«Schawinski» mit Jolanda Spiess-Hegglin beanstandet

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Sie haben mit einer E-Mail vom 27. März 2016 und mit einem Nachtrag vom 28. März 2016 die Sendung „Schawinski“ vom 7. März 2016 beanstandet, in der die Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin zu Gast war. Die Frist von 20 Tagen haben Sie damit gerade noch eingehalten. Ihre Beanstandung erfüllt folglich die formellen Voraussetzungen, und ich kann darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

„Für die genannte Informationssendung werden von den Verantwortlichen der Redaktion ‚Schawinski‘ Fakten aufgearbeitet, um diese dem Gast und dem Publikum zu präsentieren.

In der genannten Sendung wurden diese Fakten nicht seriös aufgearbeitet: Bereits bei der Vorstellung des Gastes durch Herrn Dr. Roger Schawinski zeigte sich, dass er sich nicht einmal über den korrekten Namen seines Gastes informiert hat. (Frau Jolanda Spiess heisst mit dem zweiten Familiennamen nicht Heggli, sondern Hegglin)

Bemerkenswert: Diese Ungenauigkeit passt auffällig schlecht zur Aussage von Herrn Dr. Roger Schawinski: ‚Ich gehe mit einem 30-Seiten-Dossier in eine 27-minütige Sendung‘ (Quelle: http://www.maz.ch/news/detail/819-13-thesen-von-maz-dozent-schawinski/). Entsprechend schnell wird m. E. deutlich, dass es Herr Dr. Roger Schawinski nicht um seriöse Information im Sinn seiner einleitenden Worte [00:50] -

‚Und es hat natürlich verschiedene Folgerungen in dem Ganzen für die Medien, für die Direktbetroffenen - gesellschaftliche und politische Auswirkungen. Über das möchten wir reden.‘

- geht, sondern dass Herr Roger Schawinski Frau Jolanda Spiess-Hegglin vor dem Publikum lächerlich machen will.

Erstes Beispiel aus SRF-Sendung «Arena» vom 3. Mai 2014 (Moderatorin: Sonja Hasler; http://www.srf.ch/news/schweiz/abstimmungen/abstimmungen/paedophilen-initiative/arena-was-bringt-die-paedophilen-initiative-wirklich):

22:49: Sonja Hasler: ‚Mich nimmt Ihre Meinung Wunder, Frau Spiess - gerade was die Jugendlichen und eben diese Fälle ...‘ (Aussage teilweise für mich unverständlich, da, Sonja Hasler den Kopf bewegt und teilweise nicht ins Mikrophon spricht.)

22:54: Jolanda Spiess-Hegglin.: ‚Ich schaue das ein wenig von aussen an. Ich bin nicht im Nationalrat - ich bin auch nicht von einer Fachstelle - ich bin Mutter von drei Kindern und mich erschüttert eigentlich die populistische Art wo man jetzt hier versucht - em - den Leuten ...‘

23:07: Sonja Hasler: ‚Was ist populistisch im Konkreten?‘

23:09: Jolanda Spiess-Hegglin: ‚Ja, dass - em - das kanns ... s'kanns einfach nicht sein - das ist wirklich unverhältnismässig - es kann's nicht sein, dass man versucht, den Müttern, den Vätern vorzugaukeln, dass mit dieser Initiative die Kinder besser geschützt sind‘

Unglaublich: Noch bevor die Zuschauer/innen ihre vollständige Antwort auf Frau Sonja Haslers Frage vernehmen können, stellt Sonja Hasler ihr eine neue Frage. Diese unfaire Unterbrechung von Sonja Hasler übertrifft Herr Dr. Roger Schawinski in seiner Sendung, weil er den Hauptteil ihrer Aussage (‚... man versucht den Müttern und Vätern vorzugaukeln, dass mit dieser Initiative die Kinder besser geschützt sind‘) beim ‚Arena‘-Film weggelassen hat. Durch diese Manipulation rückt Herr Dr. Roger Schawinski Frau Jolanda Spiess-Hegglin gezielt in die Nähe von Personen, die unfähig sind, einen geraden Satz zu denken bzw. zu sprechen.“

