischen Behörde, das Gebiet rund um Fukushima zu dekontaminieren, der Entscheid der Abe-Regie­rung, die Evakuierungsbefehle ab März 2017 aufzuheben, sowie die Tatsache, dass weiterhin zu hohe Radioaktivität vorhanden sei – wurden korrekt und verständlich übermittelt.

Zwar wurden auch die Kritiken von Greenpeace prominent berücksichtigt. Doch dies ist durchaus zulässig, denn Greenpeace ist rund um Fukushima sehr aktiv und über die dortigen Zustände informiert. Zudem ist das Publikum durchaus in der Lage, die grundsätzlich antiatomare Haltung dieser Umweltorganisation zu erkennen und zu werten. Dazu gilt es zu berücksichtigen, dass auch der Vertreter der japanischen Regierung Hiroo Inoue die Haltung von Tokio erklären konnte. Er betonte dabei, dass in den Gebieten, wo bereinigt wurde, die Radioaktivität niedrig und nicht hoch sei. Dabei gab er auch offen zu, dass der Wald nicht dekontaminiert wurde.

Dass dies laut Greenpeace gefährlich sei, weil der Regen die Radioaktivität auswa­schen und wieder in gesäuberte Gebiete übertragen würde, scheint mir nachvollzieh­bar. Abgesehen davon wurde im Bericht in Bild und Ton insbesondere unterstrichen, dass bereits heute sogar dort, wo die Erde bereits bereinigt wurde, die gemessene Radioaktivität die jährlichen internationalen Grenzwerte bis um das 20-fache überschreiten würde.

Als Beweis misst ARD-Korrespondent – und nicht ein Vertreter von Greenpeace – die Radioaktivität: das Messgerät zeigt einen Wert von 1,4 μSv/h an (im ARD-Bericht auch von 1,53 μSv/h), was eindeutig über die international gültigen Grenzwerte hinausgeht.

Sie bestreiten die Auffassung von Greenpeace, wonach es unverantwortlich sei, die evakuierten Bewohner einer derartigen Strahlenbelastung auszusetzen. Sie sind der Auffassung, wonach ein Wert alleine überhaupt nichts über die mögliche gesundheit­liche Gefährdung aussagen würde. Man müsste einen Quervergleich mit natürlichen radioaktiven Belastungen vornehmen. Sie erinnern dabei an die hohen natürlichen radioaktiven Strahlungen nicht nur im Alpenraum, sondern in vielen anderen Lokalitäten. Im Vergleich mit diesen Orten müssen deshalb die gemessenen 13 mSv als unbedenklich angesehen werden.

Für Ihre Argumentation habe ich sicher Verständnis. Natürlich kann man über die festgelegten Grenzwerte diskutieren und diese, vor allem wenn man die natürliche Radioaktivität in manchen Gebieten berücksichtigt, als zu niedrig erachten. Doch sie sind in der geltenden Strahlenschutzgesetzgebung verankert und sind deshalb für eine Bewertung in der Tagesschau massgebend. Art. 37 ist klar: „Für nichtberuflich strahlenexponierte Personen darf die effektive Dosis den Grenzwert von 1 mSv pro Jahr nicht überschreiten.“ Dabei – so Art. 36 Abs. 3 der Verordnung – wird „für die Berechnung der Dosisgrenzwerte [...] die Strahlenexposition durch die natürliche Strahlung [...] nicht berücksichtigt“. Ihre Forderung ist deshalb rechtlich nicht möglich. Im Übrigen gilt wie in der Schweiz auch in der ganzen EU für die Strahlenbelastung, die über die natürliche Belastung hinausgeht, ein Grenzwert von einem Millisievert pro Jahr. Auch in dieser Hinsicht ist die Berichterstattung der Tagesschau sachlich und korrekt.

Aus dem Gesagten ergibt sich, dass sich das Publikum insgesamt eine eigene Meinung bilden konnte. Das Sachgerechtigkeitsgebot wurde nicht verletzt. Ihre Beanstandung, soweit ich darauf eintreten konnte, kann ich deshalb nicht unterstützen.

4. Ich bitte Sie, das vorliegende Schreiben als meinen Schlussbericht gemäss Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes RTVG entgegenzunehmen. Über die Mög­lichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI (Monbijoustrasse 54A, Postfach 8547, 3001 Bern) orientiert Sie der beiliegende Auszug aus dem Bundesgesetz über Radio und Fernsehen.

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