Beitrag über Baselbieter Schwarzarbeitskontrolleure im «Regionaljournal Basel Baselland» beanstandet

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Mit Ihrem eingeschriebenen Brief vom 25. September 2015 beanstanden Sie im Auftrag der „AMS Arbeitsmarkt-Service AG“ die Sendung des Regionaljournals Basel Baselland vom 10. September um 17.30 Uhr wegen Verletzung von Art. 4 Abs. 2 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen. Den Erhalt Ihrer Eingabe habe ich mit meinem Brief vom 28. September bereits bestätigt.

Wie üblich, habe ich die Verantwortlichen von Radio SRF gebeten, zu Ihren Kritiken Stellung zu beziehen. Dies ist erfolgt und in der Zwischenzeit habe ich die von Ihnen kritisierte Sendung analysieren können. Ich bin somit in der Lage, Ihnen heute meinen Schlussbericht zu senden.

1. Sie begründen Ihre Eingabe wie folgt:

1) In der Sendung vom 10. September 2015, 17.30 Uhr, berichtete das Re­gionaljournal Basel Baselland über angebliche Unstimmigkeiten bei den Löhnen der Schwarzarbeitskontrolleure auf basellandschaftlichen Bau­stellen. Der entsprechende Beitrag ist auf der Webseite des SRF zu­gänglich: http://www.srf.ch/sendungen/regionaljournal-basel-baselland/grosse-uni-debatte-im-baselbieter-landrat (Beweis: Auszug srf.ch, Beilage 2).

2) Bereits in der Einleitung dieses Berichtes wird folgende tatsachenwidrige Äusserung gemacht:

„Die Baselbieter Schwarzarbeitskontrollen sind im letzten Jahr stark zu­rückgegangen. Weit unter die Zahl, die der Kanton eigentlich im Mini­mum verlangt. Und jetzt zeigen Dokumente, die dem Regionaljournal vorliegen, dass auch bei den Löhnen der Kontrolleure etwas nicht stimmt.“ (Timecode: 12:58)

Diese Anmoderation deutet an, dass noch offene Fragen bezüglich der Anzahl von Schwarzarbeitskontrollen bestehen. Dies äussert sich durch die Verwendung des Wortes „auch“. Damit wird unterstellt, dass sowohl bei der Anzahl der Schwarzarbeitskontrollen als auch bei den Löhnen der Schwarzarbeitskontrolleure etwas nicht stimmt, dies obwohl die Vorwürfe betreffend die Anzahl Kontrollen längst aus der Welt geschaffen wurden.

3) Bereits am 28. August 2015 hat die landrätliche Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission (VGK) festgehalten, der Rückgang der Kontrol­len im Jahr 2014 habe plausibel dargelegt und begründet werden kön­nen, dies wie folgt:

„Gründe waren die unterschiedliche Zählweise gegenüber dem Vorjahr und die aufgrund der neuen Gesetzeslage nötig gewordenen ZAK-inter­nen Umstrukturierungsprozesse“ (Beweis: Mitteilung Baselland.ch vom 28. August 2015, Beilage 3).

Durch die Klärung der VGK, die bereits Ende August 2015 – also vor dem Sendungszeitpunkt – erfolgte, wurden sämtliche Fragen bezüglich der Anzahl Kontrollen ausgeräumt. Folglich gibt es nichts an der vorge­legten Anzahl Schwarzarbeitskontrollen auszusetzen, womit bereits die Einleitung tatsachenwidrig und irreführend ist und gegen Art. 4 Abs. 2 RTVG verstösst.

4) Weiter wird im gerügten Beitrag behauptet, dass die Zentrale Arbeits­markt Kontrolle (ZAK) auf dem Formular des Staatssekretariates für Wirtschaft des Bundes (Seco) Löhne in Höhe von knapp CHF 400′000.00 aufgelistet habe und der Bund gestützt auf diese Auflistung die Hälfte dieser Summe subventioniert habe (Timecode: 13:45). Als Beweis stützt sich SRF-Redaktor Matieu Klee auf ein Formular des Staatssekretariates für Wirtschaft aus dem Jahr 2011, welches sich immer noch auf der Webseite des SRF befindet: http://www.srf.ch/news/regional/basel-baselland/schwarzarbeitskontrolleure-seco-verlangt-jetzt-eine-ueberpruefung.

Diese Unterstellung entspricht nicht der Wahrheit. In der Tat wurde das vorgelegte Dokument vom damaligen Geschäftsführer der ZAK ausge­füllt, jedoch wurde dieses Schreiben nie beim Seco eingereicht. Es war nie Teil einer Subventionsforderung, geschweige denn wurden basierend auf diesem Dokument Subventionen ausbezahlt. Die im Beitrag vorgetra­gene Behauptung ist falsch.

