Radiosendung Regionaljournal Aargau Solothurn über Gemeinde Wohlen beanstandet

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Mit zwei e-Mails vom 11. März 2016 beanstandeten Sie sowohl die Berichterstattung aus der Gerichtsverhandlung gegen den Wohler Gemeindeammann Walter Dubler als auch den Hintergrundbericht „Spurensuche im politischen Krimi von Wohlen“ im Regionaljournal Aargau/Solothurn vom 10. März 2016. Die Beanstandung erfüllt die formalen Bedingungen. Daher trete ich gerne auf sie ein.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt – in Bezug auf den Hintergrundbericht: „Der Bericht zeichnet die Gesamtlage der Gemeinde Wohlen mit den Schwergewichten System, Ursache und Verantwortliche. Die SVP wird dabei als einzige Partei namentlich erwähnt und als einzige Partei explizit als mitverantwortlich betitelt. Im Bericht werden der Einwohnerrat Samuel Keller, Präsident FDP Wohlen, und Einwohnerrätin Anna Keller, Vorstandsmitglied Grüne Wohlen, befragt. Die FDP hatte bei den Einwohnerratswahlen 2013 etwa 12% und die Grünen 8% Stimmenanteil. Zusammen sind das weniger als die CVP (24%) oder die SVP (33%) alleine erreichten. Der Begriff ‚System‘ zieht sich wie ein roter Faden durch den Bericht. Zwar wird ein formeller Systemwechsel beschrieben. Mit keinem Wort wird der materielle Systemwechsel erwähnt, welcher sich bereits jetzt abspielt: Nach jahrelanger SVP-Absenz wurde mit Roland Vogt soeben unbestritten ein SVP-Mitglied in den Gemeinderat gewählt, und der Einwohnerrat hat mit Edi Brunner ein SVP-Mitglied zum Einwohnerrats-Vizepräsidenten erkoren. Kein CVP- oder SVP-Einwohnerrat kommt im Bericht vor.

Die Sendung war mangelhaft, weil sie nicht in ausgewogener Art die politischen Verhältnisse zusammenfasst:

  • Ignorieren der Meinungen der beiden grössten Parteien, welche zusammen mehr als 50% Stimmen vereinen.
  • Unterdrückung von wichtigen Informationen zum momentanen materiellen Systemwechsel“.

Ihre Kritik der Berichterstattung aus dem Gerichtssaal lautete wie folgt: „Originalton Maurice Velati: ‚(...) Im Publikum hat es einen Haufen politische Gegener gehabt von Walter Dubler, SVP-Vertreter zum Beispiel, die sich ab und zu auch bemerkbar gemacht haben mit höhnischen Kommentaren, was dann der Richter wiederum unterbunden hat.‘

Maurice Velati hat sich bis heute nicht besonders mit der politischen Landschaft von Wohlen vertraut gemacht, was sich schon im Hintergrundbeitrag vom selben Tag offenbart. Es erstaunt daher, dass Maurice Velati mit Bestimmtheit sagen kann, dass die höhnischen Zwischenrufe von SVP-Vertretern stammen. Alle grossen Parteien in Wohlen haben mit Vehemenz den Rücktritt von Walter Dubler gefordert. Die Gräben gehen über die Parteigrenzen hinweg, mit sehr vielen ‚gebrannten Kindern‘, von welchen einige ihrem Frust im Gerichtssaal freien Lauf liessen. Dass diese alle der SVP zugeordnet werden, ist im höchsten Grad unausgewogen und bestimmt nicht zutreffend. Nebst SVP-Vertretern wären auch noch andere Beispiele erwähnenswert gewesen.

Bitte beurteilen Sie aus Ihrer Sicht die Ausgewogenheit dieser Aussage im Kontext des Gesamtbeitrages und die Ausgewogenheit der beiden Radiobeiträge vom 10.3.2016 zusammen, in welcher die SVP zweimal sehr unvorteilhaft dargestellt wird (Zeitraumbeschwerde)“.

B. Wie üblich, ist die zuständige Redaktion eingeladen worden, zu Ihrer Beanstandung Stellung zu nehmen. Rolf Hieringer, stellvertretender Chefredaktor von Radio SRF und Leiter der Regionalredaktionen, äusserte sich wie folgt:

„ Ich nehme als Leiter der Regionalredaktionen von SRF gerne Stellung zur Beschwerde Geschäftsnummer 4234.

Herr X kritisiert zwei Beiträge:

Der erste Beitrag betrifft eine Live-Einschaltung in das Bezirksgericht Zurzach, wo der Fall des Wohler Gemeindeammann Walter Dubler verhandelt wurde. Ihm wird vorgeworfen, Sitzungsgeldern nicht korrekt an die Gemeindekasse weitergeben und zu hohe Pensionskassenbeiträge bezogen zu haben.

