Sendung «Schwawinski» vom 5. Oktober beanstandet

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Mit Ihrem Brief vom 7. Oktober 2015 kritisieren Sie die Sendung „Schawinski“ vom 5. Oktober. Den Erhalt Ihrer Eingabe habe ich mit meinem Brief vom 12. Oktober bereits bestätigt.

Wie üblich, habe ich die Verantwortlichen von SRF gebeten, zu Ihren Kritiken Stellung zu beziehen. Dies ist erfolgt und in der Zwischenzeit habe ich die von Ihnen kritisierte Sendung analysieren können. Ich bin somit in der Lage, Ihnen heute meinen Schlussbericht zu senden.

A. Sie begründen Ihre Reklamation wortwörtlich wie folgt:

„Die Sendung wurde eigens und einmalig 2 Wochen vor den eidg. Wahlen als anti SVP Hetze konzipiert.

Statt wie üblich die Gäste über ihre Schwächen provokativ zu befragen, wurde ein themenfremdes anti SVP Thema kreiert. Dieses Thema beanspruchte etwa die halbe Sendung. Sie wünschen eine unabhängige Beurteilung.“

B. Wie bereits erwähnt, haben die Verantwortlichen von SRF zu Ihren Kritiken Stellung bezogen. Ich möchte Ihnen das Schreiben von Frau Erika Burri, Redaktorin und Pro­duzentin „Schawinski“, nicht vorenthalten. Sie schreibt Folgendes:

„In seinem Schreiben vom 7. Oktober wirft XX uns, der Redaktion von «Schawinski», vor, die Sendung vom 5. Oktober 2015 «eigens und einmalig 2 Wochen vor den eidg. Wahlen als anti SVP Hetze konzipiert» zu haben. Und weiter: Statt wie üblich, die Gäste über ihre Schwächen provokativ zu befragen, hätten wir «ein themenfremdes anti SVP Thema» kreiert. Dieses Thema hätte etwa die halbe Sendung beansprucht.

Wir sind mit den Vorwürfen dezidiert nicht einverstanden. Aus folgenden Gründen:

1. Es war keine Anti-SVP-«Hetze», sondern ein Gespräch zum aktuellen Wahlkampf

Die publizistischen Leitlinien des Schweizer Radio und Fernsehens (SRF) schreiben uns vor, dass in den letzten drei Wochen vor dem Urnengang (18.Oktober) keine Einzelauftritte von Kandidierenden oder Exponenten mehr zulässig sind, die ihnen eine einseitige Plattform bieten.

Wir wollten dennoch eine aktuelle Sendung zum laufenden Wahlkampf machen und haben uns deshalb entschieden, zwei ehemalige Parteipräsidenten und heute aktive Polit-Beobachter einzuladen: Peter Bodenmann (SP-Präsident 1990-1997) und Franz Steinegger (FDP-Präsident 1989-2001).

Beide waren jahrzehntelang aktive Politiker und können den aktuellen Wahlkampf und die Lage der Schweizer Politik gut einschätzen. Beide haben weder kandidiert noch waren sie sonst Exponenten des Wahlkampfs. Wir haben uns bewusst für zwei Persönlichkeiten entschieden, die parteipolitisch verschiedene Positionen vertreten: Einer links der Mitte, der andere rechts der Mitte.

In der Sendung wurden über Unterschiede von früher zu heute gesprochen (zum Beispiel Wahlkampf, Reform Sozialversicherung), über die guten Wahlprognosen der FDP, die Gründe dafür, über den neuen Stil der FDP, über den gescheiterten bürger­lichen Schulterschluss, die Strategie und Ambitionen der SVP bezüglich Bundesrats­wahlen im Dezember, das SVP-Wahlkampfvideo, der SP-Telefon-Wahlkampf, das Schlechtmachen der FDP durch die SVP, die Asylpolitik von Bundesrätin Simonetta Sommaruga und einiges mehr.

Herr XX hat Recht, die Schweizerische Volkspartei (SVP) war Thema der Sendung. Die SVP ist die grösste Partei der Schweiz. Ihr wurde ein Gewinn von Wählerprozenten vorausgesagt, was sich bewahrheitet hat. Die SVP hat mit profes­sionellen Videos zudem einen Wahlkampf geführt, die die Schweiz so noch nicht gesehen hat. Dementsprechend gross war die Berichterstattung in den Medien.

Zudem waren folgende Fragen bezüglich SVP im Wahlkampf durchaus von grossem öffentlichen Interesse: Will die SVP überhaupt einen zweiten Bundesratssitz? Was will Christoph Blocher erreichen, wenn er Toni Brunner als möglichen Bundesrat portiert? Wieso schiesst die SVP im Wahlkampf so stark gegen die FDP, mit der sie doch eigentlich im Parlament erfolgreich zusammenarbeiten will?

