Ombudsmann stützt «Espresso» über Busunternehmen

«Espresso» berichtete am 11. Dezember 2015 über ein Busunternehmen, das einem Kunden nach kurzfristiger Absage der Fahrt anfänglich nicht den vollen Fahrpreis zurückerstatten wollte. Das betroffene Busunternehmen beanstandet den «Espresso»-Beitrag als einseitig und unvollständig. Die Aussagen des Unternehmens seien nur teilweise berücksichtigt worden. Sowohl die SRF-Verantwortlichen als auch Ombudsmann Achille Casanova können diese Sichtweise nicht stützen.

Konsumentensendungen wie «Espresso» oder «Kassensturz» vertreten einen anwaltschaftlichen Journalismus. Daher habe «Espresso» die Geschichte aus der Sicht des Kunden erzählt, informiert Wolfgang Wettstein, Redaktionsleiter «Kassensturz/Espresso». Gemäss Ombudsmann Achille Casanova ist für das Publikum transparent geworden, dass es vorwiegend um die Aussagen des Kunden gegangen sei.

«Dass die Konsumentensendung ‹Espresso› die Angelegenheit kritisch thematisierte, soll nicht überraschen und entspricht ihrem Informationsauftrag». Ombudsmann Achille Casanova

Achille Casanova stellt weiter fest, dass in verschiedenen Detailfragen zwischen den Konfliktparteien Aussage gegen Aussage stehe. Er sieht seine Hauptaufgabe darin, zu prüfen, ob sich das Publikum zum in der Sendung dargelegten Sachverhalt eine eigene Meinung bilden konnte.

Der beanstandete Bericht habe auch die gegenteilige Darstellung des Busunternehmens gebracht. Die Hörerinnen und Hörer hätten erkennen können, dass das Unternehmen dem Sachverhalt, wie ihn der Kunde darstellt, widerspreche, erläutert Wettstein. Zudem sei erwähnt worden, dass das Busunternehmen dem Kunden am Schluss die ganzen, bereits bezahlten Fahrkosten zurückerstattete.

Entscheidend ist für den Ombudsmann, dass sich die Autorin des Beitrags bemüht habe, die Stellungnahme des Busunternehmens zur ganzen Angelegenheit einzuholen. Nachdem dieses auf ein telefonisches Interview verzichtet habe, seien seine besten Argumente in der Sendung genügend umfassend vorgebracht worden. Obwohl einzelne Details weiterhin umstritten sind, seien die Fakten durch die Sendung korrekt vermittelt worden.

Das Publikum habe sich über das Thema eine eigene Meinung bilden können. Das Sachgerechtigkeitsgebot sei deshalb nicht verletzt worden, kommt Achille Casanova zum Schluss.

Lesen Sie hier den Schlussbericht 4124.

Text: Ombudsstelle SRG.D, Achille Casanova / SRG Deutschschweiz aktuell, dl

Bild: © Colourbox.de

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