ARD, ORF, SRG.D: Die Publikumsräte im Überblick
Im Herbst besuchten der ARD Programmbeirat und die Vorsitzende des ORF-Publikumsrats den Publikumsrat der SRG Deutschschweiz. Dabei wurde viel über die Unterschiede und Ähnlichkeiten der drei Räte diskutiert. Hier die wichtigsten Eckdaten im Überblick.
Anzahl Mitglieder
SRG.D: 26. Die 7 Mitgliedgesellschaften (6 aus der Deutschschweiz, 1 aus der rätoromanischen Schweiz) wählen je zwei Mitglieder. 12 Mitglieder werden vom Publikumsrat dem Regionalrat zur Wahl vorgeschlagen.
ORF: 31. 4 Mitglieder der Sozialpartner, 1 Mitglied freie Berufe, 2 Mitglieder der Kirchen, 6 Mitglieder der Bildungsorganisationen der politischen Parteien, 1 Mitglied der Akademie der Wissenschaften, 17 Mitglieder werden vom Bundeskanzler aufgrund der Vorschläge repräsentativer Organisationen bestellt.
ARD: 9 (+ 9 Stv.). Je einer Vertreterin bzw. einem Vertreter des Rundfunkrats der neun Landesrundfunkanstalten
Anzahl Sitzungen
SRG.D: 10 + 1 zweitägiges Weiterbildungsseminar
ORF: 6-7
ARD: 10
Aufgaben
SRG.D: Beobachtet Sendungen und Online-Angebote von SRF und 3sat nach eigener Wahl.
ORF: Beobachtet ausgewählte Sendungen und geben Anregungen zu den Jahres-Sendeschemen.
ARD: Der Beirat gibt Anregungen und Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Programms und für die zukünftige Programmgestaltung, zu allererst für "Das Erste", aber auch für die digitalen Fernsehprogramme der ARD sowie für die Kooperationsprogramme 3sat, KiKa und PHOENIX.
Kompetenzen
SRG.D: Beratend
ORF: Beratend
ARD: Beratend
Zugang der Öffentlichkeit zu Sitzungen
SRG.D: Nein
ORF: Ja
ARD: Nein
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