Auf Grund dieser Begründung und mit dem am 28. März 2016 eingereichten Nachtrag stellten Sie folgendes Rechtsbegehren:

„Es sei festzustellen, dass bei der SRF-Fernsehsendung ‚Schawinski‘ vom 7. März 2016 (Gast: Frau Jolanda Spiess-Hegglin) von den Verantwortlichen der Redaktion

‚Schawinski‘ die journalistischen Sorgfaltspflichten nicht eingehalten bzw. das Sachgerechtigkeitsgebot von Art. 4 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 24. März 2006 über Radio und Fernsehen (RTVG; SR 784.40) verletzt wurde.“

B. Die Redaktion wurde gebeten, zu Ihrer Beanstandung Stellung zu nehmen. Frau Erika Burri, Redaktorin und Produzentin der Sendung „Schawinski“, äußerte sich wie folgt:

„In seinem Schreiben vom 27. März fordert X vom Ombudsmann, es sei festzustellen, dass wir, die Redaktion von ‚Schawinski‘ ‚die journalistische Sorgfaltspflicht nicht eingehalten bzw. das Sachgerechtigkeitsgebot (...) verletzt‘ hätten. Die Fakten, so Herr X, seien nicht seriös aufgearbeitet worden. So habe Roger Schawinski den Gast (Jolanda Spiess-Hegglin) mit Jolanda Spiess-Heggli (ohne N) vorgestellt. Dies zeige, dass es nicht um seriöse Informationen gehe, sondern darum, Frau Spiess ‚vor dem Publikum lächerlich zu machen‘.

Auch der Einspieler aus der ‚Arena‘ vom 3. Mai 2014 zeige, dass Roger Schawinski Frau Spiess ‚gezielt in die Nähe von Personen‘ rückt, ‚die unfähig sind, einen geraden Satz zu sprechen‘. In der ‚Arena‘ sei Frau Spiess schon von der Moderatorin unterbrochen worden. Da der letzte Satz von Jolanda Spiess‘ Aussage in der ‚Arena» weggelassen worden sei, handle es sich beim Einspieler zudem um eine ‚Manipulation‘.

Gerne nehme ich Stellung zu den Vorwürfen.

1. Unvollständiger Name

Roger Schawinski sagt den Namen tatsächlich entweder undeutlich, oder er hat das N bei Spiess-Hegglin weggelassen. In Live-Situationen kann das passieren und es war auf keinen Fall gewollt. Es steckt weder Kalkül dahinter, noch ging es darum, Frau Spiess-Hegglin vor dem Publikum lächerlich zu machen. Für die Undeutlichkeit oder den Fehler möchten wir uns entschuldigen.

2. Der Einspieler aus der «Arena»

Auch hier war es auf keinen Fall unsere Intuition, Frau Spiess auf irgendeine Weise blosszustellen. In der «Arena» vom 3. Mai 2014 ist Jolanda Spiess zum ersten Mal im Fernsehen vor einem grossen Publikum aufgetreten. Bisher kannte man die Politikerin, die ein knappes halbes Jahr später in den Zuger Kantonsrat gewählt werden sollte, noch nicht. Wir suchen für unsere Sendung oft Archivmaterial, das aufzeigt, wann eine Person zum ersten Mal in Erscheinung tritt. Es ging nicht im Detail um die Aussage, sondern um die Tatsache, dass da eine junge Frau auftritt, der zu diesem Zeitpunkt die Welt der Politik noch offen steht. Wir haben nicht über die Pädophilen-Initiative geredet, die in der Sendung «Arena» besprochen wurde, sondern darüber, wann Jolanda Spiess das erste Mal einen nationalen Auftritt hatte. Deshalb halten wir es auch für legitim, dass wir die Sequenz ein wenig geschnitten haben.