Dazu nehmen wir wie folgt Stellung: Das Regionaljournal Aargau Solothurn von Radio SRF und namentlich Redaktor Maurice Velati berichten seit Jahren regelmässig über die politischen Ausein-andersetzungen in Wohlen. Maurice Velati ist seit 2009 regelmässig Gast und Berichterstatter der Parlamentssitzungen, pflegt regen Kontakt zu verschiedenen Exponenten der Wohler Politik. Der Vorwurf, Maurice Velati habe sich mit der politischen Landschaft von Wohlen nicht besonders vertraut gemacht, ist falsch.

Die beanstandete Aussage im Live-Gespräch (ohne fixes Manuskript, deshalb nur Transkription) lautet wie folgt:

Frage Moderatorin: ‚Dieser Fall kam durch die Wohler Politik aufs Tapet – hat denn die Politik auch eine Rolle gespielt am Prozess heute?‘

Antwort Reporter: ‚Ja, das hat man ganz klar gespürt, auch da im Gerichtssaal hat es einen Haufen politische Gegner gehabt von Walter Dubler, SVP-Vertreter zum Beispiel, die sich ab und zu auch bemerkbar gemacht haben mit höhnischen Kommentaren, was der Richter dann auch unterbunden hat. Der Richter hat auch nach der Politik in Wohlen gefragt, er wollte zum Beispiel wissen, ob Walter Dubler die politisch motivierte Lohnsenkung nicht ertragen habe. Man hat es also schon gemerkt, diese Wohler Politik, die Grabenkämpfe, die es in diesem Dorf gibt, die waren auch heute im Gerichtssaal zu spüren.‘

Der Reporter ist Augenzeuge am Ort; er bezieht sich in seiner Aussage zur Ruhestörung im Gericht nicht nur auf die SVP-Vertreter, sondern auf die anwesenden politischen Gegner von Walter Dubler allgemein, zu denen aber auch SVP-Vertreter gehörten. Diese Aussage wiederum ist nachprüfbar: Unter anderem waren im Publikum (insgesamt maximal 20 Personen) mindestens zwei namentlich bekannte SVP-Vertreter anwesend, die der Reporter gesehen hat: Urs Stäger, Einwohnerrat SVP, und Bruno Bertschi, ehemaliger Einwohnerrat SVP von Wohlen. Offizielle oder bekannte Vertreter von anderen Parteien waren im Publikum vor Gericht nicht anwesend. Die Rücktrittsforderungen anderer Parteien (welche es tatsächlich gibt, aber erst zu einem viel späteren Zeitpunkt geäussert wurden als von der SVP) sind in diesem Zusammenhang deshalb nicht relevant.

Der zweite beanstandete Beitrag wird als ‚Spurensuche im politischen Krimi von Wohlen‘ angekündigt. Der Beitrag sucht nach Ursachen für das vor Gericht verhandelte mutmassliche Fehlverhalten des Gemeindeammanns Walter Dubler und für das besondere politische Klima in der Gemeinde. Der Beitrag sei mangelhaft, so der Beanstander, weil er nicht in ausgewogener Art die politischen Verhältnisse zusammenfasst. So würden die Meinungen der beiden grössten Parteien ignoriert.

Dazu halten wir Folgendes fest:

Die Redaktion hat bewusst entschieden, auf Aussagen von unmittelbar involvierten Parteien oder Personen zu verzichten. Der Beitrag hat nicht den Anspruch, die parteipolitischen Positionen aller Wohler Ortsparteien abzubilden. Befragt wurden zwei einzelne Exponenten der Lokalpolitik mit jahrelanger Erfahrung (Anna Keller ist die dienstälteste Einwohnerrätin, Samuel Keller lebt seit seiner Kindheit in Wohlen, betreibt dort einen grösseren Gewerbebetrieb und ist ebenfalls seit Jahren politisch aktiv) nach ihren persönlichen Erklärungen zur aktuellen Situation im Dorf. Die SVP wird im Beitrag tatsächlich als einzige namentlich erwähnt, sie wird aber nicht als einzige ‚explizit als mitverantwortlich betitelt‘, wie in der Beanstandung behauptet wird. Im Gegenteil: Im Beitrag heisst es wörtlich ‚Verdächtige Nummer zwei sind die politischen Parteien‘ und weiter ‚aber nicht nur die SVP und Walter Dubler haben den politischen Fall Wohlen zu verantworten, auch die anderen Parteien haben wahrscheinlich zu lange einfach zugesehen.‘

Die Auswahl der Exponenten für diesen Beitrag erfolgte auch unter Berücksichtigung der bisherigen Beiträge in den Sendungen des Regionaljournals Aargau Solothurn, in denen die Positionen der SVP mehrmals breit dargestellt wurden. Dazu eine Übersicht der wichtigsten Beiträge seit August 2015:

Die SVP kommt ausführlich zu Wort, unter anderem im Beitrag vom 25. August mit O-Ton von Einwohnerrat Jean-Pierre Gallati (Vorwürfe gegen den Gemeindeammann Walter Dubler) und im Beitrag vom 12. Januar 2016 mit O-Tönen von Einwohnerrat Urs Stäger (Aussagen zur politischen Kultur im Einwohnerrat). Auch die Wohler CVP konnte sich äussern, insbesondere im Beitrag vom 13.Oktober 2015 über die Budget-Debatte im Einwohnerrat, in dem nur CVP-Vertreter als Akteure aufgetreten sind.

