«10vor10»-Beitrag über den Höckerschwan beanstandet
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Mit Ihrer E-Mail vom 22. März 2016 haben Sie den Beitrag über den Höckerschwan in der Sendung „10 vor 10“ vom 1. März 2016 beanstandet. Damit haben Sie die Frist von 20 Tagen um einen Tag überzogen; ihre Beanstandung wäre daher streng formal gesehen ungültig und wäre nicht zu behandeln. Aus Kulanz trete ich aber trotzdem darauf ein, zumal Sie die Frist nur leicht überschritten haben.
A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:
„Ich wende mich an Sie betreffend dem Beitrag zu den Höckerschwänen in der Sendung 10 vor 10 vom 1.3.2016. Die Sendung porträtiert einen Bauern in der Zentralschweiz, auf dessen Land offenbar Schwäne ihren Darm entleeren. Ob dies ein gesundheitliches Problem für die Tiere des Bauern ist oder gar für die Konsumenten - wie der Bauer impliziert - dazu wird leider kein Fachmann befragt. Damit suggeriert die Sendung, dass eine solche Gefährdung besteht oder geht dieser wichtigen Frage zumindest nicht weiter nach.
Es wird zudem von einem finanziellen Schaden gesprochen, der dem Bauern durch die Verkotung erwächst. Die Sendung macht jedoch weder Angaben über die Höhe des Schadens für den betroffenen Bauern, noch dazu, ob dieser Schaden durch Dritte gedeckt wird oder gar über den Schaden, der den Bauern in der übrigen Schweiz erwächst, durch die Verkotung von Schwänen. Dass der Beitrag in Zusammenhang mit einem politischen Geschäft ausgestrahlt wurde, welches Tage später im Nationalrat behandelt wurde, implizierte, dass es sich um ein Problem von nationaler Bedeutung handle. Die Sendung stellte nicht ein einziges Mal die kritische Frage, ob dem so ist bzw. was Bundesrat, Parlament und Verwaltung dazu gebracht haben könnte, sich mit einem Problem von lokaler Bedeutung zu befassen! So zog sie beispielsweise auch keinen Vergleich zur Verkotung von Agrarland durch Hunde und den Schaden bzw. die potentielle Gefahr, der/die Schweizer Bauern daraus erwächst - immerhin gibt es in der (ganzen) Schweiz über 500'000 Hunde, die regelmässig auf dem Lande Gassi geführt werden - ein Vergleich mit den rund 600 brütenden Höckerschwan-Paaren (siehe http://www.vogelwarte.ch/de/voegel/voegel-der-schweiz/hoeckerschwan.html), plus Wintergästen, drängt sich da geradezu auf! Dass ein Grossteil der Bauer nach dem Winter Gülle und Mist auf die Felder ausbringt - offenbar ohne Schaden für Mensch und Tier - bleibe dahingestellt.
Dass Massierungen von Schwänen vor allem da vorkommen, wo die Tiere von Menschen gefüttert werden, ist bekannt. Die meisten Kantone haben solche Massierungen in der Vergangenheit denn auch via Information bzw. Sensibilisierung der Bevölkerung in den Griff bekommen (Flachsee AG, Wohlensee BE etc.). Die Sendung geht darauf kaum ein und interviewt beispielsweise niemanden, der eine solche Massnahme enger begleitet hat. Dies trägt zur Einseitigkeit des Berichtes bei. So wird beispielweise auch in keinem Kanton nachgefragt, ob dieser die vorgeschlagene Gesetzesanpassung begrüsst und was er sich davon erhofft.
Insgesamt vermisse ich ein kritisches Hinterfragen der Gesamtsituation und den journalistischen Ehrgeiz, über einen Sachverhalt reflektiert kritisch und ausgewogen zu berichten. Gerade bei einer meinungsbildenden Sendung wie ‚10 vor 10‘ darf man dies jedoch voraussetzen. Dieser fehlende Ehrgeiz, die daraus resultierende Einseitigkeit und mangelhafte Berichterstattung ist zu beanstanden.
