War «Rundschau» zum Thema Raser einseitig?

Zwei Zuschauer beanstanden die «Rundschau» vom 6. Mai 2015 über das sogenannte «Rasergesetz». Die Sendung sei einseitig und undifferenziert gewesen, finden sie. Zudem habe sie wesentliche Tatsachen ausgelassen. Auch die Interviewführung mit dem Studiogast erntet Kritik.

Der eine Beanstander stösst sich besonders daran, dass in der Sendung nur über die positiven Seiten von Via sicura (das vom Parlament genehmigte Verkehrssicherheitspaket) gesprochen wurde. Zudem vermisst er den Vergleich von Strassenverkehrsdelikten mit anderen Straftaten.

Für den zweiten Beanstander war der monierte «Rundschau»-Beitrag undifferenziert und irreführend. Elementare Fakten zum Thema seien nicht angesprochen worden, etwa die rechtliche Unsicherheit in der Auslegung von Via sicura. Überdies bezeichnet er die Gesprächsführung des Moderators mit dem Studiogast als tendenziös.

Mario Poletti, Redaktionsleiter der «Rundschau», weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass der monierte Beitrag die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Polen thematisiere. Da Polen noch nicht den Schweizer Verkehrssicherheitsstand erreicht habe, seien dort Diskussionen zu den negativen Auswirkungen von Via sicura kein Thema. Deshalb sei das auch nicht in den Beitrag aufgenommen worden. Nationalrat Fabio Regazzi habe im anschliessenden Studiogespräch die wichtigsten Argumente gegen die strengen Verkehrsgesetze angemessen vortragen können, ist Poletti überzeugt.

Ombudsmann Achille Casanova zeigt für die Kritik der Beanstander Verständnis. In der Sendung seien die Vorteile von Via sicura und insbesondere des Rasergesetzes hervorgehoben und allfällige Nachteile kaum erwähnt worden. Die Aussage in der Anmoderation, wonach der kontinuierliche Rückgang von Strassenverkehrsopfern allein Präventationskampagnen und dem Massnahmenpaket Via sicura zu verdanken sei, findet Casanova gewagt. Weitere Faktoren, die im Bericht des Bundesamts für Statistik zu lesen seien, seien in der «Rundschau» nicht erwähnt worden. Daher bezeichnet der Ombudsmann die Berichterstattung als «mangelhaft und einseitig».

Gesetz und Bundesgericht würden den Journalisten auch in Studiogesprächen journalistische Freiheit gewähren, hält der Ombudsmann fest. Provokative, stillose oder auch sachlich deplatzierte Fragen bedeuteten noch keine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots – sofern das Publikum sich insgesamt eine eigene Meinung bilden könne. Zwar habe der Tessiner Nationalrat im Studiogespräch seine Argumente vorbringen können. Doch durch die Art der Interviewführung sei das Publikum beeinflusst worden.

Casanova gelangt zu Auffassung, «dass das Publikum über das behandelte Thema einseitig und nicht differenziert und sachlich genug informiert wurde, um sich eine umfassende eigene Meinung bilden zu können.»

Der Ombudsmann erachtet die Beanstandung als teilweise berechtigt.

  • Lesen Sie hier die Schlussberichte 4003 und 4005 im Detail.

Quelle: Ombudsstelle SRG.D, Achille Casanova
Text/Zusammenfassung: SRG Deutschschweiz aktuell / dl
Bilder: © colourbox.de

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