«Schawinski» zu US-Präsidentenwahl (mit Markus Somm) beanstandet

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Mit Ihrer e-Mail vom 27. September 2016 beanstandeten Sie die Sendung «Schawinski» vom 26. September 2016 auf Fernsehen SRF, in der es um den amerikanischen Präsidentschaftswahlkampf zwischen Donald Trump und Hillary Clinton ging und in der Markus Somm, Verleger und Chefredaktor der «Basler Zeitung», Gast war. Die formalen Anforderungen, die für eine Beanstandung gelten, sind erfüllt. Ich kann daher auf Ihre Beanstandung eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

„In obiger redaktionellen Sendung machte R. Schawinski unverhohlen Wahlwerbung (auch in Englisch) für die demokratische Präsidentschaftskandidatin. Werden dadurch nicht redaktionelle und andere Richtlinien verletzt?“

B. Wie üblich, konnte die zuständige Redaktion zu Ihrer Beanstandung Stellung nehmen. Léa Burger, Redaktorin und Produzentin von „Schawinski“, schrieb:

„In der Email vom 27. September fragt Herr X, ob mit der ‚unverhohlenen Wahlwerbung (auch in Englisch) für die demokratische Präsidentschaftskandidatin‘ von Roger Schawinski ‚redaktionelle und andere Richtlinien verletzt‘ werden.

Gerne nehme ich dazu Stellung.

1. Ankündigung als Streitgespräch

Das Gespräch mit Markus Somm wurde im Pressetext als Debatte sowie in der Sendung selbst als Streitgespräch angekündigt. Herr Schawinski machte zu Beginn des Gesprächs auf die bevorstehende erste TV-Debatte zwischen den US-Präsidentschaftskandidierenden Hillary Clinton und Donald Trump aufmerksam. Diese und die übrigen TV-Debatten seien entscheidend dafür, wer als Präsidentin oder Präsident ins Weisse Haus gewählt wird. Anschliessend machte Roger Schawinski deutlich: ‚Dazu also ein Streitgespräch, also nicht ein Interview, und zwar zwischen Markus Somm. Er ist Chefredaktor und Verleger der Basler Zeitung und er ist Clinton-Kritiker, und ich bin eher Kritiker von Donald Trump. Ist das richtig dargestellt bis jetzt?‘ Markus Somm antwortet darauf: ‚Kann man so sagen, ja.‘

Einerseits gehört es zur redaktionellen Konzeption der Sendung, dass Roger Schawinski im Streitgespräch mit Markus Somm Gegenpositionen einnimmt und deshalb für die Kandidatin Hillary Clinton argumentiert. Zum anderen gilt für jede Sendung das Prinzip der Ausgewogenheit, wonach es Aufgabe des Moderators ist, Gegenposition im Falle einseitiger Darstellung einer Person oder eines Sachverhalts durch den Gesprächspartner einzunehmen.

2. Meinungsbildung in der Verantwortung des Publikums

Entsprechend wären die starken Argumente von Markus Somm gegen Hillary Clinton unkommentiert geblieben, hätte Roger Schawinski nicht dagegen gehalten und somit für Clinton argumentiert. Dies hätten wir redaktionell nicht verantworten können, da für die eigene Meinungsbildung des Publikums eine möglichst umfassende Beschreibung einer Person wichtig ist. Herr X nimmt mit dem Zusatz in Klammern bei ‚Wahlwerbung (auch in Englisch)‘ Bezug auf den Schluss der Sendungen. Dort sagt Roger Schawinski auf Schweizerdeutsch: ‚Ich bin der Meinung, man sollte Hillary Clinton wählen‘. Auf Englisch richtet sich Herr Schawinski dann an die tatsächlich wahlberechtigten Ausland-Amerikanerinnen und -Amerikaner und forderte sie zum Wählen, nicht aber zum Wählen einer bestimmten Person auf: ‚I hope you go and vote, it‘s gonna be the most important vote probably in your lifetime.‘ Es ist anzunehmen, dass die Reichweite dieses Aufrufs gering ist. Erstens ist die Sendung für die USA sowie für alle anderen Länder geogeblockt. Zweitens sind es gemäss den aktuellsten Zahlen des Staatssekretariats für Migration nur 16‘975 US-amerikanische BürgerInnen, die derzeit in der Schweiz leben und die Sendung sehen könnten. Drittens wurde das Streitgespräch zu einem Zeitpunkt ausgestrahlt, in dem der Prozess der Meinungsbildung in vollem Gange ist: Die drei grossen TV-Duelle zwischen Hillary Clinton und Donald Trump standen noch aus. Gerade im aktuellen Wahlkampf wird diesen eine grosse Entscheidungsmacht zugesprochen, so dass eine Beeinflussung des in den USA wählerberechtigten Publikums durch unsere Sendung wohl eher unwahrscheinlich ist.

