War «Tagesschau» zum Thema eritreische Flüchtlinge einseitig?

Ein Fernsehzuschauer beanstandet die «Tagesschau»-Berichterstattung vom 6. August 2015 als einseitig. Diese brachte in zwei Beiträgen die Reaktion von Bundespräsidentin Sommaruga und drei Regierungsräten auf ein Schreiben des Kantons Luzern. Darin plädiert die Luzerner Regierung, eritreische Asylsuchende nicht mehr als Flüchtlinge anzuerkennen. Ein Fernsehzuschauer beanstandet die «Tagesschau»-Berichterstattung als einseitig.

Der Beanstander stösst sich vor allem daran, dass die «Tagesschau» zwei Regierungsräte und eine Regierungsrätin zu Wort kommen liess, die – wie die Bundespräsidentin – der SP angehören. Er vermisst die Meinungen von entsprechenden Politikern aus den Parteien CVP, FDP oder SVP.

Ziel der «Tagesschau» war laut Franz Lustenberger, stv. Redaktionsleiter der «Tagesschau», Reaktionen aus den Kantonen und Städten zum Brief des Luzerner Regierungsrates zu bringen. Man habe sich dafür entschieden, jene Exekutivmitglieder zu befragen, die von der Asylproblematik am stärksten betroffen seien. Keiner der befragten Politiker – inklusive der Bundespräsidentin – hätte eine parteipolitisch motivierte Stellungnahme abgegeben, sondern aus Sicht seiner Funktion als verantwortliches Exekutivmitglied gesprochen, betont Lustenberger.

Die Redaktion habe sich sehr bemüht, entsprechende Politiker aus allen Parteien für eine Stellungnahme zu gewinnen. Dies sei nicht gelungen, weil einige der angefragten Politiker abwesend waren (Ferienzeit) oder den Ball an ihren SP-Regierungskollegen weitergeschoben hätten.

Ombudsmann Achille Casanova zeigt für die Kritik des Beanstanders Verständnis. Er erachtet jedoch die beanstandeten «Tagesschau»-Beiträge als zulässig:

Aus journalistischer Sicht gehöre es zum Informationsauftrag der «Tagesschau», die Haltung anderer Kantone nebst dem Kanton Luzern zur brisanten Thematik abzubilden. Weiter habe die parteipolitische Zugehörigkeit der auftretenden Politiker eine untergeordnete Stellung eingenommen. Diese hätten die Haltung ihrer Regierungen und nicht ihrer Partei vertreten. Zudem hätten sie eine differenzierte und keine parteipolitisch motivierte Stellungnahme abgegeben.

Trotz parteipolitischer Einseitigkeit der befragten Politiker habe sich das Publikum über die Haltung der Kantone korrekt informieren und sich eine eigene Meinung bilden können. Gemäss Achille Casanova wurde das Sachgerechtigkeitsgebot nicht verletzt.

Der Ombudsmann erachtet die Beanstandung als unberechtigt.

Quelle: Ombudsstelle SRG.D, Achille Casanova
Text/Zusammenfassung: SRG Deutschschweiz aktuell, dl
Bild: © SRF / Oscar Alessio

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