Hat «Giacobbo/Müller» Jesus und Mose verspottet?

Viktor Giacobbo und Mike Müller nahmen in ihrer Sendung «Giacobbo/Müller» vom 4. Oktober 2015 die Entdeckung von Wasser auf dem Mars auf. Als «Beleg» für die Existenz des Wassers führten die beiden Komiker Jesus an, der auf dem Wasser schreitend gesehen worden sei bzw. Mose, der das Wasser dort habe teilen wollen. Damit seien religiöse Gefühle von Christen verletzt worden, findet ein TV-Zuschauer.

Nach Ansicht des Beanstanders seien Jesus und Mose in dieser Sequenz der Lächerlichkeit preisgegeben worden. «Trotz allem Verständnis für Satire, aber in eine solche Sendung gehören keine biblischen und andere Gottheiten und Personen», schreibt der Zuschauer in seiner Beanstandung.

Gemäss Andrea Weber, Redaktionsleiterin «Comedy», sind sich die Sendungsverantwortlichen bewusst, dass Religion auch in der Satire ein heikler Bereich ist. Sie verweist in ihrer schriftlichen Stellungnahme auf das Wesen der Satire, die übertreibt, ironisiert, Personen und Situationen karikiert und oft ins Absurde führt. Die Satire müsse jedoch als solche erkennbar sein, was bei der monierten Sendung der Fall gewesen sei. Auch seien mit dem Sketch keine zentralen Glaubensinhalte tangiert worden.

Ombudsmann Achille Casanova zeigt Verständnis für die kritische Reaktion des Zuschauers. Er verweist jedoch auf die geltende Praxis des Bundesgerichts und der Unabhängigen Beschwerdeinstanz UBI. Für die Satire gelte eine grosszügige Praxis, sofern sie als solche erkennbar sei.

Trotzdem sollten gemäss Casanova gewisse ethische Grenzen beachtet werden. Diese seien mit dem beanstandeten Beitrag aber nicht überschritten worden, da keine zentralen Glaubensinhalte erheblich berührt worden seien, kommt der Ombudsmann zum Schluss

Der Ombudsmann erachtet die Beanstandung als unberechtigt.

Quelle: Ombudsstelle SRG.D, Achille Casanova
Text/Zusammenfassung: SRG Deutschschweiz aktuell, dl
Bild: Mike Müller und Viktor Giacobbo beim «Degustieren» von «Marswasser».
© SRF; screenshot («Giacobbo/Müller» vom 4.10.2015)

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