Das Publikum wurde insgesamt über die Wohler Politik sachgerecht informiert. Wer die Berichterstattung im Regionaljournal Aargau Solothurn verfolgt hat, wurde mit allen wichtigen Informationen und Aussagen aller Beteiligten versorgt.

Zum Vorwurf ‚Unterdrückung von wichtigen Informationen zum momentanen materiellen Systemwechsel‘ halten wir Folgendes fest: Im Beitrag wird nie ein Anspruch darauf erhoben, ein bestimmtes ‚System‘ zu erklären. Dieses Wort kommt nur ein einziges Mal vor und wird im Zusammenhang mit dem Machtgefüge des suspendierten Gemeindeammanns verwendet (Zitat: ‚Heute spricht man in Wohlen deshalb vom System Dubler, von einem Dorfkönig‘). Ein ‚roter Faden‘ zu diesem Thema ist aus unserer Sicht nicht erkennbar. Der vom Beschwerdeführer genannte ‚materielle Systemwechsel‘ ist für die im Beitrag angesprochenen Ursachen und Probleme irrelevant. Dargestellt werden die tiefgreifenden Verwaltungs- und Regierungsreformen, welche eine faktische Teil-Entmachtung des Gemeindeammanns zur Folge haben. Diese können als direkte Folge der ‚Affäre Dubler‘ interpretiert werden und sind deshalb im Zusammenhang mit der Problem-Analyse (Machtfülle beim Gemeindeammann) in diesem Beitrag relevant.

Aus all diesen Gründen sind wir der Meinung, die Beanstandung sei abzulehnen. Das Publikum konnte sich eine eigene Meinung bilden, die Berichterstattung rund um den Gerichtsprozess gegen Walter Dubler war sachgerecht.“

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Einschätzung des Falls. Wer mit der Wohler Politik nicht vertraut ist, lernt durch die zwei Beiträge vom 10. März immerhin zweierlei: Der parteilose Gemeindeammann Walter Dubler, der mehr als vier Amtsperioden lang regiert hat, ist wegen finanzieller Verfehlungen suspendiert worden und muss sich vor Gericht verantworten. Und die größte Kritikerin des Gemeindeammans ist die SVP. Gerade darum wundert man sich, dass im Hintergrundbericht über die politischen Zustände Wohlens, der in der Form eines „Tatorts“ aufgemacht ist, just niemand von der SVP zu Wort kommt. Als Beanstander kritisieren Sie genau das: Dass niemand von den beiden größten Parteien Wohlens, der SVP und der CVP, befragt werde, und dass demzufolge die Berichterstattung nicht ausgewogen sei.

Hier muss aber ein wichtiger Punkt festgehalten werden: Die Beiträge waren keine Sendungen in der sensiblen Periode vor einer Wahl oder einer Abstimmung, die die Unabhängige Beschwerdeinstanz (UBI) mit acht Wochen bemisst. Nur dann gilt das Vielfaltsgebot für jede einzelne Sendung, die demzufolge parteipolitisch ausgewogen sein muss. In Perioden außerhalb von Wahlen und Abstimmungen gilt das Vielfaltsgebot in der Zeitachse, das heißt: Über eine längere Dauer muss die Berichterstattung vielfältig sein, was im politischen Bereich bedeutet, dass alle gewichtigen Parteien irgendeinmal zum Zuge kommen sollten. Wie Rolf Hieringer in seiner Stellungnahme für Radio SRF nachweist, war exakt dies der Fall: Seit letztem Sommer kamen in der Berichterstattung über die Gemeindepolitik Wohlens alle maßgebenden Parteien zu Wort. Das Vielfaltsgebot in der Zeitachse ist also eingehalten worden.

Und was die „höhnischen Kommentare“ von SVP-Vertretern im Gerichtssaal betrifft, so habe ich mehr Grund, dem Radioreporter zu glauben, der vor Ort war, als Ihnen, die Sie nicht dort waren und nur vermuten, der beschriebene Vorgang sei „bestimmt nicht zutreffend“. Überhaupt geben mir die verschiedenen Berichte von Maurice Velati über die Gemeindepolitik von Wohlen seit dem letzten Sommer allen Grund zur Überzeugung, dass er im Gegensatz zu Ihrer Einschätzung sich sehr gut in der Politik Wohlens auskennt und über ein differenziertes Urteil verfügt. Die krimiartige Hintergrund-Analyse ist Klasse. Und es war letztlich klug von ihm, als Kommentatoren zwei erfahrene Politiker der FDP und der Grünen beizuziehen, weil beide keine Heißsporne sind und sich abgewogen und letztlich gerecht äußern. So komme ich zum Schluss, dass es keinen Grund gibt, die Berichterstattung vom 10. März 2016 als unausgewogen und nicht vorteilhaft für die SVP zu taxieren.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

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