ARD, ORF, SRG.D: Die Publikumsräte im Überblick

Im Herbst besuchten der ARD Programmbeirat und die Vorsitzende des ORF-Publikumsrats den Publikumsrat der SRG Deutschschweiz. Dabei wurde viel über die Unterschiede und Ähnlichkeiten der drei Räte diskutiert. Hier die wichtigsten Eckdaten im Überblick.

Anzahl Mitglieder

SRG.D: 26. Die 7 Mitgliedgesellschaften (6 aus der Deutschschweiz, 1 aus der rätoromanischen Schweiz) wählen je zwei Mitglieder. 12 Mitglieder werden vom Publikumsrat dem Regionalrat zur Wahl vorgeschlagen.

ORF: 31. 4 Mitglieder der Sozialpartner, 1 Mitglied freie Berufe, 2 Mitglieder der Kirchen, 6 Mitglieder der Bildungsorganisationen der politischen Parteien, 1 Mitglied der Akademie der Wissenschaften, 17 Mitglieder werden vom Bundeskanzler aufgrund der Vorschläge repräsentativer Organisationen bestellt.

ARD: 9 (+ 9 Stv.). Je einer Vertreterin bzw. einem Vertreter des Rundfunkrats der neun Landesrundfunkanstalten

Anzahl Sitzungen

SRG.D: 10 + 1 zweitägiges Weiterbildungsseminar

ORF: 6-7

ARD: 10

Aufgaben

SRG.D: Beobachtet Sendungen und Online-Angebote von SRF und 3sat nach eigener Wahl.

ORF: Beobachtet ausgewählte Sendungen und geben Anregungen zu den Jahres-Sendeschemen.

ARD: Der Beirat gibt Anregungen und Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Programms und für die zukünftige Programmgestaltung, zu allererst für "Das Erste", aber auch für die digitalen Fernsehprogramme der ARD sowie für die Kooperationsprogramme 3sat, KiKa und PHOENIX.

Kompetenzen

SRG.D: Beratend

ORF: Beratend

ARD: Beratend

Zugang der Öffentlichkeit zu Sitzungen

SRG.D: Nein

ORF: Ja

ARD: Nein

Websites:

SRG.D

ORF

ARD

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