Karten und Grafiken bei «Tagesschau», «10vor10» und Online beanstandet

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Mit Ihren e-Mails vom 18. Oktober 2016 und vom 23. Oktober 2016 beanstandeten Sie die „Tagesschau“ vom 17. Oktober 2016[1] und die Sendung „10 vor 10“ vom 21. Oktober 2016[2], beides Sendungen von Fernsehen SRF. In der „Tagesschau“ ging um Karten über Gebietsverluste des „Islamischen Staates“, in „10 vor 10“ um Grafiken zu Abstimmungspositionen von Anhängern schweizerischer Parteien. Ihre Eingaben erfüllen die formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Somit kann ich auf sie eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandungen wie folgt:

1. „Tagesschau“ vom 17. Oktober 2016

„In der Tagesschau Hauptausgabe, vom 17. Oktober, 19:30 Uhr, wurde in einem Beitrag über den anhaltenden Gebietsverlust des IS berichtet.

Das aufbereitete Kartenmaterial hat dabei den Prozess über die Entwicklung des Einflussgebiets des IS nur mangelhaft wiedergegeben. Es wurden lediglich separate Kartenausschnitte gezeigt, welche aufgrund von Zwischenbildern und narrativer Unterbrechung nur sehr schlecht über den effektiven Gebietsverlust informierten. Der Gesamtkontext ging dabei verloren.

Das SRF verfügte zu diesem Zeitpunkt bereits über eine weit besser aufbereitete Visualisierung, die dem Gebührenzahler vorsätzlich vorenthalten wurde. Die als interaktive Animation gerenderte Grafik wurde zu Werbezwecken für das eigene Internetportal zurückgehalten.

Es ist klar, dass eine interaktive Grafik im TV nicht sinnvoll eingesetzt werden kann. Die Aufteilung in verschiedene Gebiete und die visuell viel schlechter gelösten Grafiken, die auf SRF effektiv ausgestrahlt wurden, deuten darauf hin, dass eine gewisse ‚Klarheit‘ exklusiv dem Internetportal von SRF vorbehalten blieb. Es gilt abzuklären, ob diese bewusste Zurückhaltung einer Verweigerung des Zugangs gleichkommt und insofern rechtswidrig ist. Dem Hauptprogramm ist diesbezüglich ein Qualitätsverlust erfahren, der bewusst in Kauf genommen wurde um die Zuschauer auf die Sekundärplattform SRF.CH/NEWS zu locken.

Sollten solche Marketingtricks des rechtens sein, möchte ich darauf hinweisen, dass in einem sehr sensiblen Bereich wie der Information, bei ‚Marketing in eigener Sache‘, darauf geachtet werden muss, dass beim Zuschauer nicht der Eindruck entsteht, geködert zu werden, oder dass zu diesem Zweck gar Informationen bewusst vorenthalten werden.“

2. „10 vor 10“ vom 21. Oktober 2016

„Ich schreibe Ihnen erneut betreffend eines ähnlichen Vorfalls, wie ich ihn bereits in meiner Beanstandung der Tagesschau Hauptausgabe, vom 17. Oktober, 19:30 Uhr, geschildert habe.

Dasselbe System wurde auch in 10vor10 vom 21. Oktober 2016 angewendet. Ein Teil der Zahlen der Befragung betreffend Unterstützung der Atomausstiegs-Initiative (Mehrheiten der Parteibasis) wurden in der gezeigten Grafik bewusst zurück gehalten. Wieder folgte nach der unvollständigen Berichterstattung der Verweis auf die Internetplattform von SRF, auf welcher die restlichen Zahlen nachgelesen werden können.

Bei diesem Vorfall bleibt zusätzlich abzuklären, ob die bewusste Zurückhaltung von einem Teil der Information nicht sogar die Resultate der Umfrage verfälschen, oder deren unvollständige Darstellung nicht zumindest tendenziös interpretiert werden können.