Das Geschäft wird voraussichtlich in der Sommersession im Ständerat erneut behandelt. Es würde mich freuen, wenn dazu ein Bericht ausgestrahlt würde, der diesen Ansprüchen gerecht wird.“
B. Ihre Beanstandung wurde der zuständigen Redaktion zur Stellungnahme vorgelegt. Christian Dütschler, Redaktionsleiter der Sendung „10 vor 10“, äusserte sich wie folgt:
„Herr X beanstandet den Beitrag ‚Werden bald Schwäne abgeschossen?‘ vom 1. März 2016. Da die Motion ‚Für eine sachgerechte Regulation des Höckerschwans‘ am Folgetag im Nationalrat diskutiert wurde, haben wir in einem Beitrag darüber berichtet.
Zu Beginn des Beitrages wird gesagt, der Schwan stehe für Anmut und Eleganz, aber längst nicht alle hätten Freude an dem Tier. Bundesrat und Ständerat haben einen Vorstoss befürwortet, der den Schutz des Wildvogels lockern und ihn auf die Liste der jagdbaren Tiere setzen will, heisst es einleitend. Ein Bauer, der auf seinem Land mit dem Wildvogel zu kämpfen hat, erklärt die Problematik. Die Verkotung seiner Wiese schade seinen Tieren. Er mache sich aber auch Sorgen, dass allenfalls gar seine Milch davon betroffen sein könnte. Der Bauer meint auch, dass Eierstechen allein nicht reiche. Es müsse möglich sein, die Tiere zu schiessen, wenn man den Bestand langfristig regulieren will.
Der Alt-Ständerat Paul Niederberger hat den Vorstoss zur Lockerung des Schwanenschutzes zwar eingereicht, vom Abschuss distanziert er sich aber. So hält er dies für zu emotional und sieht andere, vernünftigere Massnahmen, um den Bestand zu regulieren. Darauf nimmt Sarah Wehrli vom Schweizer Tierschutz Stellung und mahnt, solche Lockerungen würden ‚Tür und Tor‘ öffnen, komme es zu Problemen, die Tiere künftig einfach abzuschiessen. Sie sagt weiter: ‚Wir haben den Verdacht, dass dieser Vorstoss nicht nur auf den Schwan zielt, sondern generell auf den Umgang mit geschützten Tierarten in der Schweiz.‘ Der Beitrag zeigt nun in einem kleinen Exkurs auf, dass auch der Wolf im Visier der Bundesparlamentarier ist. Alt-Ständerat Paul Niederberger, der auch den Schutz des Wolfes einschränken möchte und in dem Fall gar für einen Abschuss plädiert, ist der Ansicht, dass es nicht um Ausrottung gehe, sondern darum, ein gut funktionierendes Zusammenleben zwischen Mensch und Tier zu ermöglichen. Wie das im Fall des Schwans aussehen soll, werde sich morgen im Nationalrat entscheiden, heisst es zum Schluss.
Herr X kritisiert in seiner Beanstandung, dass kein Fachmann zu Wort komme, der darüber Auskunft hätte geben können, wie gesundheitsschädigend die Verkotung für Mensch und Tier tatsächlich sei. Weiter fehlen ihm genauere Angaben zu Höhe und Deckung des Schadens. Auch hätte sich der Beanstander eine kritische Nachfrage bezüglich der nationalen Relevanz des Themas gewünscht. Ausserdem vermisste er einen Fachmann, der in einer Informations- oder Sensibilisierungskampagne zum Füttern des Wildvogels mitwirkte. Insgesamt ist Herr X der Ansicht, dass die Gesamtsituation zu wenig kritisch hinterfragt wurde.
- Vorwurf: Es werde kein Fachmann befragt, der Auskunft darüber geben könnte, wie gesundheitsschädigend die Verkotung für Mensch und Tier tatsächlich sei.
Herr X wirft uns vor, keinen Fachmann zu befragen, der Auskunft über die tatsächlichen gesundheitsschädlichen Folgen der Verkotung mache. So werde suggeriert, dass eine solche Gefahr tatsächlich bestünde.
