Sendung «Literaturclub» über Debütroman von Michelle Steinbeck beanstandet (II)
4362
Mit Ihrer Eingabe vom 5. September 2016 beanstandeten Sie die Sendung «Literaturclub» von Fernsehen SRF vom 30. August 2016. Ihre Beanstandung erfüllt alle formalen Kriterien. Ich kann daher auf sie eintreten.
A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:
„Im Literaturclub des 30. August 2016 (22:20 Uhr, SRF 1) machte Elke Heidenreich persönlichkeitsverletzende Anschuldigungen gegenüber der Schriftstellerin Michelle Steinbeck hinsichtlich ihres Buches «Mein Vater war ein Mann an Land und im Wasser ein Walfisch». Sie sprach von einer „ernsthaften Störung“ der Schriftstellerin aufgrund ihres Kunstwerks. Diese Pathologisierung der Schriftstellerin auf der Basis ihres Buches ist hochproblematisch, da die Freiheit der Kunst darauf beruht, Gedanken zu äussern – seien Sie noch so ‚gestört‘, ohne deswegen öffentlich blossgestellt zu werden – insbesondere in einem derart wichtigen Medium wie dem Fernsehen im Allgemeinen und dem Literaturclub im Speziellen. Entsprechend besteht die Gefahr, dass sich Künstler in der Zukunft nicht mehr derart äussern können, ohne öffentliche Diffamierungen in Form einer Pathologisierung seitens Frau Heidenreichs zu riskieren, was mit einer Einschränkung der Redefreiheit der Künstler zu verbinden ist. Als Ombudsstelle müssen Sie deswegen eingreifen, um die Grundrechte der SchriftstellerInnen zu wahren.“
B. Ihre Beanstandung wurde der zuständigen Redaktion zur Stellungnahme vorgelegt. Frau Dr. Judith Hardegger, Redaktionsleiterin Sternstunden/Literaturclub, äußerte sich darauf wie folgt:
„In seiner Beanstandung schreibt Herr X:
<Im Literaturclub des 30. August 2016 machte Elke Heidenreich persönlichkeitsverletzende Anschuldigungen gegenüber der Schriftstellerin Michelle Steinbeck hinsichtlich ihres Buches «Mein Vater war ein Mann an Land und im Wasser ein Walfisch». Sie sprach von einer „ernsthaften Störung“ der Schriftstellerin aufgrund ihres Kunstwerks.>
Damit sind die Aussagen von Literaturkritikerin Elke Heidenreich nicht korrekt wiedergegeben. Herr X unterschlägt nämlich einen zentralen Nebensatz. Elke Heidenreich sagte wörtlich ‚wenn das ernst gemeint ist, dann hat die Autorin eine ernsthafte Störung.‘ Und sie doppelt etwas später nach: ‚Ich denke, dass dies wirklich hoch konstruiert ist, denn sonst wäre es heikel.‘
Mit anderen Worten, Elke Heidenreich erkennt im Plot von Michelle Steinbecks Buch ein (surrealistisches) Konstrukt und attestiert damit der Autorin gerade keine ‚Störung‘.
Des Weiteren: Moderatorin Nicola Steiner greift nach Heidenreichs Aussage ‚Wenn das ernst gemeint ist, dann hat die Autorin eine ernsthafte Störung‘ postwendend vehement ein und sagt: ‚Moment, Moment, nicht jeder Autor hat ein Psychogramm zu liefern, nur weil er so schreibt.‘
Ebenso Kritiker Thomas Strässle: ‚Und ich meine, Sie können hier aber nicht mit psychopathologischen Kategorien operieren.‘
Und nochmal Steiner: ‚Man muss ja jetzt nicht sozusagen von der Literatur das Psychogramm des Autors ableiten. Man kann ja auch einfach mal in den Text schauen und schauen, was findet dort statt.‘
Von einer Pathologisierung oder öffentlichen Blossstellung der Autorin, wie Herr X unterstellt, kann also keine Rede sein. Denn in entschiedener Weise haben die Moderatorin und die Kritiker Elke Heidenreichs Argument als höchst subjektiv und streitbar kenntlich gemacht. Frau Heidenreich wurde deutlich widersprochen. Der Zuschauer, die Zuschauerin wurde mit diesem Statement also nicht allein gelassen.
Rede und Gegenrede, Pro und Contra hatten ihren Platz. So war es ein kontroverses, emotionales, aber auch ausgewogenes Gespräch. Aus Sicht der Redaktion sollte der ‚Literaturclub‘ den Rahmen für solche Kontroversen bieten.
Somit halte ich fest, dass aus Sicht der Redaktion die Regeln journalistischer Sorgfaltspflicht eingehalten wurden und die Sendung das ihr zugesprochene Mandat erfüllt hat. Ich bitte Sie daher, die Beanstandung von Herrn X abzulehnen.“
C. Soweit die Stellungnahme der Redaktion. Damit komme ich zu meiner eigenen Einschätzung des Vorfalls. Ich verstehe sehr gut, dass man überrascht und irritiert sein konnte über die heftige Kritik, die Elke Heidenreich am Buch von Michelle Steinbeck äußerte. Kein anderes Buch wurde in diesem „Literaturclub“ derart heruntergemacht.