Das absichtliche Weglassen eines Teils einer Statistik wird oft zum Zweck einer einseitigen Darstellung von Sachverhalten verwendet. Das vorsätzliche Zerteilen und Zurückhalten von Information widerspricht in diesem Sinne einer neutralen Berichterstattung sowie auch dem Service Public-Leitbild. Es diskriminiert zudem Zuschauer ohne Internetaffinität oder Internetzugang. Das SRF unterschlägt hiermit zu Werbezwecken wiederholt und damit auch bewusst vorsätzlich einen Teil der Information.

Erschreckend stelle ich fest, dass es sich bei dieser Taktik nicht um Einzelfälle, sondern um ein implementiertes Kommunikationssystem resp. Marketinginstrument handelt. Dieses wird konsequent angewendet, um die Zuschauer auf die Sekundärplattform SRF.CH/News zu zwingen.

Tristan Brenn und die verantwortliche Redaktion handeln somit nicht im Sinne der Konzession und gefährden damit sehr fahrlässig den Ruf der SRG als ein seriöses Medienunternehmen, welches in einem öffentlich-rechtlichen Rahmen operiert. Der Gebührenzahler hat unabhängig der Informationsplattform das Recht, über den gesamten recherchierten Sachverhalt informiert zu werden

Ich bitte Sie diesen Vorfall den oben geäusserten Bedenken gegenüber zu prüfen und abzuklären, ob es sich hierbei um ein angewendetes System handelt. Das Vorgehen ist auf seine Richtigkeit im Sinne der Konzession zu überprüfen und ich erwarte diesbezüglich Ihre baldige Stellungnahme.“

B. Die zuständigen Redaktionen erhielten Gelegenheit, zu Ihren Beanstandungen Stellung zu nehmen. Für die „Tagesschau“ tat dies Herr Franz Lustenberger, stellvertretender Redaktionsleiter, und für „10 vor 10“ Herr Christian Dütschler, Redaktionsleiter. Sie schrieben:

„Der Beanstander kritisiert, dass zu den Themen der beiden Sendungen Tagesschau (Gebietsverluste des IS/Karten) und 10v10 (Abstimmungsumfrage/Grafiken) weitergehende Informationen auf srf.ch/news publiziert werden. Er vermutet darin ein ‚bewusstes Vorenthalten‘ von Informationen und einen ‚Marketingtrick‘. Die beiden Redaktionen nehmen im Folgenden Stellung.“

1. Tagesschau vom 17. Oktober 2016

„Die Tagesschau hat ausführlich über den Beginn der Militäroffensive im Irak gegen die vom IS gehaltene Stadt Mossul berichtet, und zwar mit einem Schwerpunkt in drei Teilen. Zuerst mit einem Aktualitätsbericht, dann mit einem Gespräch mit unserem Nahostkorrespondenten Pascal Weber in Erbil/Irak und als Drittes mit einem Hintergrundbeitrag zu den Gebietsverlusten des IS.

Bereits im ersten Beitrag wird mit zwei Karten gearbeitet - in der Moderation wird gezeigt, wo sich Mossul im Irak befindet. Im Beitrag selber wird die militärische Offensive gezeigt. Im zweiten Beitrag geht es dann um den Hintergrund zur Aktualität, um die militärischen Misserfolge des IS und damit um die Gebietsverluste des IS seit anfangs Jahr. Zuerst in Syrien, dann im Irak und dann in der Zusammenfassung. Alle Karten zusammen ergänzen die Bildberichte und die Einschätzungen durch unseren Korrespondenten. Die Tagesschau liefert mehr als Aktualität; sie ordnet das Geschehen auch mit den verschiedenen Karten ein. Der Zuschauer wird mit mehreren Karten sachgerecht informiert; er kann sich eine eigene Meinung bilden. Es wird ihm nichts vorenthalten. Wir teilen die Meinung des Beanstanders absolut nicht, dass die im TV ausgestrahlten Karten visuell ‚viel schlechter gelöste Grafiken‘ seien.