5) Zudem wird eine Nähe von Christoph Buser zur ZAK bzw. der AMS AG insinuiert, die es nicht gibt. Gemäss SRF-Redaktor Matieu Klee sei der Geschäftsführer der ZAK direkt den „beiden Direktoren der Wirtschafts­kammer, Hansruedi Gysin und seinem Nachfolger Christoph Buser“ un­terstellt gewesen. Als Beweis wird der Arbeitsvertrag des ehemaligen Geschäftsführers der ZAK vorgelegt. Bereits am 9. September 2015 wur­de der Journalist Klee jedoch darauf aufmerksam gemacht, dass Chris­toph Buser keinerlei Nähe zu diesen Institutionen hat. Dazu wurden ihm die ohnehin öffentlichen Handelsregisterauszüge der ZAK und der AMS AG zugestellt, woraus eindeutig ersichtlich ist, dass Christoph Buser nie Geschäftsführer der ZAK gewesen ist und auch in keiner anderen Form involviert gewesen ist (Beweis: Handelsregisterauszüge ZAK und AMS AG, Beilagen 4 und 5). Trotz diesen objektiv belegten Informationen wurde ein Konstrukt gegen Christoph Buser errichtet, wonach er direkter Vorgesetzter des Geschäftsführers der ZAK gewesen sein soll. Dies ent­spricht einer Irreführung der Zuhörerinnen und Zuhörer, da mutwillig objektive Unterlagen unterschlagen wurden, obschon Klee diese kannte.

6) Dazu kommt, dass bereits im Jahre 2012 klar zum Ausdruck kam, dass Christoph Buser nicht mit der ZAK bzw. der AMS AG zu tun hatte, da er in seiner Rede anlässlich der Medienkonferenz bei der Stabsübergabe von Gysin an Buser Folgendes ausführte:

„Sie sehen, es sind grosse Fussstapfen, in die ein Nachfolger von Hans Rudolf Gysin tritt. Denn, wie Sie gehört haben, wird sich der langjährige Direktor vollständig aus dem operativen Geschäft zurückziehen und – auf ausdrücklichen Wunsch von mir – noch einzelne Spezialaufgaben aus­serhalb der Wirtschaftskammer übernehmen. Das sind namentlich die strategische Leitung der an der Gammetstrasse 16 domizilierten „Ar­beitsmarkt-Services, AMS“ (ZPK und ZAK) sowie die Weiterführung sei­ner Mitgliedschaft in einzelnen Kommissionen wie etwa der H2-Begleit­kommission.“ (Beweis: Medienmitteilung vom 27. August 2012, Beilage 6)

Auch aus diesem dem Journalisten bekannten Zitat ist ersichtlich, dass die SRF-Redaktion von diesen Umständen wusste und diese geflissent­lich den Zuhörern verschwieg.

7) In der Folge (Timecode: ab 17:42) werden gestützt auf den, wie oben dargelegt, falschen Sachverhalt Folgerungen gezogen, wonach Geld statt in Kontrollen in das „komplizierte Geflecht von Firmen der Wirt­schaftskammern geflossen“ sein soll und dass „man dann also das Geld für andere Sachen gebraucht haben könnte“. Dabei gehe es um einen Betrag im fünf- bis sechsstelligen Bereich (Timecode: 17:45). Diese Aus­sagen sind reine Unterstellungen, die unsubstantiiert und falsch sind. Zu­dem stellt Matieu Klee Hypothesen auf, welche ohne Beweis oder Sub­stantiierung strafrechtlich relevantes Handeln seitens der ZAK bzw. der AMS AG nahelegen. Auch diese Hypothesen sind falsch und entspre­chen nicht den Tatsachen.

8) Schliesslich prangert Klee an, dass keine Transparenz bei der Wirt­schaftskammer herrsche, obschon Christoph Buser dies beim Antritt ver­sprochen habe (Timecode: ab 18:30). Auch diese Aussagen sind falsch. Nebst dem, dass Christoph Buser immer Transparenz geschaffen hat (seit seinem Amtsantritt werden alle Wirtschaftsratsbeschlüsse publiziert und Medienanfragen umgehend beantwortet), muss festgehalten werden, dass die ZAK und die AMS AG von der Wirtschaftskammer ausgelagert sind, weshalb der Direktor der Wirtschaftskammer Basel-Landschaft, Christoph Buser, gar keine Transparenz schaffen kann, da er für diese Institutionen nicht verantwortlich ist. Alleine deswegen geht die Forde­rung von Klee fehl und unterstellt ein nicht vorhandenes Fehlverhalten.

