Baselbieter Wirtschaftskammer beim Ombudsmann abgeblitzt
Die Beanstandungen betreffen die Regionaljournale Basel Baselland vom 10. und 16. September sowie 2. Oktober 2015. Darin werden Fragen rund um die Löhne der Schwarzarbeitskontrolleure behandelt. Ein weiteres Thema der Berichterstattung ist die Mitgliedschaft des Kantonsspitals Baselland und der Psychiatrie Baselland bei der Wirtschaftskammer. Diese wird in einem Rechtsgutachten in Frage gestellt.
- Schlussbericht 4067 zum Regionaljournal Basel Baselland vom 10. September 2015 und
- Schlussbericht 4078 zum Regionaljournal Basel Baselland vom 2. Oktober 2015 auf Radio SRF 1
Die Sendung vom 10.9.15 thematisiert die Frage, ob die bei der Firma AMS Arbeitsmarkt-Services AG angestellten Schwarzarbeitskontrolleure viel weniger verdient haben, als die Kontrollstelle gegenüber dem Kanton angegeben hat. Die Sendung vom 2. Oktober nimmt das Thema wieder auf, nachdem die eidgenössische Finanzkontrolle eine Überprüfung angeordnet hat.
Beanstanderin der beiden Sendungen ist die AMS Arbeitsmarkt-Services AG, eine Organisation im Umfeld der Wirtschaftskammer Baselland. Sie kritisiert, dass in den beiden Sendungen tatsachenwidrige und unvollständige Äusserungen gemacht worden sind. Es werde unterstellt, dass Bundessubventionen für andere Sachen als für die Schwarzarbeitskontrolle gebraucht worden seien (Sendung vom 10.9.15). Zudem würde der Eindruck vermittelt, dass die Firma AMS auf die Löhne der Kontrolleure einen unrechtmässigen Zuschlag erhoben habe (Sendung vom 2.10.15). Die Berichterstattung sei nicht sachgerecht gewesen.
Gemäss Rolf Hieringer, Leiter Regionalredaktionen Radio SRF, hat das Regionaljournal Basel Baselland sorgfältig recherchiert und korrekt berichtet. Offene Fragen seien als solche deklariert worden. Die Thematik sei für die Hörerinnen und Hörer von grossem öffentlichen Interesse, da öffentliche Gelder im Spiel seien.
Die Betroffenen hätten die Möglichkeit gehabt, sich zu den in der Sendung angesprochenen Vorwürfen zu äussern. Ihre Stellungnahmen seien adäquat wiedergegeben worden.
Nach Ansicht des Ombudsmannes Achille Casanova sind die Fragen rund um die Löhne der Schwarzarbeitskontrolleure vom Regionaljournal Basel Baselland korrekt thematisiert worden. Die kritisierte Firma AMS habe zu den Vorwürfen Stellung beziehen können.
Anders als die Beanstanderin betrachtet er die aufgeworfenen Fragen nicht nur als reine Hypothese. Denn die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft habe im Zusammenhang mit der Schwarzarbeitskontrolle eine Strafuntersuchung eröffnet.
Casanova kommt zum Schluss, dass sich das Publikum aufgrund der vermittelten Fakten und Meinungen eine eigene Meinung habe bilden können.
Inhalt der kritisierten Sendung ist ein Rechtsgutachten, das die Mitgliedschaft des Kantonsspitals Baselland und der Psychiatrie Baselland bei der Wirtschaftskammer rechtlich in Frage stellt. Das Gutachten wurde von mehreren Politikern aus dem Baselland in Auftrag gegeben und in einer Medienkonferenz vorgestellt.
Die Beanstanderin – die Wirtschaftskammer Baselland – beurteilt die Berichterstattung des Regionaljournals als tatsachenwidrig und nicht sachgerecht. Es sei der Eindruck erweckt worden, Mitgliederbeiträge des Kantonsspitals sowie der Psychiatrie Baselland seien von der Wirtschaftskammer Baselland zur Wahlkampffinanzierung verwendet worden.
Rolf Hieringer, Leiter Regionalredaktionen Radio SRF, erläutert den Fokus der beanstandeten Sendung: Ziel sei gewesen, über das Rechtsgutachten zu informieren. Zudem habe man Hintergründe aufzeigen wollen, die zu diesem Gutachten geführt hätten.
Die Berichterstattung sei sachgerecht erfolgt. Die Wirtschaftskammer hätte am Tag der Medienkonferenz Stellung nehmen können, habe dies jedoch ausgeschlagen.
Ombudsmann Achille Casanova ist der Auffassung, dass es zur Informationspflicht von Radio SRF gehöre, über diese Medienkonferenz zu berichten. Er erachtet die Aussagen zur Finanzierung von Kampagnen als etwas verkürzt, aber korrekt.
Die von der Beanstanderin kritisierten Aussagen seien höchstens als redaktionelle Unvollkommenheiten anzusehen, welche den Gesamteindruck der Berichterstattung nicht wesentlich beeinflussten. Sie seien programmrechtlich nicht relevant.
Das Sachgerechtigkeitsgebot sei nicht verletzt worden, das Publikum habe sich eine eigene Meinung bilden können.
Der Ombudsmann erachtet alle drei Beanstandungen als unberechtigt.
Quelle: Ombudsstelle SRG.D, Achille Casanova
Text/Zusammenfassung: SRG Deutschschweiz aktuell, dl
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