Die Karte auf srf.ch/news enthält inhaltlich die genau gleichen Informationen, einzig die Darstellung ist dank des interaktiven Sliders anders, für eine Internetseite gemacht.[3]

Der Beanstander hält in seinem Schreiben selber fest, dass eine interaktive Grafik im TV nicht sinnvoll eingesetzt werden kann. Die Tagesschau (TV) hält keine relevanten Informationen zurück oder ‚reserviert‘ sie der SRF-Internetseite. Diese Vermutung weisen wir in aller Form zurück.“

2. 10vor10 vom 21. Oktober 2016

„Der Beanstander kritisiert weiter den Beitrag ‚Uneinigkeit in der CVP über den Atomausstieg‘, den wir in der Sendung 10vor10 vom 21. Oktober 2016 ausgestrahlt haben.

In der genannten Sendung haben wir in unserem Fokus ausführlich über die Atomausstiegs-initiative berichtet. Der Anlass und gleichzeitig der rote Faden war dabei die erste SRG-Umfrage zur kommenden Abstimmung. In einem ersten Bericht zeigten wir die Folgen eines möglichen Atomausstiegs auf. Es folgte ein erstes Studiogespräch mit Claude Longchamp vom Institut gfs.bern, welches die Abstimmungs-Umfrage im Auftrag der SRG SSR durchgeführt hat. Der Experte analysierte dabei die Gründe, welche die Abstimmenden zu einem ‚Ja‘ resp. ‚Nein‘ bewegen könnten. Im anschliessenden, beanstandeten Beitrag wurde die Situation in der CVP genauer analysiert, weil hier – im Unterschied zu den anderen Parteien – die Meinung der Parteibasis (‚Ja‘) aktuell von derjenigen der Parteispitze (‚Nein‘) abweicht. Es folgte der zweite Teil des Studiogesprächs, in dem Longchamp genauer auf die Situation in der CVP und deren möglichen Auswirkungen auf das Abstimmungsergebnis eingeht. Sodann schloss der Moderator das Thema ab und verwies auf detailliertere Angaben zur ersten SRF-Umfrage, welche auf dem Internet zu finden seien.

Konkret kritisiert der Beanstander die Grafik, die wir zu Beginn des Beitrages ‚Uneinigkeit der CVP über den Atomausstieg‘ gezeigt haben:

Darauf ist ersichtlich, wie gross der Ja-Anteil resp. Nein-Anteil der Parteibasis der fünf wählerstärksten Parteien schweizweit aktuell ist. Wörtlich hiess es dazu im Beitrag:

<Bei den Grünen und der SP ist die klare Mehrheit der Parteibasis bestimmt oder eher für die Atomausstiegsinitiative, insgesamt mit 95 und 80 Prozent. Bei FDP und SVP sind die meisten Wähler dagegen, mit 47 und 56 Prozent. Bei der CVP hingegen, deren Parteiführung ebenfalls ‚Nein‘ zur Initiative sagt, sind von der Basis 58 Prozent für die Initiative, 7 sind unentschieden, und nur 35 Prozent dagegen.>

Der Beanstander ist nun der Meinung, dass ‚ein Teil der Zahlen der Befragung‘ in der in der Sendung ‚gezeigten Grafik bewusst zurückgehalten‘ wurden. Dies könne ‚die Resultate der Umfrage verfälschen‘ und widerspreche ‚einer neutralen Berichterstattung sowie auch dem Service Public- Leitbild‘. Es diskriminiere zudem Zuschauer ohne Internetzugang. SRF, so der Beanstander, unterschlage hiermit zu Werbezwecken wiederholt und damit bewusst vorsätzlich einen Teil der Informationen. Gerne nehmen wir zu diesen Vorwürfen Stellung.