9) Gemäss Art. 4 Abs. 2 RTVG müssen redaktionelle Sendungen eines Radio- oder Fernsehprogramms Tatsachen und Ereignisse sachgerecht darstellen, so dass sich das Publikum eine eigene Meinung bilden kann. Im beanstandeten Bericht wurden wie oben dargelegt diverse Fakten, welche der SRF-Redaktion vorlagen und bekannt waren, ausgeblendet und unterschlagen. Infolgedessen ist der Bericht parteiisch, tatsachen­widrig und führt dazu, dass sich das Publikum keine objektive Meinung bilden kann. Art. 4 Abs. 2 RTVG wird durch diesen Bericht verletzt.
Gestützt auf diese Ausführungen stellen Sie folgende Anträge:

I. Es sei festzustellen, dass das Regionaljournal Basel Baselland vom 10. September 2015 (17.30 Uhr) mit seinem Beitrag „Schwarzarbeitskontrolleu­re verdienen auf dem Papier Superlöhne“ Art. 4 Abs. 2 RTVG verletzt hat.

II. Es sei dem Programmveranstalter zu empfehlen, die vorgenannte Sendung aus allen Archiven zu löschen.

2. Wie bereits erwähnt, haben die Verantwortlichen von Radio SRF zu Ihren Kritiken Stellung bezogen. Ich möchte Ihnen das Schreiben von Herrn Rolf Hieringer, Leiter Regionalredaktionen, nicht vorenthalten. Er schreibt Folgendes:

„Ich nehme als Leiter der Regionalredaktionen von SRF gerne Stellung zur Be­schwerde Geschäftsnummer 4067.

Dazu unsere Vorbemerkung:

Beim beanstandeten Bericht ging es um Folgendes: Die «Zentrale Arbeitsmarkt-Kontrolle» (ZAK) führt im Auftrag des Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA) Schwarzarbeitskontrollen durch. Die ZAK hat dafür aber wesentlich höhere Jahres­einkommen der Kontrolleure deklariert als ihr Bruttolohn inklusive Arbeitgeberbeiträ­ge war. Dies wird anhand eines Beispiels erklärt: Einen knapp über 20-jährigen Kon­trolleur, dessen Bruttolohn weniger als 55‘000 Franken betrug, hatte die Kontrollstelle auf einem Formular das Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) namentlich mit einem Jahreseinkommen von rund 105‘000 CHF deklariert.

Die Beanstandung eingereicht hat Anwalt X im Auftrag der «AMS Arbeits-markt-Service AG» mit Sitz in Liestal. Diese Firma spielt eine zentrale Rolle im oben erwähnten Bericht, denn dort sind gemäss Angaben von ZAK-Präsi­dent und Präsidenten der AMS, Hans Rudolf Gysin, sämtliche Kontrolleure ange­stellt. Zudem mieten oder leasen die «Zentrale Arbeitsmarkt-Kontrolle» und «Zentra­le Paritätische Kontrollstelle» (ZPK) von dieser Firma sämtliche Infrastruktur wie Fahrzeuge, Möbel oder Räume.

Eine Konstruktion, die selbst Hans Rudolf Gysin als Präsident der AMS und ZAK offenbar nicht geläufig war: In einem längeren Interview vom 14. August 2015 hatte er gegenüber dem Regional-journal Basel trotz mehrfacher Nachfrage erklärt, bei der Firma AMS sei niemand angestellt (Beweis: Mail von Hans Rudolf Gysin, Beilage 1). Das hat er nach Ausstrahlung des Interviews korrigieren müssen. Das blieb nicht seine einzige Korrektur. Er hat später noch zwei weitere Aussagen widerrufen (Be­weis: Mail von Hans Rudolf Gysin, Beilage 2).

Zu den einzelnen Punkten der Beanstandung:

In Punkt 2 wird die Anmoderation kritisiert.

Diese ist korrekt. Die Schwarzarbeitskontrollen der Kontrollstelle ZAK sind im Jahr 2014 tatsächlich stark zurückgegangen: Bei den Betriebskontrollen gemäss der vom Seco anerkannten Zählweise zum Beispiel von 170 (2013) auf 42 (Beweis: Mail des Kiga Baselland, Beilage 3a sowie SECO BGSA-Bericht Seite 15, Beilage 3b: Die Zahl von 42 ergibt sich aus der Differenz SECO-Zahl minus Kiga-Zahl). Gemäss der von ZAK-Präsident Hans Rudolf Gysin für sich in Anspruch genommenen Zählweise bei den Betriebskontrollen auf 128. Den Unterschied zwischen der Seco-Zahl (42) und der Zahl von Hans Rudolf Gysin (128) erklärt dieser damit, dass er auch die nicht abgeschlossenen Kontrollen dazu zähle (Beweis: Radio-Interview im Regional­journal vom 14. August 2015, «Wir rapportieren nur noch die abgeschlossenen Fäl­le»). Welche Zählweise auch immer korrekt ist: Das vom Kanton gemäss Leistungs­vereinbarung verlangte Minimum von 200 Betriebskontrollen wurde auf jeden Fall deutlich verfehlt. (Beweis: Leistungsauftrag ZAK, Beilage 4). Das Regionaljournal Basel Baselland hat aus den vorliegenden Zahlen daher eine korrekte Ansage formuliert.

