Filmförderung der SRG: Weniger Quotenstrenge, mehr Commitment

SRG-Filmchef Sven Wälti.
SRG-Filmchef Sven Wälti.

Der «Pacte de l’audiovisuel», der von der SRG und Partnern der Schweizer Filmbranche ins Leben gerufen wurde, um den Schweizer Film zu fördern, lief Ende 2015 aus. Am 8. März 2016 wurde der neue Vertrag unterzeichnet. Publikumsrätin Nina Scheu sprach mit SRG-Filmchef Sven Wälti über die Verhandlungen und die wichtigsten Änderungen im neuen «Pacte 2016–2019».

SRG.D: Sven Wälti, im «Pacte 2012-2015» waren die Filmfördergelder der SRG neu verteilt worden. 60% der Mittel waren für Fernsehproduktionen vorgesehen und 40% für die Koproduktion von Kinofilmen (Spiel- und Dokfilme). Hat sich diese Aufteilung bewährt?
Sven Wälti: Die Aufteilung der «Pacte»-Gelder in fixe Verteilquoten war die einschneidendste Änderung im «Pacte 2012-2015». Das hat sich insofern bewährt als man den Schwerpunkt stärker auf Fernsehfilme setzen wollte, da sich das BAK aus der Fernsehfilmförderung zurückgezogen hatte. Die Praxis lehrte uns aber: Gute Projekte lassen sich nicht nach vorgegebenen Quoten beurteilen. Zudem meldete sich die Branche: Sie war mit diesem starren System nicht zufrieden. Darum haben wir für den neuen «Pacte» andere Lösungen gesucht – und sie gefunden.

Im «Pacte de l’audiovisuel» verhandeln beide Seiten auf Augenhöhe. Unterschrieben wird, wenn die erarbeiteten Lösungen für beide Seiten akzeptabel sind.

Wie unterscheiden sich die Entscheidungswege bei der Filmförderung der SRG von derjenigen bei der staatlichen Filmförderung, beim Bundesamt für Kultur (BAK)?
Im BAK hat die Branche via Kommissionen ein Mitspracherecht. Das Bundesamt entscheidet nach staatlich vorgegebenen Fördergesetzen. Das Geld, das früher für Fernsehfilme zur Verfügung stand, wurde in das erfolgsabhängige Fördersystem «Succès cinéma» verschoben. Im «Pacte de l’audiovisuel» verhandeln beide Seiten auf Augenhöhe. Unterschrieben wird, wenn die erarbeiteten Lösungen für beide Seiten akzeptabel sind. Nach diesem Verhandlungs- und Findungsprozess, entscheiden die Redaktionen in den Regionen selbständig, welche konkreten Film-Projekte sie unterstützen wollen.

Wie viel Geld stand im alten «Pacte» zur Verfügung und wie viel ist es im neuen Vertrag?

Im «Pacte 2012-2015» waren es 22,3 Millionen Franken. Im neuen «Pacte» können wir 27,5 Millionen einsetzen. Das ist ein klares Bekenntnis der SRG zum Schweizer Film und gibt der Branche Planungssicherheit.

Neu werden auch die Koproduktionen von RTR im «Pacte» geregelt.

Fünf Millionen mehr SRG-Fördergelder – woher kommt das Geld?

Die SRG verwendet Finanzmittel, die vorher schon für Schweizer Filmproduktionen eingesetzt wurden, aber vertraglich nicht im «Pacte» gebunden waren. Das zusätzliche Geld kommt aus den Unternehmenseinheiten (UE) und wurde schon in all den Jahren für Koproduktionen, primär für TV-Projekte, ausgegeben. Wir reden darum nicht von einer Erhöhung des «Pacte», sondern von einer Verstärkung unseres Engagements. Neu werden auch die Koproduktionen von RTR im «Pacte» geregelt und die 30%-Beschränkung für die «Pacte»-Finanzierung fiktionaler Fernsehserien wird gestrichen. In den letzten Jahren investierte die SRG für Koproduktionen, «Pacte» und «Hors-Pacte» zusammengerechnet, jeweils 40 Millionen pro Jahr in die Schweizer Filmbranche.

Was im «Pacte» gebunden ist, bleibt unantastbar. Gilt das auch, wenn kein Geld mehr da ist – beispielsweise, wenn die «No-Billag-Initiative» vom Stimmvolk angenommen würde?

Der «Pacte» hat eine Ausstiegsklausel, die im neuen Abkommen angesichts der angespannten finanziellen Lage der SRG verschärft wurde. Aber wenn das Budget der SRG in den kommenden Jahren auf die Hälfte zusammengestrichen würde oder aufgrund einer Annahme der «No-Billag-Initiative» ganz wegfiele, dann könnten wir auch unseren Verpflichtungen im «Pacte» nicht mehr nachkommen. Denn: «No Billag» heisst eindeutig «No SRG».