Es ist ein übliches Vorgehen, dass wir auf dem SRF-Portal detailliertere Informationen zu Sendungsinhalten publizieren. So hat der Moderator auch in diesem Fall auf unsere Webseite verwiesen. Während die Internet-Seite mit den zusätzlichen Grafiken kurz gezeigt wurde, sagte der Moderator wörtlich:

<Die detaillierten Angaben zur ersten SRG-Umfrage finden Sie online bei uns unter srf.ch/news. Durchgeführt wurde die Befragung übrigens zwischen dem 3. und dem 14. Oktober bei 1200 Stimmberechtigten in allen Landesteilen.>

Im entsprechenden online-Artikel haben wir (unter Verweis auf verschiedene Sendungsbeiträge) die in unserer Sendung gezeigte Grafik plus weitere Ergebnisse aus der Umfrage grafisch ausgewertet.

Dass wir dem Fernseh-Publikum vorsätzlich Informationen vorenthalten, um es auf unsere Internet-Seite zu locken, ist eine Unterstellung. Der Schlussbericht von gfs.bern zur SRG-Umfrage zur Atomausstiegsinitiative umfasst rund fünfzig Seiten mit zahlreichen Grafiken. Es ist nun gerade unsere journalistische Aufgabe, aus dieser Fülle von Informationen einzelne relevante und interessante Aspekte auszuwählen und für unser Publikum fernsehgerecht aufzubereiten. Dass dabei eine Auswahl getroffen und auch Informationen weggelassen werden müssen, liegt in der Natur der Sache und gehört zum von der Programmautonomie geschützten Kerngeschäft der Journalistinnen und Journalisten. Gerade im Fernsehen ist die Sendezeit sehr beschränkt und Vereinfachungen sind nötig. Selbstverständlich dürfen dabei Sachverhalte – im konkreten Fall die Resultate der Umfrage – nicht verfälscht werden. Eine solche Verfälschung oder ‚tendenziöse Interpretation‘, wie sie der Beanstander vermutet, können wir nirgends erkennen.

Auf dem SRF-Portal haben wir gemäss unserer Konzession die Möglichkeit, den interessierten Zuschauern und Zuschauerinnen zusätzlich detailliertere Informationen zu aktuellen Sendungsinhalten zu bieten. Der Platz ist hier weniger beschränkt, und der Besucher der Seite kann sich ausführlich Zeit nehmen, die vielen Zahlen der SRG-Umfrage zu studieren. Eine Diskriminierung von Zuschauern ohne Internetzugang können wir durch diesen zusätzlichen Service nicht erkennen, da die wichtigsten Informationen in unserer Sendung gezeigt wurden und dem Publikum erlaubten, sich eine eigene Meinung zu bilden.

3. Zusammenfassung

Zusammenfassend ist zu sagen, dass wir keineswegs Informationen vorenthalten, um die Zuschauer und Zuschauerinnen auf unser online-Portal zu locken. Professioneller Journalismus bedeutet, dass wir ein Thema für unterschiedliche Medien unterschiedlich aufbereiten, wobei in beiden beanstandeten Fällen die online-Inhalte die Sendungsinhalte sinnvoll ergänzen resp. mediengerecht darstellen. Ganz im Sinne des Service Public geht es uns darum, die öffentliche Debatte mittels aller uns verfügbaren Medien zu beleben, so dass sich jeder Zuschauer und jede Zuschauerin eine eigene Meinung zur aktuellen Abstimmungsfrage oder zur aktuellen Lage im Irak bilden kann.“

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der beiden Sendungen und der Online-Ergänzungen. Ich kann Ihren Argumenten und Vermutungen überhaupt nicht folgen, sondern schließe mich den Ausführungen der Herren Lustenberger und Dütschler an. Nachrichtensendungen im Fernsehen müssen sich auf das Wesentliche konzentrieren. Sie können die Beiträge nicht überfrachten, sonst sind Auge und Ohr der Zuschauerin und des Zuschauers überfordert. Es ist darum nur logisch, wenn ergänzende Informationen im Internet angeboten werden.