Was sind die Spielregeln des „Literaturclubs“? Vier literatursachverständige Personen diskutieren über jeweils vier neu erschienene Bücher. Dabei stellt jede der vier Personen jeweils ein Buch vor, das er oder sie besonders interessant, besonders packend, brillant geschrieben findet. Die vorstellende Person hält also gewissermaßen ein Plädoyer für das Buch. Aufgabe der anderen drei Personen ist es, sich zustimmend oder ablehnend dazu zu äußern und so eine Debatte über das Buch zu führen. Das Quartett betreibt Literaturkritik. Im Begriff „Literaturkritik“ steckt das Wort „Kritik“, die positiv oder negativ, Loblied oder Verriss sein kann, aber auch: durchzogen, differenziert, sowohl Licht wie Schatten entdeckend.
Die Diskutanten im „Literaturclub“ sind Kenner der Literatur. Sie haben viel gelesen, können vergleichen und einordnen und sich daher auch ein Urteil erlauben. Es gibt nicht nur die Kunstfreiheit und die Meinungsäußerungsfreiheit der Buchautorinnen und Buchautoren, es gibt auch die Meinungsäußerungsfreiheit der Kritiker. Denn Kunst lebt auch von der Resonanz, die sie in der Öffentlichkeit und in den Medien erhält. Ohne Theaterkritik, Literaturkritik, Filmkritik, Musikkritik oder Kunstkritik würde den Kulturschaffenden ein wesentliches Echo fehlen, das sie brauchen, um sich weiterzuentwickeln. Wer einen Roman veröffentlicht, muss deshalb gewärtigen, dass das Werk von den Kritikern nicht gut aufgenommen wird. Das ist das Risiko der Schriftstellerin und des Schriftstellers.
Wie lief denn die Diskussion im „Literaturclub“ über das Buch von Michelle Steinbeck „Mein Vater war ein Mann an Land und im Wasser ein Walfisch“? Während Thomas Strässle, der das Buch ausgewählt hatte, es als „verwegen“ und „wagemutig“ bezeichnete, bekannte Alain Claude Sulzer, dass ihn das Buch nicht gepackt habe; es sei „Befindlichkeitsprosa“ und „kein Meisterwerk“. Elke Heidenreich beurteilte den Erstling als „grauenhaft“, „entsetzlich“, „ein Albtraum“, „verlogen“, „konstruiert“, und sie taxierte es als Armutszeugnis, dass das Buch auf der Longlist des Deutschen Buchpreises steht. Moderatorin Nicola Steiner wiederum fand das Buch „hochgradig problematisch“; es habe sie „ratlos“ gelassen. Während Thomas Strässle das Buch verteidigte, waren die anderen Drei alle kritisch. Elke Heidenreich war zwar die einzige, die derart apodiktisch urteilte, aber der allgemeine Tenor war eher negativ.
Was ist meine Aufgabe als Ombudsmann? Es geht um zweierlei: Ich muss erstens die Sendung beurteilen, nicht das besprochene Buch. Und ich muss zweitens das Publikum schützen, nicht die Persönlichkeitsrechte einer Autorin.
Zuerst zur Sendung: Da steht zuvorderst die Frage, ob die Moderatorin ihre Sache gut gemacht hat. Die Antwort lautet: Nicola Steiner hat es gut gemacht! Sie hat nicht nur insgesamt die Runde diskret und zugleich souverän geleitet, sondern auch richtig reagiert, als Elke Heidenreich sich zur Aussage verstieg, die Autorin müsse eine Störung haben, wenn sie das ernst gemeint habe. Wie der Dialog genau gelaufen ist, hat Frau Dr. Hardegger in ihrer Stellungnahme nachgezeichnet. Die Moderatorin hat deutlich gemacht, dass sie sich gegen eine allfällige Pathologisierung der Schriftstellerin verwahrt. Und das ist genau das, was man von einer Moderatorin einer Diskussionssendung erwartet. In einer Diskussionssendung kann man übrigens, so sagt das Bundesgericht, nicht die gleichen Ansprüche an die Sachgerechtigkeit stellen wie in einer Informationssendung. Denn die Redaktion kann nicht bis in Letzte steuern, was die einzelnen Diskutanten sagen. Elke Heidenreich hat sich zwar harsch geäußert, aber die Meinungsäußerungsfreiheit lässt das zu.
Dann zum Publikum: Es geht darum, dass das Publikum durch das Fernsehen nicht in die Irre geführt, nicht manipuliert wird. Dank der kontroversen Diskussion kamen zu jedem Buch verschiedene Sichtweisen zum Zug, und das Publikum konnte sich frei eine eigene Meinung bilden. Die Persönlichkeitsrechte einer in der Sendung diskutierten Buchautorin sind nicht Gegenstand des Verfahrens vor der Ombudsstelle und vor der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI). Dazu steht der Rechtsweg vor den Zivil- und Strafgerichten offen.
Alles in allem komme ich zum Schluss, dass Elke Heidenreich sich zwar sehr drastisch geäußert hat, aber dass deswegen meiner Meinung nach das Radio- und Fernsehgesetz nicht verletzt ist, zumal die Meinungsäusserungs- und Medienfreiheit nicht hoch genug eingeschätzt werden kann.
D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Kommentar