Wenn das Budget der SRG in den kommenden Jahren stark zusammengestrichen würde, könnten wir unseren Verpflichtungen im «Pacte» nicht mehr nachkommen.

Der neue «Pacte» wurde zwischen der SRG und der Schweizer Filmbranche* ausgehandelt. Von Januar bis August 2015 wurden die Verhandlungen unterbrochen: Gab es Unstimmigkeiten?
Zuerst: Verhandlungen sind ein Prozess und dafür braucht es Zeit. Die segmentierte Filmbranche musste sich finden, ebenfalls die SRG mit ihren dezentralen Strukturen. Dann gibt es die Forderungen. Die Branche wollte erheblich mehr Mittel, zudem stark gebunden an Kinoproduktionen – wir wollten flexiblere Handhabungen und mehr Rechte. Für die Filmbranche klang «mehr Flexibilität» vor allem nach «weniger Kino». Für beide Seiten war aber klar: Der «Pacte» ist ein gutes, taugliches Instrument. Darum haben wir gemeinsam hart, aber fair und konstruktiv, an dessen Ausgestaltung gearbeitet. Am Ende der intensiven Verhandlungen konnten wir auf ein für beide Parteien stimmiges, solides und gutes Vertragswerk anstossen. Der neue «Pacte 2016-2019» wurde am 8. März in Bern unterzeichnet.

Der «Pacte» ist ein gutes, taugliches Instrument. Darum haben wir gemeinsam hart, aber fair und konstruktiv, an dessen Ausgestaltung gearbeitet.

Gestrichen wurden im neuen «Pacte» die zwei Förderinstrumente «Succès artistique» und «Pacte promotion». Worum handelte es sich da?

Mit ersterem förderte die SRG je vier Spitzenfilme pro Genre (Spiel-, Dok-, Kurz- und Animationsfilme) für ihre Erfolge an Festivals oder beim Schweizer Filmpreis. Dieses Geld fliesst jetzt zurück in den «Succès passage antenne», mit dem jede Ausstrahlung am Fernsehen ausgezeichnet wird. Da gibt es nur noch zwei Unterscheidungskriterien: Eine Sendung zur Primetime erhält mehr Geld als eine zu Randzeiten, ob Spiel- oder Dok-Film macht keinen Unterschied. Mit letzterem wurde die Ausstrahlung von Trailern in den Werbeprogrammen der SRG unterstützt, es gab aber kaum mehr Gesuche in den letzten Jahren. Diese Mittel verwenden wir jetzt für die Produktion von Kinofilmen.

Zurück zur 60%-40%-Quote, die jetzt wegfällt: Kann die SRG nun frei entscheiden, wo sie die «Pacte»-Gelder ausgibt? Wäre es also möglich, nur noch das hauseigene Filmschaffen zu unterstützen?

Der neue Pacte regelt das präzise: Jährlich müssen mindestens 9 Millionen Franken in Koproduktionen investiert werden. Das ist mehr als zuvor, und weil die starre Quote wegfällt, dürfte diese Grenze auch überschritten werden. Im Gegenzug erhält die SRG die Video-on-Demand-Rechte für Fernsehproduktionen, die Exklusivitätsrechte wurden beim Kino auf fünf, beim Fernsehen auf maximal 15 Jahre verlängert und die SRG hat ab sofort mehr Web-Rechte: TV-Filme können jetzt 7 Tage vor Ausstrahlung im Internet gezeigt werden und 30 Tage danach; bei Kinofilmen sind es 48 Stunden davor und 7 Tage nach Ausstrahlung. Damit gelingt es, neue Publikumsgruppen anzusprechen.

Wie ist der Förderung des Animationsfilms im neuen «Pacte» geregelt? Und wie sieht die Multimedia-Förderung aus?

Der Animationsfilm wird neu mit einer Million Franken ausgestattet, bis anhin waren es 700‘000 Franken. Es macht keinen Unterschied mehr, ob er fürs Kino oder fürs Fernsehen produziert wurde. Die Multimedia-Förderung wird weitergeführt, ab 2017 sogar erhöht auf eine halbe Million, statt der bisherigen 300'000 Franken.

* Die Vertragspartner der SRG beim «Pacte de l’audioviusell»: Der Schweizerische Verband der Filmproduzenten (SFP), der Verband Filmregie und Drehbuch Schweiz (FDS), die Schweizer Trickfilmgruppe (STFG), das Forum Romand, die Swissfilm Association, die Gruppe Autoren, Regisseure, Produzenten (GARP) und die Interessengemeinschaft unabhängige Schweizer Filmproduzenten (IG)

Text: Nina Scheu, Publikumsrätin SRG.D

Bild: Imagopress, Patrick Lüthy

Video: Videofenster, Carmen Püntener

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