Denn: Was hätte es gebracht, wenn die Moderatorin der „Tagesschau“ vom 17. Oktober 2016 aufgezählt hätte, der IS habe folgende Gebiete verloren: Territorien an der libanesischen Grenze in den syrischen Provinzen Damaskus und Homs, am Jabal ar Ruwaq und rund um Palmyra in den syrischen Provinzen Damaskus und Homs, an der türkischen Grenze nördlich des Euphrat in den syrischen Provinzen Aleppo, Ar Raqqah und Ar Hasakah, darunter die Städte Mambidsch und Schaddadi, am Tigris zwischen Bagdad und Mossul in den irakischen Provinzen Salat ad Din und Ninawa, darunter die Stadt Schirquat, am Euphrat in der irakischen Provinz Al Anbar und an der Strasse zwischen Bagdad und Amman in der irakischen Provinz Al Anbar, darunter die Stadt Ramadi? Das Publikum, das das Zweistromland und die Region des „fruchtbaren Halbmonds“ nicht kennt, wäre überfordert gewesen. Es war daher richtig, auf das Internet zu verweisen, damit Interessierte die bewegliche Karte in aller Ruhe studieren können. Für die Mehrheit der Zuschauerinnen und Zuschauer reichte es, zu erfahren, dass der IS schrumpft und dass vor allem die Verbindung zur Türkei gekappt ist. Dabei gab es eine Unklarheit: Im Beitrag war von einem Verlust von 16 Prozent zwischen Januar 2016 und Oktober 2016 die Rede. Im Internet sind die beiden Eckdaten Januar 2015 und Oktober 2016, und der Verlust wird mit einem Drittel angegeben. Beides kann stimmen. Aber Beitrag und Dokumentation sollten vom Gleichen reden.

Dieselbe Grundfrage wie für die „Tagesschau“ stellt sich für „10 vor 10“ vom 21. Oktober 2016: Wie hätten die Zuschauerinnen und Zuschauer vor lauter Bäumen den Wald noch sehen sollen, wenn sämtliche Details der umfangreichen Trendstudie zur Abstimmung über die Atomausstiegsinitiative ausgebreitet worden wären? Es war richtig, dass sich „10 vor 10“ mit eigenen Berichten und im Gespräch mit dem Politologen Claude Longchamp von gfs.bern auf zwei Fragen konzentrierte: auf die Geschlechterdifferenz (die Frauen neigen der Initiative zu, die Männer tendieren zur Gegenposition) und die gespaltene CVP (die Parteileitung – und eine Woche nach der Sendung auch die Delegiertenversammlung - lehnt die Initiative ab, die Basis sympathisiert mit dem raschen Ausstieg)[4]. Es stellt sich lediglich die Frage, ob in der Sendung die Minimalbedingungen des Präzisionsjournalismus[5] erfüllt worden sind: Wer hat die Umfrage durchgeführt? Wann wurde sie durchgeführt? Wie viele Personen wurden befragt? Welche Art von Personen waren das (Einwohner, Erwachsene, Stimmberechtigte)? Was waren die Hauptbefunde? Diese Angaben waren im Beitrag von „10 vor 10“ alle vorhanden. Einzig bei der Erläuterung der Grafik hat der Moderator bei den bürgerlichen Parteien FDP, SVP und CVP die Differenzierung „bestimmt oder eher dafür“ bzw. „bestimmt oder eher dagegen“ weggelassen, und das ist ein Mangel an Präzision, denn wer nur „eher dafür ist“, ist eben noch nicht ganz sicher und damit für die politischen Strategen und die Forscher ein Unsicherheitsfaktor. All das aber konnte man im Internet genauer studieren.

