SRG SSR setzt Sparmassnahmen um
Die Geschäftsleitung SRG hat die Vorschläge des Personals und des Schweizer Syndikats Medienschaffender (SSM) zum geplanten Sparprogramm intensiv diskutiert. Mehrere Ideen werden aufgenommen oder weiterentwickelt. Ihr Umfang erlaubt aber keine wesentliche Reduktion des vorgesehenen Abbaus von rund 250 Stellen. Vom Stellenabbau betroffene Mitarbeitende dürfen auf einen fairen Sozialplan zählen.
Nach der Ankündigung von Sparmassnahmen in der Höhe von jährlich 40 Millionen Franken konnten die SRG-Mitarbeitenden und das SSM in einem Konsultationsverfahren Vorschläge einbringen, wie der Stellenabbau vermieden, die Anzahl abzubauender Stellen beschränkt sowie die Folgen gemildert werden können.
Die Geschäftsleitung SRG hat sich nun intensiv mit den Vorschlägen befasst. Mehrere Ideen werden aufgenommen oder weiterentwickelt. Ihr Umfang erlaubt aber keine wesentliche Reduktion des vorgesehenen Abbaus von rund 250 Stellen. Einzelne Vorschläge würden einen hohen Umsetzungsaufwand oder sogar Mehrkosten nach sich ziehen. Bei anderen Massnahmen ist das Einsparpotenzial zu unsicher. Auch ist die SRG an laufende Verträge gebunden und hat arbeitsrechtliche Pflichten zu erfüllen. Zudem müssen die Sparmassnahmen rasch greifen, um ab 2016 Defizite zu vermeiden.
Die Geschäftsleitung hat deshalb entschieden, den Stellenabbau in der angekündigten Grössenordnung umzusetzen. In der SRG und im tpc fallen rund 250 Stellen weg, davon rund 190 mittels vorzeitigen Pensionierungen, Kündigungen und Pensenreduktionen, rund 60 über die Nichtbesetzung offener Stellen.
Lohn-Nullrunde im 2016 und fairer Sozialplan
Um den Abbau auf höchstens 250 Stellen zu begrenzen, haben sich die SRG und das SSM für 2016 auf eine Lohn-Nullrunde geeinigt. SRG und tpc haben sich zudem mit dem SSM und der Vereinigung der Kader auf einen neuen, fairen Sozialplan geeinigt. Er gilt für Mitarbeitende der SRG und des tpc, die einen unbefristeten Arbeitsvertrag haben und deren Arbeitsverhältnis aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen verändert oder aufgelöst wird. Er tritt sofort in Kraft und gilt bis am 31. Dezember 2018.
Die Sparmassnahmen werden ab November 2015 umgesetzt. In den kommenden Tagen informieren die Regionen über die Umsetzung der Massnahmen.
Text: Unternehmenskommunikation SRG Daniel Steiner, Mediensprecher, 079 827 00 66
Bild: Wikimedia, AnBuKu
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