Genehmigte Werbeallianz Swisscom, SRG und Ringier – BAKOM überprüft noch

Obwohl die Werbeallianz von der Wettbewerbskommission (WEKO) grünes Licht erhalten hat, darf die SRG SSR die neuen Werbemöglichkeiten der gemeinsamen Vermarktungsfirma mit Swisscom und Ringier vorläufig nicht nutzen. Das BAKOM hat ihr mittels einer vorsorglichen Massnahme Marktauftritte und neue Werbeaktivitäten innerhalb des Joint Ventures untersagt. Das Verbot gilt bis zum Abschluss des Aufsichtsverfahrens des BAKOM, spätestens aber bis zum 31. März 2016.

Die WEKO hat den Zusammenschluss des Joint Ventures von Swisscom, SRG und Ringier aus kartellrechtlicher Sicht ohne Einschränkungen genehmigt. Die rundfunkrechtliche Überprüfung der Beteiligung der SRG am Joint Venture durch das BAKOM ist noch im Gang. Das BAKOM prüft insbesondere, ob das von der SRG mitgetragene Joint Venture die Erfüllung des Programmauftrages der SRG beeinträchtigt und/oder den Entfaltungsspielraum anderer Medienunternehmen erheblich beschränkt. Gegebenenfalls könnte das BAKOM dem UVEK konkrete Auflagen an die SRG vorschlagen.

Mit der vorsorglichen Verfügung will das BAKOM nun sicherstellen, dass die laufende Prüfung weitergeführt werden kann, ohne vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden. Die SRG kann die vorsorgliche Massnahme beim Bundesverwaltungsgericht anfechten. Sollte das UVEK bis zum 31. März 2016 noch nicht über allfällige Auflagen entschieden haben, so könnten erneut vorsorgliche Massnahmen geprüft werden.

Bedeutung des Verbots für das Joint-Venture

Martin Schneider, derzeit CEO von Publisuisse und ab dem neuen Jahr Geschäftsführer der Werbeallianz, bezeichnet den WEKO-Entscheid «als medienhistorischen Schritt». Im Interview mit persoenlich.ch hält er fest: «Die Digitalisierung revolutioniert viele Branchen, da branchenfremde Player vollkommen neue Ansätze lancieren. Weltweit tätige Technologiekonzerne dringen immer stärker in den Werbemarkt ein und sichern sich in der Schweiz wachsende Marktanteile. Dieser Herausforderung kann sich die SRG nun gemeinsam mit Swisscom und Ringier stellen.» Die neue Organisation könne neue Werbeformen und Angebote realisieren, die den Bedürfnissen unserer Werbekunden entsprechen würden.

Dass das Bakom der SRG vorerst verbietet, von den Werbemöglichkeiten des Joint Ventures zu profitieren, kommt für die SRG nicht ganz überraschend. So sagt Schneider in persoenlich.ch: «Es war für die SRG immer klar, dass die neue Vermarktungsorganisation erst nach Abschluss der laufenden Prüfung durch das Bakom aktiv am Markt auftreten kann. Mit der Befristung der vorsorglichen Massnahme durch das Bakom bis längstens Ende März 2016 entsteht für uns eine willkommene Planungssicherheit.»

Quellen/Text: bakom.admin.ch; persoenlich.ch; SRG.D/cha
Bild: Keystone

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