Sie sprechen in Ihren Beanstandungen von einem Qualitätsverlust, wenn ein Teil der Informationen nicht im ausgestrahlten Beitrag, sondern nur im Internet vorhanden ist. Ich sehe das anders: Es ist gerade ein Qualitätsgewinn, wenn die Beiträge gut fokussiert, verständlich und anschaulich sind. Fernsehen ist dann gut, wenn Bilder und Worte haften bleiben. Das ist dann ganz sicher nicht der Fall, wenn eine Fernsehsendung daherkommt wie eine universitäre Geographie- oder Statistikvorlesung.

Sie behaupten weiter, wenn Informationen nur im Internet auffindbar seien, komme das einer Verweigerung des Zugangs gleich und sei rechtswidrig. Damit haben Sie die Möglichkeit, eine Zugangsverweigerung einzuklagen, gründlich missverstanden. Eine Beanstandung wegen verweigerten Zugangs kann einreichen, wer beim Fernsehen das Begehren gestellt hat, dass er oder sie mit dem von der Person vertretenen Anliegen an einer konkreten Sendung oder im Programm überhaupt teilnehmen kann, das Begehren aber abgewiesen worden ist. Das ist beispielsweise der Fall, wenn zu einer Diskussionssendung vor einer Ständeratswahl einer der Kandidaten nicht eingeladen wird. Mit der Zugangsverweigerung ist aber nicht gemeint, dass der Zugang fehle, wenn bestimmte Sachverhalte nicht im ausgestrahlten Programm, sondern im Internet angeboten werden.

Sie sagen schließlich, dass es eine Diskriminierung sei, wenn bestimmte Informationen nur im Internet vorfindbar seien, denn es gebe ja Menschen, die über keinen Internetzugang verfügen oder nicht internetaffin seien. Dem widerspreche ich vehement. Es gibt sicherlich Leute, die sich dem Internet verweigern, aber das ist deren Entscheid, und wer aus freiem Willen auf etwas verzichtet, kann sich nicht diskriminiert fühlen. Technisch ist der Internetzugang in der Schweiz praktisch flächendeckend möglich, selbst in Altersheimen gibt es Computer für die Bewohnerinnen und Bewohner. Das Internet ist mittlerweile für alle Generationen zur Selbstverständlichkeit geworden. Es handelt sich in Wirklichkeit um eine Erweiterung der Möglichkeiten und nicht um eine Einschränkung. Früher mussten Zeitungen Broschüren drucken, wenn sie ein Thema zusätzlich vertiefen wollten. Heute können alle Medien – ob Print, Radio, Fernsehen oder Online – multimedial agieren und die verschiedenen Kanäle zum Nutzen des Publikums den jeweiligen Stärken entsprechend kombinieren.

Alles in allem: Ich kann Ihre Beanstandungen nicht unterstützen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

[1] http://www.srf.ch/play/tv/tagesschau/video/tagesschau-vom-17-10-2016-1930?id=5000c839-825b-469d-b5d2-4f74b4f9cccf

[2] http://www.srf.ch/play/tv/10vor10/video/10vor10-vom-21-10-2016?id=a75edb20-6959-4be6-a53a-0400e316f446

[3] http://www.srf.ch/news/infografik/so-viel-territorium-hat-der-is-verloren

[4] Auch in der zweiten Trendstudie von Anfang November 2016: http://www.gfsbern.ch/de-ch/Detail/vorabstimmungsanalyse-zur-eidg-abstimmung-vom-27-november-2016-161

[5] Präzisionsjournalismus ist das Konzept für den Umgang mit sozialwissenschaftlichen Daten. Der amerikanische Journalist und Kommunikationswissenschaftsprofessor Philip Meyer erfand das Konzept 1930, erstmals 1973 niedergelegt im Buch „Precision Journalism“, 1991 neu aufgelegt als „The New Precision Journalism“. Bloomington: Indiana University Press, http://www.niemanlab.org/2013/08/summer-reading-2013-the-new-precision-journalism-by-philip-meyer-1991/

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