Stärkere finanzielle Unterstützung der lokalen Radio- und TV-Stationen

Ab 1. Juli 2016 erhalten die lokalen Radio- und Fernsehstationen mehr finanzielle Mittel. Auf dieses Datum hin setzt der Bundesrat das revidierte Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) in Kraft. Mit der Revision wird zudem die Umstellung auf die digitale Verbreitung der privaten Radioprogramme unterstützt und die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeitenden gefördert.

Das revidierte Radio- und Fernsehgesetz (RTVG), das in der Volksabstimmung vom 14. Juni 2015 angenommen wurde, und die dazugehörige Verordnung (RTVV) treten mit dem Entscheid des Bundesrats am 1. Juli 2016 in Kraft. Davon profitieren die privaten Radio- und Fernsehstationen mit einem lokal-regionalen Leistungsauftrag: Sie erhalten zukünftig 13,5 Millionen Franken mehr aus den Radio- und Fernsehempfangsgebühren. Zudem werden Mittel für die Rundfunkarchivierung, die Unterstützung neuer Verbreitungstechnologien und die Vorbereitung des neuen Abgabesystems zur Verfügung stehen. Die Höhe der Radio- und Fernsehempfangsgebühren bleibt bis zur Einführung des neuen Abgabesystems – spätestens 2019 – unverändert.

Bessere Rahmenbedingungen für private Stationen

Der Gebührenanteil für die 21 lokalen Radio- und die 13 regionalen TV-Stationen steigt von 4 auf 5 Prozent des Gesamtertrags, d. h. von 54 auf 67,5 Millionen Franken. Zusätzlich wird die Untertitelung der Hauptinformationssendungen der Regionalfernsehstationen eingeführt und aus der Empfangsgebühr finanziert. Weiter werden die Radioveranstalter motiviert, die Umstellung von der analogen (UKW) zur digitalen Verbreitung (Digital Audio Broadcasting, DAB+) ihrer Programme zu beschleunigen. Die DAB+-Verbreitungskosten werden bis zu 80 Prozent subventioniert. Für die Stationen mit Gebührenanteil stehen für die Digitalisierung und die Aus- und Weiterbildung 45 Millionen Franken zur Verfügung. Diese Mittel stammen aus früheren Gebühreneinnahmen für die lokal-regionalen Stationen, die bisher nicht verwendet werden konnten.

Von der Empfangsgebühr zur geräteunabhängigen Abgabe

Mit der Inkraftsetzung des revidierten RTVG werden zudem die nötigen Grundlagen für den Systemwechsel von der heutigen Radio- und Fernsehempfangsgebühr zur geräteunabhängigen Abgabe geschaffen. Der Wechsel erfolgt spätestens Anfang 2019. Zu den Vorbereitungen gehört die Ausschreibung des heute von der Billag wahrgenommenen Mandats für die Erhebung der Haushaltabgabe, die Bestimmung der Erhebungsstelle, sowie Aufbau und Tests bei der Erhebungsstelle und bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV), welche künftig die Unternehmensabgabe erheben wird.

Das neue Abgabesystem entlastet die meisten Haushalte, sinkt doch auf diesen Zeitpunkt die Abgabe von 451 Franken auf maximal 400 Franken. Die Höhe der Abgabe legt der Bundesrat erst kurz vor dem Systemwechsel fest, damit die Berechnung auf möglichst aktuellen Daten zu Haushalten und Unternehmen basiert. Auch für die meisten Unternehmen gibt es künftig Erleichterungen: Firmen mit einem Jahresumsatz von voraussichtlich weniger als einer halben Million Franken werden keine Abgabe entrichten müssen – davon profitieren drei Viertel aller Schweizer Unternehmen. Unter einer Million Umsatz kann eine Firma um Befreiung von der Abgabe ersuchen, falls sie Verlust macht oder die Abgabe mehr als 10 Prozent ihres Gewinns betragen würde.

Text: www.bakom.admin.ch

Bild: schweiz-foto.ch

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