Da der Nationalrat sich aktuell mit der Schwanen-Motion beschäftigt, berichten wir in einem Beitrag darüber. Der Bericht will aufzeigen, dass immer mehr geschützte Wildtiere ins Visier der Bundespolitiker geraten. So befasst sich der Beitrag nicht nur mit dem Schwan, sondern auch mit einer möglichen Lockerung des Schutzes des Wolfs. Ziel des Beitrages war es nicht, allen möglichen Folgen einer Verkotung durch den Schwan nachzugehen, sondern aufzuzeigen, dass immer mehr geschützte Tiere unter Beschuss geraten und es Bestrebungen gibt, deren Schutz zu lockern. In einem Beitrag, der 3:42 Minuten dauert, ist es nicht möglich, auf alle Aspekte tiefgründig einzugehen. Dieser Bericht konzentriert sich auf das aktuelle politische Geschäft und zeigt am Beispiel des Schwans auf, dass die Meinungen über den Schutz der Wildtiere diametral auseinander gehen.
- Vorwurf: Ewerde von einem Schaden gesprochen, den der Bauer habe; nie jedoch, wie hoch dieser sei und ob den Dritte decken würden.
Der Beanstander kritisiert, dass zwar gesagt werde, dass der Bauer einen Schaden hätte, dieser aber nie genauer spezifiziert würde. Sprich über Höhe, Ausmass, Deckung etc. werde nichts weiter gesagt.
Einleitend heisst es, dass Bundesrat und Ständerat einen Vorstoss befürworten, der den Schutz des Wildvogels lockern und ihn auf die Liste der jagdbaren Tierarten setzen wolle. Grund dafür: ‚Die Schwäne hätten sich vielerorts übermässig vermehrt und richteten grosse Schäden an.‘ Dann kommt ein Bauer zu Wort, der selber Schäden zu beklagen hat. Die Idee war, das Thema nicht abstrakt abzuhandeln, sondern auch einen Betroffenen zu Wort kommen zu lassen, der von negativen Folgen berichten kann. Da es in diesem Beitrag in erster Linie um das politische Geschäft im Rat geht, reicht es, wenn einfach von Schäden die Rede ist.
- Vorwurf: Es werde nie kritisch hinterfragt, ob ein solch lokales Problem denn überhaupt nationale Bedeutung habe und wieso es in den Räten besprochen werde.
Der Beanstander kritisiert, dass wir nicht kritisch gefragt haben, wieso denn ein lokales Problem nationale Bedeutung erlange und ob denn dem überhaupt so sei.
Der Beitrag will, wie schon ausgeführt, aufzeigen, dass nach dem Wolf auch der Schwan im Parlament zu reden gibt. So möchte eine Motion den Schutz des Schwanes lockern, um so den Bestand des Höckerschwanes zu regulieren. Ein Vorstoss wurde von Bundes- und Ständerat bereits befürwortet, und nun (zum Zeitpunkt der Ausstrahlung) beschäftigt sich der Nationalrat mit der Motion. In unseren Augen ist somit eine nationale Relevanz gegeben. Es ist unserer Meinung nach nicht zwingend, dass ein Thema alle Regionen in der Schweiz gleichermassen betrifft, um ein Thema in der Sendung ‚10vor10‘ zu sein. Gerade die Ausweitung auf den Wolf zeigt, dass Probleme mit Wildtieren nicht nur eine bestimmte Tierart betreffen.
- Vorwurf: Besonders viele Schwäne gibt’s da, wo sie gefüttert werden. Da man dies weiss, wird die Bevölkerung vermehrt sensibilisiert und informiert. Es wurde jedoch niemand befragt, der in dieser Sache hätte Auskunft geben können.
Herr X kritisiert, dass wir niemanden zum Interview gebeten haben, der in einer Sensibilisierungs- und Informationskampagne zum Unterlassen des Füttern der Wildtiere mitwirkte oder eine solche begleitete.