Wir sind eine Sendung, die sich stark an der Aktualität orientiert und wir können nicht über den Wahlkampf reden, wenn wir nicht auch über die SVP reden dürfen – auch durchaus kritisch. Die Aussagen unserer Gäste waren keinesfalls anti-SVP. Sie wa­ren in der Mehrheit sachlich und natürlich widerspiegeln sie die Meinung unserer Gäste. Die Protagonisten diskutierten aber mit der Gelassenheit der Erfahrung – also das Gegenteil von «Hetze».

2. «Schawinski» macht seit jeher auch Sendungen zu Themen

Die Sendung vom 5. Oktober war eine Sendung, in der nicht in erster Linie die Gäste im Zentrum standen, sondern das Thema «Wahlen/Wahlkampf». Wir machen immer wieder themenbezogene Sendungen (zum Beispiel Flugzeugabsturz, Flüchtlinge, Wahlanalyse etc.) Wenn wir in der Sendung Themen diskutieren, laden wir oft zwei Gäste ein. So können wir ein breiteres Meinungsspektrum abbilden. Es stimmt also nicht, dass wir «ein themenfremdes anti SVP Thema kreiert» haben, wie Herr XX behauptet.

Wir danken für die Kenntnisnahme und bitten Sie, die Beanstandung abzulehnen.“

C. So lautet die Stellungnahme der Verantwortlichen von SRF. Frau Erika Burri, Redak­torin und Produzentin der Sendung „Schawinski“, argumentiert ausführlich und plau­sibel, warum ihrer Meinung nach Ihre Beanstandung abgewiesen werden sollte. Ich kann mich deshalb kurz halten.

Geht es nun um meine eigene Beurteilung, so kann ich Ihre Reaktion durchaus nachvollziehen. Sie sind es gewohnt, dass Roger Schawinski in seinem Talk einzel­ne Gäste persönlich hart befragt und nun sind Sie überrascht, dass am 5. Oktober zwei Politiker eingeladen wurden, um über den Wahlkampf zu diskutieren. Sie werfen deshalb der Sendung vor, „ein themenfremdes anti SVP Thema kreiert“ zu haben.

Nachdem ich die von Ihnen kritisierte Sendung angeschaut habe und die Angelegen­heit analysieren konnte, gelange ich aus zwei Gründen zu anderen Schlussfolgerun­gen als Sie.

Zuerst einmal aus grundsätzlichen Überlegungen. Sowohl Art. 93 Abs. 3 der Bundes­verfassung wie auch Art. 6 Abs. 2 RTVG gewährleisten die Programmautonomie von Radio und Fernsehen. Diese beinhaltet namentlich auch die Freiheit in der Wahl eines Themas einer Sendung oder eines Beitrags und in der inhaltlichen Bearbei­tung. Es ist deshalb als absolut zulässig zu betrachten, wenn Roger Schawinski – wie übrigens in der Vergangenheit bereits mehrmals erfolgt – anstatt eine Persönlich­keit zu befragen, eine themenbezogene Sendung zum Wahlkampf durchführt. Vo­raussetzung dafür ist aber, dass die geltenden programmrechtlichen Bestimmungen, vorliegend insbesondere das Sachgerechtigkeitsgebot, nicht verletzt werden.

Dies war in der Sendung vom 5. Oktober eindeutig der Fall. Für das Publikum war klar ersichtlich, welche politischen Meinungen sowohl der frühere SP-Präsident Peter Bodenmann wie auch der frühere FdP-Präsident Franz Steinegger vertreten. Beide Politiker haben aber die verschiedenen Facetten des Wahlkampfes durchaus sach­lich analysiert. Selbstverständlich war ebenfalls von der SVP die Rede und über den Wahlkampf der grössten politischen Partei wurde auch kritisch berichtet. Dabei kann aber von Hetze gegenüber der SVP überhaupt nicht die Rede sein. Insgesamt – und dies ist entscheidend – war das Publikum durchaus in der Lage, sich eine eigene Meinung zu bilden.

Das geforderte Sachgerechtigkeitsgebot wurde deshalb nicht verletzt. Ihre Beanstan­dung, soweit ich darauf eintreten konnte, erachte ich deshalb als unberechtigt.

D. Ich bitte Sie, das vorliegende Schreiben als meinen Schlussbericht gemäss Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes RTVG entgegenzunehmen. Über die Mög­lichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI (Monbijoustrasse 54A, Postfach 8547, 3001 Bern) orientiert Sie der beiliegende Auszug aus dem Bundesgesetz über Radio und Fernsehen.

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