Service public – Ständerat stärkt Bundesrat den Rücken
Anders als die zuständige Nationalratskommission verlangt der Ständerat keinen Zusatzbericht zum Service public. Viel Kritik ernteten am Montag dagegen die Verleger. Sie würden «SRG-Bashing» betreiben.
Der Ständerat zeigt sich zufrieden mit dem Service-public-Bericht des Bundesrates. Anders als die zuständige Nationalratskommission verlangt er keinen Zusatzbericht. Viel Kritik ernteten dagegen die Verleger. Die Nationalratskommission hatte den Service-public-Bericht kritisiert und die Verwaltung beauftragt, bis Ende Jahr einen Zusatzbericht vorzulegen. Sie möchte wissen, wo ein Marktversagen vorliegt, das staatliches Eingreifen und ein öffentliches Angebot rechtfertigt.
Die Nationalratskommission nahm ausserdem mehrere Vorstösse zum Thema an. Sie fordert etwa mehr Mitsprache des Parlaments bei der SRG-Konzession und möchte den Bundesrat beauftragen, der SRG Online-Werbung auch nach 2018 zu verbieten. Der Bundesrat zieht mittelfristig eine Lockerung des Verbots in Betracht.
Unentbehrlich für Meinungsbildung
Der Ständerat will keinen Zusatzbericht anfordern. Hannes Germann (SVP/SH) argumentierte vergeblich, der vorliegende Bericht sei unvollständig und zu wenig zukunftsgerichtet. Der Rat lehnte den Antrag am Montag mit 37 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung ab.
Für die Mehrheit beantwortet der Bericht die in der Kommission aufgeworfenen Fragen zufriedenstellend. Dass die medienpolitische Debatte darüber hinausgehe, sei nicht weiter verwunderlich und nicht dem Bericht anzulasten, sagte Géraldine Savary (SP/VD).
Die SRG sei unentbehrlich für die Meinungsbildung, solidaritätsbildend und identitätsstiftend für die Schweiz, befand die Mehrheit. Vertreter aus der Romandie und dem Tessin strichen die Bedeutung für die sprachlichen Minderheiten heraus. Die SRG dürfe letztlich nicht zum Spielball parteipolitischer Auseinandersetzungen werden.
Kritik an Verlegern
Kritik wurde am «SRG-Bashing» der Verleger laut. In der Kommission hätten diese keine konstruktive Haltung an den Tag gelegt. «Die Verleger haben keine konkreten Forderungen gestellt», sagte Konrad Graber (CVP/LU). Paul Rechsteiner (SP/SG) sagte, angesichts der Herausforderungen in der Medienlandschaft müsse dies zu denken geben.
Mehrere Ständeräte richteten ihr Augenmerk bereits auf die hängigen Vorstösse im Parlament. Dann beginne die interessante Diskussion, wie ein Service public in Zukunft ausgestaltet sein müsse, der den Menschen diene, sagte Stefan Engler (CVP/GR). Einzelne Votanten forderten eine stärke Kooperation zwischen der SRG und privaten Medien, um der ausländischen Konkurrenz zu begegnen.
Medienministerin Doris Leuthard erklärte, der Verfassungsauftrag sei aus staatspolitischer Sicht wichtig. Wer diesen ändern wolle, solle konkrete Vorschläge machen, sagte sie an die Adresse Germanns. Dass die Politik sich verstärkt in die Medien einmische, stelle aber eine gefährliche Tendenz dar.
Service public im Internet
Leuthard hatte den Bericht im Juni präsentiert. Der Bundesrat will das heutige Modell nicht auf den Kopf stellen: Die SRG soll weiterhin einen umfassenden Service public anbieten.
Mittelfristig will die Regierung das Modell aber ans Internetzeitalter anpassen. Konkret soll sich die gebührenfinanzierte SRG auch im Internet entwickeln können – ohne aber die Möglichkeiten der Privaten einzuschränken. Weiter möchte der Bundesrat, dass die SRG ihre Programme und Online-Angebote noch deutlicher als bisher von kommerziellen Inhalten unterscheidet.
Auch soll sie ihre bisherige Praxis beim Einkauf von Filmen und Serien kritisch überprüfen und bei Übertragungsrechten vermehrt mit anderen Veranstaltern kooperieren.
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