Daran ändert auch – wie in Punkt 3 erwähnt – die aus drei Sätzen bestehende Medienmitteilung vom 28. August 2015 der zuständigen Landratskommission nichts (Beweis: Medienmitteilung Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission, Beilage 5; auch darüber haben wir in Nachrichtenform am gleichen Tag berichtet). Einerseits wird dort der Rückgang explizit bestätigt und andererseits erklärt, dass «der Rück­gang plausibel dargelegt und begründet werden» konnte.

Diese Plausibilisierungserklärung in der Landratskommission fand noch bevor der Jahresbericht der Kontrollstelle ZAK vorlag statt. Zuständig für die Überprüfung, ob die ZAK die Leistungsvereinbarung erfüllt hat oder nicht, ist jedoch nicht die Land­ratskommission, sondern die Volkswirtschaftsdirektion, resp. das zuständige Amt (Kiga). Dort liegt der Jahresbericht der ZAK inzwischen vor und wird vom Kiga immer noch geprüft. Ergebnisse dieser Prüfung sind noch keine bekannt, somit ist auch unklar, ob das Kiga den Einbruch der Kontrollzahlen plausibel findet oder nicht. Inso­fern ist die Einschätzung der Landratskommission lediglich eine nicht näher begrün­dete Mehrheitsmeinung einer Kommission. Es ist also nicht so, dass damit «sämt­liche Fragen bezüglich der Anzahl Kontrollen ausgeräumt» wurden.

Im Moment der Berichterstattung am 10. September lag keine abschliessende Ein­schätzung und Bewertung der Kontrollrückgänge der zuständigen Ämter vor, so dass sich das Regionaljournal Basel Baselland lediglich darauf beschränkte, die Anzahl der Kontrollen (Rückgang) zu kommunizieren.

Dass mitnichten «sämtliche Fragen bezüglich der Anzahl Kontrollen ausgeräumt» sind, zeigt sich auch daran, dass die Baselbieter Volkswirtschaftsdirektion sich ver­anlasst sah, am 25. September eine Medienmitteilung zu veröffentlichen (Beweis, Beilage 5b).

Zu Punkt 4:

Wir haben im Beitrag nicht gesagt, dass das zitierte Schreiben direkt ans Seco ein­gereicht wurde. Wir haben aufgezeigt, dass mit diesem offiziellen Formular Lohnfor­derungen formuliert wurden, die dann Geldzahlungen beim Bund ausgelöst haben. Die Vermutung: Das vom Bund bezahlte Geld ist nicht vollumfänglich bei den Kon­trolleuren vor Ort (in Form von Lohnzahlungen) angekommen. Dieser Zusammen­hang wird korrekt dargestellt und mit dem Lohnbeispiel (55‘000.- effektive Lohnsum­me zu 105‘000.- deklarierte Lohnsumme) überzeugend belegt.

Offene Fragen wurden im zweiten Teil der Berichterstattung mit entsprechenden Formulierungen deklariert: «Genau wissen wir das nicht», «Es gibt Fragen, die nicht geklärt sind», «Zur Klärung bräuchte es Transparenz der Beteiligten».

Kernpunkt des Beitrags sind Löhne der Schwarzarbeitskontrolleure, welche die ZAK höher deklarierte als die tatsächlich vertraglich vereinbarten Bruttolöhne der Schwarzarbeitskontrolleure. Es geht dabei um eine Lohnsumme von 400‘000 Fran­ken. Die Deklaration der Löhne erfolgte auf einem Formular des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco). Das Seco hat gegenüber dem Regionaljournal bestätigt, dass es sich dabei um ein Originalformular des Seco handelt und das Seco wies das Kiga an, dieses Formular zu überprüfen (Beweis: Mail von Fabian Maienfisch, Beilage 6). Das Seco erklärte: Dieses Seco-Formular habe der Geschäftsführer der Kontroll­stelle ZAK ausgefüllt und dem Kiga eingereicht, mit dem die ZAK eine Leistungsver­einbarung abgeschlossen hatte. Das Kiga habe dann die Lohnsummer summarisch dem Seco gemeldet, welches gestützt auf diese Angabe die Hälfte der deklarierten Lohnkosten gegenüber dem Kanton subventionierte. Und genau dies haben wir im beanstandeten Beitrag auch gesagt: Der Bund habe gestützt auf die angegebenen Löhne von knapp 400‘000 Franken die Hälfte dieser Summe subventioniert. Wir haben nie, wie vom Beschwerdeführer ins Feld geführt, behauptet, dieses Formular sei direkt beim Seco eingereicht worden und wir haben auch nie behauptet, das Formular sei Teil einer Subventionsforderung gewesen.