Im vorliegenden Beitrag ist das nicht das Thema. Es ist naheliegend, dass das Füttern der Tiere nicht förderlich ist und sich ihr Bestand an einem bestimmten Ort nicht verringern wird, wenn sie Futter bekommen. Der Bauer, welcher im Beitrag zu Wort kommt, klagt über Schwäne auf seinen Weidewiesen. Auf denen werden die Schwäne ohnehin nicht gefüttert. Viele Bauern in dieser Regionen haben dasselbe Problem. Es geht also nicht um Seepromenaden, wo dem Füttern zweifelsohne eine bedeutende Rolle zukommt. Weiter hat der Beitrag nicht den Anspruch, alle möglichen Auswirkungen und Massnahmen zu diskutieren, die einen Schwanenbestand beeinflussen. Im Mittelpunkt steht das Geschäft im Rat - die Motion ‚für eine sachgerechte Regulierung des Höckerschwanes‘ und ganz allgemein die zunehmenden politischen Vorstösse zu geschützten Wildtieren. Anhand des Beispiels des Bauern soll das Problem veranschaulicht werden. Der Motionär und eine Vertreterin vom Schweizer Tierschutz nehmen ebenfalls Stellung dazu und vermitteln dem Zuschauer so ein ausgewogenes Bild.
- Vorwurf: Insgesamt werde die Gesamtsituation zu wenig kritisch hinterfragt, und es fehle der journalistische Ehrgeiz, über einen Sachverhalt reflektiert und ausgewogen zu berichten.
Der Beanstander wirft uns vor, die Gesamtsituation nicht kritisch zu hinterfragen, den Sachverhalt nicht ausreichend zu reflektieren und so nicht ausgewogen zu berichten.
Diesen Vorwurf möchten wir klar von uns weisen. Mit diesem Beitrag wollten wir anlässlich des Geschäftes im Rat den Zuschauerinnen und Zuschauern aufzeigen, dass nach dem Wolf auch der Schwan für Gesprächsstoff im Bundeshaus sorgt. Der Bericht zeigt das Beispiel eines Bauern, der mit der Verkotung seines Weidelandes durch zu viele Schwäne zu kämpfen hat. Der Bauer würde die Erlaubnis zum Abschuss begrüssen. Auch zu Wort kommt der Motionär Paul Niederberger, der sich für eine sachgerechte Regulierung des Höckerschwans einsetzt, den Abschuss jedoch ablehnt. Er glaubt an vernünftigere Massnahmen wie das Eierstechen. Ihm gegenüber steht die Vertreterin des Schweizer Tierschutz, Sarah Wehrli, die eine Lockerung des Schutzes der Wildtiere scharf kritisiert. Sie befürchtet, dass immer mehr Wildtiere dann zum Abschuss freigegeben würden. Es war uns wichtig, dass wir im Beitrag allen Seiten eine Stimme geben, und Betroffene, Befürworter und Gegner mit ihrem Hauptanliegen zu Wort kommen.
Zusammenfassend sind wir klar der Meinung, dass unsere Berichterstattung über das politische Geschäft zur Regelung des Bestandes der Höckerschwäne ausgewogen und korrekt ist. Die verschiedenen Positionen und der Exkurs zum Wolf, geben dem Zuschauer einen Überblick und erlauben es ihm, sich eine eigene Meinung zu bilden. Aus diesen Gründen bitten wir Sie, die Beanstandung zurückzuweisen.“
C. Nach der Darlegung Ihrer Begründung und den Argumenten des Redaktionsleiters von „10 vor 10“ kann ich nun meine eigene Beurteilung der Sendung anfügen. Zunächst möchte ich Ihnen ein Kompliment machen: Sie fordern vom Journalismus genau das, was seine Aufgabe ist: Die Sachverhalte kritisch hinterfragen, sie vergleichen mit gleichartigen Vorgängen anderswo, Lösungen aufzeigen. Sie, Herr X, wollen sich nicht mit oberflächlichen Berichten abspeisen lassen. Und da haben Sie völlig Recht! Nur: Es ist nicht in jeder Sendung alles möglich. Journalismus muss immer auswählen. Ein Beitrag in der Sendung „10 vor 10“ kann nicht das Gleiche leisten wie ein zweistündiger Dokumentarfilm im Kino. Informationssendungen im Fernsehen haben zum Zweck, mit einer Anzahl von Beiträgen mehrere aktuelle Themen auf den Punkt zu bringen. Und für diese relativ kurzen Beiträge müssen sich die jeweiligen Journalistinnen und Journalisten stets entscheiden, was sie thematisieren und was sie weglassen wollen.
