Beschwerden gegen «Giacobbo/Müller» abgewiesen
Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat zwei Beschwerden gegen die satirische Sendung «Giacobbo/Müller» von SRF abgewiesen. Ein satirischer Beitrag über das christliche Abendmahl habe nicht gegen die Glaubens- und Gewissensfreiheit verstossen.
Das entschied die neun Mitglieder zählende Beschwerdeinstanz mit einer Gegenstimme, wie UBI-Präsident Vincent Augustin und Vizepräsidentin Claudia Schoch Zeller am Donnerstag in Aarau mitteilten.
Die UBI hatte zwei so genannte Popularbeschwerden, die von jeweils mehr als 20 Personen unterzeichnet worden waren, im Rahmen einer öffentlichen Beratung behandelt. Gemäss UBI ist bei der Satire in Glaubensfragen eine besondere Sorgfalt notwendig.
In der «Giacobbo/Müller»-Sendung vom 14. Februar 2016 ging es um die Aargauer Volksinitiative «Weg mit dem Tanzverbot». Die Beschwerdeführer machten geltend, dass Grundrechte nicht beachtet und religiöse Gefühle verletzt worden seien. Zentrale Glaubensfreiheiten seien lächerlich gemacht worden.
Sachgerechte Meldung
Im übrigen wies die UBI eine Beschwerde gegen eine Nachrichtenmeldung in der Sendung «Echo der Zeit» von Radio SRF 1 vom 13. Februar 2016 einstimmig ab. Es ging in der kurzen Meldung um einen tödlichen Zwischenfall in der Stadt Hebron. Israelische Militärs erschossen eine Palästinenserin.
In der Beschwerde wurde kritisiert, dass Radio SRF 1 zu kritisch gegenüber Israel berichte. Gemäss der Beschwerdeinstanz hielt sie Sendung das Gebot der Sachgerechtigkeit ein. Die Meldung habe den Tatsachen entsprochen.
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