In der Zwischenzeit hat sich die BL-Regierung in der Beantwortung einer Anfrage aus dem Parlament unmissverständlich dazu geäussert: «Anders sieht es aus Sicht des Bundes aus, der die Lohnkosten (Bruttolohn plus Arbeitgeberbeiträge) der Schwarzarbeitskontrolltätigkeit in den Kantonen zu 50% subventioniert. Das SECO hat deshalb das KIGA Baselland beauftragt, Abklärungen vorzunehmen, ob u.a. die seitens des Bundes an den Kanton geleisteten Zahlungen für die Lohnkostensum­men der ZAK 2012-2014 auch den tatsächlich angefallenen entsprechen.» (Beweis: Antwort der Regierung in der Fragestunde vom 24. September 2015 auf Fragen von Kathrin Schweizer, Seite 3, Beilage 7).

Die Staatsanwaltschaft Baselland wartet das Ergebnis dieser Untersuchung ab, bevor sie entscheidet, ob sie ein Verfahren eröffnet. Die Behauptung des Bean­standers, es seien keine Subventionen gestützt auf dieses Dokument ausbezahlt worden, ist damit nicht korrekt.

Punkt 5 und 6:

In Bezug auf die Verantwortlichkeiten (Wer war als Chef zuständig?) herrscht eine Situation «Aussage gegen Aussage». Beide Seiten belegen ihre Aussagen mit schriftlichen Dokumenten. Diese Situation wurde vom Regionaljournal Basel Basel­land transparent dargestellt.

Die Aussage, dass der Direktor der Wirtschaftskammer, Christoph Buser, seit seinem Amtsantritt Vorgesetzter des Geschäftsführers der ZAK gewesen sei, stammt vom ehemaligen Geschäftsführer der ZAK. Seine Aussage hat er mit einem Auszug aus seinem Arbeitsvertrag belegt (Beweis, Mail und Auszug aus dem Arbeitsvertrag von Michel Rohrer, Beilagen 8 und 9). Dies wurde im Radiobericht korrekt zitiert. Die Aussagen des ehemaligen Geschäftsführers der ZAK wurden von Christoph Buser und dem ZAK-Präsidenten Hans Rudolf Gysin bestritten (Beweis: Mail von Daniel Schindler und Hans Rudolf Gysin, Beilage 10), was wir ebenfalls zitiert haben.

Um diese auch für uns unbefriedigende Situation zu klären, haben wir bei beiden Seiten nochmals interveniert. Beide Seiten bekräftigten ihre Einschätzung: Die Wirt­schaftskammer verwies auf Einträge im Handelsregister, die für die Frage der Ver­antwortlichkeit allerdings nur untergeordnete Bedeutung haben (Beweis: Mail von Hans Rudolf Gysin, Beilage 11). Entscheidend ist vielmehr, wer im Arbeitsvertrag als Vorgesetzter des Geschäftsführers aufgeführt ist, wer allfällige Mitarbeitergespräche oder Lohnverhandlungen führt. Der Geschäftsführer verwies denn auch auf seinen Arbeitsvertrag und betonte: «Meine Ausführungen in den vorgenannten Emails ent­sprechen den Tatsachen und halten jeder gerichtlichen Überprüfung stand.» (Be­weis: Mail von Michel Rohrer, Beilage 12).

Festzuhalten ist, dass wir die Hörerinnen und Hörer nicht in die Irre geführt haben. Um die Frage zu klären, wer Vorgesetzter des Geschäftsführers war, muss in erster Linie der Arbeitsvertrag dieses Geschäftsführers beigezogen werden. Die vom Be­schwerdeführer ins Feld geführten Handelsregisterauszüge tragen dabei nicht zur Klärung bei. Diese Auszüge zeigen nur, wer auf strategischer Ebene, respektive operativer Ebene Verantwortung trägt. Für die Frage aber, wer wessen Vorgesetzter ist, tragen diese nicht zur Klärung bei.

Wenn sich Christoph Buser, wie vom Beschwerdeführer ins Feld geführt, an einer Medienkonferenz dahin gehend äussert, dass Hans Rudolf Gysin für die Firma AMS verantwortlich sei, ändert das nichts an den oben aufgeführten Feststellungen. Diese sind massgebend.

Zu Punkt 7:

Die Frage, wohin das Geld geflossen ist, ist zentral und kann deshalb nicht ausge­klammert werden. Die Fragen werden im zweiten Teil der Berichterstattung aufge­worfen, in einem Moderationsgespräch, in dem der Autor die Zusammenhänge ein­ordnet. Die Einordnung erfolgt sorgfältig, durch die Verwendung von entsprechenden Formulierungen («Genau wissen wir das nicht», «Es gibt Fragen, die nicht geklärt sind», «Zur Klärung bräuchte es Transparenz der Beteiligten»). Es wird aufgezeigt, was als Fakten zusammengetragen werden konnte und wo noch Auskünfte fehlen. Die Hörerschaft kann sich damit auch hier ein eigenes Bild machen.