Wir danken für die Kenntnisnahme und bitten Sie, die Beanstandung abzulehnen.“

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Beurteilung der Sendung. Mit der Einladung an die Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin wagte sich Roger Schawinski auf ein heikles Feld, da es ja um eine Thematik ging, die das sonst sehr Private, ja Intime berührte. Die Kantonsrätin war landesweit bekannt geworden durch den Vorfall an der Landammann-Feier vom 20. Dezember 2014, als sie und Kantonsrat Markus Hürlimann miteinander flirteten und es am Ende zu sexuellen Handlungen kam, an die sich beide nur schwach oder gar nicht erinnern. Jolanda Spiess-Hegglin vermutete, das K.O.-Tropfen im Spiel waren. Pikant war, dass zu diesem Zeitpunkt Markus Hürlimann Parteipräsident der SVP war, während Jolanda Spiess-Hegglin als Co-Präsidentin der Grünen amtete. Die Affäre schlug in den Medien hohe Wellen, vor allem, weil sie eine Strafuntersuchung zur Folge hatte und weil sich beide Politiker öffentlich dazu äußerten. Beide gaben in der Folge ihre Parteiämter ab, und Jolanda Spiess-Hegglin wechselte von den Grünen zur Piratenpartei. Es war klar, dass die Sendung sowohl für den Gast wie für den Moderator nicht einfach sein würde, aber sie hatten sich beide darauf eingelassen.

In Ihrer Beanstandung werfen Sie den Verantwortlichen der Sendung „Schawinski“ vor, sie hätten die journalistische Sorgfaltspflicht nicht eingehalten, und das Gespräch sei nicht sachgerecht gewesen. Die Sendung habe zum Ziel gehabt, Jolanda Spiess-Hegglin vor dem Publikum lächerlich zu machen und sie überdies in die Nähe von Personen zu rücken, die nicht imstande sind, einen geraden Satz zu sagen. Ich verstehe Ihren Unmut durchaus. Denn als ich die Sendung sah, fand ich auch, dass Roger Schawinski mit seinem Gast nicht fair genug umging. Dieser Eindruck hatte auch damit zu tun, dass er die Einladung der Zuger Politikerin mit dem Internationalen Tag der Frau begründete, der am Folgetag stattfand. So erwartete man, dass die Frauenemanzipation im Gespräch ein starkes Gewicht erhalten würde. Das war aber nicht der Fall. Um zu einem gerechten Urteil zu gelangen, schaute ich mir indes die Sendung ein zweites Mal an. Bei dieser zweiten Visionierung achtete ich stark darauf, wie Roger Schawinski das Gespräch führte, wie er es aufbaute. Und da zeigt sich, dass er eigentlich sehr behutsam vorging. Er war nicht auf Angriff aus. Er hatte keineswegs die Absicht, seinen Gast lächerlich zu machen. Er fragte am Anfang sogar, ob es Themen gebe, über die man nicht sprechen könne. Jolanda Spiess-Hegglin verneinte, sagte aber, dass sie sich vorbehalte, je nachdem zurückhaltend zu antworten. Im Gespräch, in dem Jolanda Spiess-Hegglin direkt, natürlich und sympathisch wirkte, ging der Moderator die ganze Geschichte nochmals durch und fragte kritisch nach ihrem Medienverhalten und ihrem persönlichen Fehlverhalten. Und da legte er meines Erachtens zu viel Gewicht auf die Art und Weise, wie ihre Zusage für die Sendung „Schawinski“ zustande kam. Anhand eines Details, das eine unbedeutende Fussnote der gesamten Geschichte ist, wollte er sie der Lüge überführen und damit ihre Glaubwürdigkeit insgesamt in Frage stellen. Das war sicher ungeschickt, denn erstens kann das Vorgeplänkel zur Sendung nicht ein Hauptthema des Gesprächs sein und zweitens reicht eine Falschaussage im Kleinen nicht als Beweis für die generelle Unglaubwürdigkeit einer Person. Das war aber einfach schlechter Stil, keine Diskriminierung; Roger Schawinski hat dadurch den Rahmen der Programmfreiheit noch nicht gesprengt.

Sie selber greifen ja eigentlich nur zwei Details heraus, die Sie beanstanden: Erstens, dass Roger Schawinski den Namen „Hegglin“ nicht richtig ausgesprochen habe. Zweitens, dass der Ausschnitt aus der Sendung „Arena“ mit einem Votum von Jolanda Spiess-Hegglin um einen wesentlichen Satz gekürzt worden sei.