Sie haben sich grundsätzlich gefragt, ob der Höckerschwan überhaupt ein Thema für einen Beitrag in einer Informationssendung sei, die die ganze Deutschschweiz erreicht. Da muss ich klar antworten: Natürlich, aus drei Gründen. Das Thema ist erstens relevant, weil sich das eidgenössische Parlament und die Landesregierung damit befassen. Es ist zweitens aktuell, weil die Motion, die verlangt, den Schutz des Höckerschwans zu lockern, am Tag nach der Sendung auf der Tagesordnung des Nationalrates stand. Und das Thema hat drittens eine hohe Emotionalität, weil das Los von Tieren viele Menschen interessiert und bewegt. So war es also sicher nicht falsch, die Frage, wie künftig mit dem Höckerschwan umgegangen werden soll, in der Sendung „10 vor 10“ aufzugreifen, und Nationalrat Hans Grunder konnte am Tag danach als Kommissionssprecher in der großen Kammer des Parlamentes bemerken, alle seien ja durch die Fernsehsendung vom Vorabend im Bild, worum es gehe.[1]
Und nun stellt sich die Frage, ob wesentliche Elemente bei der journalistischen Bearbeitung des Themas gefehlt haben. Wurde das Publikum falsch informiert? Wurde es in die Irre geführt? Der Beitrag zeigt auf, dass die Höckerschwäne, deren Zahl wächst, auf den Feldern Schaden anrichten, und dass die Politik Massnahmen ergreifen will, um den Bestand der Schwäne zu regulieren, ähnlich wie beim Wolf. Er zeigt weiter die Gegenposition auf, vertreten durch Sarah Wehrli vom Schweizer Tierschutz, wonach es falsch sei, geschützte Tiere zum Abschuss freizugeben. Die grundsätzliche Auseinandersetzung war damit skizziert. Musste da auch noch geklärt werden, ob der Schwan-Kot auf den Feldern die Gesundheit der Kühe und (via Milch) der Menschen tatsächlich schädigt? Musste erwähnt werden, wer den Schaden des im Beitrag auftretenden Buochser Bauern deckt? Musste ein Vergleich gezogen werden mit der Verkotung der Landschaft durch die Hunde? Mussten die Kantone befragt werden, was sie konkret tun? Und musste dargelegt werden, wie andernorts Sensibilisierungskampagnen gewirkt haben, indem beispielsweise die Menschen davon abgehalten werden, Schwäne zu füttern? All das wäre durchaus interessant gewesen, aber nicht unabdingbar, denn es gehörte nicht zwingend zum Thema. Es handelt sich um Zusatzfragen, Ergänzungsfragen, Unterfragen, nicht um Hauptbestandteile der gewählten Fragestellung. Insofern wurde dem Publikum meines Erachtens nichts Wesentliches vorenthalten. Es konnte sich über das, was am Folgetag im Parlament zur Debatte stand, eine Meinung bilden. Ich kann daher Ihre grundsätzlichen Wünsche, welche Anforderungen hochwertiger Journalismus erfüllen sollte, nur unterstützen, aber ihre Kritik an der konkreten Sendung nicht teilen. Der Nationalrat hat übrigens die Motion Niederberger in abgeschwächter Form angenommen. Sie muss daher nochmals vor den Ständerat. Das Thema bleibt uns noch eine Zeitlang erhalten.
D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
[1] https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/amtliches-bulletin/amtliches-bulletin-die-verhandlungen?SubjectId=36647
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