Ombudsmann stützt «Kassensturz» über Abschleppfirma

Der «Kassensturz» vom 24. November 2015 auf SRF 1 beleuchtet die Tätigkeit privater Abschleppfirmen für falsch parkierte Fahrzeuge. Im Beitrag «Das fragwürdige Geschäft mit Parksündern, Abschleppfirma zockt ab» schildern drei Falschparkierer ihre Fälle. Der Inhaber der betroffenen Abschleppfirma (bzw. sein Anwalt) beanstandet den Beitrag als einseitig, persönlichkeitsverletzend und irreführend. Zudem sei die Rechtslage falsch dargestellt worden. Ombudsmann Achille Casanova ist anderer Meinung und stützt die Argumente der Verantwortlichen von SRF.

Das öffentliche Interesse an einer Berichterstattung sei eindeutig gegeben, ist Wolfgang Wettstein, Redaktionsleiter «Kassensturz»/«Espresso», überzeugt. Für Ombudsmann Achille Casanova ist es nicht überraschend, dass im Zentrum des Beitrags Parksünder und ihre kritischen Reaktionen stehen. Denn «Kassensturz» vertrete eine klare Meinung und schlage sich jeweils auf die Seite der Konsumentinnen und Konsumenten.

«Anwaltschaftlicher Journalismus ist als Bestandteil der Programmautonomie von Radio und Fernsehen als durchaus zulässig zu betrachten.» Ombudsmann Achille Casanova

Das Bundesgericht schütze diese Sicht der Dinge, hält Casanova weiter fest. Die Beleuchtung eines Themas aus einem bestimmten Blickwinkel sei zulässig, sofern es auf transparente Weise geschehe und der Beitrag insgesamt nicht manipulativ wirke. Zudem müsse die von schweren Vorwürfen betroffene Partei Stellung nehmen können. Die «Kassensturzberichterstattung» habe diese Bedingungen erfüllt.

Wettstein schildert, dass der Inhaber der im Beitrag kritisierten Abschleppfirma mehrfach Gelegenheit erhalten habe, sich zu den Vorwürfen zu äussern. Er habe jedoch darauf verzichtet. In der Sendung wurde schliesslich aus einer schriftlichen Stellungnahme seines Anwalts zitiert. Damit habe die Gegenseite genügend Stellung nehmen können, findet Casanova.

Der Ombudsmann stützt auch die Auffassung der Sendungsverantwortlichen, «Kassensturz» habe die Rechtslage korrekt und differenziert wiedergegeben. Er kommt zum Schluss, dass sich das Publikum eine eigene Meinung zum Thema bilden konnte. Das Sachgerechtigkeitsgebot sei nicht verletzt worden.

Lesen Sie hier den Schlussbericht 4108.

Text: Ombudsstelle SRG.D, Achille Casanova / SRG Deutschschweiz aktuell, dl

Bild: © SRF/Screenshot («Kassensturz» vom 24.11.2015)

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