UBI: Beschwerde gegen «Zytlupe» abgewiesen
Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat eine Beschwerde eines SVP-Kantonsrat gegen die SRF-Sendung «Zytlupe» abgewiesen, die den SVP-Wahlkampfsong «Welcome to SVP» aufs Korn genommen hatte.
Die Satire-Sendung hatte Mitte September das Video zum SVP-Song thematisiert, in dem eine Sängerin ein T-Shirt mit der Aufschrift «Bronx 88» trug – eine Zahl, die in der Neonazi-Szene als Code für «Heil Hitler» benutzt wird. Das stehe für «Rassenhass, Blitzkrieg, Nürnberger Gesetzes, Reichskristallnacht, Euthanasie und Gaskammern», heisst es im Radiobeitrag.
Der Solothurner SVP-Kantonsrat Peter Linz reichte daraufhin Beschwerde ein. Er argumentierte, «On the boat 88 Bronx» sei ein Song und habe mit «Nazitum so wenig zu tun wie ein Meteorit mit einem Kieselstein». Mit der Sendung werde die SVP den Nazis gleichgestellt.
«Satire darf böse sein»
Die UBI wies die Beschwerde am Freitag an einer öffentlichen Beratung jedoch mit 5 zu 4 Stimmen ab. Nach Ansicht der Mehrheit der UBI-Mitglieder blieb die Sendung von Radio SRF 1 im Rahmen des Erlaubten. Sie sei nicht diskriminierend und verletze auch das Sachgerechtigkeitsgebot nicht. Mehrere UBI-Mitglieder betonten, Satire dürfe überspitzt und böse sein. Voraussetzung dafür sei, dass dem Publikum klar sei, dass es sich um Satire handle – was bei der Sendung «Zytlupe» der Fall sei.
Auch unterstelle die Autorin der SVP nicht Nazi-Nähe, sondern werfe ihr vor, Nazi-Symbolik zu verwenden, sagte UBI-Vizepräsidentin Claudia Schoch Zeller. Als «grenzwertig» beurteilte sie den Schluss der Sendung, als die Autorin die SVP auffordert, Klartext zu singen – «vielleicht mit schwarzes Hakenkreuz auf weiss-rotem Grund». Da diese Aufforderung aber nochmals satirisch eingeleitet werde, sei nochmals klargestellt, dass sie nicht ernst gemeint sei.
Mangelnde Transparenz
Eine knappe Minderheit der UBI-Mitglieder befand hingegen, mit der Satiresendung werde der Rahmen der Erlaubten gesprengt. Einer Partei wegen eines 88-Shirts «derart klar Nazi-Sympathien» zu unterstellen, gehe zu weit. Kritisiert wurde auch die mangelnde Transparenz: Neben der Zahl «88» stehe «Bronx» und «New York» auf dem T-Shirt – die Geburtsstätte des Hiphop. Das werde dem Hörer aber unterschlagen. Das Symbol «88» könne auch anders interpretiert werden, gab Vizepräsidentin Schoch Zeller zu. Satire habe aber das Recht, es so zu interpretieren, wie dies in der Sendung geschehen sei.
UBI-Präsident Vincent Augustin gab zu bedenken, der Vergleich der SVP mit Nazis oder Neonazis möge falsch und geschmacklos sein. Aber wer selbst mit fragwürdigen Symbolen und Begriffen gezielt und bewusst Politik mache, dürfe sich nicht beklagen, wenn eine solche Satire als Antwort folge.
Auch Ombudsmann Achille Casanova befasste sich mit Beanstandungen zur kritisierten «Zytlupe»-Sendung von Radio SRF 1 mit Autorin Stefanie Grobs Beitrag «Ha Ha isch ke Witz» vom 19. September 2015. Wie die UBI erachtete auch er diese als unberechtigt.
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