Schweizer Beitrag für den «Eurovision Song Contest» 2017 gesucht
Für den «Eurovision Song Contest» 2017 sucht Schweizer Radio und Fernsehen zusammen mit RTS, RSI und RTR die Teilnehmerin oder den Teilnehmer, die oder der im Mai 2017 in die Ukraine reisen wird. Interessierte Musikerinnen und Musiker sind eingeladen, ab dem 26. September 2016 ihre Songs einzureichen. Der Selektionsprozess wurde einigen Änderungen unterzogen.
Vom 26. September bis zum 24. Oktober 2016, um 08.00 Uhr, können alle Interpreten, die am «Eurovision Song Contest» 2017 in der Ukraine die Schweiz vertreten wollen, ihre eigens für diesen Event komponierten Songs einreichen. Der Selektionsprozess für die Schweiz wurde in einigen Punkten angepasst.
Einreichung der Songs und Jury-Voting
Nach Anmeldeschluss am 24. Oktober 2016, bewertet eine rund 20-köpfige Jury die eingereichten Songs. Die Songs sind nicht öffentlich zugänglich. Insgesamt werden voraussichtlich 20 Kandidaten für alle Sprachregionen (SRF, RSI, RTS, RTR) ermittelt, welche eine Runde weiter sind und am Live-Check teilnehmen können. Die Jury setzt sich aus Musik-Experten zusammen: Produzenten, Personen aus der Musikindustrie, Musiker, Journalisten. Die Namen werden im Vorfeld bekanntgegeben.
Der Live-Check am Sonntag, 4. Dezember 2016
In der zweiten Phase werden die voraussichtlich 20 von der Jury am besten gewerteten Songs am Live-Check präsentiert. Dabei müssen die Interpreten ihre Live-Kompetenz, die gesangliche Qualität sowie die Bühnenpräsenz, den Jury-Mitgliedern unter Beweis stellen. Die voraussichtlich acht am besten bewerteten Darbietungen qualifizieren sich für die Teilnahme an der nationalen Livesendung vom 5. Februar 2017 in Zürich.
Live-Show am Sonntag, 5. Februar 2017 auf SRF zwei
Die qualifizierten Interpreten präsentieren in der nationalen Live-Show am Sonntag, 5. Februar 2017, ihren Song. Diese Sendung wird aus dem Fernsehstudio Zürich ausgestrahlt. Am Schluss entscheidet einzig das Fernsehpublikum via Televoting, wer die Schweiz 2017 am «Eurovision Song Contest» in der Ukraine vertreten soll.
Reto Peritz, Bereichsleiter Show bei SRF: «Unser erklärtes Ziel ist es, mit dem besten Song und der besten Stimme ins Rennen um den ‘ESC‘ 2017 zu steigen. Die Jury wird aufgrund ihrer ausgewiesenen Fachkompetenz eine Vorauswahl der Songs treffen. Sie prüft die Interpreten auf ihre gesanglichen Qualitäten und gibt die am höchst gewerteten Songs dem Publikum zur Wahl. Wir freuen uns auf die Einreichung vieler toller Beiträge!»
Die wichtigsten Änderungen des Selektionsprozesses im Überblick:
- Neu wird eine rund 20-köpfige Jury die eingereichten Songs bewerten. Die Plattform ist nicht mehr öffentlich einsehbar. Die Anmeldung über ein Online-Formular auf der ESC-Website von SRF ist für alle Landesteile die einzige Möglichkeit, Songs einzureichen.
- Die Quotenregelung pro Sprachregion ist aufgehoben. Neu spielt es also keine Rolle mehr, aus welchem Landesteil ein Song eingereicht wird.
- Die Jury setzt sich aus Musik-Experten zusammen: Produzenten, Personen aus der Musikindustrie, Musiker, Journalisten. Die Namen werden im Vorfeld bekanntgegeben.
- Die Bewerbungen müssen zwingend einen Schweizer Bezug haben. Interpret, Komponist oder Texter (mindestens eine Person) müssen einen Schweizer Pass besitzen oder in der Schweiz wohnhaft sein.
- Die voraussichtlich 20 höchstbewerteten Songs werden von den Interpreten der Jury beim Live-Check am 4. Dezember 2016 präsentiert. Die Jury trifft eine Auswahl von voraussichtlich acht Acts.
- Die voraussichtlich acht Acts zeigen ihr Können am 5. Februar 2017 in der Live-Show. Via Televoting entscheiden einzig die Zuschauerinnen und Zuschauer, wer die Schweiz 2017 am ESC vertreten soll.
- Die Entscheidungsshow ist neu an einem Sonntag, auf SRF zwei zu sehen.
Das Projekt «Eurovision Song Contest» 2017 realisieren SRF, RTS, RSI und RTR gemeinsam.
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