Zuerst zum Namen: Die Redaktion hat sich für die Ungenauigkeit entschuldigt, und das sollten Sie positiv zur Kenntnis nehmen. Kommt dazu, dass Schweizer Namen auf –in je nach Region im Dialekt verschieden ausgesprochen werden. Während beispielsweise in den Kantonen Zug und Schwyz Namen wie Aklin, Hegglin, Kälin, Inderbitzin, Bruhin, Düggelin, Inglin, Reichlin oder Tschümperlin in der Regel genauso ausgesprochen werden, wie sie geschrieben werden, werden im Kanton Baselland Namen wie Gysin, Lüdin, Aenishänslin, Bitterlin, Boerlin, Bürgin, Handschin, Madörin, Martin, Mundschin, Schäublin oder Völlmin im Dialekt ausgesprochen wie Gysi, Lüdi, Aensihänsli, Bitterli, Börli, Bürgi, Handschi, Madöri, Mundschi, Schäubli und Völlmi. Ich habe auch in der Innerschweiz schon die Aussprache „Inderbitzi“ gehört. Träger von Namen mit –in sind es daher meist gewohnt, dass sie mal mit der Endung –in, mal bloss mit –i angesprochen werden.

Dann zum Zitat aus der Sendung „Arena“ vom 2. Mai 2014: Die kurze Einspielung sollte nur zeigen, in welchem Kontext Jolanda Spiess-Hegglin erstmals in der ganzen Deutschschweiz sichtbar war, nämlich in der „Arena“-Sendung zur Pädophilen-Initiative, als sie als Gegnerin in der zweiten Reihe stand. Damals war sie noch nicht Kantonsrätin, aber Co-Präsidentin der Grünen des Kantons Zug. Ihre Wahl in den Kantonsrat erfolgte fünf Monate danach, bei den Gesamterneuerungswahlen vom 5. Oktober 2014. Es ist absolut plausibel, dass die Redaktion nicht zeigen wollte, welche Argumente sie gegen die Pädophilen-Initiative vorbrachte, sondern nur, wie sie bei ihrem ersten Fernsehauftritt wirkte. Ich habe mir die entsprechende Sequenz der „Arena“ ebenfalls angeschaut. Die Intervention von Jolanda Spiess-Hegglin war mit dem Satz, der in der Einspielung fehlte und den Sie als wesentlich bezeichnen, ja nicht zu Ende. Es gab nämlich noch ein kurzes Ping-Pong zwischen ihr und zwei Parlamentariern, zuerst mit Nationalrätin Natalie Ricki (SVP, Zürich), dann mit Nationalrat Martin Landolt (BDP, Glarus). Die gesamte Sequenz einzuspielen, hätte nicht dem Konzept der Sendung „Schawinski“ entsprochen, in der ganz kurze Einspielungen Stichworte liefern und den jeweiligen Gast zu einer Reaktion zwingen. Sie wäre einfach zu lang gewesen. Der Schnitt, den die Redaktion vorgenommen hat, ist absolut nachvollziehbar und aus meiner Sicht keine Manipulation des Publikums.

Zusammenfassend kann ich festhalten, dass Ihre beiden Detail-Kritiken Minipunkte sind, die nie ausreichen würden, um zu behaupten, das Interview sei nicht sachgerecht gewesen. Ich kann daher Ihrer Kritik nicht beipflichten. In der Sendung insgesamt fiel höchstens das zu große Gewicht auf, das das Scharmützel zwischen Roger Schawinski und Jolanda Spiess-Hegglin rund um die Zusage zur Teilnahme an der Sendung erhielt. Aber auch das bewegte sich im Rahmen der Programmautonomie.

Zum Schluss möchte ich mit Nachdruck darauf hinweisen, dass man an den Ombudsmann kein Rechtsbegehren stellen kann. Er entscheidet nichts. Seine Aufgabe ist es, die durch eine Sendung verärgerten oder verletzten Personen anzuhören, eine Einschätzung abzugeben, wenn nötig zwischen Beanstandern und Redaktion zu vermitteln und allenfalls den Sendeverantwortlichen Empfehlungen abzugeben. Er ist kein Richter. Erst die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) fällt, wenn ihr eine Beschwerde vorliegt, einen rechtsgültigen Entscheid. Ich kann daher auf Ihr Rechtsbegehren im formellen Sinn nicht eintreten.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

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