Die gegenüber der öffentlichen Hand auf dem Seco-Formular deklarierte Lohnsum­me von knapp 400‘000 Franken wurde in der ZAK-Erfolgsrechnung auch so ver­bucht. Folglich ist davon auszugehen, dass die ZAK eine Rechnung der AMS über diese Summe bezahlt hat. Wenn der AMS aber tatsächlich wesentlich tiefere Lohn­kosten entstanden sind, stellt sich die Frage, wohin Geld geflossen ist, das auch nach Begleichung der Lohnkosten übrig blieb. Darauf basiert auch die Aussage im Radio-Beitrag, dass sich die Frage stelle, wohin das Geld geflossen sei und dass man das Geld anderweitig verwendet haben könnte. Diese Frage stellten wir auch dem Präsidenten der AMS, Hans Rudolf Gysin, mehrfach (Beweis: Mails an Hans Rudolf Gysin, Beilage 13, 14, 15). Allerdings vergeblich, er hat die Bücher der AMS bis heute nicht offen gelegt mit der Begründung, dies sei ihm aus juristischen Grün­den nicht möglich.

Die Frage, wohin das Geld geflossen ist, ist zwingend. Es geht dabei mitnichten um die Unterstellung von strafrechtlich relevantem Handeln, wie vom Beschwerdeführer behauptet. Vielmehr ist die gegenüber dem Seco deklarierte Lohnsumme in der Erfolgsrechnung der ZAK tatsächlich auch verbucht. Das Geld muss folglich an die AMS geflossen sein, denn dort sind ja gemäss Hans Rudolf Gysin alle Kontrolleure angestellt. Wenn diese AMS aber weit tiefere Lohnkosten für diese Kontrolleure aufweist, als die ZAK bezahlte, stellt sich die Frage, wo die Differenz geblieben ist. Es ist deshalb keine Unterstellung wie vom Beschwerdeführer behauptet, zu fragen, wohin das Geld geflossen sein könnte. Diese Fragestellung ist substantiiert und folgerichtig.

Zu Punkt 8:

Vor diesem Hintergrund ist auch der Vorwurf der mangelnden Transparenz zu ver­stehen. Es geht darum, dass die Wirtschaftskammer und die Organisationen der Wirtschaftskammer öffentliche Gelder (Im Jahr 2014 zum Beispiel insgesamt über 3 Millionen Franken, Beweis: Beantwortung der Interpellation Daniel Altermatt, Seiten 3 und 4, Beilage 16) kassieren unter anderem für die Kontrollorganisationen ZAK und ZPK. Der Finanzfluss der öffentlichen Gelder innerhalb dieses Firmengeflechts ist jedoch unklar. Im Übrigen ist die Firma AMS eine Tochterfirma der Familienaus­gleichskasse GEFAK, für die Wirtschaftskammerdirektor Christoph Buser verantwort­lich ist. Er ist nämlich Geschäftsführer respektive Kassenleiter der GEFAK (Beweis: Interessenvertretung der Landräte, Seite 4, Beilage 17 und Website der ZIS, Beilage 18). Zudem gibt es nach wie vor ganz direkte personelle Verflechtungen: Zum Bei­spiel ist Markus Meier, stellvertretender Direktor der Wirtschaftskammer, auch einge­tragen als Mitglied des Verwaltungsrats der ZAK und Vizepräsident der ZPK. Die Behauptung des Beschwerdeführers, Christoph Buser könne keine Transparenz schaffen, weil er nicht verantwortlich sei, ist formalistisch.

Von den Beanstandern nachgereicht wurde ein Interview, das ZAK-Vizepräsident Daniel Münger der Basler Zeitung gegeben hat. Darin sagt Münger, das Regional­journal habe ihn befragt, die Antworten seien aber nicht gesendet worden. Dies sei eine Unterdrückung von Informationen.

Das Regionaljournal Basel hat tatsächlich mit dem Vizepräsidenten der ZAK gespro­chen. Die Aussagen deckten sich in den Hauptpunkten jedoch mit denjenigen des Präsidenten Rudolf Gysin, weswegen wir die Antworten von Daniel Münger nicht veröffentlicht haben.

Zentral ist, dass das ZAK seine Sicht der Dinge darstellen konnte. Dass wir neben dem Präsidenten auch Daniel Münger interviewt haben, gehört zum journalistischen Alltag, nämlich möglichst viele Quellen zu befragen und allfällige Widersprüche trans­parent zu machen.

Als Fazit ist insgesamt ist festzuhalten, dass es in und an diesem Fall ein grosses öffentliches Interesse gibt, da viele öffentliche Gelder im Spiel sind. Die in der Sen­dung des Regionaljournals vom Beanstander kritisierten Sachverhalte können wir allesamt belegen und die Betroffenen hatten die Möglichkeit, sich zu den Vorwürfen zu äussern. SRF hat sorgfältig recherchiert, die dargelegten Fakten erlauben es der Hörerschaft, sich eine eigene Meinung zu bilden.

