Bundesrat will Service public im Internet

Der Bundesrat hat seinen Bericht zum audiovisuellen Service public in der Schweiz veröffentlicht. Damit beginnt eine weitere, wichtige Etappe in der Service-public-Diskussion, nachdem die Eidgenössische Medienkommission (EMEK) im Dezember 2015 einen ersten, unabhängigen Bericht vorgelegt hat. Die wichtigsten Punkte in Kürze.

Die SRG soll weiterhin einen umfassenden Service public anbieten. Der Bundesrat will das heutige Modell nicht auf den Kopf stellen, aber an die digitale Zeit anpassen: Service public soll es auch im Internet geben.

Gebührenfinanzierter Service public soll auch Junge erreichen

Das Angebot müsse dort sein, wo das Publikum sei – also auch im Internet, sagte Medienministerin Doris Leuthard am 17. Juni 2016 vor den Medien in Bern. Vor allem junge Menschen wendeten sich zunehmend von den klassischen Medien ab. Das Ziel müsse es sein, sie zu erreichen. Der Service public sei in einer direkten Demokratie besonders wichtig. Mittelfristig will der Bundesrat deshalb das heutige Radio- und Fernsehgesetz in ein Gesetz über elektronische Medien umwandeln. Konkrete Vorschläge wird er laut Leuthard voraussichtlich 2018 vorlegen.

Heute gelten Beschränkungen für die SRG im Internet, damit diese nicht Private konkurriert. Die Herausforderung bestehe darin, dem gebührenfinanzierten Service public ausreichend Entwicklungsspielraum im Internet zuzugestehen, ohne die Möglichkeiten der privaten Zeitungsverleger einzuschränken, heisst es im Bericht. Das Gebot der Rücksichtnahme auf die Privaten dürfe aber Strukturanpassungen nicht verhindern.

Information bleibt im Zentrum

Wettbewerbsverzerrungen will der Bundesrat durch ausgleichende Massnahmen abfedern, etwa bei der Werbung oder durch eine Fokussierung des Online-Angebots auf audiovisuelle Inhalte. Künftig könnten auch reine Online-Angebote als Service public anerkannt werden. Neben diesen mittelfristigen Änderungen soll es kurzfristige Anpassungen geben, im Rahmen der nächsten Neukonzessionierungen. Die geltenden Konzessionen laufen Ende 2017 aus. Das Ziel für die neue Periode: Die SRG soll ihre Programme und Online-Angebote noch deutlicher als bisher von kommerziellen Inhalten unterscheiden. Im Zentrum soll weiterhin die Information stehen. Der Bundesrat geht davon aus, dass die SRG dafür mindestens die Hälfte der ihr zufliessenden Empfangsgebühren aufwendet. Information sei die Grundlage der demokratischen Meinungs- und Willensbildung, hält er fest.

Auch der Kultur und der Kulturförderung sowie der Bildung misst der Bundesrat weiterhin eine grosse Bedeutung zu. Darunter fällt sowohl die Hochkultur als auch die Volks- oder Popkultur. Die SRG soll wie bisher die schweizerische audiovisuelle Produktion fördern. Im Radio soll die Schweizer Musik weiterhin einen prominenten Platz finden.

Bei der Unterhaltung erwartet der Bundesrat mehr «Unverwechselbarkeit». Faktisch lasse sich ein Teil des heutigen Unterhaltungsangebots kaum von jenem des Privatfernsehens unterscheiden, hält er fest. Dies gelte namentlich für gewisse eingekaufte Fernsehserien und Filme. Die SRG soll deshalb ihre bisherige Praxis beim Einkauf «kritisch überprüfen».

Kooperationen mit anderen Veranstaltern im Sport

Nebst Serien und Filmen soll die SRG gewisse Spiel- und Unterhaltungsshows wie beispielsweise «The Voice» prüfen. Die Kosten von «The Voice» belaufen sich auf eine Million für die Lizenz und neun Millionen für die Produktion, deren Einzelheiten vertraglich fest vorgeschrieben sind. Eine Folge kostet somit über 800 000 Franken.

Hoch sind auch die Kosten für Sport-Übertragungsrechte. Hier ist die SRG aus Sicht des Bundesrates gefordert, vermehrt Kooperationen mit anderen Veranstaltern einzugehen, um das Angebot aufrechterhalten zu können. Leuthard gab zu bedenken, dass für Private nicht einmal die Ausstrahlung von Fussball und Tennis rentabel wäre. Allgemein erwartet der Bundesrat, dass sich der Service public als Dienst an der Gesellschaft «besser legitimiert und seinen Mehrwert für die Gesellschaft deutlicher zeigt». Wenn man Geld erhalte, sei es normal, dass man sich ein bisschen rechtfertigen müsse, erklärte Leuthard.

Werbebeschränkungen bleiben vorerst bestehen

Die aktuellen Werbeeinschränkungen sollen vorderhand bestehen bleiben. Den Umfang der Gebührenfinanzierung will der Bundesrat ebenfalls beibehalten. Sollte der Ertrag aus den Empfangsgebühren wegen des Bevölkerungswachstums weiter zunehmen, will er eine Senkung der Gebühren prüfen. Mehr Geld soll es auch im Zusammenhang mit künftigen Angeboten im Internet nicht geben: Die SRG werde überlegen müssen, wie sie die Mittel einsetze, sagte Leuthard.

Neuerung für Private

Bei den gebührenfinanzierten Lokalradios und Regionalfernsehen will der Bundesrat präzisere Vorgaben erlassen, um regionale Informationsleistungen einzufordern. Anpassungen soll es auch bei den konzessionierten kommerziellen Lokalradios geben, die heute einen publizistischen Leistungsauftrag, aber keinen Anspruch auf Gebührenunterstützung haben. Es sei nicht mehr gerechtfertigt, dieser Veranstalterkategorie staatliche Pflichten aufzuerlegen, da die Frequenzknappheit im UKW-Band wegfalle, heisst es im Bericht. Der Bundesrat beabsichtigt, diese Anbieter von der Konzessionspflicht und dem Leistungsauftrag zu befreien.

Text: Text: sda, persoenlich.com, srgd/de

Bild: SRG.D, pb

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