«Tagesschau»-Bericht über «Durchsetzungsinitiative» war sachgerecht
In der «Tagesschau» vom 22. Dezember 2015 berichtet SRF über die Medienkonferenz von Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga zur Haltung des Bundesrats zur Durchsetzungsinitiative. Ein Fernsehzuschauer beanstandet den Beitrag als einseitig sowie als «sachlich und sprachlich nicht korrekt». Ombudsmann Achille Casanova ist anderer Meinung und stützt die Argumente der Verantwortlichen von SRF.
Bei der Berichterstattung im Vorfeld von Abstimmungen und Wahlen gibt es einige Bedingungen, die eingehalten werden müssen. Hinsichtlich des beanstandeten «Tagesschau»-Berichts verweist Franz Lustenberger, stv. Redaktionsleiter der «Tagesschau», auf Punkt 7.2 der SRF-internen Publizistischen Leitlinien:
Demzufolge «gehört [es] zur Informationspflicht der ‹Tagesschau›, dass die Zuschauerinnen und Zuschauer bei einer eidgenössischen Abstimmung über die Position des Bundesrats informiert werden.» Franz Lustenberger, stv. Redaktionsleiter «Tagesschau»
Nebst der Medienkonferenz des Bundesrats gehöre auch die Berichterstattung über die Positionen der Pro- und Contra-Komitees zum Pflichtstoff, ergänzt Lustenberger.
Ombudsmann Achille Casanova stützt diese Aussage. Zwar gelte für Sendungen im Vorfeld von Wahlen und Abstimmungen eine erhöhte Sorgfaltspflicht bezüglich Ausgewogenheit. Dennoch gebe es Ausnahmen: So dürfe die zwingende Berichterstattung über die Medienkonferenz des Bundesrats im Vorfeld einer Volksabstimmung auch einseitig erfolgen. Bedingung sei, dass ebenfalls über die Medienkonferenz des Pro-Komitees umfassend berichtet werde. Casanova zweifelt nicht daran, dass SRF dies tun werde.
Lustenberger versichert, dass die «Tagesschau» alle Initiativen und Referenden gleich behandle, ob von links oder von rechts lanciert.
Insgesamt beurteilt der Ombudsmann die Berichterstattung vom 22. Dezember 2015 als zulässig. Die «Tagesschau» habe korrekt berichtet, das Sachgerechtigkeitsgebot sei nicht verletzt worden.
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