Soweit unsere Stellungnahme. Nach unserer Ansicht haben wir keine geltenden Pro­grammbestimmungen verletzt.“

Zu der erwähnten Stellungnahme hat die Chefredakteurin von Radio SRF, Frau Lis Borner, am 22. Oktober folgenden Nachtrag geschickt:

„Unter folgendem Link finden Sie die Mitteilung der Staatsanwaltschaft Baselland:

https://www.baselland.ch/Newsdetail-Staatsanwaltschaft.316661.0+M5f5f8b2b965.html

Auch wenn damit selbstverständlich noch keine Vorverurteilung stattfindet, sondern immer die Unschuldsvermutung gilt, so zeigt sich doch, dass die Staatsanwaltschaft die Vorwürfe ernst nimmt. Schliesslich macht sie nicht nur eine Voruntersuchung, sondern eröffnet gleich eine Strafuntersuchung. Ausgelöst wurde diese Strafunter­suchung nicht nur durch Medienberichte, sondern auch durch entsprechende Doku­mente, die offenbar bei der Staatsanwaltschaft eingereicht wurden. Diese Strafunter­suchung hat die Staatsanwaltschaft bereits letzte Woche eröffnet, aber erst jetzt kommuniziert, um die National- und Ständeratswahlen nicht zu beeinflussen.“

3. So lautet die umfassende Stellungnahme der Verantwortlichen von Radio SRF. Der Leiter Regionalredaktionen, Herr Rolf Hieringer, nimmt zu allen von Ihnen kritisierten Punkten präzis Stellung und argumentiert ausführlich und mit zahlreichen Belegen, warum seiner Meinung nach Ihre Beanstandung abgewiesen werden sollte. Nach­dem ich die Angelegenheit analysieren konnte, scheinen mir die Argumente von Herrn Hieringer sehr plausibel zu sein. In meiner eigenen Beurteilung kann ich mich deshalb kurz halten.

Ich stelle zuerst fest, dass im Regionaljournal Basel Baselland vom 10. September kritische Fragen rund um die „Zentrale Arbeitsmarkt-Kontrolle“ (ZAK) sowie die durch eine Leistungsvereinbarung für die Schwarzarbeitskontrollen beauftragte Firma „Ar­beitsmarkt-Services AG“ (AMS) aufgeworfen wurden. Es ging insbesondere um die ausgewiesenen Löhne der Kontrolleure. Laut dem Bericht hätte die ZAK für die Jahre 2012 und 2013 auf einem Formular des Staatssekretariats für Wirtschaft (seco) für drei Vollzeitstellen ein Jahreseinkommen von brutto knapp 400.000 Franken bezahlt. Gestützt auf diese Zahlen subventionierte das Seco die Hälfte der angegebenen Löhne. Auch wenn im Formular das Jahreseinkommen mit 105.000 Franken angege­ben wurde, verdiente ein junger Kontrolleur brutto knapp 55.000 Franken.

Aufgrund dieser Sachlage wurde im Bericht die Frage aufgeworfen, ob die Kontroll­stelle mit überhöhten Löhnen dafür gesorgt hat, dass der Bund zu viel Subventionen ausgeschüttet habe. In einem Gespräch zwischen dem Moderator der Sendung und dem Autor des Berichtes Matieu Klee ging es im zweiten Teil der Sendung um eine Einschätzung der verschiedenen Aspekte dieser Angelegenheit.

In Ihrer Beanstandung kritisieren Sie im Namen der „AMS Arbeitsmarkt-Service AG“ verschiedene einzelne Aussagen und Behauptungen in der Berichterstattung des Regionaljournals. In der Einleitung sei erneut darauf hingewiesen worden, dass bezüglich Anzahl der Schwarzarbeitskontrollen offene Fragen bestehen würden, ob­wohl diese bereits ausgeräumt seien. In Bezug auf das Formulars des Seco und die aufgelisteten Löhne von knapp 400.000 Franken betonen Sie, dass dieses Formular nie beim Seco eingereicht worden und nie Teil der Subventionsforderung gewesen sei. Schliesslich sei eine Nähe von Christoph Buser zur ZAK bzw. der AMS AG insinuiert worden, die es nicht gäbe. Gestützt auf diesen falschen Sachverhalt habe Redaktor Klee die Hypothese aufgestellt, das Geld sei statt für Kontrollen für andere Sachen eingesetzt worden. Aus all diesen Gründen sehen Sie im Beitrag „Schwarz­arbeitskontrolleure verdienen auf dem Papier Superlöhne“ eine Verletzung des Sach­gerechtigkeitsgebots nach Art. 4 Abs. 2 RTVG.

Nachdem ich diese komplizierte Angelegenheit analysieren konnte, gelange ich zu anderen Schlussfolgerungen als Sie.

Zuerst einmal bezüglich des Rückgangs der Schwarzarbeitskontrollen im Jahr 2014. Mag sein, dass die in den letzten Wochen in den Medien erhobenen Vorwürfe in der Zwischenzeit „aus der Welt geschaffen wurden“. Doch ich finde es durchaus zulässig und journalistisch absolut legitim, wenn in einer Berichterstattung über die Löhne der Schwarzarbeitskontrolleure auch auf die unbestrittene Senkung der Anzahl Kontrol­len hingewiesen wird.

