War «Club» über Flüchtlinge in der Schweiz einseitig?
Die Ombudsstelle hatte zwei Ombudsfälle zum «Club» vom 4. August 2015 auf SRF 1 über Flüchtlinge in der Schweiz zu behandeln. Die Beanstander kritisieren die Gästeauswahl als einseitig und sehen das Sachgerechtigkeits- sowie das Vielfaltsgebot durch die Sendung verletzt.
Eine der Beanstandungen wurde von den beiden SVP-Nationalräten Natalie Rickli und Gregor Rutz eingereicht. Sie vermissen einen Kritiker der Asylpolitik des Bundes in der Gesprächsrunde. Zudem sei in der Diskussion die kritische Position bürgerlicher Politiker immer wieder als negativ und verwerflich qualifiziert worden.
Gerade in einem Wahljahr sei es von zentraler Bedeutung, dass unterschiedliche Meinungen und politische Lager gleichwertig vertreten seien, finden Rickli und Rutz.
In einer weiteren Beanstandung stösst sich eine Privatperson ebenfalls an der fehlenden kritischen Stimme zur aktuellen Asylpolitik. Er bezeichnet den monierten «Club» als «Propaganda-Sendung».
Karin Frei, Redaktionsleiterin und Moderatorin «Club», erläutert die Ziele des beanstandeten «Clubs» in ihrer schriftlichen Stellungnahme. So konzentrierte man sich in der Sendung auf die Situation im Inland. Man habe sachlich klären und keine parteipolitische Kontroverse veranstalten wollen. Deshalb seien Gäste eingeladen worden, die sich mit den Flüchtlingen direkt auseinandersetzten (aus beruflichen Gründen, von Amtes wegen oder auf freiwilliger Basis). Mit dem Zofinger Stadtammann Hans Hottiger sei eine bürgerliche Stimme vertreten gewesen. Von asylkritischen Gemeindevertretern bzw. Privatpersonen habe sich keiner der Angefragten am Fernsehen exponieren wollen. Ausserdem seien in der Diskussion viele der kritischen Punkte zum Thema aufgegriffen worden.
Ombudsmann Achille Casanova hält sich in seiner Beurteilung an die Praxis der Unabhängigen Beschwerdeinstanz UBI und des Bundesgerichts. Das Vielfaltsgebot beziehe sich primär auf die Programme in ihrer Gesamtheit und nicht auf einzelne Sendungen. Bei Wahlsendungen würden strengere Massstäbe angewendet, sodass das Vielfaltsgebot bereits für einzelne Sendungen und Beiträge gelte. Da der beanstandete «Club» jedoch zweieinhalb Monate vor den Parlamentswahlen ausgestrahlt worden sei, könne die Sendung nicht als Wahlsendung betrachtet werden.
Der gewählte Blickwinkel der monierten Sendung und die Auswahl der Gäste bezeichnet Casanova als zulässigen redaktionellen Entscheid. Dieser liege innerhalb der journalistischen Freiheit. Entscheidend sei, dass Ansichten und Kommentare als solche erkennbar seien. Den Zuschauerinnen und Zuschauern soll bei einer solchen Sendung klar werden, welche Personen an der Diskussion teilnehmen und welche Interessen sie vertreten. Diese Kriterien habe der «Club» vom 4. August eindeutig erfüllt. Das Publikum habe sich eine eigene Meinung bilden können. Das Sachgerechtigkeitsgebot sei nicht verletzt worden.
Der Ombudsmann erachtet die Beanstandungen als unberechtigt.
Quelle: Ombudsstelle SRG.D, Achille Casanova
Text/Zusammenfassung: SRG Deutschschweiz aktuell, dl
Bild: © SRF/Screenshot Sendung «Club» vom 4. August 2015
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