Aus Sicht der Redaktion kann aus oben genannten Gründen die Frage von Herrn X klar mit Nein beantwortet werden.“

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Einschätzung der Sendung. Ich verstehe Ihre Irritation, denn die Sendung „Schawinski“ vom 26. September 2016 wich vom normalen Format ab. In der Regel sitzt Roger Schawinski einem Gast gegenüber, den er nach allen Regeln der Kunst des journalistischen Interviews kritisch befragt, dem er gewissermaßen „auf den Zahn fühlt“. Aber eigentlich bietet diese Talk-Sendung drei Grundvarianten an, die Roger Schawinski schon alle mal durchgespielt hat:

  1. Das klassische konfrontative Interview, in dem der Journalist die Auffassungen und das Verhalten des Gegenübers mit kritischen Fragen offenlegt, erhellt oder demaskiert. Der Interviewer nimmt Gegenpositionen ein, auch dann, wenn sie nicht seine eigenen sind. Er spielt immer auch die Rolle des Advocatus diaboli.
  2. Das moderierte Streitgespräch, in dem zwei Gäste mit grundlegend verschiedenen Positionen aufeinander stoßen. Der Journalist achtet als Moderator darauf, dass die wesentlichen Themen angesprochen werden und dass beide Gäste ungefähr gleich oft und gleich lang zu Wort kommen.
  3. Das unmoderierte Streitgespräch, in dem der Journalist selber den Part des Widerparts zum geladenen Gast übernimmt. Diese Variante ist die schwierigste, weil der Journalist gleichzeitig „Streithammel“ und Moderator ist, denn ganz ohne Spielregeln kann ein solches Gespräch ja nicht ablaufen. Jemand muss die Regie haben.

Roger Schawinski hat für das Gespräch mit Markus Somm die dritte (und damit schwierigste) Variante gewählt. Dabei kamen noch drei weitere Schwierigkeiten hinzu:

  1. Die Ankündigung, dass es sich diesmal um ein Streitgespräch handle und nicht um ein Interview, hat man fast nicht verstanden. Roger Schawinski neigt manchmal dazu, ziemlich schnell zu sprechen und dabei einzelne Wörter geradezu zu verschlucken. So war denn die Devise, dass jetzt ein Streitgespräch folge, dem Publikum nicht vollends klar.
  2. Roger Schawinski hat sich nicht klar genug für die Rolle als Widerpart entschieden. Er blieb halb Interviewer, halb Widerpart. Als vollkommener Widerpart hätte er auf die kurzen Film-Einspielungen verzichten müssen, die ja dazu dienen, die Position des Gegenübers zu hinterfragen oder zu demaskieren. In einem echten Streitgespräch, in dem beide Gesprächspartner gleichberechtigt sind, hätten entweder beide ihre jeweiligen Filmeinspielungen mitbringen müssen, oder es hätte keine geben dürfen.
  3. Die Gegenüberstellung hinkte auch in der Sache. Einfach wäre das Streitgespräch gewesen, wenn Markus Somm ein Anhänger von Donald Trump wäre und Roger Schawinski ein Anhänger von Hillary Clinton. Bei Schawinski stimmt zwar die Zuschreibung: Wäre er Amerikaner, würde er Hillary Clinton wählen. Bei Markus Somm hingegen stimmt sie nicht. Seine Position ist differenzierter, und er hat sie in der Sendung klug argumentierend dargelegt: Ihm sind beide Kandidaten nicht geheuer. Er findet Trump als Persönlichkeit unerträglich. Aber er versteht, warum so viele Amerikanerinnen und Amerikaner sich zu Trump bekennen: Weil die politische Elite der USA jeglichen Kredit verspielt habe, weil sie sich nicht um die Themen gekümmert habe, die die Leute beschäftigen, weil Politiker wie Hillary Clinton total versagt und ein Desaster angerichtet haben. Diesem Gefühl gebe Trump Ausdruck. Somm sieht beide Kandidaten gleichermaßen als Risiko. Er kritisierte dezidiert auch Hillary Clinton, die als Außenministerin dazu beigetragen habe, dass die Welt unsicherer geworden sei. Syrien sei Ausdruck davon.

Das alles macht einigermaßen klar, dass die „Übungsanlage“ dieses Streitgespräch ziemlich schwierig war und verdeutlicht auch, warum man sich als Zuschauer etwas unbehaglich fühlen konnte. Gleichzeitig muss ich festhalten: Es gehört zur Medienfreiheit, dass Programmschaffende selber entscheiden können, wie sie eine Sendung gestalten wollen. Da haben sich weder der Ombudsmann noch das Publikum einzumischen. Und es gehört auch zur Medienfreiheit, dass Journalistinnen und Journalisten Ereignisse und Entwicklungen kommentieren dürfen. Die Meinungsäusserungsfreiheit ist ein unveräusserliches Recht, das nicht nur den Bürgerinnen und Bürgern allgemein zusteht, sondern ganz besonders auch den Journalistinnen und Journalisten, gleichgültig, ob sie bei einem privaten oder bei einem öffentlichen Medium tätig sind. Die Frage ist ja immer, ob sich das Publikum frei eine eigene Meinung bilden kann oder ob es in eine bestimmte Richtung manipuliert wird. Das Streitgespräch zur Präsidentenwahl in den USA legte die gegensätzlichen Positionen offen. Von einer Manipulation des Publikums konnte folglich keine Rede sein. Roger Schawinski hat daher keine Vorschriften verletzt, als er das Gespräch mit Markus Somm als Streitgespräch anlegte, in dem er selber seine Überzeugung darlegte und sich als einer outete, der – wäre er US-Bürger – Hillary Clinton wählen würde. Ich muss daher, wie schon Frau Burger, ihre Frage verneinen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

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