Was die Lohnsumme für die Schwarzarbeitskontrolleure betrifft, bestätigen Sie, dass der damalige Geschäftsführer der ZAK das „Seco-Formular“, und somit die angege­benen Lohnzahlungen von fast 400.000 Franken, ausgefüllt habe. Ihre Kritik betrifft lediglich die Tatsache, dass dieses Schreiben nie beim Seco eingereicht worden sei. Es sei deshalb „nie Teil einer Subventionsforderung“ gewesen, „geschweige denn wurden basierend auf dieses Dokument Subventionen ausbezahlt“. Doch dies ist nicht relevant. Auf Grund dieses Formular oder eines anderen Schriftstücks hat das Kiga die Lohnsumme summarisch dem Seco gemeldet, das somit die Hälfte der Lohnsumme subventioniert hat. In der Sache ist die Information des Regionaljournals deshalb als korrekt und die aufgeworfene Fragen als stichhaltig zu betrachten. Nicht umsonst hat das Seco das Kiga Baselland beauftragt, Abklärungen vorzunehmen, ob die Zahlungen den tatsächlich bezahlten Löhnen entsprechen.

In der Berichterstattung hatte der Präsident der Kontrollstelle ZAK Hans Rudolf Gysin die Gelegenheit, diesen Vorwurf zurückzuweisen. Auch wenn er zur Zusammenstel­lung der Löhne keine Angaben machen konnte – denn es handelt sich um vertrau­liche Daten –, zeigte sich Herr Gysin „hundertprozentig überzeugt, dass der Ge­schäftsführer und das Mitarbeiterteam der ZAK keine strafbaren Handlungen – weder Falschbeurkundung noch Subventionsbetrug – begangen haben“.

Das Seco seinerseits bemerkte, dass Kosten von 400.000 Franken für Schwarzarbei­terkontrollen im Baselbiet etwa dem landesweiten Durchschnitt entsprechen würden. Deshalb seien diese Kosten für das Seco, das nur eine Gesamtsumme, aber keine detaillierte Zusammenstellung der Löhne vom Kiga erhalten habe, plausibel gewe­sen.

Mehr Verständnis habe ich dagegen für Ihre Kritik bezüglich einer Nähe des Präsi­denten der Wirtschaftskammer Baselland, Herrn Christoph Buser, zur ZAK bezieh­ungsweise zur AMS AG. In der Sendung wurde betont, der Geschäftsführer der ZAK sei beiden Direktoren Hansruedi Gysin und seinem Nachfolger Christoph Buser unterstellt. Als Begründung wird auf den Arbeitsvertrag des ehemaligen Geschäfts­führers der ZAK hingewiesen. Ich teile Ihre Auffassung, wonach diese Information irreführend sei. Sowohl die Handelsregisterauszüge der ZAK und der AMS AG wie auch die bereits im Jahr 2012 veröffentlichte Medienmitteilung beweisen, dass Herr Buser als Präsident der Wirtschaftskammer die strategische Leitung beider Organi­sationen weiterhin seinem Vorgänger Hans Rudolf Gysin anvertraut hat. Auch wenn dieser Sachverhalt für Herrn Buser sicher unangenehm war, handelt es sich um einen Fehler in einem Nebenpunkt, welcher nicht geeignet ist, den Gesamteindruck der Ausstrahlung wesentlich zu beeinflussen. Programmrechtlich ist dies laut Praxis somit nicht relevant.

Sie werfen dem Autor des Beitrages Matieu Klee vor, Hypothesen bezüglich der Möglichkeit aufgestellt zu haben, dass Firmen der Wirtschaftskammer Geld für die Kontrollen für andere Sachen gebraucht haben könnten. Abgesehen davon, dass Herr Klee sich äusserst vorsichtig äussert, scheinen mir die aufgeworfenen Fragen mehr als reine Hypothesen zu sein. Nicht umsonst hat die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft „in Zusammenhang mit der seit mehreren Wochen medial kritisierten Schwarzarbeitskontrolle“ eine Strafuntersuchung eröffnet.

Aus all diesen Gründen gelange ich zur Auffassung, dass sich das Publikum über das Thema des Regionaljournals vom 10. September insgesamt eine eigene Mei­nung bilden konnte. Das Sachgerechtigkeitsgebot nach Art. 4 Abs. 2 RTVG wurde somit nicht verletzt. Ihre Beanstandung, soweit ich darauf eintreten konnte, erachte ich deshalb als unberechtigt.

4. Ich bitte Sie, das vorliegende Schreiben als meinen Schlussbericht gemäss Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes RTVG entgegenzunehmen. Über die Mög­lichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI (Monbijoustrasse 54A, Postfach 8547, 3001 Bern) orientiert Sie der beiliegende Auszug aus dem Bundesgesetz über Radio und Fernsehen.

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